2340/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und
GenossInnen haben am
3. Dezember 2004 unter der Nummer 2376/J
an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeireform und Wirtschaftskriminalität
-
österreichische
Sicherheitstage 2004" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Nein
Frage 2:
Bei internationalen Arbeitstagungen
wird im Bereich Wirtschaftskriminalität auf Cyber Crime,
Korruption und
vermehrt auch auf Produktpiraterie bedacht genommen. Von großer Bedeutung
ist in diesem Zusammenhang auch die Bekämpfung der Geldwäsche.
Frage 3:
Eine seriöse Schätzung liegt nicht vor.
Frage 4 bis 6:
Es gibt eine Vielfalt
von bindenden Rechtsinstrumenten etwa im Bereich der
Korruptionsbekämpfung
oder Geldwäschebekämpfung, sodass ich derzeit keine einschlägigen
Defizite sehe. Ich werde daher auch keine diesbezüglichen Initiativen setzen.
Frage 7:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meine Ressortzuständigkeit.
Frage 8:
Das Regierungsprogramm der
österreichischen Bundesregierung fordert anstatt der Errichtung
eines
europäischen Staatsanwaltes die Weiterentwicklung von EUROJUST. Eine Ausweitung
der Kompetenzen von EUROJUST gerade bei schwerwiegenden, mehrere
Mitgliedstaaten
betreffenden
Straftaten wird für notwendig erachtet.
Frage 9:
Der Bekämpfung d er Wirtschaftskriminalität
wurde und wird i n Österreich eine hohe Priorität
eingeräumt.
Es wird deshalb auf neue Erscheinungsformen auch schnell reagiert. Dies erfolgt
einerseits
durch die Einführung neuer Strafbestimmungen im Strafgesetzbuch wie z.B. die
Computerdelikte, die
Delikte zum Schutz der unbaren Zahlungsmittel oder der Sozialbetrug und
anderseits durch die Ausbildung und den Einsatz von Spezialermittlern.
Frage 10:
Da es keine allgemein gültige
Definition für Wirtschaftskriminalität gibt, sind auch die von
verschiedenen Seiten
genannten Zahlen äußerst unterschiedlich. Die Schätzungen reichen von
unter 2 Mia Euro auf bis zu 15 Mia Euro und mehr.
Frage 11:
Die österreichische
Rechtsordnung kennt eine Definition von Wirtschaftskriminalität nicht. Da
zahlreiche
Kriminalfälle besondere kaufmännische und/oder buchhalterische Kenntnisse
erfordern,
wurden Ermittlungsbeamte speziell für solche Delikte, die als
„Wirtschaftsstrafsachen"
zusammengefasst werden können, ausgebildet. Dazu gehören neben
verschiedenen Erscheinungsformen von Betrug
(Anlagebetrug, Scheck- und Wechselbetrug,
usw.), die Untreuetatbestände,
Sozialbetrugstatbestände, Wucher, Kridatatbestände,
Korruptionsdelikte, Straftaten nach
verschiedenen Nebengesetzen wie AktG, GmbHG,
Wettbewerbsgesetzen, Kartellgesetz usw. sowie all jene Vermögensdelikte, deren
Aufklärung
besondere kaufmännische und/oder buchhalterische Kenntnisse erfordern.
Frage 12-14:
Ein akuter legistischer Handlungsbedarf
wird von mir nicht gesehen. Zum Teil sind noch
internationale
Vorgaben umzusetzen (z.B. bezüglich der Verantwortlichkeit der juristischen
Personen).
Frage 15:
Die polizeiliche Kriminalstatistik ist
deliktsorientiert und weist die betroffenen Branchen nicht
aus. Es kann daher
keine Aussage getroffen werden.
Frage 16:
2000: 10
2001:
-
2002 -
2003: 2
Frage 17:
Eine Zusammenarbeit
mit OLAF und/oder Europol wird bei Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit
angestrebt. Da OLAF in erster Linie Ansprechpartner der Finanz- und
Zollbehörden ist, erfolgt
die Kontaktaufnahme
auch über diese Behörden.
Frage 18:
Eine eigene Statistik über die
Einbeziehung von Europol wird nicht geführt. Die Kontaktierung
von OLAF erfolgt über
die österreichischen Finanz- und Zollbehörden.
Frage 19:
Transparency
International ist eine private Organisation (NGO) und ist das BMI bei der
Erstellung
des Korruptionsindex nicht eingebunden. Welche internen Kriterien von dieser
Organisation für die
Erstellung des Indexes herangezogen werden, ist nicht bekannt. Ansonsten
kann ich nur auf die Homepage dieser Organisation verweisen.
Frage 20:
Es gibt ein Maßnahmenpaket, das nach deren Umsetzung auch
der Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität
dient. Besonders hervorgehoben wird dabei die flächendeckende
Etablierung von
speziell für Vermögensabschöpfung ausgebildete Ermittler, die Forcierung der
internationalen Zusammenarbeit bei
Geldwäsche und die Schwerpunktsetzung der
österreichischen Präsidentschaft auf die Bekämpfung der Korruption.