2341/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0067-I/4/2004
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2360/J vom 29. November 2004 der Abgeordneten
Mag. Christine Muttonen und Kollegen, betreffend
Der Ringtausch stellt den freien Zugang
zu den österreichischen Seen sicher, indem Streubesitz des Bundes an
Seeufer-Grundstücken so arrondiert wird, dass zusammenhängende, gut nutzbare
Uferflächen zur öffentlichen Nutzung entstehen.
Die vorliegende Anfrage betrifft
Angelegenheiten, welche mit Ausnahme der Fragen 10. und 11. in die
ausschließliche Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fallen.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass
die Fragen 1. bis 9. und 12. bis 16. nicht beantwortet werden und dass ich nur
zu den das Bundesministerium für Finanzen betreffenden Fragen 10. und 11. wie
folgt Stellung nehme:
Zu 10. und 11.:
Die
Erlöse aus dem Ringtauschverfahren betragen bis dato 13.375.389,53 Euro.
Es wurden bisher für Uferflächen-Ankäufe in Kärnten Mittel in Höhe von
5.659.676,98 Euro verwendet. Dieser Betrag wurde auch seitens des Landes
Kärnten angefordert. Es stehen somit noch 7.715.712,55 Euro für weitere
Ankäufe zur Verfügung.