2341/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0067-I/4/2004

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2360/J vom 29. November 2004 der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Kollegen, betreffend »Ankauf von Seeufergrundstücken in Kärnten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Der Ringtausch stellt den freien Zugang zu den österreichischen Seen sicher, indem Streubesitz des Bundes an Seeufer-Grundstücken so arrondiert wird, dass zusammenhängende, gut nutzbare Uferflächen zur öffentlichen Nutzung entstehen.

 

Die vorliegende Anfrage betrifft Angelegenheiten, welche mit Ausnahme der Fragen 10. und 11. in die ausschließliche Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fallen.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Fragen 1. bis 9. und 12. bis 16. nicht beantwortet werden und dass ich nur zu den das Bundesministerium für Finanzen betreffenden Fragen 10. und 11. wie folgt Stellung nehme:

 

Zu 10. und 11.:

Die Erlöse aus dem Ringtauschverfahren betragen bis dato 13.375.389,53 Euro. Es wurden bisher für Uferflächen-Ankäufe in Kärnten Mittel in Höhe von 5.659.676,98 Euro verwendet. Dieser Betrag wurde auch seitens des Landes Kärnten angefordert. Es stehen somit noch 7.715.712,55 Euro für weitere Ankäufe zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen