2346/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0070-Pr 1/2004

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2400/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Informationen kurz vor Wahlen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Informationsauftrag auf Grund des Bundesministeriengesetzes kontinuierlich und umfassend nach. Ich gehe davon aus, dass von dieser Anfrage diese kontinuierlichen, österreichweit erstellten Informationsangebote, wie etwa der Betrieb der Inter- und Intranetwebsite, die Erstellung und Verteilung von Broschüren zu einzelnen justiziellen Rechtsgebieten, sowie die auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen erfolgenden Einschaltungen (etwa im Firmenbuch oder im Rahmen von Ausschreibungen) von dieser Anfrage nicht umfasst sind.

Das Bundesministerium für Justiz hat im abgefragten Zeitraum keine Informationsaktivitäten im Sinne dieser Anfrage gesetzt.

. Jänner 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)