2347/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2005
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BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0001-I/A/4/2005        

 

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2367/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Im Budgetjahr 2004 wurden von der Swarovski Austria Vertriebsgesellschaft mbH & Co KG (kurz: Swarovski KG) Waren zum Preis von 52.328,10 € erworben.

Frage 2:

Die Bestellungen wurden von einem Beamten der Abteilung I/B/6 des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz durchgeführt. Dieser Beamte ist nunmehr wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung und Verwaltung von Gastgeschenken suspendiert.

Frage 3:

Direkten und ungehinderten Zugriff auf die angeschafften Gastgeschenke hatte nur der bereits erwähnte und nunmehr suspendierte Beamte. Dieser Beamte war Abteilungsleiter-Stellvertreter und aufgrund der Geschäftsordnung und der Geschäftseinteilung u.a. auch zur selbständigen Beschaffung von Gastgeschenken ermächtigt.

Frage 4:

Nach den Ermittlungsergebnissen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz besteht der begründete Verdacht auf Veruntreuung von 333 Swarovski-Produkten mit einem Gesamt-Anschaffungswert von 38.262,66 €. Die über Initiative der zuständigen Stellen meines Ressorts eingeleiteten polizeilichen und strafgerichtlichen Ermittlungen sind derzeit im Gang.

Frage 5:

Nein, dies ist nicht auszuschließen.

Frage 6:

Ja, die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits.

Frage 7:

Der suspendierte Beamte untersteht einem unmittelbaren Vorgesetzten (seinem Abteilungsleiter), diesem sind in der Hierarchie ein Gruppenleiter und ein Sektionsleiter übergeordnet. Diese Bediensteten sind sofort tätig geworden.

Frage 8:

Die Swarovski KG hat nicht vor den zuständigen Personen des Ministeriums von diesen Manipulationen erfahren, sondern hat dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz lediglich Hinweise auf in letzter Seite vermehrte, relativ billige Internetangebote von Swarovski-Produkten gegeben.

Auf Grund dieser Hinweise sowie der raschen Ermittlungstätigkeit der zuständigen Beamten des Ressorts ‑ insbesondere der Vorgesetzten des Betroffenen - konnten die Unregelmäßigkeiten schon kurze Zeit nach deren Beginn umfassend aufgeklärt und wieder abgestellt werden. So kann nunmehr erwartet werden, dass - aufgrund der seitens des Betroffenen angebotenen, vollständigen Schadensgutmachung - die gegenständlichen Manipulationen für den Bund mit keinen finanziellen Nachteilen verbunden sein werden.

Frage 9:

Mein Amtsvorgänger Mag. Herbert Haupt hat am 15. Oktober 2004 von diesen Vorgängen erfahren.

Frage 10:

Der betroffene Beamte galt bei seinen Vorgesetzten und Kollegen immer als besonders tüchtiger, verlässlicher und vertrauenswürdiger Mitarbeiter. Deshalb wurde ihm auch mit 7. April 1999 die Ermächtigung zur selbständigen Behandlung von Geschäftsfällen u.a. in Angelegenheiten der Repräsentation ‑ die auch den Bereich der Gastgeschenkeverwaltung umfassen ‑ erteilt und mit 20. August 1999 die 2. stellvertretende Leitung der betreffenden Abteilung übertragen.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen hat dieser Beamte derartige Machinationen erst im Jahre 2004 begangen.

Nach seinem bisherigen Verhalten konnte jedenfalls nicht mit strafbaren Handlungen oder auch nur mit einer sonstigen Vernachlässigung seiner Dienstpflichten gerechnet werden. Ein Auswahlverschulden liegt daher weder bei mir noch bei meinen Amtsvorgängern vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: