2347/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.02.2005
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BM für Soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0001-I/A/4/2005
Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2367/J der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Im Budgetjahr 2004 wurden von der Swarovski Austria
Vertriebsgesellschaft mbH & Co KG (kurz: Swarovski KG) Waren zum Preis von
52.328,10 € erworben.
Frage 2:
Die Bestellungen wurden von einem Beamten der
Abteilung I/B/6 des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz durchgeführt. Dieser Beamte ist nunmehr wegen des Verdachts
auf Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung und Verwaltung von Gastgeschenken
suspendiert.
Frage 3:
Direkten und ungehinderten Zugriff auf die angeschafften
Gastgeschenke hatte nur der bereits erwähnte und nunmehr suspendierte Beamte.
Dieser Beamte war Abteilungsleiter-Stellvertreter und aufgrund der Geschäftsordnung
und der Geschäftseinteilung u.a. auch zur selbständigen Beschaffung von
Gastgeschenken ermächtigt.
Frage 4:
Nach den
Ermittlungsergebnissen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz besteht der begründete Verdacht auf
Veruntreuung von 333 Swarovski-Produkten mit einem Gesamt-Anschaffungswert von
38.262,66 €. Die über Initiative der zuständigen Stellen meines Ressorts eingeleiteten
polizeilichen und strafgerichtlichen Ermittlungen sind derzeit im Gang.
Frage 5:
Nein, dies ist nicht auszuschließen.
Frage 6:
Ja, die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits.
Frage 7:
Der suspendierte Beamte untersteht einem
unmittelbaren Vorgesetzten (seinem Abteilungsleiter), diesem sind in der
Hierarchie ein Gruppenleiter und ein Sektionsleiter übergeordnet. Diese
Bediensteten sind sofort tätig geworden.
Frage 8:
Die Swarovski KG hat nicht vor den zuständigen
Personen des Ministeriums von diesen Manipulationen erfahren, sondern hat dem
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
lediglich Hinweise auf in letzter Seite vermehrte, relativ billige
Internetangebote von Swarovski-Produkten gegeben.
Auf Grund dieser Hinweise sowie der raschen
Ermittlungstätigkeit der zuständigen Beamten des Ressorts ‑ insbesondere
der Vorgesetzten des Betroffenen - konnten die Unregelmäßigkeiten schon
kurze Zeit nach deren Beginn umfassend aufgeklärt und wieder abgestellt werden.
So kann nunmehr erwartet werden, dass - aufgrund der seitens des Betroffenen
angebotenen, vollständigen Schadensgutmachung - die gegenständlichen
Manipulationen für den Bund mit keinen finanziellen Nachteilen verbunden sein
werden.
Frage 9:
Mein Amtsvorgänger Mag. Herbert Haupt hat am 15.
Oktober 2004 von diesen Vorgängen erfahren.
Frage 10:
Der betroffene Beamte galt bei seinen Vorgesetzten
und Kollegen immer als besonders tüchtiger, verlässlicher und
vertrauenswürdiger Mitarbeiter. Deshalb wurde ihm auch mit 7. April 1999 die
Ermächtigung zur selbständigen Behandlung von Geschäftsfällen u.a. in
Angelegenheiten der Repräsentation ‑ die auch den Bereich der
Gastgeschenkeverwaltung umfassen ‑ erteilt und mit 20. August 1999 die 2.
stellvertretende Leitung der betreffenden Abteilung übertragen.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen hat dieser Beamte
derartige Machinationen erst im Jahre 2004 begangen.
Nach seinem bisherigen Verhalten konnte jedenfalls
nicht mit strafbaren Handlungen oder auch nur mit einer sonstigen
Vernachlässigung seiner Dienstpflichten gerechnet werden. Ein
Auswahlverschulden liegt daher weder bei mir noch bei meinen Amtsvorgängern
vor.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin: