2356/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

           

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

A-1017 Wien

 

LIESE PROKOP

HERRENGASSE 7

A – 1014  WIEN

Postfach 100

Tel.: +43 1 53126 2352

Fax.: +43 1 53126 2191

liese.prokop@bmi.gv.at

 

 

Wien, am        . Jänner 2005

 

DVR: 0000051

 

GZ 4452/130-II/BK/4.5/04

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und GenossInnen haben am 14.12.2004 unter der Nr. 2432/J an die Bundesministerin für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder (Kinderschutzgruppen und Frauenschutzgruppen) in Österreichs Spitälern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1 bis 7:

Die Errichtung von Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen in Spitälern fällt nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres. Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2431/J.

 

Frage 8 bis 15:

Die Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Kinder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2431/J sowie auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2433/J.

 

Frage 16 bis 21:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2431/J.