2356/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.02.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES |
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Herrn Präsidenten des Nationalrates Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol Parlament A-1017 Wien |
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LIESE PROKOP HERRENGASSE 7 A – 1014 WIEN Postfach 100 Tel.:
+43 1 53126 2352 Fax.:
+43 1 53126 2191 liese.prokop@bmi.gv.at |
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Wien, am .
Jänner 2005
DVR: 0000051
GZ 4452/130-II/BK/4.5/04
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und GenossInnen haben am
14.12.2004 unter der Nr. 2432/J an die Bundesministerin für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anlaufstelle für von Gewalt
betroffene Frauen und Kinder (Kinderschutzgruppen und Frauenschutzgruppen) in
Österreichs Spitälern“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1 bis 7:
Die Errichtung von
Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen in Spitälern fällt nicht in den
Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres. Hinsichtlich dieser Fragen
verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2431/J.
Frage 8 bis 15:
Die Anlaufstellen
für von Gewalt betroffene Kinder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Inneres. Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die
Ausführungen der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur
Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2431/J sowie auf die
Ausführungen der Frau Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen
zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2433/J.
Frage 16 bis 21:
Hinsichtlich dieser
Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr.
2431/J.