2357/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.02.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES |
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DVR:0000051 |
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GZ: 4013/1/3-II/BVT/1/05 An den
Präsidenten des Nationalrates Parlament 1017 Wien |
Wien, am . Februar 2005 |
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LIESE PROKOP
HERRENGASSE 7 A – 1014 WIEN Postfach 100 Tel.: +43 1 53126 2352 Fax.: +43 1 53126 2191 Liese.prokop@bmi.gv.at |
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Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 22. Dezember 2004 an die Bundesministerin für Inneres eine schriftliche Parlamentarische Anfrage mit der Nummer 2445/J betreffend „Ermordung von über 4000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht (Edelweis-Division)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die Tatsache, dass Angehörige der deutschen Wehrmacht im Jahre 1945 auf
der griechischen Insel Kefalonia ein Massaker an italienischen Soldaten sowie
an der griechischen Bevölkerung verübten ist als historisches Faktum bekannt.
Gegen einige im September 1943 auf der griechischen Insel Kefalonia zum Einsatz
gekommenen ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht führt die Zentralstelle im
Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen
Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren
wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord. In die Ermittlungen der Zentralstelle sind
sämtliche im September 1943 auf der griechischen Insel Kefalonia zum Einsatz gekommenen
ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht einbezogen. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahren
wurde das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2002 mit der Ausforschung von
noch lebenden ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht und um Befragung dieser als
Zeugen ersucht. Welche konkreten Beweise der deutschen Justizbehörde gegen die
Verdächtigen vorliegen, ist nicht bekannt.
Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich, da das Bundesministerium für Inneres nicht über entsprechende Aufzeichnungen verfügt.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 darf verwiesen werden. Weitere Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang sind nicht aktenkundig.
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts.
Abgesehen von den im Deutschland geführten Ermittlungsverfahren sind dem Bundesministerium für Inneres keine anderen Verfahren bekannt geworden.
In den Jahren
2002 und 2003 übermittelte die Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen
Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund dem
Bundesministerium für Inneres fünf Namenslisten mit ungefähr 540 Personendaten
mit dem Ersuchen um Ausforschung und Vernehmung dieser Personen als Zeugen. Es konnten noch 145 lebende ehemalige Wehrmachtsangehörige
mit Wohnsitz in Österreich ausgeforscht und, soweit dies noch möglich war, als Zeugen zu dem Massaker in Kefalonia
befragt werden. Derzeit konnten jedoch keine Anhaltspunkte gefunden werden,
dass diese Personen in Kriegsverbrechen involviert waren. Die Ermittlungen der
Zentralstelle sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für
Inneres wurde im Dezember 2004 mit weiteren Ausforschungen von Personen und
deren Zeugeneinvernahme befasst.
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 17.
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts.
Dem Bundesministerium für Inneres wurden vom Bundesministerium für
Justiz insgesamt 181 Namen von Österreichern übermittelt, die nach Ansicht des
Simon-Wiesenthal-Centers Jerusalem in Verbrechen gegen die Menschlichkeit
verwickelt gewesen sein könnten. Das Bundesministerium für Inneres wurde mit
der Ausforschung noch lebendender Personen, die Feststellung deren Wohnortes
und um Übermittlung weiterführender Hinweise oder Erkenntnisse zu diesen
Personen bzw. angeführten Einheiten und Vorfällen befasst.