2357/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

 

 

DVR:0000051

 

GZ: 4013/1/3-II/BVT/1/05

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

 

Wien, am     . Februar 2005

 

LIESE PROKOP

HERRENGASSE 7

A – 1014  WIEN

Postfach 100

Tel.: +43 1 53126 2352

Fax.: +43 1 53126 2191

Liese.prokop@bmi.gv.at

 

 

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 22. Dezember 2004 an die Bundesministerin für Inneres eine schriftliche Parlamentarische Anfrage mit der Nummer 2445/J betreffend „Ermordung von über 4000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht (Edelweis-Division)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Tatsache, dass Angehörige der deutschen Wehrmacht im Jahre 1945 auf der griechischen Insel Kefalonia ein Massaker an italienischen Soldaten sowie an der griechischen Bevölkerung verübten ist als historisches Faktum bekannt. Gegen einige im September 1943 auf der griechischen Insel Kefalonia zum Einsatz gekommenen ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht führt die Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord. In die Ermittlungen der Zentralstelle sind sämtliche im September 1943 auf der griechischen Insel Kefalonia zum Einsatz gekommenen ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht einbezogen. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahren wurde das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2002 mit der Ausforschung von noch lebenden ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht und um Befragung dieser als Zeugen ersucht. Welche konkreten Beweise der deutschen Justizbehörde gegen die Verdächtigen vorliegen, ist nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 4 bis 9:

 

Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht  möglich, da das Bundesministerium für Inneres nicht über entsprechende Aufzeichnungen verfügt.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 darf verwiesen werden. Weitere Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang sind nicht aktenkundig.

 

Zu den Fragen  14 bis 16:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts.

 

Zu Frage 17:

 

Abgesehen von den im Deutschland geführten Ermittlungsverfahren sind dem Bundesministerium für Inneres keine anderen Verfahren bekannt geworden.

 

Zu den Fragen 18 bis 24:

 

In den Jahren 2002 und 2003 übermittelte die Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund dem Bundesministerium für Inneres fünf Namenslisten mit ungefähr 540 Personendaten mit dem Ersuchen um Ausforschung und Vernehmung dieser Personen als Zeugen. Es konnten noch 145 lebende ehemalige Wehrmachtsangehörige mit Wohnsitz in Österreich ausgeforscht und, soweit dies noch möglich war,  als Zeugen zu dem Massaker in Kefalonia befragt werden. Derzeit konnten jedoch keine Anhaltspunkte gefunden werden, dass diese Personen in Kriegsverbrechen involviert waren. Die Ermittlungen der Zentralstelle sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Inneres wurde im Dezember 2004 mit weiteren Ausforschungen von Personen und deren Zeugeneinvernahme befasst.

 

 

 

Zu den Fragen 25 bis 26:

 

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 17.

 

Zu den Fragen 27 bis 29:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenressorts.

 

Zu den Fragen 30 bis 31:

 

Dem Bundesministerium für Inneres wurden vom Bundesministerium für Justiz insgesamt 181 Namen von Österreichern übermittelt, die nach Ansicht des Simon-Wiesenthal-Centers Jerusalem in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwickelt gewesen sein könnten. Das Bundesministerium für Inneres wurde mit der Ausforschung noch lebendender Personen, die Feststellung deren Wohnortes und um Übermittlung weiterführender Hinweise oder Erkenntnisse zu diesen Personen bzw. angeführten Einheiten und Vorfällen befasst.