2362/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 Wien
DVR:0000051
GZ0117/1968-II/1/b/05
Wien, am 2. Februar 2005
Die Abgeordneten zum
Nationalrat KÖNIGSBERGER-LUDWIG und GenossInnen haben am 22. Dezember 2004
unter der Zahl: 2450/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Schließung des Gendarmeriepostens Ennsdorf“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 und
4:
Ja.
Die Fusionierung des
Gendarmerieposten Ennsdorf mit St. Valentin wurde im Rahmen der Dienststellenstrukturanpassung
2001 nach umfassender Prüfung aller Für und Wider beschlossen und die Umsetzung
nach Verfügbarkeit einer entsprechenden Unterkunft (voraussichtlich Ende 2006)
festgelegt.
Zu Frage 2:
Insbesondere auch die
Erfahrungen im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung zeigen, wie wichtig es ist,
durch die Konzentration der Ressourcen die Einsatzbereitschaft und Schlagkraft
von Exekutivdienststellen insbesondere jener, die in einem örtlichen
Naheverhältnis zueinander stehen, zu fusionieren. Durch die unter
Berücksichtigung der regionalen und topographischen Gegebenheiten verfügten
Zusammenlegungen von Sicherheitsdienststellen reduziert sich auch der
Administrationsaufwand, wodurch der unmittelbare exekutive Außendienst
entsprechend gestärkt wird. Für die sicherheits-dienstliche Versorgung einer
Region ist nicht die bloße Existenz einer Sicherheitsdienststelle sondern die
tatsächliche Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und ausgerüsteten
Exekutivbediensteten maßgeblich.
Zu Frage 3:
Sämtliche Planstellen
des Gendarmeriepostens Ennsdorf werden im Zuge der Fusionierung zum
Gendarmerieposten St. Valentin transferiert und für die regionale
sicherheitsdienstliche Betreuung eingesetzt werden.