2365/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

 

GZ. BMVIT-10.000/0027-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

Wien, am 03. Februar 2005

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2378/J-NR/2004 betreffend Werbeaufträge der ÖBB Infrastruktur Bau AG, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 7. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 - 8 und 10:

Warum verfügen die Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding nicht über ein gemeinsames Werbekonzept/Logo, das je nach Gesellschaft modifiziert werden kann? (Dies würde modernen CI-Anforderungen entsprechen und Wettbewerbsvorteile bieten, und überdies zur Linie der Regierung passen, die ÖBB-Gesellschaften als ein Unternehmen zu behandeln, wie zum Beispiel bei Kommunalsteuerfragen.)

Aus welchen Gründen wurde nicht rechtzeitig eine gemeinsame Ausschreibung aller AGs der ÖBB-Holding zur Vergabe eines Werbekonzepts vorgenommen?

Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise der ÖBB Infrastruktur Bau AG, die schlechtestgereihte Werbeagentur von Gernot Rumpold mit einem ca. 100.000 Euro Auftrag (bitte um genaue Angabe der Auftragssumme) zu betrauen?

 

Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit nicht derartige Vergabe-Missstände bei der ÖBB Infrastruktur Bau AG weiterhin gepflogen werden?

 

In welcher Form werden Sie das Vorstandsmitglied Gilbert Trattner zur Verantwortung ziehen? Wenn nicht, warum nicht?

 

Hatten Trattners Vorstandskollegen G.-M. Vavrovsky und Th. Türinger Einfluss auf die Auswahl der Agentur, und wenn ja, in welcher Form?

 

Welche zusätzlichen Aufträge von Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding sind a) an die mediaConnection vergeben, b) für die mediaConnection vorgesehen?

 

Wie wollen Sie die Tatsache gegenüber dem Rechnungshof rechtfertigen, dass bei Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich Aufträge in Summen unter dem hier relevanten Schwellenwert des Vergabegesetzes (bitte um Angabe) gestückelt werden, damit sie nicht ausgeschrieben werden müssen?

 

Welche weiteren Aufträge sind a) im Bereich der ÖBB-Holding und ihrer künftigen Teilgesellschaften sowie b) bei ÖBB AG, HL-AG, SCHIG und BEG im heurigen Jahr mit Auftragssummen in der Größenordnung des im Profil-Bericht genannten Auftrags ohne öffentliche Ausschreibung vergeben worden und wer waren jeweils die Auftragnehmer? Bitte um Beantwortung im Einzelnen.

 

Antwort:

Mit Inkrafttreten der durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 beschlossenen Änderungen des Bundesbahngesetzes 92 wurde das Unternehmen ÖBB endgültig in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen.

Einflussnahmen oder Weisungen jeglicher Art – auch im Katastrophenfall – sind nunmehr ausgeschlossen.

Die Wahl von Geschäftsfeldern und Marktstrategien unterliegen ausschließlich der freien Entscheidung der zuständigen Unternehmensorgane, welche den einschlägigen aktienrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Verantwortungen unterliegen.

 

Was nun das Interpellationsrecht anlangt, so darf ich Ihnen mitteilen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein solches nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof nach Art. 126b Abs. 2 B-VG ein Prüfungsrecht hat, besteht. Allerdings bezieht sich dieses nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

Diese Fragen unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

 

Frage 9:

Welche Aufträge erhielt die media Connection von Ihrem Ressort und den ÖBB in der Vergangenheit (letzten 5 Jahre)?

 

Antwort:

Im gegenständlichen Fragezeitraum wurde für die Firma media Connection lediglich eine Rechnung im Jahre 2001 in der Höhe von € 726,73 betreffend "Verkehrssicherheitskampagne "Gurt und Kinderverkehrssicherheit" - Ablehnungshonorar IV" von meinem Ressort beglichen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen