2365/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ.
BMVIT-10.000/0027-I/CS3/2004 DVR:0000175
Wien, am 03. Februar 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2378/J-NR/2004 betreffend Werbeaufträge der ÖBB
Infrastruktur Bau AG, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde am 7. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 - 8 und 10:
Warum verfügen die
Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding nicht über ein gemeinsames
Werbekonzept/Logo, das je nach Gesellschaft modifiziert werden kann? (Dies
würde modernen CI-Anforderungen entsprechen und Wettbewerbsvorteile bieten, und
überdies zur Linie der Regierung passen, die ÖBB-Gesellschaften als ein Unternehmen
zu behandeln, wie zum Beispiel bei Kommunalsteuerfragen.)
Aus welchen Gründen
wurde nicht rechtzeitig eine gemeinsame Ausschreibung aller AGs der ÖBB-Holding
zur Vergabe eines Werbekonzepts vorgenommen?
Wie beurteilen Sie
die Vorgangsweise der ÖBB Infrastruktur Bau AG, die schlechtestgereihte
Werbeagentur von Gernot Rumpold mit einem ca. 100.000 Euro Auftrag (bitte um
genaue Angabe der Auftragssumme) zu betrauen?
Welche Schritte
werden Sie unternehmen, damit nicht derartige Vergabe-Missstände bei der ÖBB
Infrastruktur Bau AG weiterhin gepflogen werden?
In welcher Form
werden Sie das Vorstandsmitglied Gilbert Trattner zur Verantwortung ziehen?
Wenn nicht, warum nicht?
Hatten Trattners
Vorstandskollegen G.-M. Vavrovsky und Th. Türinger Einfluss auf die Auswahl der
Agentur, und wenn ja, in welcher Form?
Welche zusätzlichen
Aufträge von Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding sind a) an die
mediaConnection vergeben, b) für die mediaConnection vorgesehen?
Wie wollen Sie die
Tatsache gegenüber dem Rechnungshof rechtfertigen, dass bei Unternehmen in
ihrem Zuständigkeitsbereich Aufträge in Summen unter dem hier relevanten
Schwellenwert des Vergabegesetzes (bitte um Angabe) gestückelt werden, damit
sie nicht ausgeschrieben werden müssen?
Welche weiteren
Aufträge sind a) im Bereich der ÖBB-Holding und ihrer künftigen
Teilgesellschaften sowie b) bei ÖBB AG, HL-AG, SCHIG und BEG im heurigen Jahr
mit Auftragssummen in der Größenordnung des im Profil-Bericht genannten
Auftrags ohne öffentliche Ausschreibung vergeben worden und wer waren jeweils
die Auftragnehmer? Bitte um Beantwortung im Einzelnen.
Antwort:
Mit Inkrafttreten der durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 beschlossenen Änderungen des Bundesbahngesetzes 92 wurde das Unternehmen ÖBB endgültig in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen.
Einflussnahmen oder Weisungen jeglicher Art – auch im Katastrophenfall – sind nunmehr ausgeschlossen.
Die Wahl von Geschäftsfeldern und Marktstrategien unterliegen ausschließlich der freien Entscheidung der zuständigen Unternehmensorgane, welche den einschlägigen aktienrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Verantwortungen unterliegen.
Was nun das Interpellationsrecht anlangt, so darf ich Ihnen mitteilen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein solches nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof nach Art. 126b Abs. 2 B-VG ein Prüfungsrecht hat, besteht. Allerdings bezieht sich dieses nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Diese Fragen unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Frage 9:
Welche Aufträge
erhielt die media Connection von Ihrem Ressort und den ÖBB in der Vergangenheit
(letzten 5 Jahre)?
Antwort:
Im gegenständlichen Fragezeitraum wurde für die Firma media Connection lediglich eine Rechnung im Jahre 2001 in der Höhe von € 726,73 betreffend "Verkehrssicherheitskampagne "Gurt und Kinderverkehrssicherheit" - Ablehnungshonorar IV" von meinem Ressort beglichen.