2370/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0016-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am 04. Februar 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2426/J-NR/2004 betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher, die die Abgeordneten Auer und KollegInnen am 10. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?

 

Antwort:

Die Problematik von Fahrzeugbränden ist mir bekannt. Auch der Einsatz von Feuerlöschern wurde bereits mehrmals andiskutiert. Die Frage, die sich stellt ist jene, ob mit einem im Fahrzeug mitgeführten und daher relativ kleinen Handfeuerlöscher Fahrzeugbrände tatsächlich wirkungsvoll bekämpft werden können, zumal ein starker Aufprall eines Autos oft einen unmittelbaren heftigen Brand auslöst.

 

Frage 2:

Sehen Sie Möglichkeiten, das Mitführen eines Handfeuerlöschers als Verhaltensnorm vorzuschreiben? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Ich lehne eine gesetzliche Überreglementierung ab. Mein Weg ist viel mehr der Appell an das Verantwortungsbewusstsein der KFZ-Lenker. Über dies müssten die Kraftfahrzeuglenker auch in der Handhabung der Feuerlöscher entsprechend unterwiesen werden. Weiters wäre auch die ordnungsgemäße Wartung des Gerätes vorzuschreiben und zu kontrollieren. Durch eine gesetzlich vorgeschriebene Mitführung des Feuerlöschers, müsste flächendeckend kontrolliert werden und auch ausländische KFZ-Lenker umfassen. Ein Vorstoß in dieser Angelegenheit auf EU-Ebene wäre meines Erachtens daher zielführender.

 

Frage 3:

Sehen Sie eine Möglichkeit, zwecks sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers, eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung durchzuführen.

Wenn ja, wann könnte diese eingeführt werden?

 

Antwort:

Bei einer möglichen Einführung müsste die sachgemäße Bedienung eines Handfeuerlöschers auch in die Fahrschulausbildung integriert werden. Ich gebe jedoch zu bedenken, das eine Zusatzausbildung auch unweigerlich zu einer Verteuerung der Fahrschulausbildung führen würde.

 

Mit freundlichen Grüßen