2370/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0016-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2426/J-NR/2004 betreffend verpflichtende
Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher, die
die Abgeordneten Auer und KollegInnen am 10. Dezember 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ist Ihnen die oben genannte Problematik von
Fahrzeugbränden bekannt?
Antwort:
Die Problematik von Fahrzeugbränden ist mir bekannt. Auch
der Einsatz von Feuerlöschern wurde bereits mehrmals andiskutiert. Die Frage,
die sich stellt ist jene, ob mit einem im Fahrzeug mitgeführten und daher
relativ kleinen Handfeuerlöscher Fahrzeugbrände tatsächlich wirkungsvoll
bekämpft werden können, zumal ein starker Aufprall eines Autos oft einen
unmittelbaren heftigen Brand auslöst.
Frage 2:
Sehen Sie Möglichkeiten, das Mitführen eines
Handfeuerlöschers als Verhaltensnorm vorzuschreiben? Wenn ja, in welchem
Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich lehne eine gesetzliche Überreglementierung ab. Mein Weg
ist viel mehr der Appell an das Verantwortungsbewusstsein der KFZ-Lenker. Über
dies müssten die Kraftfahrzeuglenker auch in der Handhabung der Feuerlöscher
entsprechend unterwiesen werden. Weiters wäre auch die ordnungsgemäße Wartung
des Gerätes vorzuschreiben und zu kontrollieren. Durch eine gesetzlich vorgeschriebene
Mitführung des Feuerlöschers, müsste flächendeckend kontrolliert werden und
auch ausländische KFZ-Lenker umfassen. Ein Vorstoß in dieser Angelegenheit auf
EU-Ebene wäre meines Erachtens daher zielführender.
Frage 3:
Sehen Sie eine Möglichkeit, zwecks sachgemäßer Bedienung
des Handfeuerlöschers, eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung
durchzuführen.
Wenn ja, wann könnte diese eingeführt werden?
Antwort:
Bei einer möglichen Einführung müsste die sachgemäße
Bedienung eines Handfeuerlöschers auch in die Fahrschulausbildung integriert
werden. Ich gebe jedoch zu bedenken, das eine Zusatzausbildung auch
unweigerlich zu einer Verteuerung der Fahrschulausbildung führen würde.
Mit freundlichen Grüßen