2372/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kolle-
gen vom 9. Dezember 2004, Nr. 2391/J, betreffend Entwurf Tierhaltungsverordnung laut Bun-
destierschutzgesetz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen gerichteten parlamentarischen Anfrage, Nr. 2390/J, verwiesen werden.

Zu Frage 4:

Die Zeitspanne seit der Beschlussfassung des Tierschutzgesetzes und dem Inkrafttreten mit

1.  Jänner 2005 ist zu kurz, um entsprechende Aussagen über den Umstieg von Betrieben täti-
gen zu können.

Zu Frage 5:

Das Aktionsprogramm für Konsumeier beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 185/2004 vom

2.  Februar 2004 zur Änderung der VO (EG) Nr. 94/2002 mit Durchführungsvorschriften zur VO


(EG) Nr. 2862/2000 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnis-
se im Binnenmarkt. Das Programm dient der Bekanntmachung und Erläuterung des gemäß
der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen
für Eier, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2052/2003 vom 17. November 2003, auf
den Eiern anzubringenden Erzeugercodes sowie der Merkmale der verschiedenen Eierkatego-
rien (Haltungsformen). Die Laufzeit des Programms beträgt 12 Monate und wurde seitens der
Europäischen Kommission mit Juli 2004 genehmigt. Die aktuelle Werbeoffensive der AMA-
Marketing GmbH über die Kennzeichnung von Eiern erfolgt im Rahmen dieses EU-Projektes.
Die Print-Kampagne kostete bisher rund € 270.000,00, wovon seitens der EU 50% kofinanziert
wurden.

Zu den Fragen 6 bis 8 und 11:

Seit über zehn Jahren werden im Rahmen der einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Investi-
tionsförderung für die Haltung von Legehennen nur Investitionen in alternative Haltungssyste-
me (Boden- und Freilandhaltung) gefördert. Darüber hinaus ist für das 1. Quartal 2005 ein
bundesweites Sonderprogramm zur Förderung der beschleunigten Umstellung von der kon-
ventionellen Käfighaltung auf alternative Haltungssysteme vorgesehen. Für die Inanspruch-
nahme einer Förderung gemäß Sonderprogramm zur beschleunigten Umstellung auf alternati-
ve Haltungssysteme ist unter anderem die Vorlage eines Nachweises notwendig, der die Un-
brauchbarmachung der ersetzten Käfige belegt.

Im Übrigen ist festzuhalten, dass hinsichtlich des Imports von ausländischen Eiern aus Käfig-
haltung das geltende Gemeinschaftsrecht zu beachten ist, welches auf dem Gebiet des freien
Warenverkehrs mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wir-
kung zwischen den Mitgliedstaaten untersagt. Dies wurde auch bei den Vorbereitungsarbeiten
zum Tierschutzgesetz klar dargelegt.

Die Einschränkung des Imports von „Käfig-Eiern" bzw. ein Verzicht des Handels auf den Ver-
kauf von solcherart produzierten Eiern kann daher in erster Linie nur über den Markt erfolgen.
Es ist primär der Konsument, der durch seine Kaufentscheidung die Marktentwicklung weg
vom Ei aus Käfighaltung beeinflussen kann. Zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung des


Verbrauchers auf diesem Gebiet dienen beispielsweise die oben (siehe zu Frage 5) erwähnte
Kennzeichnung der Eier mit einem Erzeugercode und die dazu gestartete Kampagne. Zusätz-
lich werden die Verbraucher durch verschiedenste Qualitätsprogramme der AMA-Marketing
GmbH (z.B. AMA-Gütesiegel „Frischei", OVUM-Kennzeichnungs- und Registrierungssystem
für verpackte Frischeier, etc.) über die Herkunft der Eier und die Bedingungen ihrer Produktion
informiert. Damit wird neben der Verhinderung von Täuschungen bewirkt, dass der Konsument
bewusst seine Auswahl treffen kann.

Tatsache ist, das im österreichischen Lebensmittelhandel bereits seit Längerem ein Umden-
ken eingesetzt hat. Eine große Handelskette verzichtet z. B. schon seit geraumer Zeit generell
auf den Verkauf von „Käfig-Eiern".

Zu Frage 9:

Bezüglich der Kennzeichnung von Eiprodukten (verarbeitete Eier in Lebensmitteln) ist auf die
Zuständigkeit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu verweisen (Verordnung des
Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die Kennzeichnung von
verpackten Lebensmitteln und Verzehrprodukten, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
1993 - LMKV, BGBl. Nr. 557/1993, idF BGBl.
II Nr. 222/2003, und Verordnung der Bundesmi-
nisterin für Gesundheit und Konsumentenschutz über Eiprodukte, BGBl. Nr. 527/1996, idF
BGBl.
II Nr. 499/2004).

Zu Frage 10:

Seit zwei Jahren läuft ein vom BMLFUW überwiegend finanziertes, sehr umfangreiches und
kostenintensives Forschungsprojekt des Institutes für Tierhaltung und Tierschutz der Veteri-
närmedizinischen Universität Wien, welches sich mit dem besonders in der Alternativhaltung
sehr schwerwiegenden Problem des Kannibalismus und Federpickens beschäftigt. Weitere
Projekte, u. a. auch zur Erforschung moderner Volierensysteme, sind geplant.