2376/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.02.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0081-I 3/2004

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 04.02.2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen

und Kollegen vom 9.12.2004, Nr. 2383/J, betreffend

„Kühlgerätemillionen“

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 9.12.2004, Nr. 2383/J, betreffend „Kühlgerätemillionen“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Allgemeines:

 

Mit 13. August 2005 wird mit dem geplanten Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung die Kühlgeräteverordnung außer Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt in Verkehr gesetzte Entsorgungsplaketten und Gutscheine sind ab dann von den bestehenden Kühlgerätesystemen an die Konsumenten zurückzuerstatten. Die näheren Details dieser Rückerstattung werden derzeit in Gesprächen zwischen Sozialpartnern und den betroffenen Systemen diskutiert. Wesentlich ist es, hier eine faire und für alle Beteiligten zumutbare Lösung zu finden.

 

Zu Frage 1:

 

Derzeit sind folgende flächendeckende, seit 1993 tätige Entsorgungssysteme anerkannt:

 

 

 

 



Umweltforum Haushalt

Mariahilfer Straße 37 - 39, 1060 Wien; www.ufh.at

 

Fa. Unilever (Unilever Austria GmbH)

Wienerbergstraße 7,

1103 Wien

ca. 98 % eigene Leihgeräte

Fa. Ucotherm

Oswaldgasse 73,

1127 Wien

Nur Entfeuchtungsgeräte d. Firmen Antar, Vesttherm, Ebco, Dantherm

Fa. Schöller

Linzer Straße 223 - 231,

1140 Wien

eigene Leihgeräte

Fa. Kreuzer

Haidbachstraße 23,

4061 Linz-Pasching

Hotelkühlgeräte

 

Nicht mehr existent sind die Kühlgerätesysteme der Fa. Quelle, Industriezeile 47, 4020 Linz, dessen Gelder für die Entsorgung von Kühlgeräten mit Quelle-Plakette zweckgebunden auf einem Treuhandkonto angelegt wurden, und der PEG-Elektrogeräteentsorgung, Seilerg. 6, 1010 Wien, dessen Rechtsnachfolge das UFH übernommen hat (vgl. diesbezüglich die Zahlen des UFH in der Anlage). Beide Systeme waren von 1993 bis zum Inkrafttreten der Novelle der Kühlgeräteverordnung 1995 tätig.

 

Zu Frage 2:

 

Die tatsächliche Anzahl an verkauften Kühlgeräten kann unter der berechtigten Annahme, dass die Vertreiber sich weitgehend verordnungskonform verhalten, mit der Anzahl der ausgegebenen Gutscheine und Plaketten gleichgesetzt werden – da jedes Kühlgerät nur mit Gutschein bzw. Plakette abgegeben werden darf (vgl. die Antworten zu den Fragen 4 und 5).

 

Zu Frage 3:

 

Der Ausgabepreis für UFH- Kühlplaketten von 18.01.1993 bis 13.05.1993 war 770,-- ATS, ab 14.05.1993 bis 1995 war der Ausgabepreis 599,50 ATS. Gleiches gilt für die Plaketten der PEG. Der Ausgabepreis der Plakette der Firma Quelle war zuletzt 600,-- ATS. Die anderen Systeme haben, nachdem es sich um Leihgeräte handelt, ihre Plaketten kostenlos mitabgegeben.

 

 

 

Zu den Fragen 4 bis 7 und 9 bis 11:

 

Die Daten des UFH sind in der Beilage (Tabelle) ersichtlich. Daten der anderen (Firmen-) Systeme können, nachdem es sich um schutzwürdige personenbezogene Daten handelt, nicht übermittelt werden. Zu bedenken ist, dass hier jeweils genaue Umsatzzahlen bestimmter Produkte vorliegen und es sich deshalb um berechtigterweise geschützte Daten handelt.

 

Zu Frage 8:

 

Von anderen Systemen als dem UFH-System ist meinem Ressort derzeit noch kein Angebot einer Rückvergütung bekannt, eine zweckgebundene Verwendung der Mittel ist aber auch für diese erforderlich. 

 

Zu Frage 12:

 

Verwiesen wird auf die Tabelle in der Beilage, in der die in der ersten Zeile genannten Zahlen (Antwort zu Frage 10) weitestgehend den insgesamt in Österreich entsorgten Kühlgeräten entsprechen. Von dieser Gesamtzahl sind die jeweils mit (UFH- oder PEG-) Plaketten oder (UFH-) Gutscheinen entsorgten Geräte abzuziehen.

 

Zu Frage 13:

 

Nachdem es sich bei gebrauchsfähigen Geräten nicht um Abfall handelt, ist keine Exportbewilligung gemäß Abfallverbringungsverordnung erforderlich. Über die in den Jahren 1993 bis 2004 exportierten funktionsfähigen Gebrauchtkühlgeräte liegen daher keine Daten vor.

 

Zu Frage 14:

 

Die UFH Privatstiftung verwaltet nach der mir vorliegenden Information die der UFH GmbH & Co KG zugeordneten Fondsmittel in Höhe von € 48.670.000.

 

 

Zu Frage 15:

 

Die UFH-Umweltforum Haushalt GmbH & Co. KG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen Ausrichtung als Non-Profit-Unternehmen im Gesellschaftszweck begründet ist. Einzige Komplementärin der UFH GmbH & Co KG ist die UFH GmbH als Arbeitsgesellschafterin, deren Alleingesellschafterin die UFH Privatstiftung ist. Die UFH Privatstiftung ist einzige Kommanditistin der UFH GmbH & Co KG und wurde 1996 vom UFH Verein und von Herrn Dkfm. Schlechta gegründet. Der UFH Verein ist einer der Stifter der UFH Privatstiftung. Mitglieder des UFH Vereins sind Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronik Hausgeräten sowie Interessensvertretungen, deren überwiegende Mitglieder Hersteller oder Importeure von Elektro- und Elektronik Hausgeräten sind.

 

Das UFH hat eine Verpflichtung gegenüber den Gutschein- bzw. Plakettenbesitzern. Diese Verpflichtungen werden nach handelsrechtlichten Vorschriften und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch Rückstellungen in der Bilanz sichergestellt. Für allfällige Ansprüche der Konsumenten besteht eine 30-jährige Verjährungsfrist, daher kann „von nicht ausgeschöpften Mitteln“ nicht gesprochen werden.

 

Zu Frage 16:

 

Hinsichtlich der Fondsmittel anderer Systeme ist festzuhalten, dass die Fa. Kreuzer derzeit ca. 240.000,-- € für die Entsorgung von Kühlgeräten rückgestellt hat. Die Systeme der Fa. Unilever und Schöller verwalten, nachdem es sich nur um Systeme im gewerblichen Bereich mit Leihgeräten handelt, keine Gelder von Letztverbrauchern. Es werden je nach zu erwartenden Verwertungskosten pro Jahr die erforderlichen Rückstellungen getätigt.

 

Zu Frage 17:

 

Hinsichtlich des für Konsumenten relevanten Systems des UFH wird darauf hingewiesen, dass die eingehobenen Geldbeträge im Rahmen einer Stiftung verwaltet werden. Die Verwendung der Mittel ist für Rücknahme und Entsorgung sowie direkt damit in Zusammenhang stehende Aktivitäten zweckgebunden. Die Bereiche “Aufbau von Sammel- und Verwertungssystemen zur Umsetzung der Elektroaltgeräterichtlinie der EU“ und „Kühlgerätesysteme nach der Kühlgeräteverordnung“ sind strikt zu trennen.

 

Beilage: Gesamtdaten des (UFH-)Systems

 

 

Der Bundesminister:


B e i l a g e

 

 

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Frage10

Entsorgte Kühlgeräte insgesamt

 

 

 

 

 

149.049

174.974

171.705

197.470

212.971

209.697

205.460

246.053

 

Frage 11

Entsorgte Kühlgeräte mit UFH/PEG-Plaketten bzw. Gutschein

38.629

70.818

39.346

26.417

26.335

27.494

35.904

39.203

35.018

37.007

44.924

36.941

Frage 6

davon mit UFH- Plakette

38.629

70.818

32.431

12.288

8.730

6.939

9.648

8.318

5.202

5.114

5.252

4.027

davon mit PEG Plakette

 

 

599

484

382

250

444

652

161

167

185

89

Frage 9

davon mit UFH Gutschein

 

 

6.316

13.646

17.223

20.041

25.812

30.233

29.655

31.726

39.487

32.825

Frage 5

verkaufte UFH Gutscheine

 

 

303.562

 

337.618

346.090

339.1723

346.209

324.427

323.915

334.503

342.687

Frage 4

verkaufte UFH Plaketten

409.976

438.267

226

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage:7

Rückvergütete UFH- Plaketten

 

 

 

474

808

1.192

996

803

1007

1.088

983

956

(Datenquelle: UFH)