2376/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.02.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0081-I 3/2004
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 04.02.2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen
und Kollegen vom 9.12.2004, Nr. 2383/J, betreffend
„Kühlgerätemillionen“
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 9.12.2004, Nr. 2383/J, betreffend „Kühlgerätemillionen“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Allgemeines:
Mit 13. August 2005 wird mit dem geplanten Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung die Kühlgeräteverordnung außer Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt in Verkehr gesetzte Entsorgungsplaketten und Gutscheine sind ab dann von den bestehenden Kühlgerätesystemen an die Konsumenten zurückzuerstatten. Die näheren Details dieser Rückerstattung werden derzeit in Gesprächen zwischen Sozialpartnern und den betroffenen Systemen diskutiert. Wesentlich ist es, hier eine faire und für alle Beteiligten zumutbare Lösung zu finden.
Zu Frage 1:
Derzeit sind folgende flächendeckende, seit 1993 tätige Entsorgungssysteme anerkannt:
Umweltforum Haushalt |
Mariahilfer Straße 37
- 39, 1060 Wien; www.ufh.at |
|
Fa.
Unilever (Unilever Austria GmbH) |
Wienerbergstraße 7, 1103 Wien |
ca. 98 % eigene
Leihgeräte |
Fa. Ucotherm |
Oswaldgasse 73, 1127 Wien |
Nur Entfeuchtungsgeräte d. Firmen Antar, Vesttherm, Ebco,
Dantherm |
Fa. Schöller |
Linzer Straße 223 -
231, 1140 Wien |
eigene Leihgeräte |
Fa. Kreuzer |
Haidbachstraße 23, 4061 Linz-Pasching |
Hotelkühlgeräte |
Nicht mehr existent sind die Kühlgerätesysteme der Fa. Quelle, Industriezeile 47, 4020 Linz, dessen Gelder für die Entsorgung von Kühlgeräten mit Quelle-Plakette zweckgebunden auf einem Treuhandkonto angelegt wurden, und der PEG-Elektrogeräteentsorgung, Seilerg. 6, 1010 Wien, dessen Rechtsnachfolge das UFH übernommen hat (vgl. diesbezüglich die Zahlen des UFH in der Anlage). Beide Systeme waren von 1993 bis zum Inkrafttreten der Novelle der Kühlgeräteverordnung 1995 tätig.
Zu Frage 2:
Die tatsächliche Anzahl an verkauften Kühlgeräten kann unter der berechtigten Annahme, dass die Vertreiber sich weitgehend verordnungskonform verhalten, mit der Anzahl der ausgegebenen Gutscheine und Plaketten gleichgesetzt werden – da jedes Kühlgerät nur mit Gutschein bzw. Plakette abgegeben werden darf (vgl. die Antworten zu den Fragen 4 und 5).
Zu Frage 3:
Der Ausgabepreis für UFH- Kühlplaketten von 18.01.1993 bis 13.05.1993 war 770,-- ATS, ab 14.05.1993 bis 1995 war der Ausgabepreis 599,50 ATS. Gleiches gilt für die Plaketten der PEG. Der Ausgabepreis der Plakette der Firma Quelle war zuletzt 600,-- ATS. Die anderen Systeme haben, nachdem es sich um Leihgeräte handelt, ihre Plaketten kostenlos mitabgegeben.
Zu den Fragen 4 bis 7 und 9 bis 11:
Die Daten des UFH sind in der Beilage (Tabelle) ersichtlich. Daten der anderen (Firmen-) Systeme können, nachdem es sich um schutzwürdige personenbezogene Daten handelt, nicht übermittelt werden. Zu bedenken ist, dass hier jeweils genaue Umsatzzahlen bestimmter Produkte vorliegen und es sich deshalb um berechtigterweise geschützte Daten handelt.
Zu Frage 8:
Von anderen Systemen als dem UFH-System ist meinem Ressort derzeit noch kein Angebot einer Rückvergütung bekannt, eine zweckgebundene Verwendung der Mittel ist aber auch für diese erforderlich.
Zu Frage 12:
Verwiesen wird auf die Tabelle in der Beilage, in der die in der ersten Zeile genannten Zahlen (Antwort zu Frage 10) weitestgehend den insgesamt in Österreich entsorgten Kühlgeräten entsprechen. Von dieser Gesamtzahl sind die jeweils mit (UFH- oder PEG-) Plaketten oder (UFH-) Gutscheinen entsorgten Geräte abzuziehen.
Zu Frage 13:
Nachdem es sich bei gebrauchsfähigen Geräten nicht um Abfall handelt, ist keine Exportbewilligung gemäß Abfallverbringungsverordnung erforderlich. Über die in den Jahren 1993 bis 2004 exportierten funktionsfähigen Gebrauchtkühlgeräte liegen daher keine Daten vor.
Zu Frage 14:
Die UFH Privatstiftung verwaltet nach der mir vorliegenden Information die der UFH GmbH & Co KG zugeordneten Fondsmittel in Höhe von € 48.670.000.
Zu Frage 15:
Die UFH-Umweltforum Haushalt GmbH & Co. KG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen Ausrichtung als Non-Profit-Unternehmen im Gesellschaftszweck begründet ist. Einzige Komplementärin der UFH GmbH & Co KG ist die UFH GmbH als Arbeitsgesellschafterin, deren Alleingesellschafterin die UFH Privatstiftung ist. Die UFH Privatstiftung ist einzige Kommanditistin der UFH GmbH & Co KG und wurde 1996 vom UFH Verein und von Herrn Dkfm. Schlechta gegründet. Der UFH Verein ist einer der Stifter der UFH Privatstiftung. Mitglieder des UFH Vereins sind Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronik Hausgeräten sowie Interessensvertretungen, deren überwiegende Mitglieder Hersteller oder Importeure von Elektro- und Elektronik Hausgeräten sind.
Das UFH hat eine Verpflichtung gegenüber den Gutschein- bzw. Plakettenbesitzern. Diese Verpflichtungen werden nach handelsrechtlichten Vorschriften und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch Rückstellungen in der Bilanz sichergestellt. Für allfällige Ansprüche der Konsumenten besteht eine 30-jährige Verjährungsfrist, daher kann „von nicht ausgeschöpften Mitteln“ nicht gesprochen werden.
Zu Frage 16:
Hinsichtlich der Fondsmittel anderer Systeme ist festzuhalten, dass die Fa. Kreuzer derzeit ca. 240.000,-- € für die Entsorgung von Kühlgeräten rückgestellt hat. Die Systeme der Fa. Unilever und Schöller verwalten, nachdem es sich nur um Systeme im gewerblichen Bereich mit Leihgeräten handelt, keine Gelder von Letztverbrauchern. Es werden je nach zu erwartenden Verwertungskosten pro Jahr die erforderlichen Rückstellungen getätigt.
Zu Frage 17:
Hinsichtlich des für Konsumenten relevanten Systems des UFH wird darauf hingewiesen, dass die eingehobenen Geldbeträge im Rahmen einer Stiftung verwaltet werden. Die Verwendung der Mittel ist für Rücknahme und Entsorgung sowie direkt damit in Zusammenhang stehende Aktivitäten zweckgebunden. Die Bereiche “Aufbau von Sammel- und Verwertungssystemen zur Umsetzung der Elektroaltgeräterichtlinie der EU“ und „Kühlgerätesysteme nach der Kühlgeräteverordnung“ sind strikt zu trennen.
Beilage: Gesamtdaten des (UFH-)Systems
Der Bundesminister:
B e i l a g e
|
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Frage10 Entsorgte
Kühlgeräte insgesamt |
|
|
|
149.049 |
174.974 |
171.705 |
197.470 |
212.971 |
209.697 |
205.460 |
246.053 |
|
Frage
11 Entsorgte
Kühlgeräte mit UFH/PEG-Plaketten bzw. Gutschein |
38.629 |
70.818 |
39.346 |
26.417 |
26.335 |
27.494 |
35.904 |
39.203 |
35.018 |
37.007 |
44.924 |
36.941 |
Frage
6 davon
mit UFH- Plakette |
38.629 |
70.818 |
32.431 |
12.288 |
8.730 |
6.939 |
9.648 |
8.318 |
5.202 |
5.114 |
5.252 |
4.027 |
davon
mit PEG Plakette |
|
|
599 |
484 |
382 |
250 |
444 |
652 |
161 |
167 |
185 |
89 |
Frage
9 davon
mit UFH Gutschein |
|
|
6.316 |
13.646 |
17.223 |
20.041 |
25.812 |
30.233 |
29.655 |
31.726 |
39.487 |
32.825 |
Frage
5 verkaufte
UFH Gutscheine |
|
|
303.562 |
|
337.618 |
346.090 |
339.1723 |
346.209 |
324.427 |
323.915 |
334.503 |
342.687 |
Frage
4 verkaufte
UFH Plaketten |
409.976 |
438.267 |
226 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Frage:7 Rückvergütete
UFH- Plaketten |
|
|
|
474 |
808 |
1.192 |
996 |
803 |
1007 |
1.088 |
983 |
956 |
(Datenquelle: UFH)