2380/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.02.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017
Wien
GZ: 11.001/0187-I/A/3/2004
Wien, am 4. Februar 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2417/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und
GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Wie aus dem Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes 2004 ersichtlich, sind betreffend Organisation des Hauptverbandes und Vorschläge zur Neustrukturierung insgesamt fünf Aufträge erteilt worden. Aus Datenschutzgründen kann im Rechnungshofbericht keine Namensbekanntgabe erfolgen.
Was
eine derartige Bekanntgabe betrifft, so wurde letztendlich in der Sitzung des
Rechnungshofausschusses des Parlamentes vom 19.01.2005 vom Präsidenten des Rechnungshofes Moser bekannt
gegeben, dass der Rechnungshof Einzelnnamen bzw. Firmennamen nur dann bekannt
gäbe, wenn deren Bekanntgabe für die Beurteilung und Bearbeitung absolut
notwendig seien, da ansonsten der Datenschutz dagegen spreche.
Es
wurde seitens des damals zuständigen Ressortministers BM Mag. Haupt in der
Rechnungshofausschuss-Sitzung von 19.01.2005 klar festgestellt, dass für diese
konzeptive Tätigkeit auch Ministerialbeamte verwendet wurden.
Frage
2:
Es darf auf Grund der primären Zuständigkeit auf
die Beantwortung des zuständigen BMSG verwiesen werden.
Frage 3:
Die angeführten Kosten, die entstanden sind, sind aus dem Rechnungshofbericht, zu entnehmen.
Frage 4:
Es
ist, wie auch in der Rechnungshofausschusssitzung von 19.01.2005 festgestellt,
in der Frage der Rechtsberatung die Erstellung von Schadenersatzforderungen
aufgrund einer Schlechterfüllung nicht möglich. Die Österr. Rechtsordnung und
die Österr. Rechtsanwaltsordnung sehen Erfolgshonorare in dieser Form nicht
vor, diese werden auch als sittenwidrig angesehen. Dieser Standpunkt wurde auch
vom Präsidenten des Rechnungshofes in o.g. Sitzung bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin