2380/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.02.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/0187-I/A/3/2004

Wien, am  4. Februar  2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2417/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Wie aus dem Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes 2004 ersichtlich, sind betreffend Organisation des Hauptverbandes und Vorschläge zur Neustrukturierung insgesamt fünf Aufträge erteilt worden. Aus Datenschutzgründen kann im Rechnungshofbericht keine Namensbekanntgabe erfolgen.

Was eine derartige Bekanntgabe betrifft, so wurde letztendlich in der Sitzung des Rechnungshofausschusses des Parlamentes vom 19.01.2005 vom Präsidenten  des Rechnungshofes Moser bekannt gegeben, dass der Rechnungshof Einzelnnamen bzw. Firmennamen nur dann bekannt gäbe, wenn deren Bekanntgabe für die Beurteilung und Bearbeitung absolut notwendig seien, da ansonsten der Datenschutz dagegen spreche.

Es wurde seitens des damals zuständigen Ressortministers BM Mag. Haupt in der Rechnungshofausschuss-Sitzung von 19.01.2005 klar festgestellt, dass für diese konzeptive Tätigkeit auch Ministerialbeamte verwendet wurden.

 

Frage 2:

Es darf auf Grund der primären Zuständigkeit auf die Beantwortung des zuständigen BMSG verwiesen werden.

 

Frage 3:

Die angeführten Kosten, die entstanden sind, sind aus dem Rechnungshofbericht, zu entnehmen.

 

Frage 4:

Es ist, wie auch in der Rechnungshofausschusssitzung von 19.01.2005 festgestellt, in der Frage der Rechtsberatung die Erstellung von Schadenersatzforderungen aufgrund einer Schlechterfüllung nicht möglich. Die Österr. Rechtsordnung und die Österr. Rechtsanwaltsordnung sehen Erfolgshonorare in dieser Form nicht vor, diese werden auch als sittenwidrig angesehen. Dieser Standpunkt wurde auch vom Präsidenten des Rechnungshofes in o.g. Sitzung bestätigt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin