2381/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGF-11001/0188-I/A/3/2004

Wien, am 5. Jänner 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2422/J der Abgeordneten Öllinger, Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

EU-Preisvergleiche betreffend Generika-Produkte sind sehr selten. Da die Bundesrepublik Deutschland ein ausgeprägter Generika-Markt ist, wurden und werden Preisvergleiche bei Generika-Produkten in der Preiskommission insbesondere im Vergleich mit der BRD vorgenommen. Hinsichtlich dieser Preisvergleiche wäre anzumerken, dass vergleichbare Produkte in Österreich in den überwiegenden Fällen einen höheren Preis ausgewiesen haben, als dies in der BRD gegeben war. Die diesbezügliche Begründung von Seiten der betroffenen Firmen, Vertretern der WKÖ und der Pharmig sowie des Generika-Verbandes war:

-          Die Umsatzgrößen von Generika-Produkten seien in der BRD um ein Vielfaches höher als dies in Österreich der Fall sei; diese wesentlich größeren Losgrößen führten zu einem niedrigeren Preis.

-          Die Verfahrensordnung der Österreichischen Sozialversicherungsträger betreffend Aufnahme von Arzneimitteln in das Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger vor dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz brachte mit sich, dass das Preisniveau bei Generika-Produkten nur geringfügig abgesenkt wurde.

Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz und in der Folge die Novellierung der Verfahrensordnung zur Aufnahme in das Heilmittelverzeichnis haben mit sich gebracht, dass hier eine stärkere Preisreduktion bei Aufnahme von Generika-Produkten erfolgt.

 

Frage 2:

Die durchschnittlichen österreichischen Generikapreise sind im Gesamtverband  der Arzneimittelpreise sehr günstig. Das alleine schon deswegen, weil das  Gesamtpreisniveau für Arzneimittel in Österreich im Durchschnitt um rund 15% unter dem EU-Durchschnittspreis liegt.

 

Frage 3:

Derartige Vertriebspraktiken sind mir nicht bekannt.

 

Frage 4:

Auf dem Boden der einschlägigen Rechtsprechung scheint es nicht ausgeschlossen zu sein, dass die in Rede stehenden Vertriebsmethoden als Werbung zu qualifizieren sind.

 

Frage 5:

Nach den mir vorliegenden Informationen war dies nicht der Fall.

 

Frage 6:

Ähnliche Vertriebsaktionen anderer Hersteller sind mir nicht bekannt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin