2381/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.02.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5. Jänner 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2422/J der Abgeordneten Öllinger,
Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
EU-Preisvergleiche
betreffend Generika-Produkte sind sehr selten. Da die Bundesrepublik
Deutschland ein ausgeprägter Generika-Markt ist, wurden und werden
Preisvergleiche bei Generika-Produkten in der Preiskommission insbesondere im
Vergleich mit der BRD vorgenommen. Hinsichtlich dieser Preisvergleiche wäre
anzumerken, dass vergleichbare Produkte in Österreich in den überwiegenden
Fällen einen höheren Preis ausgewiesen haben, als dies in der BRD gegeben war.
Die diesbezügliche Begründung von Seiten der betroffenen Firmen, Vertretern der
WKÖ und der Pharmig sowie des Generika-Verbandes war:
-
Die
Umsatzgrößen von Generika-Produkten seien in der BRD um ein Vielfaches höher
als dies in Österreich der Fall sei; diese wesentlich größeren Losgrößen
führten zu einem niedrigeren Preis.
-
Die
Verfahrensordnung der Österreichischen Sozialversicherungsträger betreffend
Aufnahme von Arzneimitteln in das Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes der
Österreichischen Sozialversicherungsträger vor dem 2.
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz brachte mit sich, dass das Preisniveau bei
Generika-Produkten nur geringfügig abgesenkt wurde.
Das 2.
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz und in der Folge die Novellierung der
Verfahrensordnung zur Aufnahme in das Heilmittelverzeichnis haben mit sich
gebracht, dass hier eine stärkere Preisreduktion bei Aufnahme von
Generika-Produkten erfolgt.
Frage
2:
Die
durchschnittlichen österreichischen Generikapreise sind im Gesamtverband der Arzneimittelpreise sehr günstig.
Das alleine schon deswegen, weil das
Gesamtpreisniveau für Arzneimittel in Österreich im Durchschnitt um rund
15% unter dem EU-Durchschnittspreis liegt.
Frage
3:
Derartige
Vertriebspraktiken sind mir nicht bekannt.
Frage
4:
Auf dem Boden
der einschlägigen Rechtsprechung scheint es nicht ausgeschlossen zu sein, dass
die in Rede stehenden Vertriebsmethoden als Werbung zu qualifizieren sind.
Frage
5:
Nach
den mir vorliegenden Informationen war dies nicht der Fall.
Frage
6:
Ähnliche Vertriebsaktionen anderer
Hersteller sind mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin