2382/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.02.2005
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möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES |
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DVR:0000051 |
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GZ: 95.000/4492-III/1/b/05 Herrn Präsidenten des Nationalrates Univ.Prof.
Dr. Andreas KHOL Parlament A-1017 WIEN |
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LIESE PROKOP
HERRENGASSE 7 A – 1014 WIEN Postfach 100 Tel.: +43 1 53126 2352 Fax.: +43 1 53126 2191 Liese.prokop@bmi.gv.at |
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Wien, am 7 . Feber 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Gartlehner und GenossInnen haben am 9. Dezember 2004 unter der Nummer 2408/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Inszenierung der Bundesregierung“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eingangs darf festgehalten werden, dass bei der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage davon ausgegangen wird, dass unter die Begriffe PR-, Werbe- und Marketingkonzepte nicht die Informationsmaßnahmen der Bundesregierung zu subsumieren sind, welche ja in der Vergangenheit bereits Gegenstand eigener parlamentarischer Anfragen waren.
Zu Frage
1:
Im Jahr 2002 wurde die Entwicklung eines neuen Corporate Design (CD) für das Bundesministerium für Inneres beauftragt. Im Jahr 2003 wurde das entwickelte CD per Erlass (Pflichtenheft) zur Umsetzung gebracht.
Zu den
Fragen 2 und 3:
Mit Einführung der neuen Uniform wird das momentan bei Bundesgendarmerie und Bundespolizei gültige Uniformierungskonzept entsprechend der durch die Neuerung hervorgerufenen Änderungen entsprechend überarbeitet werden.
Zu Frage 4:
Die neue Uniform soll in der Bevölkerung ein klares, seriöses, vertrauenserweckendes, überlegt und solide erscheinendes Bild mit dem Ziel – Uniform als Botschaft des rechtsstaatlichen, kompetenten, lösungsorientierten, sozialbewussten, intelligenten Handelns der Exekutive erwirken. Ergonomische und technische Funktionalität sowie qualitativ und technologisch hochwertigste Uniformteile sollen Professionalität vermitteln.
Zu Frage 5:
Die
a) grafische Präsentation (Problemanalyse, Strategieentwicklung,
Visualisierungsideen, Erarbeitung mehrerer Uniformlinien, grafische Darstellung
der Modelle, Darstellung der Logos und Brandings, Präsentation, geschichtliche
Bezüge zu diversen Looks, Vergleiche mit anderen Nationen, argumentative
Darlegung der Designs und konkretes Text und Bildmaterial)
b) Anfertigung von Einzelteilen der verschiedenen Modelle sowie deren Präsentation
anhand von Modellen und
c) Anfertigung von Prototypen durch Produzenten und deren Abschlusspräsentation
hat dem BM.I bisher € 142.927,24 gekostet.
Auch die bisher normierten Uniformsorten wurden periodisch immer wieder designmäßig (schnitttechnisch, qualitativ und technologisch) dem neuesten Stand entsprechend angepasst, was ebenfalls Entwicklungskosten hervorgerufen hat.
Zu Frage 6:
Da eine öffentliche Ausschreibung für die neuen Uniformsorten noch nicht erfolgte, kann über die Beschaffungskosten der einzelnen Uniformteile zum gegenwärtigem Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
Zu Frage 7:
Die Unterlagen
(Beschreibung und Lichtbilder) zum neuen Design der Dienstkraftfahrzeuge liegen
in der zuständigen Fachabteilung des BM.I (Referat IV/1/d) auf.
Zu Frage 8:
Bei der Entwicklung des
neuen Fahrzeugdesigns wurde vor allem auf die eindeutige, unverwechselbare Erkennbarkeit als Polizeifahrzeug -
durch das Anbringen von Aufschriften, Symbolen und Folien in den Farben blau,
rot, silber und weiß - Wert gelegt. Aufschriften und Sicherheitsstreifen sind
aus hochreflektierenden bzw. reflektierenden Folien, wodurch eine sehr gute
Erkennbarkeit der Polizeifahrzeuge auch bei schlechten Sichtverhältnissen und
Dunkelheit gewährleistet ist.
Zu Frage 9:
Bereits im Fuhrpark
vorhandene Dienstkraftfahrzeuge im alten Design werden nicht umlackiert,
sondern es werden nur jene Kfz, die neu angekauft werden, mit dem neuen Design
versehen. Die Anzahl der neu zu beschaffenden Dienstkraftfahrzeuge wird unter
Berücksichtigung des unbedingt
notwendigen Bedarfs nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten nach Abschluss
eines derzeit laufenden Ausschreibungsverfahrens festgelegt werden.
Zu Frage 10:
Per Erlass vom 9. September 2003, Zahl 15.000/738-I/5/03, wurde das Corporate Design des BM.I als Pflichtenheft definiert.
Zu Frage
11:
Auf den beiliegenden Erlass darf verwiesen werden.
Zu den
Fragen 12 und 13:
Die Kosten für die Entwicklung eines neuen Corporate Design (CD) durch das Unternehmen Design for Media and Communication GesmbH & Co KG (DMC) betrugen € 52.324,44.
Das Pflichtenheft wurde von der
Abteilung I/5 – Öffentlichkeitsarbeit im BM.I verfasst.
Zu Frage
14:
Ja. In
diesem Zusammenhang darf auf die Antworten zu Fragen 10 bis 12 hingewiesen
werden.
Zu Frage
15:
Für die
Implementierung der CD-Regeln im BM.I sind keine zusätzlichen Kosten
entstanden. Alte Drucksorten wurden aufgebraucht, der Großteil der
Schriftstücke wird elektronisch gefertigt und entspricht bereits in dieser
Ausfertigung den CD-Regeln.
Zu Frage 16:
Es gibt keine Regeln
betreffend Corporate Identity bei der Beschaffung des Inventars.
Die Beschaffungen
erfolgen durch Abruf des bestehenden bundeseinheitlichen Rahmenvertrages der
BBG.
Zu Frage
17:
Nein.
Zu den
Fragen 18 und 19:
Nein.
Zu Frage
20:
Marketingmaßnahmen
des BM.I werden nicht mit der ÖVP akkordiert.
Verkehrssicherheitskampagnen
und Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Kriminalität wurden gemeinsam mit
anderen Organisationen (Kuratorium für Verkehrssicherheit, ORF, Privatradios,
etc.) durchgeführt.
Zu Frage
21:
Es entzieht
sich dem Wissensstand des BM.I, ob Werbe-, PR- oder Designagenturen, die im
Auftrag des BM.I tätig sind oder waren, auch für die ÖVP oder eine ihrer
Teilorganisationen tätig sind bzw. in den letzten vier Jahren tätig waren.
Zu Frage
22:
Nein
Zu den
Fragen 23 und 24:
Nein
Zu den
Fragen 25 und 26:
Im Zuge der
Umsetzung der SPG-Novelle 2005 ist beabsichtigt, das CD des BM.I für die
nachgeordneten Sicherheitsbehörden (Sicherheitsdirektionen und
Bundespolizeidirektionen) sowie für den neuen Wachkörper Bundespolizei zu
adaptieren.
Zu Frage
27:
Das BM.I als Behörde braucht ein einheitliches Bild, das nach innen und nach außen gerichtet ist. Dieses CD muss sichtbar und umfassend sein. Interne Strukturen werden effizienter und moderner gestaltet, um beim Bürger stärker präsent und sichtbar zu sein; andererseits wird auch die Unternehmenskultur entwickelt und die Corporate Identity gestärkt. Gleichzeitig hat das CD Effizienz, Modernität und Professionalität, aber auch Seriosität und Souveränität zu vermitteln.
In diesem Zusammenhang darf auch auf die
Beilage (Pflichtenheft) zu Frage 11 hingewiesen werden.
Zu den
Fragen 28 und 29:
Es darauf
auf die nachstehende Auflistung verwiesen werden.
Daneben
wurden Weihnachtskarten, Tischwimpel und Logotafeln angekauft.
PR-Beratung durch externe
Agenturen bzw. Personen vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2004 |
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Jahr |
Themenbereich |
Agentur bzw. Privatperson |
Kosten € |
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2000 |
PR-Beratung des BM.I |
Werkvertrag |
59.216,38 |
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2001 |
PR-Beratung des BM.I |
Werkvertrag |
91.853,95 |
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2002 |
CD des BM.I, Umsetzung im Ressortbereich |
DMC - Design for Media and Communication |
52.324,44 |
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PR-Beratung des BM.I |
Werkvertrag |
86.705,39 |
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2003 |
Unterstützungsleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit |
Auftragsvergabe an die ECC Publico Public Relations GesmbH: |
26.100,00 |
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PR-Beratung des BM.I |
Werkvertrag |
88.254,27 |
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2004 |
PR-Beratung des BM.I |
Werkvertrag |
73.970,02 (bis einschl.
Oktober 2004) |
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Zu den
Fragen 30 bis 33:
Nein.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom
Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.