2384/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

9.  Dezember 2004 unter der Nr. 2394/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Informationen kurz vor Wahlen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß es sich bei den durch das Bundes-
kanzleramt beauftragten Kampagnen weder um Werbung noch um persönliche
Imagekampagnen handelt, sondern immer um Informationsarbeit.

Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Bundesministeriengesetz idgF, Anlage zu § 2,
Teil 2, A, wo die Informationstätigkeit der Bundesregierung als Aufgabenbereich des
Bundeskanzleramtes normiert ist. Dazu gehören insbesondere die Angelegenheiten
der Information der Regierung sowie die Information der Öffentlichkeit über die Ar-
beit der Regierung.

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Seitens des Bundeskanzleramtes wurden in diesem Zeitraum folgende Informati-
onstätigkeiten im Rahmen der Infobustour zum Thema „Steuerreform 2004/2005" im
Bundesland Vorarlberg gesetzt:

Informationsveranstaltungen zum Thema Steuerreform 2004/2005 am

10.       September 2004, 09.00 bis 12.00 Uhr, Bludenz, Raiffeisenplatz

10.       September 2004, 15.00 bis 18.30 Uhr, Feldkirch, Marktplatz

11.       September 2004, 09.00 bis 13.30 Uhr, Bregenz, Seestadtareal

12.       September 2004, 09.00 bis 18.30 Uhr, Dornbirn, Marktplatz

Inserate und Druckkostenbeiträge an Medien im Bundesland Vorarlberg wurden im
angefragten Zeitraum nicht beauftragt.


Zu Frage 4:

In der Zeit vom 20.8 bis 19.9.2004 wurden in nachstehenden Medien in den Bun-
desländern Niederösterreich und Oberösterreich Ankündigungsinsertionen für die in
diesen Bundesländern stattfindenden Informationsveranstaltungen zur Informations-
tour „Steuerreform 2004/2005" wie folgt geschalten:

Niederösterreichische Nachrichten 27 Anzeigen zu insgesamt € 3.875,04
Niederösterreichische Rundschau 3 Anzeigen zu insgesamt € 424,16
Oberösterreichische Rundschau         4 Anzeigen zu insgesamt € 1.705,60

Die ausgewiesenen Kosten für die Inseratenschaltungen beinhalten die 5%ige
Werbeabgabe.

Zu Frage 5:

Diese Informationsarbeit ist eine ständige Tätigkeit, die unabhängig von Wahlen

durchgeführt wird.