2384/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
9. Dezember 2004 unter der Nr. 2394/J an mich eine
schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Informationen kurz vor Wahlen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend möchte ich
darauf hinweisen, daß es sich bei den durch das Bundes-
kanzleramt beauftragten Kampagnen weder um Werbung noch um persönliche
Imagekampagnen
handelt, sondern immer um Informationsarbeit.
Die Rechtsgrundlage dafür bildet das
Bundesministeriengesetz idgF, Anlage zu § 2,
Teil 2, A, wo die Informationstätigkeit der Bundesregierung als Aufgabenbereich
des
Bundeskanzleramtes
normiert ist. Dazu gehören insbesondere die Angelegenheiten
der Information der Regierung sowie die
Information der Öffentlichkeit über die Ar-
beit der Regierung.
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Seitens des Bundeskanzleramtes wurden
in diesem Zeitraum folgende Informati-
onstätigkeiten
im Rahmen der Infobustour zum Thema „Steuerreform 2004/2005" im
Bundesland Vorarlberg gesetzt:
Informationsveranstaltungen zum Thema Steuerreform 2004/2005 am
10. September 2004, 09.00 bis 12.00 Uhr, Bludenz, Raiffeisenplatz
10.
September 2004, 15.00 bis
18.30 Uhr, Feldkirch, Marktplatz
11.
September
2004, 09.00 bis 13.30 Uhr, Bregenz, Seestadtareal
12.
September
2004, 09.00 bis 18.30 Uhr, Dornbirn, Marktplatz
Inserate und Druckkostenbeiträge an Medien
im Bundesland Vorarlberg wurden im
angefragten Zeitraum nicht beauftragt.
Zu Frage 4:
In der Zeit vom 20.8
bis 19.9.2004 wurden in nachstehenden Medien in den Bun-
desländern
Niederösterreich und Oberösterreich Ankündigungsinsertionen für die in
diesen Bundesländern stattfindenden
Informationsveranstaltungen zur Informations-
tour „Steuerreform 2004/2005" wie folgt geschalten:
Niederösterreichische
Nachrichten 27 Anzeigen zu insgesamt € 3.875,04
Niederösterreichische Rundschau 3 Anzeigen zu insgesamt € 424,16
Oberösterreichische
Rundschau 4 Anzeigen zu insgesamt € 1.705,60
Die ausgewiesenen Kosten für die
Inseratenschaltungen beinhalten die 5%ige
Werbeabgabe.
Zu Frage 5:
Diese Informationsarbeit ist eine ständige Tätigkeit, die unabhängig von Wahlen
durchgeführt wird.