2385/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.02.2005
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. Dezember 2004 unter der Nr. 2407J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Selbstdarstellung der Bundesregierung gerichtet.

Eingangs darf festgehalten werden, daß bei der Beantwortung der gegenständli-
chen Anfrage davon ausgegangen wird, daß unter die Begriffe PR-, Werbe- und
Marketingkonzepte nicht die Informationsmaßnahmen der Bundesregierung zu
subsumieren sind, welche ja in der Vergangenheit bereits Gegenstand eigener
parlamentarischer Anfragen waren.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9:

Im Bundeskanzleramt wurden mit 1.Jänner 2005 eine Dachmarke „Bundeskanz-
leramt Österreich“ sowie drei Sektionslogos neu installiert.

Mit dem Markenaufbau wurde die Firma fischer enterprises communication develop-
ment beauftragt.

Die Kosten für den Aufbau der Dachmarke, die Mutationen der Sektionslogos, die Auf-
bereitung der Logos für den Print- und Webbereich sowie für die Übergabe sämtlicher
Copyrights an das Bundeskanzleramt, haben in Summe €14.500,-, exkl. MWSt.,
betragen.

Zu den Fragen 10 und 11:
Nein.


Zu den Fragen 12 und 13:

Es darf auf die eingangs ausgeführte Feststellung hingewiesen werden, wobei eine
Koordinierung der Informationsarbeit der Bundesregierung mit den einzelnen Bun-
desministerien, in Entsprechung der Bestimmungen des Bundesministeriengeset-
zes, durch das Bundeskanzleramt zu erfolgen hat.

Zu den Fragen 14 bis 16:
Nein.

Zu Frage 17:

Soweit mir bekannt, war die Agentur Ogilvy & Mather GmbH als eine der Auftrag-
nehmer des Bundeskanzleramtes, unter anderem auch für die ÖVP, aber wie jede
große Agentur vor allem für große Unternehmen, wie z.B. Siemens, Uniqua, Raiffei-
sen, Mobilkom, etc., tätig.

Zu den Fragen 18 bis 26:
Nein.