2387/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.02.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am
9. Dezember 2004 unter der Nr. 2413J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Netzkultur- Initiativen II gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bekanntlich nimmt eine Reihe von Künstlern nicht die
Providerdienste der öffentlich
geförderten Medienkunsteinrichtungen
sondern die Leistungen von anderen ISP (In-
ternetserviceprovidern) in Anspruch.
Es obliegt der Freiheit der Kunstschaffenden,
sich Provider ihrer Wahl zu bedienen, wobei davon auszugehen ist, daß
diese Inter-
netdienstleister über das notwendige
Know-how verfügen. Die Befürchtung, daß
Serviceprovider die Publikationsmöglichkeiten für gesetzeskonforme „kritische
In-
halte" nicht sicherstellen können sollten, kann nicht nachvollzogen
werden.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 4:
Der Kunstbericht 2001 listet für den
Medienbeirat 7 Personen auf, doch bestand der
Beirat stets aus fünf Personen. Dem erwähnten Kunstbericht ist zu entnehmen,
daß
im Jahr 2001 zwei Beiratsmitglieder ausgeschieden und zwei Beiratsmitglieder
neu
bestellt worden sind. Eine Abschaffung des
Beirates für Medienkunst ist nicht ge-
plant.
Im Hinblick auf die positiven
Erfahrungen mit dem seit jeher aus drei Personen be-
stehenden Fotobeirat sowie unter Bedachtnahme auf eine schlanke Verwaltung
wurden
2004 zwei Mitglieder nach Ablauf ihrer Funktionsperiode nicht mehr ersetzt.
Zu Frage 5:
Wie bereits in der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage 2088/J erwähnt,
gibt es für den
Förderbereich der elektronischen Kunst seit einiger Zeit das Bestre-
ben, Jahresförderungen zugunsten der
Förderung konkreter Projekte zu reduzieren.
Für das Jahr 2005
wird es für die nicht-kommerziellen Netzkunstinitiativen ein-
schließlich Public
Netbase möglich sein, Ansuchen um Projektförderungen für kon-
krete Netzkunst- und Netzwerkprojekte
einzureichen. Diese Projekteinreichungen
werden dem Medienbeirat zur Begutachtung vorgelegt.