2390/AB XXII. GP
Eingelangt am
09.02.2005
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BM
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-40001/0002-IV/A/9/2005 Wien, 8.2.2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2385/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp u.a. wie folgt:
Frage 1:
Die
Mehrkosten der Valorisierung des Pflegegeldes werden durch Minderaufwendungen
beim Ansatz 1/15767 (Versorgungsgebühren nach dem KOVG und HVG) und beim Ansatz
1/15446 Post 7333/083 (Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung,
Zuwendungen an den Fonds/Unfallversicherung) bedeckt.
Frage 2
bis 4:
Was den
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung betrifft, werden die ab dem
Jahr 2005 auf Grund des Wegfalles der Besteuerung der Unfallrente für die Abfederung
der Mehrbelastung nicht mehr benötigten Mittel des Bundeshaushalts beim Ansatz
1/15446 Post 7333/083 (Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, Zuwendungen
an den Fonds/Unfallversicherung) herangezogen.
Frage 5:
Diese Frage
wäre zuständigkeitshalber vom Bundesminister für Finanzen zu beantworten.
Frage 6:
Diese Frage
wäre zuständigkeitshalber vom Bundesminister für Finanzen zu beantworten. Ich darf
jedoch hinzufügen, dass die Mehreinnahmen aus der Besteuerung der Unfallrente
nicht meinem Ressort zugeflossen sind.
Frage 7:
Auf
Initiative meines Ressorts wurden aus Budgetmitteln im Rahmen der
Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung „Behindertenmilliarde“ von
der Bundesregierung ab dem Jahr 2001 jährlich rund 73 Mio. € zur
Verfügung gestellt. Durch intensivste Verhandlungen mit dem Bundesminister für
Finanzen konnte ich erreichen, dass diese Mittel auch nach Auslaufen der Besteuerung
der Unfallrenten Ende 2004 weiterhin für die Beschäftigungsoffensive für
Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin:
Haubner
eh.