2390/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.02.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                   

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0002-IV/A/9/2005                                        Wien, 8.2.2005

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2385/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp u.a. wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Die Mehrkosten der Valorisierung des Pflegegeldes werden durch Minderaufwendungen beim Ansatz 1/15767 (Versorgungsgebühren nach dem KOVG und HVG) und beim Ansatz 1/15446 Post 7333/083 (Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, Zuwendungen an den Fonds/Unfallversicherung) bedeckt.

 

Frage 2 bis 4:

 

Was den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung betrifft, werden die ab dem Jahr 2005 auf Grund des Wegfalles der Besteuerung der Unfallrente für die Abfederung der Mehrbelastung nicht mehr benötigten Mittel des Bundeshaushalts beim Ansatz 1/15446 Post 7333/083 (Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, Zuwendungen an den Fonds/Unfallversicherung) herangezogen.

 

Frage 5:

 

Diese Frage wäre zuständigkeitshalber vom Bundesminister für Finanzen zu beantworten.

 

Frage 6:

 

Diese Frage wäre zuständigkeitshalber vom Bundesminister für Finanzen zu beantworten. Ich darf jedoch hinzufügen, dass die Mehreinnahmen aus der Besteuerung der Unfallrente nicht meinem Ressort zugeflossen sind.

 

Frage 7:

 

Auf Initiative meines Ressorts wurden aus Budgetmitteln im Rahmen der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung „Behindertenmilliarde“ von der Bundesregierung ab dem Jahr 2001 jährlich rund 73 Mio. € zur Verfügung gestellt. Durch intensivste Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen konnte ich erreichen, dass diese Mittel auch nach Auslaufen der Besteuerung der Unfallrenten Ende 2004 weiterhin für die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

Haubner eh.