2395/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Mag. Herbert Haupt

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

 

 

GZ: BMSG-10001/0002-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2403/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Nachstehende Informationsaktivitäten wurden im genannten Zeitraum durch mein Ressort im Bundesland Vorarlberg gesetzt:

Frage 3:

Die Kosten wurden ausschließlich von meinem Ressort getragen.

Frage 4:

Eine Ankündigung der in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 angeführten Sprechstunde in Vorarlberg auch in den Medien anderer Bundesländer wäre nicht zielführend gewesen. Allerdings hat mein Amtsvorgänger zu unterschiedlichen Zeiten derartige Pensionssprechtage auch in anderen Bundesländern abgehalten.

Der erwähnte Artikel in der Zeitschrift „Gesünder leben“ ist bundesweit erschienen und hat Kosten in der Höhe von € 2.500,-- (exkl. Werbeabgabe und USt) verursacht.

Frage 5:

Die Schwerpunktsetzung der Informationstätigkeit meines Ressorts resultiert aus mehreren Faktoren, etwaige stattfindende Wahlen zählen nicht dazu. Generell ist anzumerken, dass sich die Informationstätigkeit des Ressorts an der allgemeinen Notwendigkeit, über Maßnahmen desselben zu informieren, orientiert, und diese Aufgabe den Bundesministerien durch das Bundesministeriengesetz 1986 auch ausdrücklich aufgetragen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: