2402/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/192-I/A/3/2004

Wien, am      4. Februar 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2466/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder Tätigkeit mit HIV infiziert worden sind und ihre Angehörigen (HIV-Fonds):

Fonds nach dem Bundes-, Stiftungs- und Fondsgesetz, BGBl. 11/1975 idgF.

Die Fondssatzung wurde mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, mittelbare Bundesverwaltung, vom 27.8.1990, MA 62-II/143/90, genehmigt.

 

Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden sind (HCV-Fonds):

Dieser Fonds wurde mit Bescheid der Fondsbehörde vom 11. November 1988,

ZI. MA 62 - II/363/88 genehmigt.

 

Beide Fonds wurden auf Basis des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes

gegründet und arbeiten auf dieser Rechtsgrundlage.

 

Frage 2:

HIV-Fonds:                                                         HCV-Fonds:

2005: € 292.709,--                                            2005:       900.000,--

2004: € 301.632,--                                            2004:       900.000,--

2003: € 318.000,--                                            2003:   1.002.546,21

 

Die Dotation erfolgt für beide Fonds aus Fördermitteln.

Budgetansatz 1/17206 (Bundesministerium, Gesundheitsvorsorge; Förderungen)

 

Zum HIV-Fonds wird bemerkt, dass dieser auch Mittel des jeweiligen Bundeslandes, des Roten Kreuzes sowie der Pharmazeutischen Industrie erhält.

 

Frage 3:

HIV-Fonds:

Entsprechend seiner Satzung gewährt der „Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, und ihre Angehörigen“ an 

1.     Hämophile, die durch die Behandlung dieser Krankheit HIV-positiv wurden und ihre davon betroffenen Familienangehörigen;

2.     Personen, die durch Organtransplantation - insbesondere auch Bluttransfusion - oder im Zuge anderer medizinischer Behandlungsmethoden HIV-positiv wurden, sowie deren dadurch betroffenen Familienangehörigen;

3.     Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder freiwilligen sozialen Tätigkeiten mit HI-Viren in Kontakt kamen und dadurch HIV-positiv wurden - Spital, pharmazeutische Industrie, u.a. -,

sowie deren dadurch betroffenen Familienangehörigen, die ständig in Österreich leben oder deren HIV-Infektion in Österreich erfolgte, Hilfe im Falle der Hilfsbedürftigkeit durch finanzielle und/oder sachliche Leistungen u.ä. mehr.

 

HCV-Fonds:

Entsprechend seiner Satzung gewährt der „Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus

infiziert worden sind" Personen, die in Österreich durch die Spende

von Blut- oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden und

zum Zeitpunkt der Antragstellung einen positiven Virusnachweis vorlegen Hilfe

im Falle der Hilfsbedürftigkeit durch finanzielle und/oder sachliche Leistungen u.a. mehr.

 

Frage 4:

Für 2004 und 2005 wurden noch keine Abrechnungen durchgeführt, weshalb zu diesen Jahren keine Auskunft gegeben werden kann.

 

Im Jahr 2003 wurden folgende Beträge der gewährten Förderung nicht verbraucht:

HIV-Fonds: € 41.584,71

HCV-Fonds: € 283.978,--

 

Die nicht verbrauchten Beträge werden mit zukünftigen Anweisungen gegenverrechnet.

 

Frage 5:

HIV-Fonds:

Im Jahr 2003 waren im Fonds 85 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert. Neuanträge gab es nicht.

Im Jahr 2004 waren im Fonds 83 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert. Darin enthalten ist ein Neuantrag im Jahr 2004.

 

HCV-Fonds:

Im Jahr 2003 waren im Fonds 244 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert. Darin enthalten sind 48 Neuanträge im Jahr 2003.

Im Jahr 2004 waren im Fonds 238 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert. Darin enthalten sind 28 Neuanträge im Jahr 2004.

 

 

Frage 6:

HIV-Fonds:

2003: 85 positive Erledigungen

2004: 83 positive Erledigungen

 

HCV-Fonds:

2003: 244 positive Erledigungen

2004: 231 positive Erledigungen

 

 

Frage 7:

Die Kontrolle der Fonds erfolgt einerseits durch die zuständige Abteilung des Hauses im Rahmen der Förderungsabrechnung und andererseits durch die unabhängige Steuerberatungskanzlei Stabila, die die Verwaltung der Fonds innehat und auch die jährlichen Jahresabschlüsse erstellt. Diesbezüglich unterliegt der Fonds auch der Überprüfung durch den Rechnungshof. Weiters unterliegen die Fonds der Aufsicht der Fondsbehörde (Landeshauptmann von Wien).

 

Frage 8:

a) Jährliche Prüfberichte der Förderabteilungen des Hauses:

Es wird die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel vor Ort zusammen mit einem Mitarbeiter der Buchhaltungsagentur überprüft.

Der Prüfbericht wird in Aktenform den zuständigen Stellen im Haus und der Buchhaltungsagentur zur Kenntnis gebracht.

 

b) rechnerische Prüfung durch Kanzlei Stabila:

Die Gebarung des Fonds wird laufend durch die Kanzlei Stabila überprüft.

Diese erstellt auch den Jahresabschluss, der auch als Prüfbericht verstanden werden kann.

 

Frage 9:

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin