2402/AB XXII. GP
Eingelangt am
10.02.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/192-I/A/3/2004
Wien, am 4. Februar 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2466/J der Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung
oder Tätigkeit mit HIV infiziert worden sind und ihre Angehörigen (HIV-Fonds):
Fonds
nach dem Bundes-, Stiftungs- und Fondsgesetz, BGBl. 11/1975 idgF.
Die
Fondssatzung wurde mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung,
mittelbare Bundesverwaltung, vom 27.8.1990, MA 62-II/143/90, genehmigt.
Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden sind (HCV-Fonds):
Dieser
Fonds wurde mit Bescheid der Fondsbehörde vom 11. November 1988,
ZI.
MA 62 - II/363/88 genehmigt.
Beide
Fonds wurden auf Basis des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes
gegründet und arbeiten auf dieser Rechtsgrundlage.
Frage
2:
HIV-Fonds: HCV-Fonds:
2005: € 292.709,-- 2005: € 900.000,--
2004: € 301.632,-- 2004: € 900.000,--
2003: € 318.000,-- 2003: € 1.002.546,21
Die
Dotation erfolgt für beide Fonds aus Fördermitteln.
Budgetansatz
1/17206 (Bundesministerium, Gesundheitsvorsorge; Förderungen)
Zum
HIV-Fonds wird bemerkt, dass dieser auch Mittel des jeweiligen Bundeslandes,
des Roten Kreuzes sowie der Pharmazeutischen Industrie erhält.
Frage
3:
HIV-Fonds:
Entsprechend seiner
Satzung gewährt der „Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische
Behandlung oder Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, und ihre
Angehörigen“ an
1. Hämophile, die durch die Behandlung dieser Krankheit HIV-positiv wurden und ihre davon betroffenen Familienangehörigen;
2. Personen, die durch Organtransplantation - insbesondere auch Bluttransfusion - oder im Zuge anderer medizinischer Behandlungsmethoden HIV-positiv wurden, sowie deren dadurch betroffenen Familienangehörigen;
3. Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder freiwilligen sozialen Tätigkeiten mit HI-Viren in Kontakt kamen und dadurch HIV-positiv wurden - Spital, pharmazeutische Industrie, u.a. -,
sowie deren dadurch betroffenen Familienangehörigen, die ständig in Österreich leben oder deren HIV-Infektion in Österreich erfolgte, Hilfe im Falle der Hilfsbedürftigkeit durch finanzielle und/oder sachliche Leistungen u.ä. mehr.
HCV-Fonds:
Entsprechend seiner Satzung gewährt der „Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus
infiziert worden sind" Personen, die in Österreich durch die Spende
von Blut- oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden und
zum Zeitpunkt der Antragstellung einen positiven Virusnachweis vorlegen Hilfe
im Falle der Hilfsbedürftigkeit durch finanzielle und/oder sachliche Leistungen u.a. mehr.
Frage
4:
Für
2004 und 2005 wurden noch keine Abrechnungen durchgeführt, weshalb zu diesen
Jahren keine Auskunft gegeben werden kann.
Im
Jahr 2003 wurden folgende Beträge der gewährten Förderung nicht verbraucht:
HIV-Fonds:
€ 41.584,71
HCV-Fonds:
€ 283.978,--
Die
nicht verbrauchten Beträge werden mit zukünftigen Anweisungen gegenverrechnet.
Frage
5:
HIV-Fonds:
Im
Jahr 2003 waren im Fonds 85 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert.
Neuanträge gab es nicht.
Im
Jahr 2004 waren im Fonds 83 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert.
Darin enthalten ist ein Neuantrag im Jahr 2004.
HCV-Fonds:
Im
Jahr 2003 waren im Fonds 244 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert.
Darin enthalten sind 48 Neuanträge im Jahr 2003.
Im
Jahr 2004 waren im Fonds 238 Begünstigte als Leistungsempfänger registriert.
Darin enthalten sind 28 Neuanträge im Jahr 2004.
Frage
6:
HIV-Fonds:
2003:
85 positive Erledigungen
2004:
83 positive Erledigungen
HCV-Fonds:
2003:
244 positive Erledigungen
2004:
231 positive Erledigungen
Frage
7:
Die Kontrolle der Fonds erfolgt einerseits durch die zuständige Abteilung des Hauses im Rahmen der Förderungsabrechnung und andererseits durch die unabhängige Steuerberatungskanzlei Stabila, die die Verwaltung der Fonds innehat und auch die jährlichen Jahresabschlüsse erstellt. Diesbezüglich unterliegt der Fonds auch der Überprüfung durch den Rechnungshof. Weiters unterliegen die Fonds der Aufsicht der Fondsbehörde (Landeshauptmann von Wien).
Frage
8:
a) Jährliche Prüfberichte der
Förderabteilungen des Hauses:
Es
wird die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel vor Ort zusammen mit einem
Mitarbeiter der Buchhaltungsagentur überprüft.
Der
Prüfbericht wird in Aktenform den zuständigen Stellen im Haus und der
Buchhaltungsagentur zur Kenntnis gebracht.
b) rechnerische Prüfung durch
Kanzlei Stabila:
Die
Gebarung des Fonds wird laufend durch die Kanzlei Stabila überprüft.
Diese
erstellt auch den Jahresabschluss, der auch als Prüfbericht verstanden werden
kann.
Frage
9:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin