2404/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

                                                                      GZ 10.000/180-III/4a/2004

                                                        

                                                                     

                                                                     

                                                                     

                                                                     

                                        Wien, 2. Februar 2005

                       

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2425/J-NR/2004 betreffend Sanierung des Wiener Künstlerhauses, die die Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen am
10. Dezember 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 3.:

Die kulturelle Bedeutung des Wiener Künstlerhauses wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nie in Abrede gestellt. Durch die Vollrechtsfähigkeit der Bundesmuseen hat sich jedoch eine Änderung in der bis dahin bestehenden Kooperation mit dem Künstlerhaus ergeben: Vor der Reform der Bundesmuseen durch das Bundesmuseen-Gesetz haben die Museen auf Basis eines Vertrages zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dem Künstlerhaus regelmäßig Ausstellungen im Künstlerhaus gezeigt. Dieser Vertrag sicherte dem Künstlerhaus jährliche Einnahmen von 10 Mio. ATS, die zum Teil für die Gebäudesanierung verwendet wurden. Nach Erlangen der Vollrechtsfähigkeit allerdings, entschieden sich die Bundesmuseen, keine weiteren Ausstellungen mehr im Künstlerhaus durchzuführen, weshalb der Vertrag aufgekündigt wurde und am 31. Januar 2002 ausgelaufen ist.

 

Davon unabhängig ist die Gewährung einer Förderung für denkmalpflegerisch relevante Maßnahmen im Zuge der baulichen Sanierung des Künstlerhauses. Die Bewilligung eines derartigen Beitrages zur Sanierung des Künstlerhauses aus Denkmalschutzkrediten hat allerdings die Vorlage eines entsprechend belegten Subventionsansuchens zur Voraussetzung.

 

Die Bundesministerin:

GEHRER eh.