2409/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.02.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ursula
Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-420100/0002-V/2/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2433 /J der Abgeordneten Petra Bayr
u.a. betreffend Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
(Kinderschutzgruppen und Frauenschutzgruppen) in Österreichs Spitälern, wie
folgt:
Frage 1:
In
Österreichs Spitälern sind derzeit bundesweit 33 Kinderschutzgruppen
eingerichtet.
Frage
2 bis 6
Hinsichtlich
dieser Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr.
2431/J.
Fragen
7 und 8:
Der
Kinderschutzgruppe haben gemäß § 8e Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz
jedenfalls als Vertreter/innen des ärztlichen Dienstes ein/e Facharzt/-ärztin
für Kinder- und Jugendheilkunde oder ein/e Facharzt/-ärztin für
Kinderchirurgie, sowie Vertreter/innen des Pflegedienstes und Personen, die zur
psychotherapeutischen Versorgung in der Krankenanstalt tätig sind, anzugehören.
Darüber hinaus können zur Mitarbeit unter anderem Pädiater/innen,
Gynäkologen/innen, Kinder- und Jugendneuropsychiater/innen, Allgemeinärzte und
-ärztinnen, Diplomsozialarbeiter/innen, Psychologen/innen, Pädagogen/innen,
Jurist(inn)en und Vertreter/innen der Jugendwohlfahrtsträger herangezogen
werden. Die Anzahl der Mitarbeiter/innen in den einzelnen Kinderschutzgruppen
ist variabel, die Mitarbeit erfolgte bislang ehrenamtlich.
Frage
9
Um
die Professionalisierung der Expertinnen und Experten im Gewaltbereich weiter
auszubauen, werden von meinem Ressort Vernetzungstreffen und
Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderschutzgruppen
gefördert.
Fragen
10 bis 12:
Die
Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖKSG) hat anhand
des vom BMSG publizierten Leitfadens für Kinderschutzgruppen Formulare zur
Zuweisung und Dokumentation entwickelt, die bundesweit verwendet werden sollen.
Seitens der ÖKSG wird daran gedacht, eine zentrale Dokumentation einzurichten,
jedoch müssen vorerst noch Fragen des Datenschutzes sowie der Datensicherung
geklärt werden.
Frage
13:
Kinderschutzgruppen
wurden bereits Anfang der 90er Jahre an Krankenanstalten in Österreich
gegründet. Die äußerst positiven Erfahrungen und Erkenntnisse aufgrund der
professionellen, interdisziplinären Zusammenarbeit in diesen Gruppen hat dazu
geführt, dass die auf freiwilliger Basis geführten Modellprojekte nunmehr zum
Standard erhoben wurden. Am 30. April 2004 trat die Grundsatzbestimmung des
§
8e Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz in Kraft, wonach der
Landesgesetzgeber die Träger der nach ihrem Anstaltszweck und Leistungsangebot
in Betracht kommenden Krankenanstalten zu verpflichten hat, Kinderschutzgruppen
einzurichten.
Das
BMSG hat einen Leitfaden für Kinderschutzgruppen publiziert, der es allen
Krankenanstalten erleichtern soll, Kinderschutzgruppen einzurichten und neue
Fachkräfte anzuleiten. Zur Professionalisierung der Expertinnen und Experten im
Gewaltbereich werden von meinem Ressort Vernetzungsveranstaltungen und
Fortbildungsmaßnahmen gefördert.
Frage
15
Gemäß
§ 8e Abs. 3 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz haben die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Kinderschutzgruppe die Aufgabe, die in den Spitälern in
Betracht kommenden Berufsgruppen für die Gewalt an Kindern zu sensibilisieren
und sie in ihre Arbeit einzubeziehen.
gemäß § 8e
Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz der Landesgesetzgeber die Träger der
nach ihrem Anstaltszweck und Leistungsangebot in Betracht kommenden
Krankenanstalten zu verpflichten hat, Kinderschutzgruppen einzurichten.
Fragen 17 bis
22
Hinsichtlich
dieser Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr.
2431/J.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin:
Ursula
Haubner