2418/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ursula Haubner

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0013-IV/A/7/2005                                        Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2595/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp u.a. wie folgt:

 

Vor dem Hintergrund, dass das Blindenführhundewesen stark emotional besetzt ist, sah es mein Haus stets als zielführend an, sich ausführlich mit diesem Thema zu beschäftigen und mit allen am Prozess beteiligten Personen einen intensiven Dialog zu pflegen. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der Abhaltung zweier so genannter "Runden Tische" in den Jahren 2001 und 2004.

 

Die Richtlinien für die Beurteilung von Blindenführhunden nach § 39a Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes wurden im Jahre 2001 völlig neu erstellt und im Jahre 2004, auf Grund der in der Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen, adaptiert. Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass die Vertreter von Menschen mit Behinderungen stets eingebunden waren und ihre Anregungen immer in die Überlegungen einbezogen wurden.

 

Fragen 1 und 2:

Nach der nunmehr geltenden Rechtslage erfolgt die Koordinierung der Verfahren durch das Bundessozialamt als der zentralen Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen im Bundesbereich. Das Bundessozialamt bietet sich für diese Agende schon deshalb an, da auch die Unterstützung der blinden Menschen bei der Finanzierung des Blindenführhundes zu seinen Aufgaben zählt. Die Organisation der Beurteilung von Blindenführhunden durch eine unbefangen agierende Behörde gewährleistet den reibungslosen Ablauf, der mir unerlässlich erscheint.

 

Frage 3:

Die meinem Haus zur Verfügung stehenden Sachverständigen sind auf der einen Seite auf Grund persönlicher Betroffenheit schon jahrelang im Besitz eines Blindenführhundes und konnten andererseits in ihrer Tätigkeit als Hundeführer in der Aus- und Weiterbildung von Diensthunden des Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Bundesministeriums für Inneres unbestritten reichhaltige Erfahrungen sammeln. Zudem nehmen die kynologischen Sachverständigen laufend an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Beispielsweise wird im Frühjahr 2005 ein Sachverständiger mit Unterstützung meines Hauses für mehrere Tage einer Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband beiwohnen und die übrigen Sachverständigen im Anschluss daran über die gewonnenen Erkenntnisse informieren.

 

Fragen 4, 5 und 6:

Bei der Gestaltung der Beurteilungen wurde grundsätzlich auf dem vorhandenen Fachwissen aufgebaut, vorgebrachte Verbesserungsvorschläge wurden zur Optimierung aufgegriffen. Die derzeit in Verwendung stehenden Beurteilungskriterien und die erforderliche schriftliche Dokumentation erscheinen – auch nach Ansicht der kynologischen Sachverständigen - völlig ausreichend.

Hinsichtlich der mit allen Interessierten bereits ausführlich diskutierten Frage nach Festlegung von im Vorhinein ausgearbeiteten Wegstrecken, ist darauf hinzuweisen, dass mit der nunmehr gepflogenen Vorgangsweise flexiblere auf die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalles (zB Gehbehinderung des zukünftigen Hundehalters) abgestimmte Beurteilungen möglich werden. Die Anforderungen des mit den Hund bei der Beurteilung zu absolvierenden Weges sind den Richtlinien im Detail zu entnehmen.

 

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass mir die Förderung der Mobilität blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen durch gesunde und gut ausgebildete Blindenführhunde ein wichtiges Anliegen ist. Ausschließlich diesem Ziel dienen die Richtlinien für die Beurteilung von Blindenführhunden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: