2418/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.02.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ursula
Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-40001/0013-IV/A/7/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2595/J der Abgeordneten Mag.
Christine Lapp u.a. wie folgt:
Vor dem Hintergrund, dass das
Blindenführhundewesen stark emotional besetzt ist, sah es mein Haus stets als zielführend
an, sich ausführlich mit diesem Thema zu beschäftigen und mit allen am Prozess
beteiligten Personen einen intensiven Dialog zu pflegen. Dies zeigt sich nicht
zuletzt an der Abhaltung zweier so genannter "Runden Tische" in den
Jahren 2001 und 2004.
Die Richtlinien für die Beurteilung von
Blindenführhunden nach § 39a Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes wurden im
Jahre 2001 völlig neu erstellt und im Jahre 2004, auf Grund der in der
Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen, adaptiert. Ich möchte in diesem
Zusammenhang betonen, dass die Vertreter von Menschen mit Behinderungen stets
eingebunden waren und ihre Anregungen immer in die Überlegungen einbezogen
wurden.
Fragen 1 und 2:
Nach der nunmehr geltenden Rechtslage
erfolgt die Koordinierung der Verfahren durch das Bundessozialamt als der
zentralen Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen im Bundesbereich. Das
Bundessozialamt bietet sich für diese Agende schon deshalb an, da auch die
Unterstützung der blinden Menschen bei der Finanzierung des Blindenführhundes
zu seinen Aufgaben zählt. Die Organisation der Beurteilung von Blindenführhunden
durch eine unbefangen agierende Behörde gewährleistet den reibungslosen Ablauf,
der mir unerlässlich erscheint.
Frage 3:
Die meinem Haus zur Verfügung stehenden
Sachverständigen sind auf der einen Seite auf Grund persönlicher Betroffenheit
schon jahrelang im Besitz eines Blindenführhundes und konnten andererseits in
ihrer Tätigkeit als Hundeführer in der Aus- und Weiterbildung von Diensthunden
des Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Bundesministeriums für Inneres
unbestritten reichhaltige Erfahrungen sammeln. Zudem nehmen die kynologischen
Sachverständigen laufend an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Beispielsweise wird
im Frühjahr 2005 ein Sachverständiger mit Unterstützung meines Hauses für
mehrere Tage einer Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband beiwohnen und die übrigen Sachverständigen im Anschluss
daran über die gewonnenen Erkenntnisse informieren.
Fragen 4, 5 und 6:
Bei der Gestaltung der Beurteilungen
wurde grundsätzlich auf dem vorhandenen Fachwissen aufgebaut, vorgebrachte
Verbesserungsvorschläge wurden zur Optimierung aufgegriffen. Die derzeit in Verwendung
stehenden Beurteilungskriterien und die erforderliche schriftliche
Dokumentation erscheinen – auch nach Ansicht der kynologischen Sachverständigen
- völlig ausreichend.
Hinsichtlich der mit allen
Interessierten bereits ausführlich diskutierten Frage nach Festlegung von im
Vorhinein ausgearbeiteten Wegstrecken, ist darauf hinzuweisen, dass mit der
nunmehr gepflogenen Vorgangsweise flexiblere auf die Bedürfnisse des jeweiligen
Einzelfalles (zB Gehbehinderung des zukünftigen Hundehalters) abgestimmte
Beurteilungen möglich werden. Die Anforderungen des mit den Hund bei der
Beurteilung zu absolvierenden Weges sind den Richtlinien im Detail zu
entnehmen.
Zusammenfassend möchte ich festhalten,
dass mir die Förderung der Mobilität blinder und hochgradig sehbehinderter
Menschen durch gesunde und gut ausgebildete Blindenführhunde ein wichtiges
Anliegen ist. Ausschließlich diesem Ziel dienen die Richtlinien für die
Beurteilung von Blindenführhunden.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin: