2421/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ. BMVIT-10.000/0039-I/CS3/2004 DVR:0000175
Wien, am 15. Februar 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2458/J-NR/2004 betreffend Verwendung von
Asbest, die die
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 22. Dezember 2004 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Gab oder gibt es im
Bereich der ÖBB, anderer privater oder öffentlicher Verkehrsträger
Rollmaterial, das Asbest enthält?
Wenn ja, in welchen
Bereichen?
Gab oder gibt es im
Bereich der ÖBB bzw. anderer (privater oder öffentlicher) Verkehrsträger
Liegenschaften oder Betriebseinheiten wie z.B. E-Werke oder Umspannwerke, in
denen Asbest enthalten ist?
Wenn ja, in welchen
Bereichen?
Antwort:
Einleitend darf ich festhalten, dass die
verwendeten Baustoffe und Bauprodukte grundsätzlich keiner Genehmigung der
Obersten Eisenbahnbehörden bedürfen und in meinem Ressort daher auch keine
Aufzeichnungen existieren, ob Asbest oder asbesthältige Materialien verbaut
wurden.
Nach den mir vorliegen Informationen wurden vor allem in den 70er Jahren (1970 ff) von den ÖBB und privaten Eisenbahnen Waggons und Triebfahrzeuge beschafft, die Asbestmaterialien als Isolierstoffe enthielten. Dies gilt auch für Fahrzeuge (zuletzt etwa Begleitwagen für die Rollende Landstraße) mit asbesthaltiger Spritzisolierung, die in gebrauchtem Zustand von österreichischen Eisenbahnunternehmen erworben wurden. Diese Isolierungen wurden zwischenzeitlich bzw. schon vor Inbetriebnahme in Österreich vollständig substituiert, sodass seit Abschluss der entsprechenden Sanierungsmaßnahmen, die z.B. auch Heizkisten von Reisezugwagen umfasste, ca. im Jahr 1993 alle über marginale Ausmaße hinausgehenden Vorkommen von Asbest im Rollmaterial der Österreichischen Eisenbahnen ausgeschlossen werden können. Bei den ÖBB werden seit mindestens 10 Jahren keine asbesthaltigen Materialien mehr verarbeitet.
Nicht ganz ausgeschlossen sind lokale Asbestvorkommen in sogenannten Nebenfahrzeugen
(Bahnerhaltungsfahrzeuge), sofern diese in den nächsten Jahren zur Ausmusterung anstehen sowie in bereits ausgemusterten Fahrzeugen, die zum Beispiel als Lagerraum noch in Verwendung stehen.
Fragen 3 und 4:
Hat das
Verkehrsarbeitsinspektorat in den letzten 10 Jahren bei seinen Inspektionen
Feststellungen, Beanstandungen bzw. Beratungen hinsichtlich Asbest getroffen?
Wenn ja, wann und in
welchen Bereichen?
Wurden in den
letzten 10 Jahren im Bereich des Verkehrsarbeitsinspektorats Anzeigen wegen des
Verdachts auf asbestbedingte Berufskrankheiten gestellt?
Wenn ja, wann und
wie viele?
Antwort:
Seit Mitte der Neunziger Jahre, als die Problematik in Bezug auf Asbest aktuell wurde, haben die Verkehrs-Arbeitsinspektoren in den Bereichen der Wagenwerkstätten, die insbesondere Arbeiten an den Isolierungen des Wagenmaterials durchführten, bei ihren Inspektionen die Betriebe auf die Gefährdung durch Asbest-Fasern hingewiesen. Dabei wurden die Betriebe natürlich auch bezüglich der bei den Sanierungs- bzw. Reparaturarbeiten zu ergreifenden Schutzmaßnahmen beraten und auf deren Einhaltung geachtet.
Im Verkehrs-Arbeitsinspektorat gingen in den letzten zehn Jahren wegen Verdachts auf asbestbedingte Berufskrankheiten vier Anzeigen ein;
2002: 2 Anzeigen
2003: 1 Anzeige
2004: 1 Anzeige
Mit freundlichen Grüßen