2424/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Dezember 2004
unter der Nr. 2448J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Postgeheimnis und Trade Act 2002 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4:
Es hat bezüglich des „Trade Act
2002" keine Kontakte mit dem Bundeskanzleramt
gegeben und es wurden auch keine Forderungen der beschriebenen Art an das
Bundeskanzleramt oder
einer nachgeordneten Dienststelle herangetragen.
Zu Frage 3:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.
Zu Frage 5:
Der Datenschutzrat wurde bislang
nicht mit diesem Thema befaßt. Die Datenschutz-
kommission unterliegt
als unabhängige Kollegialbehörde keinen Weisungen. Daher
betrifft diese Frage keine Angelegenheit
der Geschäftsführung der Bundesregierung
im Sinne des Art. 52 B-VG und des § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes
1975.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Es wurden keine Forderungen der
beschriebenen Art an das Bundeskanzleramt
herangetragen.
Allfällige Forderungen an Dienststellen anderer Ressorts betreffen
nicht den Wirkungsbereich des
Bundeskanzleramtes.
Zu Frage 11:
Es betrifft keine Angelegenheit der
Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundes-
kanzleramtes, gegenüber der Post AG und anderen Anbietern die Einhaltung ge-
setzlicher
Bestimmungen sicher zu stellen.
Zu Frage 12:
Diese Feststellungen unterliegen nicht dem Vollziehungsbereich
des Bundeskanz-
leramtes.
Zu den Fragen 13 bis 17:
Das Bundeskanzleramt war in keinerlei
Gespräche oder Verhandlungen der be-
schriebenen Art eingebunden. Soweit allenfalls andere Bundesministerien von der
Frage betroffen sind,
liegt keine Angelegenheit der Vollziehung im Wirkungsbereich
des Bundeskanzleramtes vor.