2425/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
22. Dezember 2004 unter der Nr. 2462/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleich-
bare Einrichtungen im Bereich Ihres Ministeriums gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 3 und 9:

Im Bundeskanzleramt ist über die Kunstsektion ein System von „Künstlerhilfen" für Künst-
lerinnen und Künstler in sozial bedrängten Situationen verfügbar, wobei auch hier die
künstlerische Leistung wesentliche Voraussetzung ist. Die Leistungen der Künstlerhilfe
erfolgen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Kompetenzgrundlage ist Art.17 B-
VG. Als Rechtsgrundlage dient das Bundes-Kunstförderungsgesetz, §1 Abs.1 erster
Satz, wonach „...die Verbesserung (...) der sozialen Lage der Künstler anzustreben" ist;
gem. § 3 Abs:1 Z 8 leg. cit. sind „sonstige Geld- und Sachzuwendungen" Arten der För-
derung im Sinne dieses Bundesgesetzes.

Darüber hinaus fördert das Bundeskanzleramt selbständige Einrichtungen wie IG Netz,
IG Freie Theaterarbeit, den Verein zur Unterstützung und Förderung österreichischer
Musikschaffender (SFM) sowie den Sozialfonds für Schriftsteller und Übersetzer der
Literarischen Verwertungsgesellschaft (LVG), die ihrerseits Unterstützungsleistungen
an bedürftige Künstler gewähren. Die diesen Einrichtungen zukommenden Förderun-
gen sind in den Kunstberichten des Bundeskanzleramtes publiziert.

Da somit ein ausreichendes Netz an „Künstlerhilfen" besteht, ist mit einer Ausweitung in
diesem Bereich derzeit nicht zu rechnen.


Zu den Fragen 2 und 4:

Die vom Bundeskanzleramt über Abteilungen der Kunstsektion vergebenen Leistungen

erfolgen zulasten des Ansatzes 1/13038 des jeweiligen Bundesvoranschlages.

Unter dem Begriff „Künstlerhilfe" wurden im Jahr 2003 € 278.913,27 und im Jahr 2004
€ 241.057,62 vergeben. Der Budgetansatz wurde somit fast zur Gänze ausgeschöpft.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Anzahl der zuerkannten Unterstützungsmaßnahmen entspricht der Anzahl der den

Richtlinien konformen Anträge.

2003: Künstlerhilfe des Bundeskanzleramtes

 

Ehrengaben/Dauerzahlungen

„Karenzgeld" (auslaufend) *

einmalige Aushilfen

67

16

50

(*Da seit 1.1.2002 auch Künstlerinnen berechtigt sind, das gesetzlich vorgesehene „Kinderbetreuungsgeld"
zu beziehen, liefen die Karenzgeldzahlungen der Kunstsektion aus.)

2004: Künstlerhilfe des Bundeskanzleramtes

Ehrengaben/Dauerzahlungen

Einmalige Aushilfen

60

40

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Unterstützungsleistungen der Kunstsektion im Bundeskanzleramt werden von der
Inneren Revision und vom Rechnungshof geprüft; darüber werden Prüfberichte abge-
faßt.