2425/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
22.
Dezember 2004 unter der Nr. 2462/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und
vergleich-
bare Einrichtungen im
Bereich Ihres Ministeriums gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 9:
Im Bundeskanzleramt ist über die
Kunstsektion ein System von „Künstlerhilfen" für Künst-
lerinnen
und Künstler in sozial bedrängten Situationen verfügbar, wobei auch hier die
künstlerische Leistung wesentliche Voraussetzung ist. Die Leistungen der
Künstlerhilfe
erfolgen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Kompetenzgrundlage ist
Art.17 B-
VG.
Als Rechtsgrundlage dient das Bundes-Kunstförderungsgesetz, §1 Abs.1 erster
Satz,
wonach „...die Verbesserung (...) der sozialen Lage der Künstler
anzustreben" ist;
gem. § 3 Abs:1 Z 8 leg. cit. sind „sonstige Geld- und Sachzuwendungen"
Arten der För-
derung im Sinne
dieses Bundesgesetzes.
Darüber hinaus fördert das Bundeskanzleramt selbständige
Einrichtungen wie IG Netz,
IG Freie Theaterarbeit, den Verein zur
Unterstützung und Förderung österreichischer
Musikschaffender (SFM) sowie den Sozialfonds für Schriftsteller und Übersetzer
der
Literarischen Verwertungsgesellschaft
(LVG), die ihrerseits Unterstützungsleistungen
an bedürftige Künstler gewähren. Die diesen Einrichtungen zukommenden Förderun-
gen sind in den Kunstberichten des Bundeskanzleramtes publiziert.
Da somit ein ausreichendes Netz an
„Künstlerhilfen" besteht, ist mit einer Ausweitung in
diesem Bereich
derzeit nicht zu rechnen.
Zu den Fragen 2 und 4:
Die vom Bundeskanzleramt über Abteilungen der Kunstsektion vergebenen Leistungen
erfolgen zulasten des Ansatzes 1/13038 des jeweiligen Bundesvoranschlages.
Unter dem Begriff „Künstlerhilfe" wurden im Jahr 2003
€ 278.913,27 und im Jahr 2004
€ 241.057,62
vergeben. Der Budgetansatz wurde somit fast zur Gänze ausgeschöpft.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Anzahl der zuerkannten Unterstützungsmaßnahmen entspricht der Anzahl der den
Richtlinien konformen Anträge.
2003: Künstlerhilfe des Bundeskanzleramtes
Ehrengaben/Dauerzahlungen |
„Karenzgeld" (auslaufend) * |
einmalige Aushilfen |
67 |
16 |
50 |
(*Da
seit 1.1.2002 auch Künstlerinnen berechtigt sind, das gesetzlich vorgesehene
„Kinderbetreuungsgeld"
zu beziehen, liefen die
Karenzgeldzahlungen der Kunstsektion aus.)
2004: Künstlerhilfe des Bundeskanzleramtes
Ehrengaben/Dauerzahlungen |
Einmalige Aushilfen |
60 |
40 |
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Unterstützungsleistungen der
Kunstsektion im Bundeskanzleramt werden von der
Inneren Revision und vom Rechnungshof geprüft; darüber werden Prüfberichte
abge-
faßt.