2426/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0005-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2471/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 18:

 

Es bestehen in meinem Ministerium folgende Fonds, die Unterstützungen im Sinne der Anfrage gewähren, wobei die Rechtsgrundlagen jeweils in Klammern angeführt sind:

 

a)     Ausgleichstaxfonds (ATF) (§ 10a Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG)

b)     Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge (ATF-OF) (§ 6 Z 5 Opferfürsorgegesetz - OFG und § 10 Abs. 1 BEinstG)

c)      Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (§ 22 bis 32 Bundes­behindertengesetz - BBG)

d)     Kriegsopfer- und Behindertenfonds (KOBF) (§ 1 Kriegsopfer- und Behinderten­fondsgesetz)

e)     Hilfsfonds (§ 3 Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz)

f)        Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung, den es seit dem Jahr 2004 gibt (Abschnitt IVa, §§ 291a ff ASVG).

g)     Familienhärteausgleich (FHA) (§ 38 a-c Familienlastenausgleichsgesetz)

h)      Familienhospizkarenz-Härteausgleich (FHKH) (§ 38j Familienlastenausgleichsge­setz)

 

 

Frage 2:

 

a)     und b) Dem Ausgleichstaxfonds inkl. Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge stan­den im Jahr 2003 0,692 Mio. Euro und im Jahr 2004 0,499 Mio Euro zur Ver­fügung. Die Dotierung des Ausgleichstaxfonds erfolgt im Wesentlichen durch eingegangene Ausgleichstaxen und Zinserträge.

 

c)      Dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung standen laut dem jeweiligen Bundesvoranschlag im Jahr 2003 33,567 Mio. Euro und im Jahr 2004 16,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die Dotierung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, des Hilfsfonds und des Härteausgleichsfonds erfolgt hauptsächlich durch Budgetmittel und Zinserträge. Bis zum Jahre 2003 erfolgte die Dotierung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung weiters durch Mittel der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (7,267 Mio. Euro).

 

d)     Dem Kriegsopfer- und Behindertenfonds standen im Jahre 2003 0,273 Mio. Euro und im Jahre 2004 0,026 Mio. Euro zur Verfügung. Die Dotierung des Kriegsopfer- und Behindertenfonds erfolgt durch Rückfluss von gewährten Darlehen und Zinserträgen.

 

e)     Dem Hilfsfonds standen im Jahr 2003 0,381 Mio. Euro und im Jahr 2004 0,001 Mio. Euro zur Verfügung.

 

f)        Dem Härteausgleichsfonds, der erst seit 2004 existiert, standen im Jahr 2004 10 Mio. Euro zur Verfügung.

 

g)     und h) Der Familienhärteausgleich und der Familienhospizkarenz-Härteaus­gleich verfügen über einen gemeinsamen Budgetansatz. Für 2003 und 2004 waren im Bundesfinanzgesetz jeweils 2,18 Mio. Euro für Zuwendungen in den beiden Bereichen vorgesehen.

 

 

Frage 3:

 

a)     Aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds können den im § 10a Abs. 1 lit. a und b sowie Abs. 2, 3 und 3a BEinstG angeführten Personenkreisen zu behinde­rungsbedingten Mehraufwendungen, zur Bewältigung behinderungsbedingt erschwerter Lebensumstände, zur Abwehr durch die Behinderung drohender Beeinträchtigungen sowie zur sozialen Integration und zur Milderung beson­derer Notlagen gemäß dem BEinstG und den dazu ergangenen Richtlinien des BMSG Förderungen in Form von Sach- oder Geldleistungen gewährt werden.

 

b)     Der Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge arbeitet nach den nach Anhörung der Opferfürsorgekommission erstellten Vergaberichtlinien, die auf den Bedarf des Einzelfalles abstellen.

 

c)      Die gesetzliche Grundlage für finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstüt­zungsfonds für Menschen mit Behinderung bilden im Bundesbehindertenge­setz die §§ 24 bis 32 (Zuwendungen) sowie Abschnitt IVa (soziale Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten). Die Möglichkeit einer Zuwendung für nahe Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen wurde mit einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. I Nr. 71/2003, die am 1. Jänner 2004 in Kraft getreten ist, geschaffen. Die Gewährung der genannten Leistungen erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und allfälligen von mir erlas­senen Richtlinien.

 

d)     Der Kriegsopfer- und Behindertenfonds arbeitet nach den nach Anhörung des Beirates erstellten Vergaberichtlinien, die auf den Bedarf des Einzelfalles ab­stellen.

 

e)     Beim Hilfsfonds erfolgt die Vergabe der Mittel auf Vorschlag der Interessen­vertretung im Wesentlichen für allgemeine Projekte der Altenbetreuung anhand von Vergaberichtlinien, welche im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen erstellt wurden.

 

f)        Die Grundsätze, nach denen die Leistungen gewährt werden, ergeben sich aus den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Härteaus­gleichsfonds vom 27. November 2003. Diese Richtlinien sind auf Grund des In-Kraft-Tretens des Pensionsharmonisierungsgesetzes (siehe BGBl. I Nr. 142/2004) anzupassen.

g)     Der Familienhärteausgleich arbeitet nach den Richtlinien für den Familienhärteausgleich vom 22. Juni 1999.

h)      Der Familienhospizkarenz-Härteausgleich arbeitet nach den Richtlinien für den Familienhospizkarenz-Härteausgleich vom 1. Juli 2002.

 

 

Frage 4:

 

Die den Fonds zufließenden Mittel wurden in den Jahren 2003 und 2004 in folgender Höhe verausgabt (in Mio Euro):

 

 

2003

2004

a) - b) Ausgleichstaxfonds (inkl. Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge)

0,692

0,499

 

 

 

c) Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

 

10.565

 

 

13,755

 

 

d) Kriegsopfer- und Behindertenfonds

0,273

0,026

 

 

 

e) Hilfsfonds

2,190

0

 

 

 

f) Härteausgleichsfonds (seit 2004)

0

0,557

 

 

 

g-h) Familienhärteausgleich und Familienhospizkarenz-Härteausgleich

 

1,037

 

1,068

 

Allfällig erzielte Überschüsse stehen zur Abdeckung von Abgängen der Vorjahre bzw. für Leistungen der Fonds in den Folgejahren zur Verfügung.

 

 

Fragen 5, 6, 19 und 20:

 

a)     Aus dem Ausgleichstaxfonds kam es im Jahr 2003 zu 6.317 Förderfällen; für das Jahr 2004 stehen derzeit noch keine Daten zur Verfügung. Die Anzahl der Anträge steht mir nicht zur Verfügung. Da diese nicht maschinell erfasst werden, wäre eine Erhebung der Anzahl der Anträge mit unverhältnismäßig großem Verwaltungsaufwand verbunden.

b)     Beim Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge waren es im Jahr 2003 ca. 820 Ansuchen, von denen ca. 800 bewilligt worden sind und im Jahr 2004 ca. 870 Ansuchen, von denen ca. 850 bewilligt worden sind.

c)      Im Jahr 2003 wurden 2.084 Ansuchen um Gewährung einer Zuwendung an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gestellt, von denen 1.046 positiv erledigt wurden. Für das Jahr 2004 liegen noch keine diesbezüglichen Daten vor.

d)     Beim Kriegsopfer- und Behindertenfonds sind es ca. 100 Personen jährlich, für die fast ausschließlich Bewilligungen vorgenommen wurden.

e)     Aus dem Hilfsfonds erfolgt grundsätzlich eine Projektförderung. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für soziale Projekte im Ausland, die ehemaligen Österreichern zu Gute kommen, die Opfer der politischen und rassischen Verfolgung geworden waren. Im Jahr 2003 gab es zwei Projektansuchen und es kam zu einem laufenden Projekt; im Jahr 2004 gab es ein Projektansuchen das ebenfalls läuft .

f)        Da der Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung mit 1. Jänner 2004 eingerichtet wurde, kann eine Beantwortung der Frage lediglich für das Jahr 2004 erfolgen. Im Jahr 2004 haben 1175 Personen einen Antrag gestellt, davon wurden 829 Fälle positiv erledigt, 346 Ansuchen mussten abgelehnt werden.

g)     Leistungen nach dem Familienhärteausgleich haben im Jahr 2003 1640 Personen und im Jahr 2004 1550 Personen beantragt. Im Jahre 2003 wurden 312 Anträge und im Jahr 2004 354 Anträge positiv erledigt.

h)      Leistungen nach dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich haben im Jahr 2003 181 Personen und im Jahr 2004 177 Personen beantragt. Im Jahre 2003 wurden 122 und im Jahr 2004 123 Anträge positiv erledigt.

 

 

Fragen 7, 15 und 21:

 

Hinsichtlich der Kontrolle der ordnungsgemäßen Vergabe der Mittel des Ausgleichstaxfonds nimmt der Ausgleichstaxfondsbeirat (§ 10 BEinstG) eine Kontrollfunktion wahr, da ihm in regelmäßigen Abständen über die Ein- und Ausgabengebarung des Ausgleichstaxfonds Bericht zu erstatten ist.

 

Die Kontrolle hinsichtlich Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge und Hilfsfonds erfolgt durch die Interessenvertreter (Opferfürsorgekommission)) sowie das Bundesministerium für Finanzen.

 

Die Kontrolle hinsichtlich dem Kriegsopfer- und Behindertenfonds erfolgt ebenfalls durch die Interessenvertreter, und zwar den Kriegsopfer- und Behindertenverband.

 

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Vergabe der Mittel des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung sowie des Ausgleichstaxfonds erfolgt überdies durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachsektion des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Kon­sumentenschutz im Rahmen von regelmäßigen Prüfungen der Geschäftsführung des Bundessozialamtes auf dem Gebiet der Vollziehung des Bundesbehindertengesetzes sowie des Behinderteneinstellungs-gesetzes

 

Weiters unterliegen die von meinem Ministerium verwalteten Fonds laut Revisions­ordnung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der nachgängigen Kontrolle (Revision) durch die Interne Revision (§ 2 der RO BMSG).

 

Daneben unterliegt natürlich die Gebarung aller in der Beantwortung der Frage 1 aufgezählten Fonds gemäß Art. 126b Abs. 1 B-VG auch der Kontrolle des Rechnungshofes.

 

 

Fragen 8, 16 und 22:

 

Die Bilanzen und die Gebarung hinsichtlich der unter a) bis e) aufgelisteten Fonds werden jährlich dem Rechnungshof und dem Bundesministerium für Finanzen übermittelt. Weiters werden den Mitgliedern der Opferfürsorgekommission (in der auch das Bundesministerium für Finanzen und die Opferverbände vertreten sind) und dem Ausgleichstaxfonds-Beirat laufend Tätigkeitsberichte zur Verfügung gestellt.

 

Zum Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung gibt es noch keine Kontrollberichte.

 

Es liegen keine Berichte zum Familienhärteausgleich sowie zum Familienhos­pizkarenz-Härteausgleich vor.

 

 

 

Frage 9:

 

Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage 569 J/XXII. GP (563/AB) war die Be­steuerung der Unfallrenten für die Steuerjahre 2001 und 2002 bereits aufgehoben worden (Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 7. Dezember 2002, G 85/02‑8), weshalb damals aus dem Unterstützungsfonds keine Leistungen unter diesem Titel erbracht wurden.

 

 

 

Frage 10:

 

Der Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung wurde in der Anfragebeantwortung 563/AB nicht genannt, da dieser erst mit 1. Jänner 2004 eingerichtet wurde.

 

 

 

Frage 11:

 

Rechtsgrundlage der sozialen Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ist der Abschnitt IVa (§§ 33 bis 35) des Bundesbehindertengesetzes (siehe Frage 1). Es wurde für diesen Zweck kein eigener Fonds geschaffen.

 

 

Frage 12:

 

Der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung wurde zur Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten wie folgt dotiert (in Mio. €):

 

 

 

2001

2002

2003

2004

Budgetmittel

7,267

21,835

10,000

-----

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

7,267

7,267

7,267

-----

 

An von der Besteuerung der Unfallrenten betroffene Menschen wurden folgende Leistungen vom Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erbracht (in Mio. €):

 

2001

2002

2003

2004

5,159

21,641

8,485

10,927

 

 

 

Fragen 13 und 14:

 

Es müssen vorweg einige technische Anmerkungen gemacht werden: Auf Grund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs, der die Besteuerung der Unfallrenten als solche mit 31. Dezember 2003 aufhob, wurde auf einen Ausbau der im Sinne der Kundenorientierung unter Zeitdruck aufgebauten einfachen EDV-Lösung zur Ab­wicklung der Abgeltungen verzichtet. Aus technischen Gründen ist es daher ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand nicht möglich, die in einem Haushaltsjahr veraus­gabten kumulierten Beträge den einzelnen Steuerjahren zuzuordnen. Bewilligungen und Abweisungen können aggregiert nicht ausgewiesen werden. Weiters ist die An­zahl der Verfahren nicht identisch mit der Anzahl der betroffenen Personen. Bemerkt werden muss weiters, dass auf Grund des o.g. Erkenntnisses der Großteil der Re­fundierung der für das Steuerjahr 2002 geleisteten Steuern durch die Finanzämter erfolgte.

 

Die Abwicklung des Steuerjahrs 2003 ist auf Grund der nach Durchführung der Ver­anlagung durch die Finanzbehörden laufend einlangenden endgültigen Steuerdaten 2003 immer noch aufrecht, wobei in den meisten Fällen Vorschüsse geleistet wur­den; auch Neuansuchen langen beim Bundessozialamt noch ein.

 

Vor diesem Hintergrund kann gesagt werden, dass für die Steuerjahre 2001 bis 2003 mit Stichtag 30. November 2004 insgesamt ca. 69 000 Ansuchen auf Abgeltung ein­langten. Hinsichtlich der Ausgaben wird auf die Frage 12 verwiesen.

 

 

Frage 17:

 

Gemäß § 291e Abs. 1 ASVG erfolgt die Dotierung des Härteausgleichsfonds durch Budgetmittel in folgender Höhe (in Mio. €):

 

2004

2005

2006

10

16

18

 

 

Frage 23:

 

Nein. Die bereits eingerichteten Fonds reichen aus.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: