2426/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0005-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2471/J der Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Fragen 1 und 18:
Es bestehen in meinem Ministerium
folgende Fonds, die Unterstützungen im Sinne der Anfrage gewähren, wobei die
Rechtsgrundlagen jeweils in Klammern angeführt sind:
a)
Ausgleichstaxfonds (ATF) (§ 10a
Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG)
b)
Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge (ATF-OF) (§ 6 Z
5 Opferfürsorgegesetz - OFG und § 10 Abs. 1 BEinstG)
c)
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
(§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz - BBG)
d)
Kriegsopfer- und Behindertenfonds (KOBF) (§ 1
Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz)
e)
Hilfsfonds (§ 3 Ehrengaben- und
Hilfsfondsgesetz)
f)
Härteausgleichsfonds in der
Pensionsversicherung, den es seit dem Jahr 2004 gibt (Abschnitt IVa,
§§ 291a ff ASVG).
g)
Familienhärteausgleich (FHA) (§ 38 a-c
Familienlastenausgleichsgesetz)
h)
Familienhospizkarenz-Härteausgleich (FHKH)
(§ 38j Familienlastenausgleichsgesetz)
Frage
2:
a)
und b) Dem Ausgleichstaxfonds inkl.
Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge standen im Jahr 2003 0,692 Mio. Euro und im
Jahr 2004 0,499 Mio Euro zur Verfügung. Die Dotierung des Ausgleichstaxfonds
erfolgt im Wesentlichen durch eingegangene Ausgleichstaxen und Zinserträge.
c)
Dem Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderung standen laut dem jeweiligen Bundesvoranschlag im Jahr 2003 33,567
Mio. Euro und im Jahr 2004 16,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die Dotierung des
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, des Hilfsfonds und des
Härteausgleichsfonds erfolgt hauptsächlich durch Budgetmittel und Zinserträge.
Bis zum Jahre 2003 erfolgte die Dotierung des Unterstützungsfonds für Menschen
mit Behinderung weiters durch Mittel der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
(7,267 Mio. Euro).
d)
Dem Kriegsopfer- und Behindertenfonds
standen im Jahre 2003 0,273 Mio. Euro und im Jahre 2004 0,026 Mio. Euro zur
Verfügung. Die Dotierung des Kriegsopfer- und Behindertenfonds erfolgt durch
Rückfluss von gewährten Darlehen und Zinserträgen.
e)
Dem Hilfsfonds standen im Jahr 2003
0,381 Mio. Euro und im Jahr 2004 0,001 Mio. Euro zur Verfügung.
f)
Dem Härteausgleichsfonds, der erst
seit 2004 existiert, standen im Jahr 2004 10 Mio. Euro zur Verfügung.
g)
und h) Der Familienhärteausgleich und
der Familienhospizkarenz-Härteausgleich verfügen über einen gemeinsamen
Budgetansatz. Für 2003 und 2004 waren im Bundesfinanzgesetz jeweils 2,18 Mio.
Euro für Zuwendungen in den beiden Bereichen vorgesehen.
Frage
3:
a) Aus
den Mitteln des Ausgleichstaxfonds können den im § 10a Abs. 1 lit. a und b
sowie Abs. 2, 3 und 3a BEinstG angeführten Personenkreisen zu behinderungsbedingten
Mehraufwendungen, zur Bewältigung behinderungsbedingt erschwerter
Lebensumstände, zur Abwehr durch die Behinderung drohender Beeinträchtigungen
sowie zur sozialen Integration und zur Milderung besonderer Notlagen gemäß dem
BEinstG und den dazu ergangenen Richtlinien des BMSG Förderungen in Form von
Sach- oder Geldleistungen gewährt werden.
b)
Der Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge arbeitet
nach den nach Anhörung der Opferfürsorgekommission erstellten
Vergaberichtlinien, die auf den Bedarf des Einzelfalles abstellen.
c)
Die gesetzliche Grundlage für finanzielle
Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bilden im
Bundesbehindertengesetz die §§ 24 bis 32 (Zuwendungen) sowie Abschnitt
IVa (soziale Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten). Die Möglichkeit
einer Zuwendung für nahe Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen wurde mit
einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. I Nr. 71/2003, die am
1. Jänner 2004 in Kraft getreten ist, geschaffen. Die Gewährung der genannten
Leistungen erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und
allfälligen von mir erlassenen Richtlinien.
d)
Der Kriegsopfer- und Behindertenfonds arbeitet
nach den nach Anhörung des Beirates erstellten Vergaberichtlinien, die auf den
Bedarf des Einzelfalles abstellen.
e)
Beim Hilfsfonds erfolgt die Vergabe der Mittel
auf Vorschlag der Interessenvertretung im Wesentlichen für allgemeine Projekte
der Altenbetreuung anhand von Vergaberichtlinien, welche im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Finanzen erstellt wurden.
f)
Die Grundsätze, nach denen die Leistungen
gewährt werden, ergeben sich aus den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
aus dem Härteausgleichsfonds vom 27. November 2003. Diese Richtlinien sind auf
Grund des In-Kraft-Tretens des Pensionsharmonisierungsgesetzes (siehe
BGBl. I Nr. 142/2004) anzupassen.
g)
Der Familienhärteausgleich arbeitet nach den
Richtlinien für den Familienhärteausgleich vom 22. Juni 1999.
h)
Der Familienhospizkarenz-Härteausgleich arbeitet
nach den Richtlinien für den Familienhospizkarenz-Härteausgleich vom
1. Juli 2002.
Frage
4:
Die den
Fonds zufließenden Mittel wurden in den Jahren 2003 und 2004 in folgender Höhe
verausgabt (in Mio Euro):
|
2003 |
2004 |
a) - b) Ausgleichstaxfonds
(inkl. Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge) |
0,692 |
0,499 |
|
|
|
c)
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung |
10.565 |
13,755 |
d)
Kriegsopfer- und Behindertenfonds |
0,273 |
0,026 |
|
|
|
e)
Hilfsfonds |
2,190 |
0 |
|
|
|
f) Härteausgleichsfonds (seit 2004) |
0 |
0,557 |
|
|
|
g-h)
Familienhärteausgleich und Familienhospizkarenz-Härteausgleich |
1,037 |
1,068 |
Allfällig erzielte Überschüsse stehen
zur Abdeckung von Abgängen der Vorjahre bzw. für Leistungen der Fonds in den
Folgejahren zur Verfügung.
Fragen 5, 6, 19 und 20:
a)
Aus dem Ausgleichstaxfonds kam es im
Jahr 2003 zu 6.317 Förderfällen; für das Jahr 2004 stehen derzeit noch keine
Daten zur Verfügung. Die Anzahl der Anträge steht mir nicht zur Verfügung. Da
diese nicht maschinell erfasst werden, wäre eine Erhebung der Anzahl der
Anträge mit unverhältnismäßig großem Verwaltungsaufwand verbunden.
b)
Beim Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge
waren es im Jahr 2003 ca. 820 Ansuchen, von denen ca. 800 bewilligt worden sind
und im Jahr 2004 ca. 870 Ansuchen, von denen ca. 850 bewilligt worden
sind.
c)
Im Jahr 2003 wurden 2.084 Ansuchen um
Gewährung einer Zuwendung an den Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderung gestellt, von denen 1.046 positiv erledigt wurden. Für das Jahr
2004 liegen noch keine diesbezüglichen Daten vor.
d)
Beim Kriegsopfer- und Behindertenfonds
sind es ca. 100 Personen jährlich, für die fast ausschließlich
Bewilligungen vorgenommen wurden.
e)
Aus dem Hilfsfonds erfolgt
grundsätzlich eine Projektförderung. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für
soziale Projekte im Ausland, die ehemaligen Österreichern zu Gute kommen, die
Opfer der politischen und rassischen Verfolgung geworden waren. Im Jahr 2003
gab es zwei Projektansuchen und es kam zu einem laufenden Projekt; im Jahr 2004
gab es ein Projektansuchen das ebenfalls läuft .
f)
Da der Härteausgleichsfonds in der
Pensionsversicherung mit 1. Jänner 2004 eingerichtet wurde, kann eine Beantwortung
der Frage lediglich für das Jahr 2004 erfolgen. Im Jahr 2004 haben 1175
Personen einen Antrag gestellt, davon wurden 829 Fälle positiv erledigt,
346 Ansuchen mussten abgelehnt werden.
g)
Leistungen nach dem
Familienhärteausgleich haben im Jahr 2003 1640 Personen und im Jahr 2004 1550
Personen beantragt. Im Jahre 2003 wurden 312 Anträge und im Jahr 2004 354
Anträge positiv erledigt.
h)
Leistungen nach dem
Familienhospizkarenz-Härteausgleich haben im Jahr 2003 181 Personen und im Jahr
2004 177 Personen beantragt. Im Jahre 2003 wurden 122 und im Jahr 2004 123
Anträge positiv erledigt.
Fragen 7, 15 und 21:
Hinsichtlich
der Kontrolle der ordnungsgemäßen Vergabe der Mittel des Ausgleichstaxfonds
nimmt der Ausgleichstaxfondsbeirat (§ 10 BEinstG) eine Kontrollfunktion wahr,
da ihm in regelmäßigen Abständen über die Ein- und Ausgabengebarung des
Ausgleichstaxfonds Bericht zu erstatten ist.
Die Kontrolle hinsichtlich
Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge und Hilfsfonds erfolgt durch die
Interessenvertreter (Opferfürsorgekommission)) sowie das Bundesministerium für
Finanzen.
Die Kontrolle hinsichtlich dem Kriegsopfer- und
Behindertenfonds erfolgt ebenfalls durch die Interessenvertreter, und zwar den
Kriegsopfer- und Behindertenverband.
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Vergabe der Mittel
des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung sowie des
Ausgleichstaxfonds erfolgt überdies durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Fachsektion des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz im Rahmen von regelmäßigen Prüfungen der Geschäftsführung
des Bundessozialamtes auf dem Gebiet der Vollziehung des
Bundesbehindertengesetzes sowie des Behinderteneinstellungs-gesetzes
Weiters
unterliegen die von meinem Ministerium verwalteten Fonds laut Revisionsordnung
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz der nachgängigen Kontrolle (Revision) durch die Interne
Revision (§ 2 der RO BMSG).
Daneben unterliegt natürlich die Gebarung aller in der Beantwortung der Frage 1 aufgezählten Fonds gemäß Art. 126b Abs. 1 B-VG auch der Kontrolle des Rechnungshofes.
Fragen
8, 16 und 22:
Die Bilanzen und die Gebarung hinsichtlich
der unter a) bis e) aufgelisteten Fonds werden jährlich dem Rechnungshof und
dem Bundesministerium für Finanzen übermittelt. Weiters werden den Mitgliedern
der Opferfürsorgekommission (in der auch das Bundesministerium für Finanzen und
die Opferverbände vertreten sind) und dem Ausgleichstaxfonds-Beirat laufend
Tätigkeitsberichte zur Verfügung gestellt.
Zum Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung gibt es noch keine
Kontrollberichte.
Es
liegen keine Berichte zum Familienhärteausgleich sowie zum Familienhospizkarenz-Härteausgleich
vor.
Frage 9:
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage 569 J/XXII.
GP (563/AB) war die Besteuerung der Unfallrenten für die Steuerjahre 2001 und
2002 bereits aufgehoben worden (Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom
7. Dezember 2002, G 85/02‑8), weshalb damals aus dem
Unterstützungsfonds keine Leistungen unter diesem Titel erbracht wurden.
Frage 10:
Der Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung
wurde in der Anfragebeantwortung 563/AB nicht genannt, da dieser erst mit
1. Jänner 2004 eingerichtet wurde.
Frage
11:
Rechtsgrundlage
der sozialen Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten aus dem
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ist der Abschnitt IVa
(§§ 33 bis 35) des Bundesbehindertengesetzes (siehe Frage 1). Es wurde für
diesen Zweck kein eigener Fonds geschaffen.
Frage
12:
Der
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung wurde zur Abfederung der
Besteuerung der Unfallrenten wie folgt dotiert (in Mio. €):
|
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Budgetmittel |
7,267 |
21,835 |
10,000 |
----- |
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt |
7,267 |
7,267 |
7,267 |
----- |
An von der Besteuerung der Unfallrenten betroffene
Menschen wurden folgende Leistungen vom Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderung erbracht (in Mio. €):
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
5,159 |
21,641 |
8,485 |
10,927 |
Fragen
13 und 14:
Es müssen
vorweg einige technische Anmerkungen gemacht werden: Auf Grund des
Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs, der die Besteuerung der Unfallrenten
als solche mit 31. Dezember 2003 aufhob, wurde auf einen Ausbau der im Sinne
der Kundenorientierung unter Zeitdruck aufgebauten einfachen EDV-Lösung zur Abwicklung
der Abgeltungen verzichtet. Aus technischen Gründen ist es daher ohne
erheblichen zusätzlichen Aufwand nicht möglich, die in einem Haushaltsjahr verausgabten
kumulierten Beträge den einzelnen Steuerjahren zuzuordnen. Bewilligungen und
Abweisungen können aggregiert nicht ausgewiesen werden. Weiters ist die Anzahl
der Verfahren nicht identisch mit der Anzahl der betroffenen Personen. Bemerkt
werden muss weiters, dass auf Grund des o.g. Erkenntnisses der Großteil der Refundierung
der für das Steuerjahr 2002 geleisteten Steuern durch die Finanzämter erfolgte.
Die Abwicklung des Steuerjahrs 2003 ist auf Grund der
nach Durchführung der Veranlagung durch die Finanzbehörden laufend
einlangenden endgültigen Steuerdaten 2003 immer noch aufrecht, wobei in den
meisten Fällen Vorschüsse geleistet wurden; auch Neuansuchen langen beim
Bundessozialamt noch ein.
Vor diesem Hintergrund kann gesagt werden, dass für
die Steuerjahre 2001 bis 2003 mit Stichtag 30. November 2004 insgesamt ca. 69
000 Ansuchen auf Abgeltung einlangten. Hinsichtlich der Ausgaben wird auf die
Frage 12 verwiesen.
Frage
17:
Gemäß § 291e
Abs. 1 ASVG erfolgt die Dotierung des Härteausgleichsfonds durch Budgetmittel
in folgender Höhe (in Mio. €):
2004 |
2005 |
2006 |
10 |
16 |
18 |
Frage
23:
Nein.
Die bereits eingerichteten Fonds reichen aus.
Mit
freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin: