2427/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Dezember 2004 unter der Zl. 2463/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
Anfrage
betreffend
Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare
Einrichtungen im
Bereich meines Ministeriums gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten werden Unterstützungen
nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch unter drei Aspekten gegeben:
1.1 a) Finanzielle Hilfeleistung - „allgemeine Unterstützung“ - an alte oder kranke
österreichische
Staatsbürger, die dauernd im Ausland leben, sowie zur Betreuung an im
Ausland in Haft befindliche ÖsterreicherInnen,
welche z.B. trotz entsprechender Bitte
keine Unterstützung durch Angehörige erhalten, bzw. ÖsterreicherInnen, die sich
im
Ausland in einer allgemeinen Notsituation befinden.
b) Im Rahmen der alljährlichen „Weihnachtsaktion“ des
Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten werden anlässlich des Weihnachtsfestes Geld- und
Sachspenden an alte,
kranke und hilfsbedürftige AuslandsösterreicherInnen (Pass- und
HerzensösterreicherInnen) vergeben.
c)
Zur Überbrückung vorübergehender Not oder Linderung andauernder materieller Not
gewährt der Fonds zur Unterstützung
österreichischer Staatsbürger im Ausland
einmalige oder periodische Zuwendungen an österreichische StaatsbürgerInnen,
die
ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Dieser wird zu 50% aus Budgetmitteln des
Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten nach
Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes finanziert. Die
übrigen 50% werden aus Budgetmitteln der
Bundesländer bereitgestellt
1.2 Sowohl die allgemeinen Unterstützungen als auch die Weihnachtsaktion des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden
aufgrund der
Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zum „Schutz
österreichischer
Staatsbürger im Ausland“ gem. Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz
1986 i.d.g.F. und aufgrund Art. 5 lit. e
des Wiener Übereinkommens über konsularische
Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969) -
„den Angehörigen des Entsendestaats (...) Hilfe
und Beistand zu leisten“ - gewährt.
Die allgemeinen Unterstützungen werden aus dem
Budgetansatz 1/20106/7800
„Unterstützungen“ des Bundesfinanzgesetzes geleistet. Die Weihnachtsaktion wird
einerseits aus den
VA-Posten 1/20106/7802 „Sonstige Unterstützungen im Ausland“,
1/20108/4036 „Sachspenden für
Auslandsösterreicher“, 1/20106/7810 „Spenden an
bedürftige Auslandsösterreicher“, anderseits aus den am Ende des jeweiligen
Finanzjahres zu erwartenden Überschüssen des obzit. Budgetansatzes 1/20106/7800
„Unterstützungen“ des Bundesfinanzgesetzes geleistet.
Der
Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im
Ausland wurde durch
das „Bundesgesetz vom 16. November 1967, mit
dem ein Fonds zur Unterstützung
österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird“, BGBl.
381/1967, novelliert
durch BGBl. Nr. 294/1981, geschaffen. Die
Zuwendungen werden aus dem
Budgetansatz 1/20106/7330 des Bundesfinanzgesetzes geleistet.
Zu den
Fragen 2 und 4:
Allgemeine Unterstützungen (VA 1/20106/7800
):
Beträge in €
Jahr |
Bundesvoranschlag |
Erfolg |
Nicht
ausgeschöpfter |
2003 |
116.000,-- |
86.298,78 |
29.701,22 |
2004 |
116.000,--* |
82.159,32** |
33.840,68** |
*) Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde im Finanzjahr ein Betrag
in Höhe von Euro 116.000,-- für Unterstützungen genehmigt. Die einzuhaltende
finanzgesetzliche Bindung gemäß Art. XIV Abs. 1 BFG/04 im Bereich der UT 6
"Förderungen" kürzte diesen Betrag auf 102.920,-
**) Der nicht ausgeschöpfte Restbetrag resultiert somit aus der finanzgesetzlichen Bindung,
d.s. Euro 13.080,-- sowie aus nicht verbrauchten Budgetmitteln, d.s. Euro 20.760,--.
**) Stand 20.1.2004
Weihnachtsaktion:
Beträge in €
Jahr |
Bundesvoranschlag |
Erfolg |
Nicht ausgeschöpfter |
2003 |
VA 1/20106/7802:
2.647,84 ---------------------------------------- |
2.600,00 ----------------------- |
47,84 ------------------------- |
Summe: 45.973,41 |
Summe: 45.800,00 |
Summe: 173,41 |
|
2004 |
VA 1/20106/7802:
200,00 ----------------------------------------------- |
200,00 ---------------------------- |
0 ----------------------- |
Summe: 40.200,00 |
Summe: 40.200,00 |
Summe: 0 |
* Die Beträge stammen aus dem VA 1/20106/7800 und sind
bereits in der obzit. Liste
(Erfolg)
„allgemeine Unterstützungen“ berücksichtigt.
Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland:
Beträge in €
Jahr |
Bundesvoranschlag |
Erfolg |
Nicht ausgeschöpfter |
2003 |
305.000* |
350.000 |
0 |
2004 |
305.000 |
305.000 |
0 |
* aufgrund einer einmaligen Sonderdotation wurden dem
Fonds 2003 zusätzlich zu den
veranschlagten EUR
305.000,- noch EUR 45.000,- zugesprochen.
Zu Frage 3:
Die
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland beantragen aufgrund ihrer
Kenntnis der
Sachlage vor Ort Kredite, die nach Zuweisung durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zur Verteilung der Mittel „allgemeine
Unterstützungen“ führen.
Die für die „Weihnachtsaktion“ vorgesehenen
finanziellen Mittel werden nach dem
Grundsatz der persönlichen Bedürftigkeit vergeben. Dabei werden - auf Grundlage
der von
den österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland einberichteten Daten - einerseits die
besondere persönliche Notlage (wie etwa
hohes Lebensalter, Krankheit, minderjährige
Kinder) und andererseits die
spezifischen örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Gaststaates
berücksichtigt.
Der
Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im
Ausland gewährt gem. § 2 (2)
des „Bundesgesetzes vom 16. November 1967,
mit dem ein Fonds zur Unterstützung
österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird“ Zuwendungen
nach den Grundsätzen
des Fürsorgerechtes des Bundeslandes Wien. Männer, die das 65. Lebensjahr, und
Frauen, die
das 60. Lebensjahr vollendet haben,
genießen bei der Gewährung von Zuwendungen bei sonst
gleichen Voraussetzungen den Vorrang. Gem. § 2 (3) leg cit besteht kein
Rechtsanspruch auf
eine Zuwendung.
Zu den Fragen 5 und 6:
Jahr |
Anzahl der gewährten Kredite aus um die angesucht wurde |
2003 |
258 |
2004 |
358 |
Im Rahmen der „Weihnachtsaktion“ 2003 erhielten 606 AuslandsösterreicherInnen in 56
Ländern Unterstützungsleistungen.
Im Jahr 2004 betrug diese Zahl 646 Personen in 61 Ländern.
Alle Ansuchen wurden positiv erledigt.
Der Fonds zur Unterstützung österreichischer
Staatsbürger im Ausland leistete 2003
finanzielle
Zuwendungen an 931 bedürftige ÖsterreicherInnen, die ihren Wohnsitz im
Ausland haben, in 60
Ländern. 14 Anträge wurden abgelehnt.
2004 wurden 920 ÖsterreicherInnen in 61 Ländern unterstützt, 25 Anträge wurden
abgelehnt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die
Kontrolle erfolgt durch die Buchhaltung des Bundeskanzleramtes, das
Generalinspektorat
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und den Rechnungshof.
Die Fondsaufsicht führt gemäß § 12 des
,Bundesgesetzes vom 16. November 1967, mit dem
ein
Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet
wird" das
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten. In der Abteilung IV.3 des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (zuständig für
AuslandsösterreicherInnen;
Vermögensangelegenheiten; sozial- und gesundheitspolitische
Angelegenheiten) ist eine Person mit dieser laufenden Aufsicht beschäftigt, die
neben dieser
Aufgabe noch weitere Arbeitsleistungen zu erbringen hat. Die
nachprüfende Kontrolle erfolgt
im Rahmen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in der
Abteilung VI.3
(zuständig für Budgetangelegenheiten und Controlling) sowie durch die
Buchhaltung des
Bundeskanzleramtes und den Rechnungshof.
Zu Frage 9:
Nein,
da keine Notwendigkeit für die Schaffung weiterer Fonds zur Unterstützung
österreichischer StaatsbürgerInnen im Ausland besteht.