2427/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Dezember 2004 unter der Zl. 2463/J-NR/2004 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare
Einrichtungen im Bereich meines Ministeriums gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden Unterstützungen
nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch unter drei Aspekten gegeben:

1.1    a) Finanzielle Hilfeleistung - „allgemeine Unterstützung“ - an alte oder kranke

österreichische Staatsbürger, die dauernd im Ausland leben, sowie zur Betreuung an im
Ausland in Haft befindliche ÖsterreicherInnen, welche z.B. trotz entsprechender Bitte
keine Unterstützung durch Angehörige erhalten, bzw. ÖsterreicherInnen, die sich im
Ausland in einer allgemeinen Notsituation befinden.

b) Im Rahmen der alljährlichen „Weihnachtsaktion“ des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten werden anlässlich des Weihnachtsfestes Geld- und
Sachspenden an alte, kranke und hilfsbedürftige AuslandsösterreicherInnen (Pass- und
HerzensösterreicherInnen) vergeben.


c) Zur Überbrückung vorübergehender Not oder Linderung andauernder materieller Not
gewährt der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland
einmalige oder periodische Zuwendungen an österreichische StaatsbürgerInnen, die
ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Dieser wird zu 50% aus Budgetmitteln des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes finanziert. Die
übrigen 50% werden aus Budgetmitteln der Bundesländer bereitgestellt

1.2    Sowohl die allgemeinen Unterstützungen als auch die Weihnachtsaktion des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden aufgrund der
Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zum „Schutz
österreichischer Staatsbürger im Ausland“ gem. Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz
1986 i.d.g.F. und aufgrund Art. 5 lit. e des Wiener Übereinkommens über konsularische
Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969) - „den Angehörigen des Entsendestaats (...) Hilfe
und Beistand zu leisten“ - gewährt.

Die allgemeinen Unterstützungen werden aus dem Budgetansatz 1/20106/7800
„Unterstützungen“ des Bundesfinanzgesetzes geleistet. Die Weihnachtsaktion wird
einerseits aus den VA-Posten 1/20106/7802 „Sonstige Unterstützungen im Ausland“,
1/20108/4036 „Sachspenden für Auslandsösterreicher“, 1/20106/7810 „Spenden an
bedürftige Auslandsösterreicher“, anderseits aus den am Ende des jeweiligen
Finanzjahres zu erwartenden Überschüssen des obzit. Budgetansatzes 1/20106/7800
„Unterstützungen“ des Bundesfinanzgesetzes geleistet.

Der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland wurde durch
das „Bundesgesetz vom 16. November 1967, mit dem ein Fonds zur Unterstützung
österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird“, BGBl. 381/1967, novelliert
durch BGBl. Nr. 294/1981, geschaffen. Die Zuwendungen werden aus dem
Budgetansatz 1/20106/7330 des Bundesfinanzgesetzes geleistet.


Zu den Fragen 2 und 4:
Allgemeine Unterstützungen (VA 1/20106/7800 ):

      Beträge in €

Jahr

Bundesvoranschlag

Erfolg

 

Nicht ausgeschöpfter
Restbetrag

2003

116.000,--

 86.298,78

  29.701,22

2004

116.000,--*

82.159,32**

33.840,68**

*) Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde im Finanzjahr ein Betrag

in Höhe von Euro 116.000,-- für Unterstützungen genehmigt. Die einzuhaltende

finanzgesetzliche Bindung gemäß Art. XIV Abs. 1 BFG/04 im Bereich der UT 6

"Förderungen" kürzte diesen Betrag auf 102.920,-

**) Der nicht ausgeschöpfte Restbetrag resultiert somit aus der finanzgesetzlichen Bindung,

d.s. Euro 13.080,-- sowie aus nicht verbrauchten Budgetmitteln, d.s. Euro 20.760,--.

**) Stand 20.1.2004

Weihnachtsaktion:

Beträge in €

 

 

 

Jahr

Bundesvoranschlag

Erfolg

Nicht ausgeschöpfter
Restbetrag

2003

VA 1/20106/7802: 2.647,84
VA 1/20106/7810: 10.340,07
VA 1/20108/4036: 32.985,50

----------------------------------------

2.600,00
10.300,00
32.900,00

-----------------------

47,84
40,07
85,50

-------------------------

Summe: 45.973,41
VA 1/20106/7800: 12.000,00*

Summe: 45.800,00
11.800,00*

Summe: 173,41
200,00*

2004

VA 1/20106/7802: 200,00
VA 1/20106/7810: 10.000
VA 1/20108/4036: 30.000,00

-----------------------------------------------

200,00
10.000,00
30.000,00

----------------------------

0
0
0

-----------------------

Summe: 40.200,00
VA 1/20106/7800: 30.222,59*

Summe: 40.200,00
23.300,00*

Summe: 0
6.922,59*

* Die Beträge stammen aus dem VA 1/20106/7800 und sind bereits in der obzit. Liste
(Erfolg) „allgemeine Unterstützungen“ berücksichtigt.


Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland:

          Beträge in €

 Jahr  

Bundesvoranschlag

Erfolg

 

Nicht ausgeschöpfter
Restbetrag

2003

305.000*

 350.000

0

2004

305.000

305.000

0

* aufgrund einer einmaligen Sonderdotation wurden dem Fonds 2003 zusätzlich zu den
veranschlagten EUR 305.000,- noch EUR 45.000,- zugesprochen.

Zu Frage 3:

Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland beantragen aufgrund ihrer Kenntnis der
Sachlage vor Ort Kredite, die nach Zuweisung durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zur Verteilung der Mittel „allgemeine Unterstützungen“ führen.

Die für die „Weihnachtsaktion“ vorgesehenen finanziellen Mittel werden nach dem
Grundsatz der persönlichen Bedürftigkeit vergeben. Dabei werden - auf Grundlage der von
den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland einberichteten Daten - einerseits die
besondere persönliche Notlage (wie etwa hohes Lebensalter, Krankheit, minderjährige
Kinder) und andererseits die spezifischen örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Gaststaates
berücksichtigt.

Der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland gewährt gem. § 2 (2)
des „Bundesgesetzes vom 16. November 1967, mit dem ein Fonds zur Unterstützung
österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird“ Zuwendungen nach den Grundsätzen
des Fürsorgerechtes des Bundeslandes Wien. Männer, die das 65. Lebensjahr, und Frauen, die
das 60. Lebensjahr vollendet haben, genießen bei der Gewährung von Zuwendungen bei sonst
gleichen Voraussetzungen den Vorrang. Gem. § 2 (3) leg cit besteht kein Rechtsanspruch auf
eine Zuwendung.


Zu den Fragen 5 und 6:

 

Jahr

Anzahl der gewährten Kredite aus
„allgemeinen Unterstützungen“,

um die angesucht wurde

2003

258

2004

358

Im Rahmen der „Weihnachtsaktion“ 2003 erhielten 606 AuslandsösterreicherInnen in 56

Ländern Unterstützungsleistungen.

Im Jahr 2004 betrug diese Zahl 646 Personen in 61 Ländern.

Alle Ansuchen wurden positiv erledigt.

Der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland leistete 2003
finanzielle Zuwendungen an 931 bedürftige ÖsterreicherInnen, die ihren Wohnsitz im
Ausland haben, in 60 Ländern. 14 Anträge wurden abgelehnt.
2004 wurden 920 ÖsterreicherInnen in 61 Ländern unterstützt, 25 Anträge wurden abgelehnt.

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Kontrolle erfolgt durch die Buchhaltung des Bundeskanzleramtes, das Generalinspektorat
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und den Rechnungshof.

Die Fondsaufsicht führt gemäß § 12 des ,Bundesgesetzes vom 16. November 1967, mit dem
ein Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird" das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. In der Abteilung IV.3 des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (zuständig für
AuslandsösterreicherInnen; Vermögensangelegenheiten; sozial- und gesundheitspolitische
Angelegenheiten) ist eine Person mit dieser laufenden Aufsicht beschäftigt, die neben dieser
Aufgabe noch weitere Arbeitsleistungen zu erbringen hat. Die nachprüfende Kontrolle erfolgt
im Rahmen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in der Abteilung VI.3
(zuständig für Budgetangelegenheiten und Controlling) sowie durch die Buchhaltung des
Bundeskanzleramtes und den Rechnungshof.


Zu Frage 9:

Nein, da keine Notwendigkeit für die Schaffung weiterer Fonds zur Unterstützung
österreichischer StaatsbürgerInnen im Ausland besteht.