2429/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0035-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

Wien, am 21. Februar 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2441/J-NR/2004 betreffend neuerliche Verschiebung des Aus- bzw. Neubaues des Hauptbahnhofes Salzburg - unerträgliche Diskriminierung der Festspiel- und Landeshauptstadt Salzburg, die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am 22. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4, 8, 10 und 11:

Können die im Einleitungstext der Anfrage genannten und durch die 10. Übertragungsverordnung zugesicherten Beträge weiterhin garantiert werden?

 

Wenn nein, muss sodann zwischen Stadt und Land Salzburg und der Infrastruktur Bau AG der Neu- bzw. Umbau neu verhandelt und ein neuer Finanzierungs- und Terminplan erstellt werden?

 

Wenn ja, wann werden Sie die notwendigen finanziellen Mittel aus dem Titel Bahnhofsoffensive Salzburger Hauptbahnhof (26,5 Mio. €) entsprechend der 10. Übertragungsverordnung freigeben?

 

Wann werden Sie die notwendigen finanziellen Mittel aus dem Titel Umbau des Bahnhofes Salzburg Hauptbahnhof entsprechend der 10. Übertragungsverordnung freigeben?

Wie und wo ist der Aus- bzw. Neubau des Salzburger Hauptbahnhofes im aktuellen Rahmenplan gereiht?

 

Welche ÖBB-Projekte enthält der aktuelle Rahmenplan für die Jahre 2005 - 2010 (ersuche um Auflistung der Projekte)?

 

Welche Geldmittel sieht der erste sechsjährige Rahmenplan für die ÖBB-Projekte der nächsten Jahre vor (Aufschlüsselung der Mittel auf die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 nach Projekten, Terminen und Bundesländern)?

Antwort:

Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und der erfolgten Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen haben sich zum Einen Änderungen in den Zuständigkeiten ergeben, zum Anderen wurden sämtliche Übertragungsverordnungen aufgehoben und als neue Grundlage für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur der rollierend fortzuschreibende sechsjährige Rahmenplan geschaffen.

 

In der aktuell vorliegenden Fassung des Rahmenplanes sind beide in der Anfrage genannten ÖBB-Projekte, nämlich sowohl der Umbau des Bahnhofes Salzburg Hbf. als auch die Modernisierung des Bahnhofgebäudes Salzburg Hbf. im Rahmen der Bahnhofsoffensive vorerst mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rd. 96 Mio enthalten.

                       

Eine Vorschau auf die einzelnen Jahresbeträge ist erst nach Vorliegen von sämtlichen für die Maßnahmen erforderlichen Genehmigungen (insbesondere auch nach dem Denkmalschutzgesetz) möglich.

 

Fragen 5 bis 7 und 9:

Ist die Darstellung der unterschiedlichen Zusagen für einen Baubeginn am Salzburger Hauptbahnhof im Einleitungstext richtig?

 

Woran ist ein früherer Baubeginn am Salzburger Hauptbahnhof aus Sicht des Ministeriums gescheitert?

 

Erfolgt nun der Spatenstich für den Ausbau bzw. Umbau unwiderruflich Ende 2005, 2009 oder 2011?

 

Wie sieht die aktuelle Bauvariante für den Um- bzw. Neubau des Salzburger Hauptbahnhofes aus?

 

Antwort:

Im Raum Salzburg gilt es, die aus den geplanten vielfältigen Infrastrukturvorhaben (wie der Ausbau der viergleisigen Westbahn zwischen Salzburg und Seekirchen und die Implementierung des S-Bahnsystems) entstehenden Anforderungen auch in die Planungen für das Projekt Salzburg Hbf. optimal einzubinden. Bei der Neukonzeption von Gleis-, Weichen- und Bahnsteigbereichen waren dadurch Adaptierungen notwendig, die sich auf den Zeitrahmen der Bahnhofsumplanungen auswirkten.

Im Zusammenhang mit dem Umbau des Mittelbahnsteiges ist vorgesehen, die bestehende denkmalgeschützte Stahlkonstruktion in das neue Projekt zu integrieren und gleichzeitig den derzeit bestehenden Restaurantbereich (Marmorsaal) zu entfernen. Für den Abbruch dieses Gebäudeteiles ist jedoch eine Zustimmung des Bundesdenkmalamtes erforderlich, wovon letztlich auch die Umsetzung des gesamten Projektes „Umbau des Bahnhofes Salzburg Hauptbahnhof“ maßgeblich beeinflusst wird.

Die letzten informellen Gespräche zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und dem Bundesdenkmalamt haben ergeben, dass nicht mehr der Marmorsaal, sondern die Funktionalität der Mittelinsel sowie die Hallendachkonstruktion für den Denkmalschutz im Vordergrund stehen. Bezüglich der Hallendachkonstruktion wird seitens der Österreichischen Bundesbahnen, soferne die Beibehaltung der Dachkonstruktion auf Grund der geplanten Gleiskonfiguration nicht möglich ist, nach einer adäquaten Lösung gesucht.

Die Planungen für die Gleisanlagen sollen von den in Österreich tätigen Eisenbahnordinarien (die Universitätsprofessoren Dr. Kopp, Dr. Rießberger und Dr. Ostermann) geprüft und diesem Gremium auch ein Gutachter für Industriedenkmalschutz beigezogen werden. Auf Grund dieses Gutachtens wird das Bundesdenkmalamt eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer modernen Eisenbahninfrastruktur gegenüber des öffentlichen Interesses am Denkmalschutz durchführen, wobei bei einer genügenden Darstellung des öffentlichen Interesses an einer modernen Eisenbahn-Infrastruktur eine Entscheidung zugunsten des Bahnprojektes in Aussicht gestellt wurde.

Die entsprechenden Unterlagen werden derzeit von den Österreichischen Bundesbahnen unter Mitwirkung der drei Ordinarien erstellt.

 

Frage 12:

Wie und wo ist der Ausbau der Hochleistungsstrecke Attnang Puchheim - Salzburg im aktuellen Rahmenplan gereiht?

Wann soll der Ausbau erfolgen (ersuche um Bekanntgabe des Jahres)?

 

Antwort:

Derzeit werden aufgrund meiner Aufforderung an die seinerzeitige HL-AG  vom 12. September 2003,  „die Trassenentwicklung für eine Neubaustrecke zwischen Salzburg und Seekirchen“ aufzunehmen, im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden eine Vorschlagstrasse zu entwickeln und zur UVP und Trassenverordnung einzureichen, die Planungen aufbereitet.

 

Fragen 13 und 14:

Bleibt das mit dem Land Salzburg vereinbarte Finanzierungsmodell für die Pinzgaubahn aufrecht?

 

Wenn nein, welche konkreten Änderungen sind geplant bzw. zu erwarten?

 

Antwort:

Die Vereinbarung über den Ausbau und die Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur auf der Bahnstrecke Zell am See – Krimml („Pinzgaubahn“) wurde am 13. Jänner 2005 von mir und von LH-Stv. Dr. Haslauer unterzeichnet.

Der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur sowie die Abwicklung der Erhaltungs- und Reinvestitionsmaßnahmen werden so durchgeführt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 der Verkehr gemäß dem als Grundlage für die Vereinbarung vereinbarten Fahrplan aufgenommen werden kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen