2429/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0035-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2441/J-NR/2004 betreffend neuerliche Verschiebung
des Aus- bzw. Neubaues des Hauptbahnhofes Salzburg - unerträgliche Diskriminierung
der Festspiel- und Landeshauptstadt Salzburg, die die Abgeordneten Maier und
GenossInnen am 22. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4, 8, 10 und 11:
Können die im Einleitungstext der Anfrage
genannten und durch die 10. Übertragungsverordnung zugesicherten Beträge
weiterhin garantiert werden?
Wenn nein, muss sodann zwischen Stadt und Land
Salzburg und der Infrastruktur Bau AG der Neu- bzw. Umbau neu verhandelt und
ein neuer Finanzierungs- und Terminplan erstellt werden?
Wenn ja, wann werden Sie die notwendigen
finanziellen Mittel aus dem Titel Bahnhofsoffensive Salzburger Hauptbahnhof
(26,5 Mio. €) entsprechend der 10. Übertragungsverordnung freigeben?
Wann werden Sie die notwendigen finanziellen
Mittel aus dem Titel Umbau des Bahnhofes Salzburg Hauptbahnhof entsprechend der
10. Übertragungsverordnung freigeben?
Wie und wo ist der Aus- bzw. Neubau des
Salzburger Hauptbahnhofes im aktuellen Rahmenplan gereiht?
Welche ÖBB-Projekte enthält der aktuelle
Rahmenplan für die Jahre 2005 - 2010 (ersuche um Auflistung der Projekte)?
Welche Geldmittel sieht der erste sechsjährige
Rahmenplan für die ÖBB-Projekte der nächsten Jahre vor (Aufschlüsselung der
Mittel auf die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 nach Projekten,
Terminen und Bundesländern)?
Antwort:
Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und der
erfolgten Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen haben sich zum
Einen Änderungen in den Zuständigkeiten ergeben, zum Anderen wurden sämtliche
Übertragungsverordnungen aufgehoben und als neue Grundlage für Investitionen in
die Eisenbahninfrastruktur der rollierend fortzuschreibende sechsjährige
Rahmenplan geschaffen.
In der aktuell vorliegenden Fassung des
Rahmenplanes sind beide in der Anfrage genannten ÖBB-Projekte, nämlich sowohl
der Umbau des Bahnhofes Salzburg Hbf. als auch die Modernisierung des
Bahnhofgebäudes Salzburg Hbf. im Rahmen der Bahnhofsoffensive vorerst mit einem
Investitionsvolumen von insgesamt rd. 96 Mio € enthalten.
Eine Vorschau auf die einzelnen Jahresbeträge ist
erst nach Vorliegen von sämtlichen für die Maßnahmen erforderlichen
Genehmigungen (insbesondere auch nach dem Denkmalschutzgesetz) möglich.
Fragen 5 bis 7 und 9:
Ist die Darstellung der unterschiedlichen Zusagen
für einen Baubeginn am Salzburger Hauptbahnhof im Einleitungstext richtig?
Woran ist ein früherer Baubeginn am Salzburger
Hauptbahnhof aus Sicht des Ministeriums gescheitert?
Erfolgt nun der Spatenstich für den Ausbau bzw.
Umbau unwiderruflich Ende 2005, 2009 oder 2011?
Wie sieht die aktuelle Bauvariante für den Um- bzw.
Neubau des Salzburger Hauptbahnhofes aus?
Antwort:
Im Raum Salzburg gilt es, die aus den geplanten
vielfältigen Infrastrukturvorhaben (wie der Ausbau der viergleisigen Westbahn
zwischen Salzburg und Seekirchen und die Implementierung des S-Bahnsystems)
entstehenden Anforderungen auch in die Planungen für das Projekt Salzburg Hbf.
optimal einzubinden. Bei der Neukonzeption von Gleis-, Weichen- und
Bahnsteigbereichen waren dadurch Adaptierungen notwendig, die sich auf den
Zeitrahmen der Bahnhofsumplanungen auswirkten.
Im Zusammenhang mit dem Umbau des Mittelbahnsteiges
ist vorgesehen, die bestehende denkmalgeschützte Stahlkonstruktion in das neue
Projekt zu integrieren und gleichzeitig den derzeit bestehenden
Restaurantbereich (Marmorsaal) zu entfernen. Für den Abbruch dieses
Gebäudeteiles ist jedoch eine Zustimmung des Bundesdenkmalamtes erforderlich,
wovon letztlich auch die Umsetzung des gesamten Projektes „Umbau des Bahnhofes
Salzburg Hauptbahnhof“ maßgeblich beeinflusst wird.
Die letzten informellen Gespräche zwischen den
Österreichischen Bundesbahnen und dem Bundesdenkmalamt haben ergeben, dass
nicht mehr der Marmorsaal, sondern die Funktionalität der Mittelinsel sowie die
Hallendachkonstruktion für den Denkmalschutz im Vordergrund stehen. Bezüglich
der Hallendachkonstruktion wird seitens der Österreichischen Bundesbahnen,
soferne die Beibehaltung der Dachkonstruktion auf Grund der geplanten
Gleiskonfiguration nicht möglich ist, nach einer adäquaten Lösung gesucht.
Die Planungen für die Gleisanlagen sollen von den
in Österreich tätigen Eisenbahnordinarien (die Universitätsprofessoren Dr.
Kopp, Dr. Rießberger und Dr. Ostermann) geprüft und diesem Gremium auch ein
Gutachter für Industriedenkmalschutz beigezogen werden. Auf Grund dieses
Gutachtens wird das Bundesdenkmalamt eine Abwägung des öffentlichen Interesses
an einer modernen Eisenbahninfrastruktur gegenüber des öffentlichen Interesses
am Denkmalschutz durchführen, wobei bei einer genügenden Darstellung des
öffentlichen Interesses an einer modernen Eisenbahn-Infrastruktur eine
Entscheidung zugunsten des Bahnprojektes in Aussicht gestellt wurde.
Die entsprechenden Unterlagen werden derzeit von
den Österreichischen Bundesbahnen unter Mitwirkung der drei Ordinarien
erstellt.
Frage 12:
Wie und wo ist der Ausbau der Hochleistungsstrecke
Attnang Puchheim - Salzburg im aktuellen Rahmenplan gereiht?
Wann soll der Ausbau erfolgen (ersuche um Bekanntgabe
des Jahres)?
Antwort:
Derzeit werden aufgrund meiner Aufforderung an die
seinerzeitige HL-AG vom 12.
September 2003, „die
Trassenentwicklung für eine Neubaustrecke zwischen Salzburg und Seekirchen“
aufzunehmen, im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden eine
Vorschlagstrasse zu entwickeln und zur UVP und Trassenverordnung einzureichen,
die Planungen aufbereitet.
Fragen 13 und 14:
Bleibt das mit dem Land Salzburg
vereinbarte Finanzierungsmodell für die Pinzgaubahn aufrecht?
Wenn nein, welche konkreten
Änderungen sind geplant bzw. zu erwarten?
Antwort:
Die Vereinbarung über den Ausbau und die Erhaltung
der Eisenbahninfrastruktur auf der Bahnstrecke Zell am See – Krimml
(„Pinzgaubahn“) wurde am 13. Jänner 2005 von mir und von LH-Stv. Dr. Haslauer
unterzeichnet.
Der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur sowie die
Abwicklung der Erhaltungs- und Reinvestitionsmaßnahmen werden so durchgeführt,
dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 der Verkehr gemäß dem als Grundlage
für die Vereinbarung vereinbarten Fahrplan aufgenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen