2430/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0023-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2449/J-NR/2004 betreffend Postgeheimnis und Trade Act 2002, die die
Abgeordneten Maier und GenossInnen am 22. Dezember 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort der Inhalt des „Trade Act
2002“ bekannt? Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?
Antwort:
Der Inhalt des „Trade Act 2002“ ist mir bzw. meinem
Ressort nicht bekannt.
Frage 2:
Wann ist die USA (bzw. die US-Administration) oder die
EU-Kommission an Ihr Ministerium, an eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes
oder an die Post AG mit der Forderung herangetreten, die Daten von
Paketabsendern, Angaben über den Inhalt, usw. im Sinne des
„Trade Act 2002“ elektronisch weiter zu geben?
Antwort:
Die USA (bzw. die US-Administration) oder die
EU-Kommission sind bis dato nicht an mich mit der Forderung herangetreten, die
Daten von Paketabsendern, Angaben oder den Inhalt usw. im Sinne des „Trade Act
2002“ weiter zu geben. Ob eine solche Forderung gegenüber nachgeordneten
Dienststellen des Bundes oder der Österreichischen Post AG besteht, ist mir
nicht bekannt.
Frage 3:
Ist es richtig, dass die Post AG über diese amerikanischen
Forderungen noch nicht informiert wurde?
Antwort:
Ob die Österreichische Post AG über diese amerikanischen
Forderungen noch nicht informiert wurde, ist mir nicht bekannt.
Fragen 4, 6, 7, 8 und 9:
Welche Haltung nimmt Ihr Ministerium bzw. die
österreichische Bundesregierung zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act
2002“ ein?
Welche Daten sollen im Sinne dieses „Trade Act 2002“
tatsächlich elektronisch von der Post AG oder anderen Anbietern in die USA
übermittelt werden (Auflistung der geforderten Daten)?
Gegen welche bestehenden gültigen europäischen und
nationalen Vorschriften wird bei einer elektronischen Weitergabe dieser Daten
in die USA verstoßen?
Welche geltenden Bestimmungen verbieten diese elektronische
Weitergabe?
Ist es richtig, dass mit dieser Datenweitergabe unter
anderem auch gegen das Postgeheimnis verstoßen wird?
Antwort:
Da der
„Trade Act 2002“ mir bis dato nicht vorliegt, kann ich keine
Stellungnahme abgeben.
Fragen 5 und 10:
Welche Haltung nimmt die Datenschutzkommission bzw. der
Datenschutzrat zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ ein?
Welche dieser Daten dürfen unter welchen Voraussetzungen
und aufgrund welcher Bestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie bzw. des
Österreichischen Datenschutzgesetzes an die USA weitergegeben werden?
Antwort:
Die Datenschutzkommission und der Datenschutzrat
fallen nicht in meinen Zuständigkeits- bereich.
Frage 11:
Welche Maßnahmen werden Sie gegenüber der Post AG und
anderen Anbietern ergreifen, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicher zu stellen?
Antwort:
Ohne Kenntnis des Inhalts des „Trade Act 2002“ kann
ich diese Frage nicht beantworten; bei behaupteten Datenschutzverletzungen
jedenfalls sind im öffentlichen Bereich die Datenschutzkommission und im
privaten Bereich die ordentlichen Gerichte zuständig.
Frage 12:
Welche Haltung nehmen die zuständigen Gremien der
EU-Kommission, der Ministerrat bzw. das Europäische Parlament zu den
US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ zurzeit ein? Welche
Datenschutzauflagen sollen erteilt werden?
Antwort:
Mir ist nicht bekannt, welche Haltung die
zuständigen Gremien der EU-Kommission, der Ministerrat bzw. das Europäische
Parlament zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act2002“ zurzeit einnehmen,
und welche Datenschutzauflagen erteilt werden sollen.
Fragen 13, 14 und 15:
War Ihr Bundesministerium auf EU-Ebene in Gesprächen
und/oder in Verhandlungen über diese elektronische Weitergabe im Sinne des
„Trade Act 2002“ bereits eingebunden?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Wenn nein, war dann ein anderes Ministerium eingebunden und
wenn ja, welches?
Antwort:
Mein Ressort war auf EU-Ebene weder in Gespräche
noch in Verhandlungen über diese elektronische Weitergabe im Sinne des „Trade
Act 2002“ eingebunden.
Fragen 16 und 17:
Ist Ihnen der momentane Verhandlungsstand mit den USA
bezüglich der elektronischen Weitergabe von Daten im Sinne des „Trade Act 2002“
bekannt?
Wenn ja, in wie weit sind die einzelnen
Mitgliedstaaten und konkret Ihr Ressort in diese Verhandlungen eingebunden?
Wann sollen diese abgeschlossen werden?
Antwort:
Der momentane Verhandlungsstand mit den USA ist mir
nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen