2430/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0023-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am 21. Februar 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2449/J-NR/2004 betreffend Postgeheimnis und Trade Act 2002, die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am 22. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort der Inhalt des „Trade Act 2002“ bekannt? Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?

 

Antwort:

Der Inhalt des „Trade Act 2002“ ist mir bzw. meinem Ressort nicht bekannt.

 

Frage 2:

Wann ist die USA (bzw. die US-Administration) oder die EU-Kommission an Ihr Ministerium, an eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes oder an die Post AG mit der Forderung herangetreten, die Daten von Paketabsendern, Angaben über den Inhalt, usw. im Sinne des

„Trade Act 2002“ elektronisch weiter zu geben?

 

 

 

Antwort:

Die USA (bzw. die US-Administration) oder die EU-Kommission sind bis dato nicht an mich mit der Forderung herangetreten, die Daten von Paketabsendern, Angaben oder den Inhalt usw. im Sinne des „Trade Act 2002“ weiter zu geben. Ob eine solche Forderung gegenüber nachgeordneten Dienststellen des Bundes oder der Österreichischen Post AG besteht, ist mir nicht bekannt.

 

Frage 3:

Ist es richtig, dass die Post AG über diese amerikanischen Forderungen noch nicht informiert wurde?

 

Antwort:

Ob die Österreichische Post AG über diese amerikanischen Forderungen noch nicht informiert wurde, ist mir nicht bekannt.

 

Fragen 4, 6, 7, 8 und 9:

Welche Haltung nimmt Ihr Ministerium bzw. die österreichische Bundesregierung zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ ein?

 

Welche Daten sollen im Sinne dieses „Trade Act 2002“ tatsächlich elektronisch von der Post AG oder anderen Anbietern in die USA übermittelt werden (Auflistung der geforderten Daten)?

 

Gegen welche bestehenden gültigen europäischen und nationalen Vorschriften wird bei einer elektronischen Weitergabe dieser Daten in die USA verstoßen?

 

Welche geltenden Bestimmungen verbieten diese elektronische Weitergabe?

 

Ist es richtig, dass mit dieser Datenweitergabe unter anderem auch gegen das Postgeheimnis verstoßen wird?

 

Antwort:

Da der  „Trade Act 2002“ mir bis dato nicht vorliegt, kann ich keine Stellungnahme abgeben.

 

Fragen 5 und 10:

Welche Haltung nimmt die Datenschutzkommission bzw. der Datenschutzrat zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ ein?

 

Welche dieser Daten dürfen unter welchen Voraussetzungen und aufgrund welcher Bestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie bzw. des Österreichischen Datenschutzgesetzes an die USA weitergegeben werden?

 

Antwort:

Die Datenschutzkommission und der Datenschutzrat fallen nicht in meinen Zuständigkeits- bereich.

 

 

 

 

Frage 11:

Welche Maßnahmen werden Sie gegenüber der Post AG und anderen Anbietern ergreifen, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicher zu stellen?

 

Antwort:

Ohne Kenntnis des Inhalts des „Trade Act 2002“ kann ich diese Frage nicht beantworten; bei behaupteten Datenschutzverletzungen jedenfalls sind im öffentlichen Bereich die Datenschutzkommission und im privaten Bereich die ordentlichen Gerichte zuständig.

 

Frage 12:

Welche Haltung nehmen die zuständigen Gremien der EU-Kommission, der Ministerrat bzw. das Europäische Parlament zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ zurzeit ein? Welche Datenschutzauflagen sollen erteilt werden?

Antwort:

Mir ist nicht bekannt, welche Haltung die zuständigen Gremien der EU-Kommission, der Ministerrat bzw. das Europäische Parlament zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act2002“ zurzeit einnehmen, und welche Datenschutzauflagen erteilt werden sollen.

 

Fragen 13, 14 und 15:

War Ihr Bundesministerium auf EU-Ebene in Gesprächen und/oder in Verhandlungen über diese elektronische Weitergabe im Sinne des „Trade Act 2002“ bereits eingebunden?

 

Wenn ja, was war das Ergebnis?

 

Wenn nein, war dann ein anderes Ministerium eingebunden und wenn ja, welches?

 

Antwort:

Mein Ressort war auf EU-Ebene weder in Gespräche noch in Verhandlungen über diese elektronische Weitergabe im Sinne des „Trade Act 2002“ eingebunden.

 

Fragen 16 und 17:

Ist Ihnen der momentane Verhandlungsstand mit den USA bezüglich der elektronischen Weitergabe von Daten im Sinne des „Trade Act 2002“ bekannt?

 

Wenn ja, in wie weit sind die einzelnen Mitgliedstaaten und konkret Ihr Ressort in diese Verhandlungen eingebunden? Wann sollen diese abgeschlossen werden?

 

Antwort:

Der momentane Verhandlungsstand mit den USA ist mir nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen