2433/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0080-I/4/2004

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann, Dr. Christian Puswald und GenossInnen, Nr. 2452/J-NR/2004, vom 22. Dezember 2004, betreffend Abfragen durch das Bundesministerium für Finanzen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Wieder einmal bin ich durch eine Anfrage aufgefordert, Unterstellungen Ihrerseits entschieden zurückzuweisen und wie folgt klarzustellen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Finanzen Abfragen nicht einzelpersonenbezogen vornehmen lässt, es sei denn, dass dazu ein besonderer Anlass bzw. Grund besteht. Allerdings werden laufend Abfragen durch das Bundesministerium für Finanzen, nämlich durch die zuständige IT-Sektion, durchgeführt. Alle diese Abfragen erfolgen in ausschließlich dienstlichem Interesse. Abfragen, die eine bestimmte Abgabenart, eine bestimmte Einkunftsart, oder auch bestimmte Personengruppen betreffen, sind nicht nur üblich, sondern dienen auch internen Analysen. Diese Analysen bilden die Grundlage für die Entwicklung steuer- und zollstrategischer sowie budget- und wirtschaftspolitischer Strategien, die das Bundesministerium für Finanzen zu entwickeln hat. Des Öfteren dienen Abfragen aber auch der Ermittlung der Grundlagen für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Sie sind daher unbedingt notwendig und werden dementsprechend durchgeführt.

 

Nun zu den konkreten Fragen.

 

Zu 1.:

Es wurde eine Abfrage betreffend Vereine durchgeführt. Die Abfrage betraf jedoch ein viel breiteres Spektrum als lediglich den Eckwert der Anzahl von steuerpflichtigen Vereinen bzw. deren Steuerleistung. Auslöser der Abfrage ist eine umfassende Prüfung der steuerlichen Gebarung von Vereinen durch den Rechnungshof. Die Abfrage erfolgte damit im ausschließlich dienstlichen Interesse. Ziel waren nicht bestimmte einzelne Vereine, sondern Globaldaten.

 

Zu 2.:

Diese Abfrage hat keine persönliche Bedeutung, stellt aber klar, dass die wenigsten der abgefragten Vereine demnach Steuern bezahlen.

 

Zu 3.:

Ich kann persönlich dafür garantieren, dass meine MitarbeiterInnen nach bestem Wissen handeln und derartige Abfragen nur dann in Auftrag geben, wenn dies von dienstlichem Interesse ist. Derartige Globaldatenabfragen werden ausschließlich von der Zentralstelle in Auftrag gegeben beziehungsweise von der IT-Sektion in Eigenverantwortung durchgeführt. Es gibt also keinen Zusammenhang mit konkreten Vereinen. Ebenso wenig besteht ein Zusammenhang zu meinen persönlichen Steuerangelegenheiten.

 

Zu 4.:

Die Abfragen wurden durch das Bundesministerium für Finanzen getätigt.

 

Zu 5.:

Die Abfrageergebnisse wurden keinesfalls für die Argumentation in meinen persönlichen Steuerangelegenheiten beziehungsweise jenen des "Vereins  zur Förderung der New Economy" verwendet. Den zuständigen Finanzämtern sind die Abfrageergebnisse gar nicht bekannt. Ich schließe eine individuelle Verwendung dieser Ergebnisse auch für die Zukunft aus.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich Informationen, die mir aus meiner beruflichen Arbeit zugänglich geworden sind, noch nie aus privatem Interesse verfolgt und verwendet habe. Dies werde ich auch in Hinkunft so handhaben.

 

Erneut halte ich ausdrücklich fest, dass meine Amtsführung völlig korrekt ist. Daher geht auch dieser Vorwurf eines Zusammenhangs von Abfragen des Bundesministeriums für Finanzen mit meinen persönlichen Interessen ins Leere und ist als solcher entschieden zurückzuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen