2433/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0080-I/4/2004
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann, Dr.
Christian Puswald und GenossInnen, Nr. 2452/J-NR/2004, vom
22. Dezember 2004, betreffend Abfragen durch das Bundesministerium
für Finanzen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Wieder einmal bin ich durch eine
Anfrage aufgefordert, Unterstellungen Ihrerseits entschieden zurückzuweisen und
wie folgt klarzustellen:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
das Bundesministerium für Finanzen Abfragen nicht einzelpersonenbezogen
vornehmen lässt, es sei denn, dass dazu ein besonderer Anlass bzw. Grund
besteht. Allerdings werden laufend Abfragen durch das Bundesministerium für
Finanzen, nämlich durch die zuständige IT-Sektion, durchgeführt. Alle diese
Abfragen erfolgen in ausschließlich dienstlichem Interesse. Abfragen, die eine
bestimmte Abgabenart, eine bestimmte Einkunftsart, oder auch bestimmte Personengruppen
betreffen, sind nicht nur üblich, sondern dienen auch internen Analysen. Diese
Analysen bilden die Grundlage für die Entwicklung steuer- und zollstrategischer
sowie budget- und wirtschaftspolitischer Strategien, die das Bundesministerium
für Finanzen zu entwickeln hat. Des Öfteren dienen Abfragen aber auch der
Ermittlung der Grundlagen für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Sie
sind daher unbedingt notwendig und werden dementsprechend durchgeführt.
Nun zu den konkreten Fragen.
Zu 1.:
Es wurde eine Abfrage betreffend
Vereine durchgeführt. Die Abfrage betraf jedoch ein viel breiteres Spektrum als
lediglich den Eckwert der Anzahl von steuerpflichtigen Vereinen bzw. deren
Steuerleistung. Auslöser der Abfrage ist eine umfassende Prüfung der
steuerlichen Gebarung von Vereinen durch den Rechnungshof. Die Abfrage erfolgte
damit im ausschließlich dienstlichen Interesse. Ziel waren nicht bestimmte
einzelne Vereine, sondern Globaldaten.
Zu 2.:
Diese Abfrage hat keine persönliche
Bedeutung, stellt aber klar, dass die wenigsten der abgefragten Vereine demnach
Steuern bezahlen.
Zu 3.:
Ich kann persönlich dafür garantieren,
dass meine MitarbeiterInnen nach bestem Wissen handeln und derartige Abfragen
nur dann in Auftrag geben, wenn dies von dienstlichem Interesse ist. Derartige
Globaldatenabfragen werden ausschließlich von der Zentralstelle in Auftrag
gegeben beziehungsweise von der IT-Sektion in Eigenverantwortung durchgeführt.
Es gibt also keinen Zusammenhang mit konkreten Vereinen. Ebenso wenig besteht
ein Zusammenhang zu meinen persönlichen Steuerangelegenheiten.
Zu 4.:
Die Abfragen wurden durch das Bundesministerium
für Finanzen getätigt.
Zu 5.:
Die Abfrageergebnisse wurden
keinesfalls für die Argumentation in meinen persönlichen Steuerangelegenheiten
beziehungsweise jenen des "Vereins
zur Förderung der New Economy" verwendet. Den zuständigen
Finanzämtern sind die Abfrageergebnisse gar nicht bekannt. Ich schließe eine
individuelle Verwendung dieser Ergebnisse auch für die Zukunft aus.
Abschließend möchte ich darauf
hinweisen, dass ich Informationen, die mir aus meiner beruflichen Arbeit
zugänglich geworden sind, noch nie aus privatem Interesse verfolgt und
verwendet habe. Dies werde ich auch in Hinkunft so handhaben.
Erneut halte ich ausdrücklich fest,
dass meine Amtsführung völlig korrekt ist. Daher geht auch dieser Vorwurf eines
Zusammenhangs von Abfragen des Bundesministeriums für Finanzen mit meinen
persönlichen Interessen ins Leere und ist als solcher entschieden
zurückzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen