2444/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: 11.001/9-I/A/3/05
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2505/J der Abgeordneten Pirklhuber,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Mit
der Umsetzung der Richtlinie 2003/89/EG durch eine Novelle der
Lebens-mittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl. Nr. 72 idgF, ist
demnächst zu rechnen.
Die
Übergangsfrist für Waren, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, ist der
25.
November 2005. Bis dahin dürfen Waren auch noch ohne die erforderliche
Allergen-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.
Fragen
2, 3 und 4:
Die
Kennzeichnungsvorschriften sollen nur für verpackte Waren gelten. Die
verpflichtende Kennzeichnung von allergenen Zutaten bei unverpackten Waren und
auf Speisekarten ist nicht vorgesehen.
Im
Begutachtungsentwurf hinsichtlich der verpflichtenden Kennzeichnung von
allergenen Zutaten wurde auch die verpflichtende Kennzeichnung von allergenen
Zutaten auf Speisekarten und für unverpackte Waren vorgesehen. Aufgrund der
darauf folgenden Diskussionen kam man zu dem Entschluss, dass es sinnvoller
sei, Lebensmittelerzeuger und Gastwirte hinsichtlich der Allergen-Problematik
mittels
einer Aufklärungsbroschüre zu unterstützen, als eine verpflichtende
Allergen-Kennzeichnung auf Speisekarten generell durch die Änderung der LMKV
vorzusehen.
Als
weiteres Ergebnis der Diskussion wurde vereinbart, dass die Entwicklung von
weiteren zielgruppenspezifischen Lebensmitteln - wie z.B. Diabetiker-Marmelade
– ebenfalls als Lösungsansatz anzusehen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin