2444/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.02.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/9-I/A/3/05

Wien, am      18. Februar 2005

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2505/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2003/89/EG durch eine Novelle der Lebens-mittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl. Nr. 72 idgF, ist demnächst zu rechnen.

Die Übergangsfrist für Waren, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, ist der

25. November 2005. Bis dahin dürfen Waren auch noch ohne die erforderliche Allergen-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

 

 

Fragen 2, 3 und 4:

 

Die Kennzeichnungsvorschriften sollen nur für verpackte Waren gelten. Die verpflichtende Kennzeichnung von allergenen Zutaten bei unverpackten Waren und auf Speisekarten ist nicht vorgesehen.

 

Im Begutachtungsentwurf hinsichtlich der verpflichtenden Kennzeichnung von allergenen Zutaten wurde auch die verpflichtende Kennzeichnung von allergenen Zutaten auf Speisekarten und für unverpackte Waren vorgesehen. Aufgrund der darauf folgenden Diskussionen kam man zu dem Entschluss, dass es sinnvoller sei, Lebensmittelerzeuger und Gastwirte hinsichtlich der Allergen-Problematik

mittels einer Aufklärungsbroschüre zu unterstützen, als eine verpflichtende Allergen-Kennzeichnung auf Speisekarten generell durch die Änderung der LMKV vorzusehen.

 

Als weiteres Ergebnis der Diskussion wurde vereinbart, dass die Entwicklung von weiteren zielgruppenspezifischen Lebensmitteln - wie z.B. Diabetiker-Marmelade – ebenfalls als Lösungsansatz anzusehen wäre.   

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin