2449/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.03.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am
. Februar 2005
DVR:
0000051 GZ 4452/140-II/BK/4.5/05
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 10.01.2005
unter der Nr. 2479/J.NR/2005 an die Bundesministerin für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Kosten häuslicher Gewalt
“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Für die Beantwortung der
Fragen 1 bis 4 gilt folgendes festzuhalten:
Aufgrund der technischen
Vorgaben im Bereich der Kriminalstatistik besteht keine Möglichkeit einer
Abfrage, die das Verhältnis Frauen als Opfer männlicher Gewalt im häuslichen
Bereich beinhaltet.
Frage 1:
Laut Kriminalstatistik des
Bundes wurden im Jahr 2004 6.321 Frauen Opfer von Gewalttaten im häuslichen
Bereich. Subsumiert wurden §75 bis §217 StGB. Zwischen Opfern und Tätern
bestand eine familiäre Beziehung sowie eine Hausgemeinschaft.
Frage 2:
Im Jahr 2004 gab es
insgesamt 210 häusliche Gewalttaten gegen Frauen, die als schwere
Körperverletzung eingestuft werden können. Subsumiert wurden §§ 84, 85, 86 und
87 StGB.
Frage 3:
Im Jahr 2004 gab es
insgesamt 6. 321 häusliche Gewalttaten gegen Frauen. Die Anzahl jener Fälle, in
denen schwere psychische Gewalt zur Verwirklichung der jeweiligen Tatbestände
beigetragen hat, wird in der Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen.
Frage 4:
Im Jahr 2004 gelangten 6.321
Taten von häuslicher Gewalt gegen Frauen zur Anzeige.
Frage 5:
Die Erfassung der
gerichtlichen Verurteilungen fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Inneres. Diese Frage kann daher vom Bundesministerium
für Inneres nicht beantwortet werden.
Frage 6 bis 8:
Der Betrieb und die
Finanzierung der Frauenhäuser fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundes,
sonders sind Angelegenheit der Länder. Diese Fragen können daher vom
Bundesministerium für Inneres nicht beantwortet werden.
Frage 9 bis Frage 11:
Mit dem Gewaltschutzgesetz
wurden flächendeckend Interventionsstellen geschaffen, die von der Exekutive
von deren Einschreiten zu informieren sind. Aufgrund dieser Information nehmen
die Interventionsstellen proaktiv mit der gefährdeten Person Kontakt auf.
Die Finanzierung der
Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie erfolgt in der Regel je zur
Hälfte aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres und des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen.
Im Bereich des
Bundesministeriums für Inneres liegen darüber hinaus keine weiteren Angaben zu
den gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher Gewalt auf.
Frage 12 bis 15:
Da der Betrieb und die
Errichtung der Frauenhäuser in die Kompetenz der Länder fällt, können diese
Fragen vom Bundesministerium für Inneres nicht beantwortet werden.
Im Bundesministerium für
Inneres sind keine Untersuchungen bekannt, die die Kosten von häuslicher Gewalt
nach Bundesländern oder im Stadt Land Vergleich aufschlüsseln.
Frage 16:
Die gegenständliche Frage
betrifft keine Angelegenheit der Vollziehung gem Art 52 B-VG, weshalb ich von
einer inhaltlichen Beantwortung der Frage Abstand nehme.
Frage 17:
Eine Erfassung statistischer
Daten zur Evaluierung der Kosten und Folgekosten von häuslicher Gewalt ist
derzeit ressortübergreifend aufgrund fehlender rechtlicher Befugnisse nicht
realisierbar.