2450/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.03.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

                       

An die

Parlamentsdirektion Nationalratsdienst

zu Handen Dr. Adolf Klausgraber

 

Parlament

1017 Wien

                       

 

 

GZ: BMSG-20001/0013-II/2005                        Wien,

 

 

 

 

Betreff:       Parlament

Parlamentarische Anfrage Nr. 2497/J betreffend „Sozialversicherungsbeiträge - Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage  der Abgeordneten  Mag. Maier u.a. betreffend „Sozialversicherungsbeiträge- Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben/GPLA (Stichtag bis zum 31. 12. 2004)“, Nr. 2497/J beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag 31.12.2004 überfälligen Beiträge, wobei unter überfällig die Summe jener Beiträge verstanden wird, die auf Grund der Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt schon abgeführt sein müssten?

 

Gebietskrankenkassen

Rückstände in Mio. Euro

30. November 2004

WGKK

350,6

NÖGKK

109,3

BGKK

20,3

OÖGKK

134,4

StGKK

105,1

KGKK

37,8

SGKK

57,3

TGKK

59,0

VGKK

15,7

Alle GKK

890,1

Zahlen für den Beitragsmonat Dezember 2004 liegen noch nicht vor.

Zu Frage 2:

Wie viele Ratenvereinbarungen und in welcher Höhe wurden mit Stichtag 31.12.2004 für aushaftende Beiträge mit Dienstgebern abgeschlossen?

 

KVT

Stichtag

Fälle

Höhe in €

WGKK

31.12.2004

1.973

k.A.

NÖGKK

31.12.2004

2.987

30.236.964,51

BGKK

31.12.2004

368

967.441,90

OÖGKK

31.12.2004

780

rd. 6,9 Mio

StGKK

31.12.2004

889

1.015.744,97

KGKK

31.12.2004

551

k.A.

SGKK

31.12.2004

490

5.967.119,06

TGKK

31.12.2004

k.A

k.A.

VGKK

31.12.2004

122

rd. 1,3 Mio

VAB

31.12.2004

2

je 15.000,00

VAE

31.12.2004

0

0

 

Zu Frage 3 und 4:

Wie viele Verfahren um SV-Beiträge sind mit Stichtag 31.12.2004 gerichtsanhängig und wie hoch ist der Gesamtstreitwert?

 

KVT

Stichtag

Verfahren

Anzahl

strittige Beiträge

WGKK

31.12.2004

Exekutionsakte

18.473

 

 

 

davon Verwaltungsverfahren

85

2.545.510,20

NÖGKK

31.12.2004

k.A.

k.A.

k.A.

BGKK

31.12.2004

k.A.

k.A.

k.A.

OÖGKK

31.12.2004

Anfechtungsklagen

1

365.000,00

StGKK

31.12.2004

Insolvenzen mit Kassenbeteiligung

1.178

k.A.

 

 

Strafverfahren

132

k.A.

 

 

Drittschuldnerklagen

5

k.A.

KGKK

31.12.2004

Sämtliche Verfahren, die aus der Einbringungsarbeit entstehen

744

k.A.

SGKK

31.12.2004

Bürgschaftsklagen

Schadenersatzklagen

Drittschuldnerklagen

Komplementärklagen

Vorstandsklage

Gesamt

19

36

14

12

2

83

348.795

324.043

18.603

64.852

27.162

783.455

TGKK

31.12.2004

k.A.

k.A.

k.A.

VGKK

31.12.2004

Verfahren insgesamt

35

453.741,39

VAB

31.12.2004

k.A.

k.A.

k.A.

VAE

31.12.2004

Es laufen keine Verfahren

0

0

 

Zu Frage 5:

Wie viele Exekutionen sind in welcher Höhe mit Stichtag 31.12.2004 gegen Dienstgeber derzeit anhängig?

 

KVT

Stichtag

Anzahl der Fälle

Höhe in €

WGKK

31.12.2004

k.A.

k.A.

NÖGKK

31.12.2004

16.681

51.972.550,41

BGKK

31.12.2004

k.A.

k.A.

OÖGKK

31.12.2004

Permanent etwa 3.000

8,7 Mio

StGKK

November 2004

36.315

95.104.140,56

KGKK

31.12.2004

26.631

80.880.997,73

SGKK

31.12.2004

14.483

32.750.658,67

TGKK

31.12.2004

k.A.

k.A.

VGKK

31.12.2004

Jahr ist noch nicht abgeschlossen

 

VAB

31.12.2004

k.A.

k.A.

VAE

31.12.2004

5

12.385,00

 

Zu Frage 6:

Wie hat sich der Personalstand der Beitragsprüfungsabteilungen im Jahre 2004 bis 31.12.2004 entwickelt und wie sieht jeweils der Personalstand mit Stichtag 31.12.2004 aus?

 

KVT

Entwicklung Personalstand 31.12.2004

WGKK

48,25

NÖGKK

30,00

BGKK

9,00

OÖGKK

37,50

StGKK

28,00

KGKK

15,00

SGKK

19,75

TGKK

18,00

VGKK

10,00

VAEB

1,20

 

 

Zu Frage 7:

Wie hat sich der Personalstand der Beitragseinbringung im Jahre 2004 bis 31.12.2004 entwickelt und wie sieht jeweils der Personalstand mit Stichtag 31.12.2004 aus?

 

KVT

Entwicklung Personalstand 31.12.2004

WGKK

69,22

NÖGKK

48,85

BGKK

10

OÖGKK

19

StGKK

22

KGKK

15,50

SGKK

18,75

TGKK

k.A.

VGKK

8,63

VAB

1

VAE

4

Zu Frage 8:

Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfungen im Jahr 2004?

Hinweis:

Die offiziellen Zahlen für den Dezember 2004 liegen uns noch nicht vor. Bei den nachstehenden Zahlen handelt es sich um Beiträge aus der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und nicht um Ergebnisse aus Nachschauen, Erhebungen o.ä.

 

GKK

Nachverrechnete SV-Beiträge 1-11/04
in Euro

WGKK

34.858.696

NÖGKK

28.386.424

BGKK

4.545.689

OÖGKK

19.447.626

StGKK

17.330.488

KGKK

4.685.379

SGKK

5.138.860

TGKK

11.638.590

VGKK

4.465.727

Summe

130.497.477

Zu Frage 9:

Wie hoch ist die Summe der auf Grund von Einbringungsmaßnahmen im Jahr 2004 eingebrachten Sozialversicherungsbeiträge durch die Beitragseinbringung?

 

KVT

Euro

Bemerkungen

WGKK

231.320.973,86

 

NÖGKK

4.217.889.824,22

Zahlungseingänge insgesamt. Welche Beträge aufgrund von Einbringungsmaßnahmen einlangten, ist nicht auswertbar.

BGKK

Keine Angaben möglich

 

OÖGKK

rd. 160,2 Mio

 

StGKK

Keine Angaben möglich

 

KGKK

Keine Angaben möglich

 

SGKK

Keine Angaben möglich

 

TGKK

k.A.

 

VGKK

1.236.804.438,68

Beinhaltet auch die Eingänge durch Eintreibungsmaßnahmen. Keine Trennung möglich.

VAB

Keine Angaben möglich

 

VAE

295.485,56

 

Zu Frage 10:

Wie viele Betriebe wurden im Jahr 2004 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger geprüft?

Hinweis:

Bei der Definition „Betrieb“ handelt es sich um den Ordnungsbegriff „Finanzamtssteuernummer“. Unter dieser können mehrere Dienstgeberkontonummern vorliegen.

 

KVT

Anzahl der Betriebe

WGKK

1.173

NÖGKK

1.148

BGKK

606

OÖGKK

2.898

StGKK

2.194

KGKK

2.019

SGKK

1.659

TGKK

2.012

VGKK

1.169

VAE

28

Summe

14.906

Zu Frage 11:

Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden im Jahre 2004 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger bzw. die Organe der Finanzverwaltung geprüft?

Bezüglich der geprüften Anzahl an Dienstnehmern sind keine Daten vorhanden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Sozialversicherung keine Daten betreffend der Finanzverwaltung bekannt gibt. Die Anzahl der Betriebe, die durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger geprüft wurden, entnehmen Sie bitte der Frage 10.

Zu Frage 12:

Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach einer Beitragsprüfung im Jahr 2004?

Die entsprechenden Daten sind bereits aus der Antwort zu Frage 8 zu ersehen.

Zu Frage 13 und 14:

Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG wurden durch die einzelnen Sozialversicherungsträger im Jahren 2004 durchgeführt und wie viele Bedarfsprüfungen nach § 41a ASVG wurden im Jahr 2004 im Rahmen der GPLA-Prüfung durchgeführt?

 

KVT

Bedarfsprüfungen nach

§ 42 ASVG
im Jahre 2004

Bedarfsprüfungen nach

§ 41a ASVG

(GPLA-Prüfung 2004)

WGKK

0

1.946

NÖGKK

0

Keine Angaben

BGKK

812

98 Insolvenzprüfungen

OÖGKK

0

1.105

StGKK

0

635

KGKK

Keine Angabe

1.240

SGKK

Keine Differenzierung möglich

Keine Differenzierung möglich

TGKK

Keine Angabe möglich

349

VGKK

111

284

VAB

0

8

VAE

0

0

 

Zu Frage 15:

Wie wird sich der jeweilige Personalstand in den Beitragsprüfungsabteilungen der Gebietskrankenkassen im kommenden Jahr voraussichtlich entwickeln?

WGKK: Im Bereich der Beitragsprüfung ist im Hinblick auf § 609 ASVG nicht mit einer Anhebung des Personalstandes im Jahr 2005 zu rechnen. Angestrebt wird die Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten.

NÖGKK: Derzeit befinden sich drei PrüferInnen in Ausbildung, so dass mittelfristig mit einer entsprechenden Erhöhung des Personalstandes gerechnet werden kann.

BGKK: Aus heutiger Sicht keine Änderung.

OÖGKK: Keine Änderung zu erwarten.

StGKK: Keine Änderung zu erwarten.

KGKK: Geplant 25,75 DienstnehmerInnen.

SGKK: Ab 2005: 23 Prüfer

TGKK: Der Personalstand wird sich im Jahr 2005 auf 29 erhöhen.

VGKK: Sofern keine zusätzlichen Aufgaben (insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen) hinzukommen, keine bzw. nur unwesentliche Änderung des Personalstandes.

Zu Frage 16:

Wie wird sich der jeweilige Personalstand in der Beitragseinbringung der einzelnen Sozialversicherungsträger im kommenden Jahr voraussichtlich entwickeln?

WGKK: Gegenüber dem Vorjahr wurde der Personalstand etwas reduziert. Da weniger Eintreibungsmaßnahmen letztlich auch zu einem geringeren Geldeingang führen würden, ist ein weiterer Personalabbau künftig nicht mehr möglich.

NÖGKK: Der Personalstand soll gleich gehalten werden.

BGKK: Aus heutiger Sicht ist an keine Aufstockung des Personalstandes gedacht. Ein etwaiger Bedarf aufgrund neuer Anforderungen bzw. Aufgaben ist nicht absehbar.

OÖGKK: Keine Änderungen zu erwarten.

StGKK: Es ist kurzfristig keine Änderung geplant, weshalb vom Personalstand des Jahres 2004 auszugehen ist. Ein allfälliger Mehrbedarf aufgrund neuer (gesetzlicher) Aufgaben kann zur Zeit jedoch nicht abgeschätzt werden.

KGKK: Die voraussichtliche Entwicklung des Personalstandes in der Beitragseinbringung wird mit einem Personalstand von 15 Dienstnehmern angenommen.

SGKK: Der Personalstand der Beitragseinbringung war im ganzen Jahr 2004 mit 18,75 Dienstposten konstant und wird sich auch im Jahr 2005 voraussichtlich nicht verändern.

TGKK: Keine Angabe.

VGKK: Sofern keine zusätzlichen Aufgaben hinzukommen, wird sich der Personalstand nicht wesentlich ändern.

VAB: keine Angabe möglich.

VAE: Der Personalstand wird gleich bleiben.

Zu Frage 17:

Entwicklung des Personalstandes in den Prüfungsabteilungen in den nächsten fünf Jahren?

Für das Jahr 2005 wird aufgrund der Übergangsphase zum Einsatz von GPLA-Synergien (geplanter Einsatz mit 1. Dezember 2005) von den Krankenversicherungsträgern kein gesonderter Jahresprüfplan erstellt. Die Krankenversicherungsträger werden die noch auf dem Prüfplan des Jahres 2004 befindlichen Dienstgeber prüfen. Zusätzlich werden jene Dienstgeber geprüft, die aufgrund der Erfahrungen der Krankenversicherungsträger geprüft werden sollen. Insbesondere ist dabei die Verjährung ein Kriterium für die Prüfungswürdigkeit.

Zu Frage 18:

Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 41a und § 42 ASVG sind 2005 durch die einzelnen Sozialversicherungsträger vorgesehen?

Für das Jahr 2005 wurde keine Anzahl an Bedarfsprüfungen den Krankenversicherungsträgern vorgegeben.

Zu Frage 19:

Welche Branchen bzw. Wirtschaftsklassen hatten 2004 aufgrund der Analysen der Sozialversicherungsträger bzw. des Hauptverbandes hohe Beitragsrückstände?

WGKK: Knapp die Hälfte des Beitragsrückstandes entfällt auf die Bauwirtschaft. Diese Branche ist auch in der Insolvenzstatistik führend.

NÖGKK: Keine Auswertung möglich.

BGKK: Die höchsten Rückstände weist das Baugewerbe auf, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe.

OÖGKK: Keine Auswertung möglich.

StGKK: Eine Zuordnung von Beitragsrückständen zu Wirtschaftsklassen ist in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Laut Insolvenzstatistik des KSV 2004 bestehen die höchsten Passiva im Bereich der Bauwirtschaft, gefolgt von den Bereichen Maschinen und Metall, unternehmensbezogene Dienstleistungen, Transport und Gastgewerbe.

KGKK: Privatkonkurse, Gastgewerbe, Bau- und Baunebenbranche.

SGKK: Keine Angaben möglich.

TGKK: Keine Angaben.

VGKK: Bau- und Baunebengewerbe, Gastbetriebe, Personalleasingbetriebe.

VAB: Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen Klientel sind allenfalls vereinzelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren; diese sind jedoch nicht branchenspezifisch.

VAE: Generell sind keine hohen Rückstände vorgelegen. Wenn, dann waren Seilbahnbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern durch die schlechte Wintersaison betroffen.

Zu Frage 20:

Sind es Klein- und Mittelbetriebe, die hohe Beitragsrückstände aufweisen oder sind es Großbetriebe?

WGKK: Abgesehen von den „dubiosen“ Baufirmen, die sehr erhebliche finanzielle Schäden verursachen, nehmen sich eher Kleinbetriebe, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, faktisch durch Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge einen Kredit. Finanzielle Engpässe bei Groß- und Mittelbetrieben werden meist mit Bankkrediten überbrückt.

NÖGKK: Hier fallen rund 90 % auf kleinere und mittlere Unternehmen, welche auch einen Großteil des Beitragsrückstandes verursachen.

BGKK: Klein- und Mittelbetriebe verursachen zweifelsfrei den Großteil der Beitragsrückstände. Bei Großbetrieben, von denen es im Burgenland im Bundesländervergleich nur wenige gibt, entstehen hohe Verbindlichkeiten naturgemäß sehr rasch, insbesondere im Insolvenzfall durch die Beendigungsansprüche.

OÖGKK: Hierüber werden keine Analysen geführt.

StGKK: Keine Angaben möglich.

KGKK: Keine Beantwortung möglich.

SGKK: Keine Angaben möglich.

TGKK: Keine Angabe.

VGKK: Anzahl- und summenmäßig sind es Klein- und Mittelbetriebe mit hohen und mehrmonatigen Beitragsrückständen.

    Klein- und Mittelbetriebe: 5 Mio €

    Großbetriebe: 970.000 €

VAB: Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen Klientel sind allenfalls vereinzelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren; diese sind jedoch nicht branchenspezifisch.

VAE: Generell sind keine hohen Rückstände vorgelegen. Wenn, dann waren Seilbahnbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern durch die schlechte Wintersaison betroffen.

Zu Frage 21:

Wenn die Fragen 19 und 20 nicht beantwortet werden, warum gibt es keine derartigen diesbezüglichen strategischen Analysen durch den Hauptverband bzw. durch das zuständige Bundesministerium?

Die Beantwortung der Frage erübrigt sich, nachdem es Aussagen zu den Fragen 19 und 20 gibt.

Zu Frage 22:

In welcher Form erfolgte 2004 die Schulung der Organe der Sozialversicherungsträger und der Finanzverwaltungen für die gemeinsame lohnabhängige Prüfung?

Gemeinsam mit der Finanz und den Sozialversicherungsträgern wurde ein Weiterbildungskonzept für die GPLA-Prüfer erstellt. Grundlage für dieses Weiterbildungskonzept ist, dass die Schulung für die Prüfer bedarfsorientiert anhand von einheitlichen Unterlagen und gemeinsamen Vortragenden erfolgt. Je nach Bedarf gibt es dabei gemeinsame Weiterbildungsmaßnahmen (die Themenbereiche sind für beide Prüfungsorganisationen von Bedeutung) oder bedarfsgerechte Schulungen (z.B. die SV-Prüfer werden zu speziellen Finanzthemen geschult). Ergänzend hat jeder Prüfer auf seinem Laptop eine Wissensdatenbank, die die Lohnsteuerrichtlinien sowie die Empfehlungen im Melde-, Versicherungs-, Beitragsbereich enthält.

Zu Frage 23:

Mit welchen Kosten waren diese Schulungen im Jahr 2004 verbunden? Welche Kosten werden 2005 anfallen?

Im Jahr 2004 hat es zwei gemeinsame Schulungstage für die Prüfer gegeben. Eine diesbezügliche Kostenaufstellung ist nicht vorhanden.

Für das Jahr 2005 werden im Bereich der Schulung weit mehr Tage aufzuwenden sein. Dies hängt insbesondere mit dem Einsatz der neuen Prüfsoftware sowie der neuen Prüfverwaltung im Rahmen des Projektes GPLA-Synergie zusammen. Der diesbezügliche Kostenaufwand liegt noch nicht vor.

Zu Frage 24:

Können Sie bzw. die Aufsichtsbehörde die fünfjährige Vollprüfung der Betriebe auch in Zukunft garantieren?

Im Rahmen von GPLA-Synergie wird die Auswahl der Prüffälle aufgrund einer risikobasierten Fallauswahl erfolgen. Neben dieser Fallauswahl wird es auch weiterhin im Anlassfall Bedarfsprüfungen geben (z.B. aufgrund von Anzeigen oder bei Insolvenzen). Eine fünfjährige Vollprüfung aller Betriebe kann dadurch nicht sichergestellt werden. Durch diese risikobasierte Fallauswahl wird aber die Effektivität und Effizienz der Prüfung erheblich gesteigert.

Zu Frage 25:

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 24.

Zu Frage 26:

Werden Sie Ihr Schreiben vom 16. April 2002 (Zl. 21.101/29-2/02) zurückziehen, in dem geregelt ist, dass die Anzahl der Beitragsprüfer auf jene der Lohnsteuerprüfer der FLDs zu reduzieren ist? Ist die angekündigte Überprüfung dieses Schreibens bereits abgeschlossen?

Mit Schreiben vom 28. 2. 2002 hat der Herr Bundesminister für Finanzen dem Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen das Ergebnis einer Besprechung vom 21. 2. 2002 über die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben übermittelt. An dieser Besprechung haben neben den beiden genannten Bundesministern u.a. die gesamte Geschäftsführung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger teilgenommen. Hinsichtlich der eingesetzten Prüfer wird in dem genannten Sitzungsprotokoll Folgendes ausgeführt:

„Da derzeit die Zahl der SV-Prüfer (ca. 250) wesentlich höher ist als die Anzahl der Lohnsteuerprüfer (ca. 180) bedeutet dies bis zum Erreichen eines Gleichstandes einen Aufnahmestopp bei den SV- Prüfern. Es ist eine gleichmäßige Entlohnung für alle Prüfer anzustreben, das Gehaltschema von Beitragsprüfern ist mittelfristig dem der Lohnsteuerprüfer anzupassen.“

Infolge dessen hat das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen an die Beauftragten der Aufsichtsbehörde und deren Stellvertreter bei den Gebietskrankenkassen folgenden Erlass gerichtet:

„Im Zusammenhang mit dem Projekt „Maßnahmen zur Vereinfachung der Lohnverrechnung“ wurde unter anderem vereinbart, dass ein Gleichstand bei der Anzahl der Lohnsteuer- und SV-Prüfer anzustreben ist (gleiche Anzahl von Finanz- und SV-Prüfern), wobei die Gesamtzahl der eingesetzten Prüfer nicht erhöht werden soll, sondern nach Einsetzen von Synergieeffekten und Effizienzsteigerungen eine Reduzierung der Gesamtprüferanzahl anzustreben ist. Da derzeit die Zahl der SV- Prüfer (ca. 250) wesentlich höher ist als die Anzahl der Lohnsteuerprüfer (ca. 180), bedeutet dies bis zum Erreichen eines Gleichstandes einen Aufnahmestopp bei SV- Prüfern.

Die Vertreter der Aufsichtsbehörde und deren Stellvertreter werden daher ersucht, in Hinkunft bei deren Tätigkeit diesem Umstand Beachtung zu schenken.“

Da sich bis auf einen KV- Träger keine Kassen an diesen Erlass gehalten haben, ist an eine offizielle Rücknahme dieses Erlasses nicht gedacht.

 

Zu Frage 27:

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 26.

Zu Frage 28:

Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden in den Jahren 2003 und 2004 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger bzw. die Finanzverwaltungen im Rahmen der GPLA geprüft?

Die Anzahl der im Jahre 2004 geprüften Betriebe ergibt sich bereits aus der Antwort zu Frage 10 und 11. Wie bereits zu Frage 11 ausgeführt, gibt die Sozialversicherung keine Auskunft über die Daten der Finanzverwaltung. Zur Anzahl der geprüften Betriebe im Jahr 2003 verweisen wir auf die Antwort der letztjährigen gegenständlichen parlamentarischen Anfrage.

Zu Frage 29:

Welche konkreten Ergebnisse erbrachten jeweils das Benchmarking des Controllingboards?

Ziel für das Jahr 2004 war es, das durchschnittliche Mehrergebnis der Prüfungen aus den Jahren 1998 bis 2002 zu erreichen. Dieses Ziel wurde beim Gesamtergebnis (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, SV-Beiträge) für das Jahr 2004      überschritten.

Zu Frage 30:

Welche konkreten Empfehlungen für effizienten Personaleinsatz von Organen der Bundesfinanzverwaltung bzw. der Sozialversicherung, Optimierung des Prüfungsoutputs und der Weiterentwicklung der Prüfungsauswahlen wurden durch das Controllingboard für 2005 abgegeben?

Für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben für das Jahr 2005 wurde eine BSC erstellt. Die näheren Details der BSC sind aus der Beilage 1 (Zielwerte 2005) zu ersehen.

Zu Frage 31:

Wie werden sich diese Empfehlungen auf die gemeinsamen Prüfungen im Jahr 2005 auswirken?

Die Sollwerte für das 2005 sind aus der Beilage 2 zu ersehen.

Zu Frage 32:

Welche Vorgaben wurden durch den Prüfungsbeirat für 2005 gemacht?

Siehe hiezu die Antwort zu den Fragen 30 und 31.

Zu Frage 33:

Welche Mindereinnahmen seit der Einführung der GPLA an Sozialversicherungsbeiträgen ergaben sich 2003 und 2004 gegenüber den Vergleichswerten von 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002?

Obwohl im Jahr 2004 noch das Ergebnis für den Dezember ausständig ist, ergibt sich bei den Sozialversicherungsträgern kein Minderergebnis zu Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Demgegenüber gibt es ein Plus von ca. 12 %. Im Jahr 2003 gab es aufgrund der GPLA-Prüfungen beim Mehrergebnis ein Minus von 6 %. Wie bereits das Jahr 2004 gezeigt hat, kann davon ausgegangen werden, dass dieses einmalige Minus in den nächsten Jahren bei weitem wieder ausgeglichen werden kann.

Zu Frage 34:

Welche Mindereinnahmen an Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ergaben sich 2003 und 2004 gegenüber den Vergleichswerten von 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002?

Diese Frage kann von der Sozialversicherung nicht beantwortet werden. Diese Frage ist von der Finanz zu beantworten.

Zu Frage 35:

Welche Mindereinnahmen an Kommunalsteuer ergaben sich 2003 und 2004 gegenüber den Vergleichswerten von 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002?

Bezüglich der Kommunalsteuerergebnisse gibt es keine Daten. Die diesbezüglichen Daten können nur die Kommunen zur Verfügung stellen.

 

Zu Frage 36:

Wie teilten sich die im Rahmen der GPLA-Prüfung durchgeführten Prüfungsarten im Jahr 2003 und 2004 auf?

Eine diesbezügliche detaillierte Aufschlüsselung ist nicht vorhanden.

Zu Frage 37:

Wie beurteilen Sie nach zwei Jahren die GPLA-Prüfungen insgesamt? Welche diesbezüglichen Erkenntnisse liegen ihrem Ressort vor?

Die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben wird nach zwei Jahren positiv bewertet. Es war allen Beteiligten bewusst, dass der Beginn im Jahre 2003 nur als Übergangsphase umgesetzt werden kann, weil die Vorbereitungszeit zu kurz war. Aus diesem Grund wurde bereits im Vorjahr mit dem Projekt GPLA-Synergien begonnen. GPLA-Synergien soll mit 1. Dezember 2005 eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass dem Prüfer auf seinem Laptop eine einheitliche Prüfsoftware zur Verfügung steht, mit der die gemeinsame Prüfung in einem Geschäftsprozess (und nicht so wie derzeit in drei nebeneinanderlaufenden Geschäftsprozessen) abgewickelt werden kann. Mit dem Einsatz von GPLA-Synergien werden dann die Synergien, die durch die Zusammenführung der Prüfungen erwartet wurden, mittelfristig auch tatsächlich eintreten. Für die Sozialversicherungsträger wäre es aber von besonderer Bedeutung, wenn die Personalkosten für die gemeinsame Prüfung aus der generellen Verwaltungskostendeckelung herausgerechnet werden könnten. Dies insbesondere deshalb, weil es sich bei der gemeinsamen Prüfung – insbesondere der Kommunalsteuerprüfung – um eine versicherungsfremde Leistung handelt, die den Krankenversicherungsträgern auch finanziell nicht ersetzt wird.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Haubner

 

 

 

 

Beilagen

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image

(siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.