2450/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.03.2005
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BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
An die
Parlamentsdirektion Nationalratsdienst
zu Handen Dr. Adolf Klausgraber
Parlament
1017 Wien
GZ:
BMSG-20001/0013-II/2005 Wien,
Betreff: Parlament
Parlamentarische Anfrage Nr. 2497/J
betreffend „Sozialversicherungsbeiträge - Gemeinsame Prüfung aller
lohnabhängigen Abgaben
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die an mich gerichtete parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier u.a. betreffend
„Sozialversicherungsbeiträge- Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen
Abgaben/GPLA (Stichtag bis zum 31. 12. 2004)“, Nr. 2497/J beantworte ich wie
folgt:
Zu Frage 1:
Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag
31.12.2004 überfälligen Beiträge, wobei unter überfällig die Summe jener
Beiträge verstanden wird, die auf Grund der Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt
schon abgeführt sein müssten?
Gebietskrankenkassen |
Rückstände in Mio. Euro 30. November 2004 |
WGKK
|
350,6
|
NÖGKK
|
109,3 |
BGKK |
20,3 |
OÖGKK |
134,4 |
StGKK |
105,1 |
KGKK |
37,8 |
SGKK |
57,3 |
TGKK |
59,0 |
VGKK |
15,7 |
Alle GKK |
890,1 |
Zahlen für den Beitragsmonat Dezember 2004
liegen noch nicht vor.
Zu Frage 2:
Wie viele Ratenvereinbarungen und in
welcher Höhe wurden mit Stichtag 31.12.2004 für aushaftende Beiträge mit
Dienstgebern abgeschlossen?
KVT |
Stichtag |
Fälle |
Höhe in € |
WGKK |
31.12.2004 |
1.973 |
k.A. |
NÖGKK |
31.12.2004 |
2.987 |
30.236.964,51 |
BGKK |
31.12.2004 |
368 |
967.441,90 |
OÖGKK |
31.12.2004 |
780 |
rd. 6,9 Mio |
StGKK |
31.12.2004 |
889 |
1.015.744,97 |
KGKK |
31.12.2004 |
551 |
k.A. |
SGKK |
31.12.2004 |
490 |
5.967.119,06 |
TGKK |
31.12.2004 |
k.A |
k.A. |
VGKK |
31.12.2004 |
122 |
rd. 1,3 Mio |
VAB |
31.12.2004 |
2 |
je 15.000,00 |
VAE |
31.12.2004 |
0 |
0 |
Zu Frage 3 und 4:
Wie viele Verfahren um SV-Beiträge sind mit
Stichtag 31.12.2004 gerichtsanhängig und wie hoch ist der Gesamtstreitwert?
KVT |
Stichtag |
Verfahren |
Anzahl |
strittige Beiträge |
WGKK |
31.12.2004 |
Exekutionsakte |
18.473 |
|
|
|
davon Verwaltungsverfahren |
85 |
2.545.510,20 |
NÖGKK |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
BGKK |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
OÖGKK |
31.12.2004 |
Anfechtungsklagen |
1 |
365.000,00 |
StGKK |
31.12.2004 |
Insolvenzen mit Kassenbeteiligung |
1.178 |
k.A. |
|
|
Strafverfahren |
132 |
k.A. |
|
|
Drittschuldnerklagen |
5 |
k.A. |
KGKK |
31.12.2004 |
Sämtliche Verfahren, die aus der Einbringungsarbeit
entstehen |
744 |
k.A. |
SGKK |
31.12.2004 |
Bürgschaftsklagen Schadenersatzklagen Drittschuldnerklagen Komplementärklagen Vorstandsklage Gesamt |
19 36 14 12 2 83 |
348.795 324.043 18.603 64.852 27.162 783.455 |
TGKK |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
VGKK |
31.12.2004 |
Verfahren insgesamt |
35 |
453.741,39 |
VAB |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
VAE |
31.12.2004 |
Es laufen keine Verfahren |
0 |
0 |
Zu Frage 5:
Wie viele Exekutionen sind in welcher Höhe
mit Stichtag 31.12.2004 gegen Dienstgeber derzeit anhängig?
KVT |
Stichtag |
Anzahl der Fälle |
Höhe in € |
WGKK |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
NÖGKK |
31.12.2004 |
16.681 |
51.972.550,41 |
BGKK |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
OÖGKK |
31.12.2004 |
Permanent etwa 3.000 |
8,7 Mio |
StGKK |
November 2004 |
36.315 |
95.104.140,56 |
KGKK |
31.12.2004 |
26.631 |
80.880.997,73 |
SGKK |
31.12.2004 |
14.483 |
32.750.658,67 |
TGKK |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
VGKK |
31.12.2004 |
Jahr ist noch nicht
abgeschlossen |
|
VAB |
31.12.2004 |
k.A. |
k.A. |
VAE |
31.12.2004 |
5 |
12.385,00 |
Zu Frage 6:
Wie hat sich der Personalstand der
Beitragsprüfungsabteilungen im Jahre 2004 bis 31.12.2004 entwickelt und wie
sieht jeweils der Personalstand mit Stichtag 31.12.2004 aus?
KVT |
Entwicklung Personalstand 31.12.2004 |
WGKK |
48,25 |
NÖGKK |
30,00 |
BGKK |
9,00 |
OÖGKK |
37,50 |
StGKK |
28,00 |
KGKK |
15,00 |
SGKK |
19,75 |
TGKK |
18,00 |
VGKK |
10,00 |
VAEB |
1,20 |
Zu Frage 7:
Wie hat sich der Personalstand der
Beitragseinbringung im Jahre 2004 bis 31.12.2004 entwickelt und wie sieht
jeweils der Personalstand mit Stichtag 31.12.2004 aus?
KVT |
Entwicklung Personalstand 31.12.2004 |
WGKK |
69,22 |
NÖGKK |
48,85 |
BGKK |
10 |
OÖGKK |
19 |
StGKK |
22 |
KGKK |
15,50 |
SGKK |
18,75 |
TGKK |
k.A. |
VGKK |
8,63 |
VAB |
1 |
VAE |
4 |
Zu Frage 8:
Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten
SV-Beiträge nach Beitragsprüfungen im Jahr 2004?
Hinweis:
Die offiziellen Zahlen für den Dezember
2004 liegen uns noch nicht vor. Bei den nachstehenden Zahlen handelt es sich um
Beiträge aus der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und nicht um
Ergebnisse aus Nachschauen, Erhebungen o.ä.
GKK |
Nachverrechnete SV-Beiträge 1-11/04 |
WGKK |
34.858.696 |
NÖGKK |
28.386.424 |
BGKK |
4.545.689 |
OÖGKK |
19.447.626 |
StGKK |
17.330.488 |
KGKK |
4.685.379 |
SGKK |
5.138.860 |
TGKK |
11.638.590 |
VGKK |
4.465.727 |
Summe |
130.497.477 |
Zu Frage 9:
Wie hoch ist die Summe der auf Grund von
Einbringungsmaßnahmen im Jahr 2004 eingebrachten Sozialversicherungsbeiträge
durch die Beitragseinbringung?
KVT |
Euro |
Bemerkungen |
WGKK |
231.320.973,86 |
|
NÖGKK |
4.217.889.824,22 |
Zahlungseingänge
insgesamt. Welche Beträge aufgrund von Einbringungsmaßnahmen einlangten, ist
nicht auswertbar. |
BGKK |
Keine Angaben möglich |
|
OÖGKK |
rd. 160,2 Mio |
|
StGKK |
Keine Angaben möglich |
|
KGKK |
Keine Angaben möglich |
|
SGKK |
Keine Angaben möglich |
|
TGKK |
k.A. |
|
VGKK |
1.236.804.438,68 |
Beinhaltet
auch die Eingänge durch Eintreibungsmaßnahmen. Keine Trennung möglich. |
VAB |
Keine Angaben möglich |
|
VAE |
295.485,56 |
|
Zu Frage 10:
Wie viele Betriebe wurden im Jahr 2004
durch die Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger geprüft?
Hinweis:
Bei der Definition „Betrieb“ handelt es
sich um den Ordnungsbegriff „Finanzamtssteuernummer“. Unter dieser können
mehrere Dienstgeberkontonummern vorliegen.
KVT |
Anzahl der Betriebe |
WGKK |
1.173 |
NÖGKK |
1.148 |
BGKK |
606 |
OÖGKK |
2.898 |
StGKK |
2.194 |
KGKK |
2.019 |
SGKK |
1.659 |
TGKK |
2.012 |
VGKK |
1.169 |
VAE |
28 |
Summe |
14.906 |
Zu Frage 11:
Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden
im Jahre 2004 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der
Sozialversicherungsträger bzw. die Organe der Finanzverwaltung geprüft?
Bezüglich der geprüften Anzahl an
Dienstnehmern sind keine Daten vorhanden. Außerdem wird darauf hingewiesen,
dass die Sozialversicherung keine Daten betreffend der Finanzverwaltung bekannt
gibt. Die Anzahl der Betriebe, die durch die Beitragsprüfungsabteilungen der
Sozialversicherungsträger geprüft wurden, entnehmen Sie bitte der Frage 10.
Zu Frage 12:
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten
SV-Beiträge nach einer Beitragsprüfung im Jahr 2004?
Die entsprechenden Daten sind bereits aus
der Antwort zu Frage 8 zu ersehen.
Zu Frage 13 und 14:
Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG
wurden durch die einzelnen Sozialversicherungsträger im Jahren 2004
durchgeführt und wie viele Bedarfsprüfungen nach § 41a ASVG wurden im Jahr
2004 im Rahmen der GPLA-Prüfung durchgeführt?
KVT |
Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG |
Bedarfsprüfungen nach § 41a ASVG (GPLA-Prüfung 2004) |
WGKK |
0 |
1.946 |
NÖGKK |
0 |
Keine Angaben |
BGKK |
812 |
98 Insolvenzprüfungen |
OÖGKK |
0 |
1.105 |
StGKK |
0 |
635 |
KGKK |
Keine Angabe |
1.240 |
SGKK |
Keine Differenzierung möglich |
Keine Differenzierung möglich |
TGKK |
Keine Angabe möglich |
349 |
VGKK |
111 |
284 |
VAB |
0 |
8 |
VAE |
0 |
0 |
Zu Frage 15:
Wie wird sich der jeweilige Personalstand
in den Beitragsprüfungsabteilungen der Gebietskrankenkassen im kommenden Jahr
voraussichtlich entwickeln?
WGKK: Im Bereich der Beitragsprüfung ist im Hinblick auf §
609 ASVG nicht mit einer Anhebung des Personalstandes im Jahr 2005 zu rechnen.
Angestrebt wird die Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten.
NÖGKK: Derzeit befinden sich drei PrüferInnen in
Ausbildung, so dass mittelfristig mit einer entsprechenden Erhöhung des
Personalstandes gerechnet werden kann.
BGKK: Aus heutiger Sicht keine Änderung.
OÖGKK: Keine Änderung zu erwarten.
StGKK: Keine Änderung zu erwarten.
KGKK: Geplant 25,75 DienstnehmerInnen.
SGKK: Ab 2005: 23 Prüfer
TGKK: Der Personalstand wird sich im Jahr 2005 auf 29
erhöhen.
VGKK: Sofern keine zusätzlichen Aufgaben (insbesondere
aufgrund von Gesetzesänderungen) hinzukommen, keine bzw. nur unwesentliche
Änderung des Personalstandes.
Zu Frage 16:
Wie wird sich der jeweilige Personalstand
in der Beitragseinbringung der einzelnen Sozialversicherungsträger im kommenden
Jahr voraussichtlich entwickeln?
WGKK: Gegenüber dem Vorjahr wurde der Personalstand etwas
reduziert. Da weniger Eintreibungsmaßnahmen letztlich auch zu einem geringeren
Geldeingang führen würden, ist ein weiterer Personalabbau künftig nicht mehr
möglich.
NÖGKK: Der Personalstand soll gleich gehalten werden.
BGKK: Aus heutiger Sicht ist an keine Aufstockung des
Personalstandes gedacht. Ein etwaiger Bedarf aufgrund neuer Anforderungen bzw.
Aufgaben ist nicht absehbar.
OÖGKK: Keine Änderungen zu erwarten.
StGKK: Es ist kurzfristig keine Änderung geplant, weshalb
vom Personalstand des Jahres 2004 auszugehen ist. Ein allfälliger Mehrbedarf
aufgrund neuer (gesetzlicher) Aufgaben kann zur Zeit jedoch nicht abgeschätzt
werden.
KGKK: Die voraussichtliche Entwicklung des Personalstandes
in der Beitragseinbringung wird mit einem Personalstand von 15 Dienstnehmern
angenommen.
SGKK: Der Personalstand der Beitragseinbringung war im
ganzen Jahr 2004 mit 18,75 Dienstposten konstant und wird sich auch im Jahr
2005 voraussichtlich nicht verändern.
TGKK: Keine Angabe.
VGKK: Sofern keine zusätzlichen Aufgaben hinzukommen, wird
sich der Personalstand nicht wesentlich ändern.
VAB: keine Angabe möglich.
VAE: Der Personalstand wird gleich bleiben.
Zu Frage 17:
Entwicklung des Personalstandes in den
Prüfungsabteilungen in den nächsten fünf Jahren?
Für das Jahr 2005 wird aufgrund der Übergangsphase
zum Einsatz von GPLA-Synergien (geplanter Einsatz mit 1. Dezember 2005) von den
Krankenversicherungsträgern kein gesonderter Jahresprüfplan erstellt. Die
Krankenversicherungsträger werden die noch auf dem Prüfplan des Jahres 2004
befindlichen Dienstgeber prüfen. Zusätzlich werden jene Dienstgeber geprüft,
die aufgrund der Erfahrungen der Krankenversicherungsträger geprüft werden
sollen. Insbesondere ist dabei die Verjährung ein Kriterium für die
Prüfungswürdigkeit.
Zu Frage 18:
Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 41a und §
42 ASVG sind 2005 durch die einzelnen Sozialversicherungsträger vorgesehen?
Für das Jahr 2005 wurde keine Anzahl an
Bedarfsprüfungen den Krankenversicherungsträgern vorgegeben.
Zu Frage 19:
Welche Branchen bzw. Wirtschaftsklassen
hatten 2004 aufgrund der Analysen der Sozialversicherungsträger bzw. des
Hauptverbandes hohe Beitragsrückstände?
WGKK: Knapp die Hälfte des Beitragsrückstandes entfällt
auf die Bauwirtschaft. Diese Branche ist auch in der Insolvenzstatistik
führend.
NÖGKK: Keine Auswertung möglich.
BGKK: Die höchsten Rückstände weist das Baugewerbe
auf, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe.
OÖGKK: Keine Auswertung möglich.
StGKK: Eine Zuordnung von Beitragsrückständen zu
Wirtschaftsklassen ist in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich. Laut Insolvenzstatistik des KSV 2004 bestehen die höchsten Passiva im
Bereich der Bauwirtschaft, gefolgt von den Bereichen Maschinen und
Metall, unternehmensbezogene Dienstleistungen, Transport und Gastgewerbe.
KGKK: Privatkonkurse, Gastgewerbe, Bau- und
Baunebenbranche.
SGKK: Keine Angaben möglich.
TGKK: Keine Angaben.
VGKK: Bau- und Baunebengewerbe, Gastbetriebe,
Personalleasingbetriebe.
VAB: Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen
Klientel sind allenfalls vereinzelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren;
diese sind jedoch nicht branchenspezifisch.
VAE:
Generell sind keine hohen Rückstände vorgelegen. Wenn, dann waren
Seilbahnbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern durch die schlechte
Wintersaison betroffen.
Zu Frage 20:
Sind es Klein- und Mittelbetriebe, die hohe
Beitragsrückstände aufweisen oder sind es Großbetriebe?
WGKK: Abgesehen von den „dubiosen“ Baufirmen, die sehr
erhebliche finanzielle Schäden verursachen, nehmen sich eher Kleinbetriebe, die
in finanziellen Schwierigkeiten sind, faktisch durch Nichtzahlung der
Sozialversicherungsbeiträge einen Kredit. Finanzielle Engpässe bei Groß- und
Mittelbetrieben werden meist mit Bankkrediten überbrückt.
NÖGKK: Hier fallen rund 90 % auf kleinere und mittlere
Unternehmen, welche auch einen Großteil des Beitragsrückstandes verursachen.
BGKK: Klein- und Mittelbetriebe verursachen zweifelsfrei
den Großteil der Beitragsrückstände. Bei Großbetrieben, von denen es im
Burgenland im Bundesländervergleich nur wenige gibt, entstehen hohe
Verbindlichkeiten naturgemäß sehr rasch, insbesondere im Insolvenzfall durch
die Beendigungsansprüche.
OÖGKK: Hierüber werden keine Analysen geführt.
StGKK: Keine Angaben möglich.
KGKK: Keine Beantwortung möglich.
SGKK: Keine Angaben möglich.
TGKK: Keine Angabe.
VGKK: Anzahl- und summenmäßig sind es Klein- und
Mittelbetriebe mit hohen und mehrmonatigen Beitragsrückständen.
Klein- und Mittelbetriebe: 5 Mio €
Großbetriebe: 970.000 €
VAB: Im Bereich unserer überwiegend berufsständischen
Klientel sind allenfalls vereinzelt temporäre Zahlungsengpässe zu registrieren;
diese sind jedoch nicht branchenspezifisch.
VAE: Generell sind keine hohen Rückstände vorgelegen.
Wenn, dann waren Seilbahnbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern durch die
schlechte Wintersaison betroffen.
Zu Frage 21:
Wenn die Fragen 19 und 20 nicht beantwortet
werden, warum gibt es keine derartigen diesbezüglichen strategischen Analysen
durch den Hauptverband bzw. durch das zuständige Bundesministerium?
Die Beantwortung der Frage erübrigt sich,
nachdem es Aussagen zu den Fragen 19 und 20 gibt.
Zu Frage 22:
In welcher Form erfolgte 2004 die Schulung
der Organe der Sozialversicherungsträger und der Finanzverwaltungen für die
gemeinsame lohnabhängige Prüfung?
Gemeinsam mit der Finanz und den
Sozialversicherungsträgern wurde ein Weiterbildungskonzept für die GPLA-Prüfer
erstellt. Grundlage für dieses Weiterbildungskonzept ist, dass die Schulung für
die Prüfer bedarfsorientiert anhand von einheitlichen Unterlagen und
gemeinsamen Vortragenden erfolgt. Je nach Bedarf gibt es dabei gemeinsame
Weiterbildungsmaßnahmen (die Themenbereiche sind für beide
Prüfungsorganisationen von Bedeutung) oder bedarfsgerechte Schulungen (z.B. die
SV-Prüfer werden zu speziellen Finanzthemen geschult). Ergänzend hat jeder
Prüfer auf seinem Laptop eine Wissensdatenbank, die die Lohnsteuerrichtlinien
sowie die Empfehlungen im Melde-, Versicherungs-, Beitragsbereich enthält.
Zu Frage 23:
Mit welchen Kosten waren diese Schulungen
im Jahr 2004 verbunden? Welche Kosten werden 2005 anfallen?
Im Jahr 2004 hat es zwei gemeinsame
Schulungstage für die Prüfer gegeben. Eine diesbezügliche Kostenaufstellung ist
nicht vorhanden.
Für das Jahr 2005 werden im Bereich der
Schulung weit mehr Tage aufzuwenden sein. Dies hängt insbesondere mit dem
Einsatz der neuen Prüfsoftware sowie der neuen Prüfverwaltung im Rahmen des
Projektes GPLA-Synergie zusammen. Der diesbezügliche Kostenaufwand liegt noch
nicht vor.
Zu Frage 24:
Können Sie bzw. die Aufsichtsbehörde die
fünfjährige Vollprüfung der Betriebe auch in Zukunft garantieren?
Im Rahmen von GPLA-Synergie wird die
Auswahl der Prüffälle aufgrund einer risikobasierten Fallauswahl erfolgen.
Neben dieser Fallauswahl wird es auch weiterhin im Anlassfall Bedarfsprüfungen
geben (z.B. aufgrund von Anzeigen oder bei Insolvenzen). Eine fünfjährige
Vollprüfung aller Betriebe kann dadurch nicht sichergestellt werden. Durch
diese risikobasierte Fallauswahl wird aber die Effektivität und Effizienz der
Prüfung erheblich gesteigert.
Zu Frage 25:
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 24.
Zu Frage 26:
Werden Sie Ihr Schreiben vom 16. April 2002
(Zl. 21.101/29-2/02) zurückziehen, in dem geregelt ist, dass die Anzahl der
Beitragsprüfer auf jene der Lohnsteuerprüfer der FLDs zu reduzieren ist? Ist
die angekündigte Überprüfung dieses Schreibens bereits abgeschlossen?
Mit Schreiben vom 28. 2. 2002 hat der Herr
Bundesminister für Finanzen dem Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen das Ergebnis einer Besprechung vom 21. 2. 2002 über die gemeinsame
Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben übermittelt. An dieser Besprechung haben
neben den beiden genannten Bundesministern u.a. die gesamte Geschäftsführung
des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger teilgenommen.
Hinsichtlich der eingesetzten Prüfer wird in dem genannten Sitzungsprotokoll
Folgendes ausgeführt:
„Da derzeit die Zahl der SV-Prüfer (ca.
250) wesentlich höher ist als die Anzahl der Lohnsteuerprüfer (ca. 180)
bedeutet dies bis zum Erreichen eines Gleichstandes einen Aufnahmestopp bei den
SV- Prüfern. Es ist eine gleichmäßige Entlohnung für alle Prüfer anzustreben,
das Gehaltschema von Beitragsprüfern ist mittelfristig dem der Lohnsteuerprüfer
anzupassen.“
Infolge dessen hat das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen an die Beauftragten der
Aufsichtsbehörde und deren Stellvertreter bei den Gebietskrankenkassen
folgenden Erlass gerichtet:
„Im Zusammenhang mit dem Projekt „Maßnahmen
zur Vereinfachung der Lohnverrechnung“ wurde unter anderem vereinbart, dass ein
Gleichstand bei der Anzahl der Lohnsteuer- und SV-Prüfer anzustreben ist
(gleiche Anzahl von Finanz- und SV-Prüfern), wobei die Gesamtzahl der
eingesetzten Prüfer nicht erhöht werden soll, sondern nach Einsetzen von
Synergieeffekten und Effizienzsteigerungen eine Reduzierung der
Gesamtprüferanzahl anzustreben ist. Da derzeit die Zahl der SV- Prüfer (ca.
250) wesentlich höher ist als die Anzahl der Lohnsteuerprüfer (ca. 180),
bedeutet dies bis zum Erreichen eines Gleichstandes einen Aufnahmestopp bei SV-
Prüfern.
Die Vertreter der Aufsichtsbehörde und
deren Stellvertreter werden daher ersucht, in Hinkunft bei deren Tätigkeit
diesem Umstand Beachtung zu schenken.“
Da sich bis auf einen KV- Träger keine Kassen
an diesen Erlass gehalten haben, ist an eine offizielle Rücknahme dieses
Erlasses nicht gedacht.
Zu Frage 27:
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 26.
Zu Frage 28:
Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden
in den Jahren 2003 und 2004 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der
Sozialversicherungsträger bzw. die Finanzverwaltungen im Rahmen der GPLA
geprüft?
Die Anzahl der im Jahre 2004 geprüften
Betriebe ergibt sich bereits aus der Antwort zu Frage 10 und 11. Wie bereits zu
Frage 11 ausgeführt, gibt die Sozialversicherung keine Auskunft über die Daten
der Finanzverwaltung. Zur Anzahl der geprüften Betriebe im Jahr 2003 verweisen
wir auf die Antwort der letztjährigen gegenständlichen parlamentarischen
Anfrage.
Zu Frage 29:
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten
jeweils das Benchmarking des Controllingboards?
Ziel für das Jahr 2004 war es, das
durchschnittliche Mehrergebnis der Prüfungen aus den Jahren 1998 bis 2002 zu
erreichen. Dieses Ziel wurde beim Gesamtergebnis (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag,
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, SV-Beiträge) für das Jahr 2004 überschritten.
Zu Frage 30:
Welche konkreten Empfehlungen für
effizienten Personaleinsatz von Organen der Bundesfinanzverwaltung bzw. der
Sozialversicherung, Optimierung des Prüfungsoutputs und der Weiterentwicklung
der Prüfungsauswahlen wurden durch das Controllingboard für 2005 abgegeben?
Für die gemeinsame Prüfung aller
lohnabhängigen Abgaben für das Jahr 2005 wurde eine BSC erstellt. Die näheren
Details der BSC sind aus der Beilage 1 (Zielwerte 2005) zu ersehen.
Zu Frage 31:
Wie werden sich diese Empfehlungen auf die
gemeinsamen Prüfungen im Jahr 2005 auswirken?
Die Sollwerte für das 2005 sind aus der
Beilage 2 zu ersehen.
Zu Frage 32:
Welche Vorgaben wurden durch den Prüfungsbeirat
für 2005 gemacht?
Siehe hiezu die Antwort zu den Fragen 30
und 31.
Zu Frage 33:
Welche Mindereinnahmen seit der Einführung
der GPLA an Sozialversicherungsbeiträgen ergaben sich 2003 und 2004 gegenüber
den Vergleichswerten von 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002?
Obwohl im Jahr 2004 noch das Ergebnis für
den Dezember ausständig ist, ergibt sich bei den Sozialversicherungsträgern
kein Minderergebnis zu Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Demgegenüber gibt
es ein Plus von ca. 12 %. Im Jahr 2003 gab es aufgrund der GPLA-Prüfungen beim
Mehrergebnis ein Minus von 6 %. Wie bereits das Jahr 2004 gezeigt hat, kann
davon ausgegangen werden, dass dieses einmalige Minus in den nächsten Jahren
bei weitem wieder ausgeglichen werden kann.
Zu Frage 34:
Welche Mindereinnahmen an Lohnsteuer,
Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ergaben sich 2003 und
2004 gegenüber den Vergleichswerten von 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002?
Diese Frage kann von der Sozialversicherung
nicht beantwortet werden. Diese Frage ist von der Finanz zu beantworten.
Zu Frage 35:
Welche Mindereinnahmen an Kommunalsteuer
ergaben sich 2003 und 2004 gegenüber den Vergleichswerten von 1998, 1999, 2000,
2001 und 2002?
Bezüglich der Kommunalsteuerergebnisse gibt
es keine Daten. Die diesbezüglichen Daten können nur die Kommunen zur Verfügung
stellen.
Zu Frage 36:
Wie teilten sich die im Rahmen der
GPLA-Prüfung durchgeführten Prüfungsarten im Jahr 2003 und 2004 auf?
Eine diesbezügliche detaillierte
Aufschlüsselung ist nicht vorhanden.
Zu Frage 37:
Wie beurteilen Sie nach zwei Jahren die
GPLA-Prüfungen insgesamt? Welche diesbezüglichen Erkenntnisse liegen ihrem
Ressort vor?
Die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen
Abgaben wird nach zwei Jahren positiv bewertet. Es war allen Beteiligten bewusst,
dass der Beginn im Jahre 2003 nur als Übergangsphase umgesetzt werden kann,
weil die Vorbereitungszeit zu kurz war. Aus diesem Grund wurde bereits im
Vorjahr mit dem Projekt GPLA-Synergien begonnen. GPLA-Synergien soll mit 1.
Dezember 2005 eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass dem Prüfer auf seinem
Laptop eine einheitliche Prüfsoftware zur Verfügung steht, mit der die
gemeinsame Prüfung in einem Geschäftsprozess (und nicht so wie derzeit in drei
nebeneinanderlaufenden Geschäftsprozessen) abgewickelt werden kann. Mit dem
Einsatz von GPLA-Synergien werden dann die Synergien, die durch die
Zusammenführung der Prüfungen erwartet wurden, mittelfristig auch tatsächlich
eintreten. Für die Sozialversicherungsträger wäre es aber von besonderer
Bedeutung, wenn die Personalkosten für die gemeinsame Prüfung aus der
generellen Verwaltungskostendeckelung herausgerechnet werden könnten. Dies
insbesondere deshalb, weil es sich bei der gemeinsamen Prüfung – insbesondere
der Kommunalsteuerprüfung – um eine versicherungsfremde Leistung handelt, die
den Krankenversicherungsträgern auch finanziell nicht ersetzt wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Ursula Haubner
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium
übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfragebeantwortung
gescannt)
zur Verfügung.