2452/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 28. Februar 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0004-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2506/J betreffend WTO gegen geographische Herkunftsangaben bei Lebensmitteln, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die USA haben bereits 1999 und Australien im April 2003 ein Streitschlichtungsverfahren im Hinblick auf die EU-Regelung betreffend den Schutz von geographischen Herkunftsangaben, so genannten Geographical Indications/GIs (Verordnung 2081/92), bei der WTO eingeleitet, in dem von den Klägern eine Verletzung von mehreren Bestimmungen des TRIPS-Abkommens (des WTO-Abkommens über handelsbezogene geistige Eigentumsrechte) und von Bestimmungen des GATT behauptet wird; dabei wird von den Klägern insbesondere auch behauptet, dass die geltenden EU-Regeln diskriminierend seien und GIs aus dem nicht EU-Bereich benachteiligt würden. Die WTO selbst ist nicht Streitpartei, sie bietet aber mit ihrem Streitbeilegungsmechanismus den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Behandlung von zwischen WTO-Mitgliedern (in diesem Fall der EU und USA bzw. Australien) bestehenden Handelsstreitigkeiten, zu denen auch dieser Streitfall über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben gehört.

 

Dies ist ein Verfahren gegen die EU, das nach den allgemeinen Streitschlichtungsregeln bei der WTO abläuft, wobei der Bericht des Streitschlichtungsgremiums am 21.12.2004 an die Streitparteien zugestellt wurde, dieser aber noch nicht an alle WTO-Mitglieder ergangen ist, sodass auf den Inhalt dieses Berichtes derzeit nicht eingegangen werden kann.

 

Das Streitbeilegungsverfahren der WTO sieht die Möglichkeit einer Berufung gegen derartige Panel-Berichte an das Berufungsgremium 'Appellate Body' vor. Mit der  Zirkulierung und damit der Veröffentlichung des Panel-Berichts ist voraussichtlich ab Mitte März 2005 zu rechnen. Je nach dem, ob gegen diesen Bericht von den Streitparteien Berufung eingelegt wird, gestaltet sich dann das weitere Verfahren, sodass derzeit noch nicht vorhergesagt werden kann, wann eine Entscheidung seitens des WTO-Streitbeilegungsorgans DSB (in Form der Annahme des Panel- oder, im Berufungsfall, des Appellate Body-Berichtes) erfolgen wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Österreich wird im Rahmen des Ratsausschusses nach Artikel 133 EG von der    Europäischen Kommission regelmäßig über die wesentlichen Aspekte von WTO-Streitschlichtungsverfahren mit Relevanz für die EU und ihre Mitgliedstaaten informiert und hat bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit, sich zu den einzelnen Fällen zu äußern. Die exakte juridische Argumentation wird bei den gegen die EU gerichteten WTO-Streitfällen jeweils von der Europäischen Kommission ausgearbeitet und vor dem Streitgremium vertreten. Von Seiten Österreichs  wird die Haltung der EK in  dieser Streitsache unterstützt.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Als geschützte Ursprungsbezeichnungen:

Wachauer Marille, Tiroler Graukäse, Gailtaler Almkäse, Tiroler Bergkäse, Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger Bergkäse, Waldviertler Graumohn, Tiroler Almkäse/Tiroler Alpkäse

 

Als geschützte geographische Angaben:

Steirisches Kürbiskernöl, Marchfeldspargel, Tiroler Speck, Gailtaler Speck