2452/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 28. Februar 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0004-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2506/J betreffend WTO gegen geographische Herkunftsangaben bei Lebensmitteln, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die USA haben bereits 1999 und Australien im April 2003 ein
Streitschlichtungsverfahren im Hinblick auf die EU-Regelung betreffend den
Schutz von geographischen Herkunftsangaben, so genannten Geographical
Indications/GIs (Verordnung 2081/92), bei der WTO eingeleitet, in dem von den
Klägern eine Verletzung von mehreren Bestimmungen des TRIPS-Abkommens (des
WTO-Abkommens über handelsbezogene geistige Eigentumsrechte) und von
Bestimmungen des GATT behauptet wird; dabei wird von den Klägern insbesondere
auch behauptet, dass die geltenden EU-Regeln diskriminierend seien und GIs aus
dem nicht EU-Bereich benachteiligt würden. Die WTO selbst ist nicht
Streitpartei, sie bietet aber mit ihrem Streitbeilegungsmechanismus den
rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Behandlung von zwischen
WTO-Mitgliedern (in diesem Fall der EU und USA bzw. Australien) bestehenden
Handelsstreitigkeiten, zu denen auch dieser Streitfall über den Schutz von
geographischen Herkunftsangaben gehört.
Dies ist ein Verfahren gegen die EU, das nach den allgemeinen
Streitschlichtungsregeln bei der WTO abläuft, wobei der Bericht des
Streitschlichtungsgremiums am 21.12.2004 an die Streitparteien zugestellt
wurde, dieser aber noch nicht an alle WTO-Mitglieder ergangen ist, sodass auf
den Inhalt dieses Berichtes derzeit nicht eingegangen werden kann.
Das Streitbeilegungsverfahren der WTO sieht die Möglichkeit einer
Berufung gegen derartige Panel-Berichte an das Berufungsgremium 'Appellate
Body' vor. Mit der Zirkulierung
und damit der Veröffentlichung des Panel-Berichts ist voraussichtlich ab Mitte
März 2005 zu rechnen. Je nach dem, ob gegen diesen Bericht von den
Streitparteien Berufung eingelegt wird, gestaltet sich dann das weitere
Verfahren, sodass derzeit noch nicht vorhergesagt werden kann, wann eine
Entscheidung seitens des WTO-Streitbeilegungsorgans DSB (in Form der Annahme
des Panel- oder, im Berufungsfall, des Appellate Body-Berichtes) erfolgen wird.
Antwort zu
den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Österreich wird im Rahmen des Ratsausschusses nach Artikel 133 EG von
der Europäischen
Kommission regelmäßig über die wesentlichen Aspekte von
WTO-Streitschlichtungsverfahren mit Relevanz für die EU und ihre
Mitgliedstaaten informiert und hat bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit, sich
zu den einzelnen Fällen zu äußern. Die exakte juridische Argumentation wird bei
den gegen die EU gerichteten WTO-Streitfällen jeweils von der Europäischen
Kommission ausgearbeitet und vor dem Streitgremium vertreten. Von Seiten
Österreichs wird die Haltung der
EK in dieser Streitsache
unterstützt.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Als geschützte
Ursprungsbezeichnungen:
Wachauer Marille, Tiroler Graukäse, Gailtaler Almkäse, Tiroler Bergkäse,
Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger Bergkäse, Waldviertler Graumohn, Tiroler
Almkäse/Tiroler Alpkäse
Als geschützte geographische Angaben:
Steirisches Kürbiskernöl, Marchfeldspargel, Tiroler Speck, Gailtaler
Speck