2454/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.03.2005
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

S91143/1-PMVD/2005                                                                                                         . März 2005

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 11. Jänner 2005 unter der Nr. 2489/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 6:

Zunächst ist darauf aufmerksam zu machen, dass Hilfeleistungen im Sinne der Anfrage durch das Bundesministerium für Landesverteidigung bzw. das österreichische Bundesheer nur im Rahmen der bundesverfassungsgesetzlich festgelegten Kompetenzen möglich sind. Dies bedeutet, dass Katastrophenhilfe, humanitäre Hilfe oder allenfalls Entwicklungs­zusammenarbeit im Ausland durch mein Ressort ausschließlich im Rahmen von Auslands­einsätzen zur solidarischen Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe oder der Such- und Rettungsdienste geleistet werden können (vgl. § 1 Z 1 lit. a bis c KSE-BVG); die dabei anfallenden Kosten werden nicht gesondert budgetiert.

Im konkreten Fall der Flutkatastrophe in Asien wurden ein Transportteam, bestehend aus 13 Angehörigen des Bundesheeres (zwei Crews für das Transportflugzeug C-130 Herkules), ein 77 Angehörige des Bundesheeres umfassendes Hilfskontingent zur Trinkwasseraufbe­reitung und ein Katastrophenhilfeexperte im Rahmen der Katastrophenhilfeorganisation der Vereinten Nationen (UNDAC/OCHA) nach Sri Lanka bzw. Thailand entsandt. 30 weitere Experten wurden auf Ersuchen der örtlichen Behörden für allfällige Kampfmittel­beseitigungs- und Wiederaufbaumaßnahmen in Bereitschaft gesetzt.

Zusätzlich dazu ist – nach Erfüllung aller diesbezüglichen bundeshaushaltsrechtlichen Vorgaben – als längerfristige Maßnahme geplant, zwei Trinkwasseraufbereitungsanlagen den örtlichen Behörden unentgeltlich zu überlassen.

Hinsichtlich der Aufwendungen im Rahmen dieser Entsendungen wird derzeit mit einem Gesamtbetrag von rund 4,5 Mio. Euro gerechnet.

Zu 5 und 7 bis 21:

Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungs­gesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.