2455/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.03.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0001-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2478/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Opferbegleitung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Unterstützung von Opfern ist mir ein ganz wesentliches Anliegen. In diesem Bereich werden größtmögliche Anstrengungen zur Verbesserung der Situation von Opfern von Gewalt vorgenommen. Unter anderem verweise ich hier auf die zuletzt ins Leben gerufene Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“. Unter dieser gebührenfreien Rufnummer geben psychologisch besonders geschulte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Opfern von Straftaten kostenlos Auskunft über ihre Rechte und Möglichkeiten. Damit wurde ein wichtiger Beitrag des Bundesministeriums für Justiz zur staatlichen Opferhilfe geleistet.

Zu 1:

Die Finanzierung der Opferhilfe bzw. die Höhe der für die Opferhilfe zur Verfügung stehenden Mittel ergibt sich aus dem jeweiligen Bundesvoranschlag abzüglich allfälliger vom Bundesminister für Finanzen verfügter Bindungen (BVA Voranschlagspost 1/30006/7666).

Zu 2:

Neben den in der Anlage ./1 genannten Opferhilfeorganisationen werden vom Bundesministerium für Justiz von den im Bereich der Opferhilfe tätigen Organisationen auch noch die Vereine „Neustart“ und „Verein für Opferhilfe“ gefördert.

Zu 3:

Wie bereits in der schriftlichen Beantwortung 1080/AB (XXII. GP) der Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Förderung von Opferschutzeinrichtungen und die Auswirkungen der Strafprozessnovelle 1999 hervorgehoben wurde, erfolgt die Förderung von Opferhilfeorganisationen nach den in Art. VI der Strafprozessnovelle 1999, BGBI. l Nr. 55/1999, normierten Grundsätzen, den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) und den Förderungsbedingungen des Bundesministeriums für Justiz. Wenn diese - für alle Förderungswerber gleichermaßen geltenden - Anforderungen erfüllt sind, wird über Antrag und im Einvernehmen mit den sachlich in Betracht kommenden Ressorts eine Förderung gewährt. Ein Förderungsansuchen einer Opferhilfeorganisation wird nur dann abgelehnt, wenn diesen Anforderungen nicht entsprochen wird.

Zu 4:

Das Bundesministerium für Justiz wird in nächster Zeit im Bereich der Opferhilfe keine Einsparungen vornehmen; vielmehr ist beabsichtigt, die Hilfe für Opfer weiter auszudehnen und die in diesem Bereich tätigen Opferhilfeorganisationen noch mehr zu unterstützen. Es ist bei den letzten Budgetverhandlungen gelungen, eine Aufstockung der Förderungsmittel zu erreichen. Derzeit werden sowohl mit den entsprechenden Opferhilfeorganisationen als auch mit den weiteren für den Bereich der Opferhilfe zuständigen Ressorts (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) Gespräche über die zur Unterstützung der Opfer bestmögliche Verwendung der Förderungsmittel geführt.

Zu 5:

Damit möglichst alle Opfer von Gewalt über die Möglichkeit der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung erfahren, wurde vom Bundesministerium für Justiz ein neues Formular für die gerichtliche Ladung von Zeugen bei einer kontradiktorischen Vernehmung erstellt, auf dem sich umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden. Hinsichtlich allgemeiner Informationen zur Opferhilfe kann von der Homepage des Bundesministeriums für Justiz im Servicebereich unter „Broschüren“ auf Seite 3 die Informationsbroschüre "Wer den Schaden hat ... bekommt Hilfe" abgerufen werden. Darüber hinaus liegt bei allen Landesgerichten das Arbeits- und Kinderbuch „Milli ist beim Gericht“ auf, das ein didaktisches Hilfsmittel für die Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Einvernahme bei Gericht darstellt. Oft scheuen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Gericht auszusagen, insbesondere wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind. Das Wissen darüber, was auf sie bei der Einvernahme zukommt und was von ihnen erwartet wird, gibt ihnen mehr Sicherheit und erhöht die Bereitschaft eine Aussage zu machen. Es ist nicht im freien Handel erhältlich und wurde speziell für jedes einzelne Landesgericht adaptiert. Die Kosten der Neuauflage wurde 2003 gemeinsam vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Justiz und Bundesministerium für Inneres getragen. Des weiteren ist auch auf die bereits erwähnte Hotline "0800 112 112 - Notruf für Opfer" zu verweisen, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung dieser Informationen leistet.

Wie im Übrigen auch bereits in der schriftlichen Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verwendung der Prozessgelder in Diversionsverfahren für Opferschutzeinrichtungen (3304/AB, XXI. GP) dargelegt wurde, hat das Bundesministerium für Justiz die Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Oberstaatsanwaltschaften ersucht, die Richter und Staatsanwälte auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Opferhilfeeinrichtungen hinzuweisen.

Zu 6:

Der Frage, ob derzeit für alle Opfer von Gewalt die Möglichkeit einer juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung vorhanden ist, kann noch nicht abschließend  beantwortet werden. Zur Feststellung des in diesem Bereich vorhandenen Angebots fand am 17. Dezember 2004 im Bundesministerium für Justiz ein Treffen mit zahlreichen Opferhilfeorganisationen statt, die entweder mit dem Bundesministerium für Justiz in Kontakt stehen oder eine besondere Aufgabe im Bereich der Opferhilfe erfüllen. Im Vorfeld dieser Veranstaltung wurden bei den vorgenannten Opferhilfe­organisationen Erhebungen durchgeführt, in welchem Ausmaß diese über die notwendigen Ressourcen verfügen, für das ganze Bundesgebiet flächendeckend Prozessbegleitung für alle Opfer von Gewalt anbieten zu können. Die Auswertung dieser Erhebungen ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Justiz ist jedoch bestrebt, den ab 1. Jänner 2008 bestehenden gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung unter den in § 66 Abs. 2 StPO idF Strafprozessreformgesetz, BGBl. I Nr. 19/2004, umschriebenen Voraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werden zu lassen.

Zu 7:

Derzeit werden vom Bundesministerium für Justiz im Bereich der (juristischen und psychosozialen) Prozessbegleitung die in der Anlage ./1 ersichtlichen Vereine unterstützt, wobei eine Förderung der bloß juristischen oder psychosozialen Prozessbegleitung nicht vorgesehen ist.

Zu 8:

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die Antwort 3a zu der oben erwähnten Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen (3304/AB, XXI. GP). Es gibt allerdings derzeit Überlegungen, den Opferhilfeorganisationen künftig zur Abdeckung ihres administrativen Aufwandes einen Zuschuss zukommen zu lassen, wobei die Erhebungen, wie hoch der tatsächliche Verwaltungsaufwand bei den Opferhilfeorganisationen ist, noch nicht abgeschlossen sind. Zum anderen werden auch Gespräche mit den anderen für die Opferhilfe sachlich in Betracht kommenden Ressorts geführt, damit hier im Sinne einer Kosten sparenden Verwaltung eine koordinierte Förderungspolitik möglich ist.

Zu 9:

Auf Grund des Stellenplans für das Jahr 2005 stehen für den Bereich des Justizressorts insgesamt 68 Planstellen (+0,6%) mehr als 2004 zur Verfügung. Für Richter (+20), Richteramtsanwärter (+80) und Rechtspfleger (+27) sind ebenso wie für die Justizanstalten (+128) zusätzliche Planstellen vorgesehen. Die budgetbedingten Kürzungen (-187 Planstellen) betreffen den Kanzlei- und Hilfsdienst der Gerichte, wo aber versucht wird, durch einen weiter forcierten IT-Einsatz und durch Aufgabenauslagerungen (z.B. Reinigungsleistungen, Spitzenabdeckung im Schreibdienst) den empfindlichen Einsparungen entgegenzuwirken.

Im Bundesfinanzgesetz 2005 ist für eine ausreichende finanzielle Dotierung aller Bereiche des Justizwesens vorgesorgt.

Zu 10:

Zu den im Bereich der Prozessbegleitung bislang ausbezahlten Förderungen verweise ich auf die nachfolgende Übersicht:


Jahr

 

Anzahl der Vereine, über die Förderungen abgewickelt wurden

 

Unterstützte Personen

Ausbezahlter Gesamtbetrag für im betreffenden Jahr geleistete Prozessbegleitung

(in Euro)

2000

4

52

32.696,34

2001

13

258

165.627,97

2002

24

408

384.162,07

2003

25

1493

617.097,70

2004

28

1327

740.727,39

Für das Jahr 2005 sind im Bundesvoranschlag (BVA) zwei Millionen Euro für die Opferhilfe vorgesehen, wobei beabsichtigt ist, diese Budgetmittel vollständig auszuschöpfen.

Zu 11:

Nein.

. März 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)


Vom BMJ geförderte Vereine, die Prozessbegleitung anbieten

 


 

 

Verein TAMAR

Beratungsstelle für misshandelte und

sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen

Wexstraße 22/31

1200 Wien

beratungsstelle@tamar.at

 

 

Beratungsstelle für sexuell miss­brauchte

Mädchen und Frauen

Theobaldgasse 20/1/9

1060 Wien

maedchenberatung@aon.at

 

 

Institut für Sozialdienste  - IfS Vorarlberg,

Gemeinnützige GmbH,

Schedlerstraße 10

6900 Bregenz

ifs.bregenz@ifs.at

 

Verein „Der Lichtblick“,

Frauen- und Familienberatungsstelle

Obere Hauptstraße 27/1/12

7100 Neusiedl am See

der-lichtblick@aon.at

 

 

DIE MÖWE – Unabhängiger Verein

für physisch, psychisch oder

sexuell misshandelte Kinder

Börsegasse 9/1

1010 Wien

ksz-wien@die-moewe.at

 

Verein „Frauen für Frauen"

Hoysgasse 2

2020 Hollabrunn

frauenberatung.hollabrunn@frauenfuerfrauen.at

Kinderschutz-Zentrum Salzburg,

Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern

Rudolf-Biebl-Straße 50

5020 Salzburg

sbg@kinderschutzzentrum.at

 

 

 

 

 

 

 

 

Verein WEISSER RING,

Gemeinnützige Gesellschaft zur

Unterstützung von Kriminalitätsopfern

und zur Verhütung von Straftaten

Marokkanergasse 3/2

1030 Wien

office@weisser-ring.at

 

 

Verein "Rettet das Kind Steiermark"

Kalchberggasse 1/I

8010 Graz

office@rettet-das-kind-stmk.at

 

Kinderschutz-Zentrum Kärnten,

Verein Hilfe für Kinder und Eltern,

Beratungs- und Therapieeinrichtung

Kumpfgasse 20

9020 Klagenfurt

kinderschutz-zentrum.kaernten@utanet.at

 

 

Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“

Wilhelm-Greil-Straße 1

6020 Innsbruck

office@frauen-gegen-vergewaltigung.at

 

Frauenhaus Amstetten

Postfach 47

3302 Amstetten

frauenhaus.amstetten@aon.at

 

Verein TARA

Geidorfer Gürtel 34/2

8020 Graz

office@taraweb.at

 

Autonome Frauenzentrum Linz

Humboldtstraße 43

4020 Linz

hallo@frauenzentrum.at

 

Frauenhaus der OÖ Volkshilfe

Schillerstraße 30

4020 Linz

help@frauenhaus-linz.at

 

 

 

 

 

Kinderschutzzentrum Linz,

Verein für Kinder und Eltern

Langgasse 10

4020 Linz

kisz@kinderschutz-linz.at

 

Verein "Kinderschutzzentrum Innsbruck"

Schöpfstrasse 19

6020 Innsbruck

office@kinderschutzzentrum-innsbruck.at

 

Verein "MANNS-BILDER",

Männerberatung Innsbruck

Anichstraße 11/1

6020 Innsbruck

mannsbilder.ibk@tirol.com

 

Verein EVITA

Oberer Stadtplatz 6

6330 Kufstein

evita@kufnet.at

 

Verein "Frauenhäuser Wien"

Weinheimergasse 4/5

1160 Wien

verein@frauenhaeuser-wien.at

 

Verein "Pro Mente Jugend"

Hofmanngasse 12

9020 Klagenfurt

office@promente-kaernten.at

 

Kidsnest Gesellschaft

zum  Schutz von Kindern und

Jugendlichen GmbH

Niederösterreichring 1a

3100 St. Pölten

office@kidsnest.at

 

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe

Kärntens, AVS

Fromillerstraße 20

9020 Klagenfurt

kollmann@avs-sozial.at

 

 

 

 

 

 

 

Kinderschutzzentrum WIGWAM

Promenade 8

4400 Steyr

office@wigwam.at

 

Verein “Kolpingfamilie Hallein”,

Frauenhaus Hallein, Haus Mirjam,

5400 Hallein, Ferchlstraße 26

Tel. Nr. 06245/80 261

Fax. Nr. 06245/80 261-2

hausmirjam@aon.at

 

Verein „Gesellschaft zur Förderung

seelischer Gesundheit“,

Kinderschutzzentrum Leibnitz,

Wagnastraße 1/1

8430 Leibnitz,

Tel. Nr. 03452/85700

Fax. Nr. 03452/85700-26

 

Verein „Frauennotruf Salzburg“,

5020 Salzburg, Haydnstraße 2,

Tel. Nr. 0662/881100

Fax. Nr. 0662/87 02 25

frauennotruf.salzburg@aon.at

 

 

Verein „Hilfszentrum für

junge Menschen“,

Kinderschutzzentrum TANDEM,

4600 Wels, Pfarrgasse 8,

Tel. Nr. 07242/67 163,

Fax. Nr. 07242/45 937 14,

info@tandem.or.at

www.tandem.or.at