2455/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.03.2005
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BM für
Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0001-Pr 1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2478/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Opferbegleitung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Die Unterstützung von Opfern ist mir ein ganz wesentliches Anliegen. In diesem Bereich werden größtmögliche Anstrengungen zur Verbesserung der Situation von Opfern von Gewalt vorgenommen. Unter anderem verweise ich hier auf die zuletzt ins Leben gerufene Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“. Unter dieser gebührenfreien Rufnummer geben psychologisch besonders geschulte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Opfern von Straftaten kostenlos Auskunft über ihre Rechte und Möglichkeiten. Damit wurde ein wichtiger Beitrag des Bundesministeriums für Justiz zur staatlichen Opferhilfe geleistet.
Zu 1:
Die Finanzierung der Opferhilfe bzw. die Höhe der für die Opferhilfe zur
Verfügung stehenden Mittel ergibt sich aus
dem jeweiligen Bundesvoranschlag abzüglich allfälliger vom Bundesminister für
Finanzen verfügter Bindungen (BVA Voranschlagspost 1/30006/7666).
Zu 2:
Neben den in der Anlage ./1
genannten Opferhilfeorganisationen werden vom Bundesministerium für Justiz von
den im Bereich der Opferhilfe tätigen Organisationen auch noch die Vereine
„Neustart“ und „Verein für Opferhilfe“ gefördert.
Zu 3:
Wie bereits in der schriftlichen Beantwortung 1080/AB (XXII. GP) der Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Förderung von Opferschutzeinrichtungen und die Auswirkungen der Strafprozessnovelle 1999 hervorgehoben wurde, erfolgt die Förderung von Opferhilfeorganisationen nach den in Art. VI der Strafprozessnovelle 1999, BGBI. l Nr. 55/1999, normierten Grundsätzen, den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) und den Förderungsbedingungen des Bundesministeriums für Justiz. Wenn diese - für alle Förderungswerber gleichermaßen geltenden - Anforderungen erfüllt sind, wird über Antrag und im Einvernehmen mit den sachlich in Betracht kommenden Ressorts eine Förderung gewährt. Ein Förderungsansuchen einer Opferhilfeorganisation wird nur dann abgelehnt, wenn diesen Anforderungen nicht entsprochen wird.
Zu 4:
Das Bundesministerium für Justiz wird in
nächster Zeit im Bereich der Opferhilfe keine Einsparungen vornehmen; vielmehr
ist beabsichtigt, die Hilfe für Opfer weiter auszudehnen und die in diesem
Bereich tätigen Opferhilfeorganisationen noch mehr zu unterstützen. Es ist bei
den letzten Budgetverhandlungen gelungen, eine Aufstockung der Förderungsmittel
zu erreichen. Derzeit werden sowohl mit den entsprechenden Opferhilfeorganisationen
als auch mit den weiteren für den Bereich der Opferhilfe zuständigen Ressorts
(Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Bundesministerium für Inneres,
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz)
Gespräche über die zur Unterstützung der Opfer bestmögliche Verwendung der
Förderungsmittel geführt.
Zu 5:
Damit möglichst alle Opfer von Gewalt über die Möglichkeit der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung erfahren, wurde vom Bundesministerium für Justiz ein neues Formular für die gerichtliche Ladung von Zeugen bei einer kontradiktorischen Vernehmung erstellt, auf dem sich umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden. Hinsichtlich allgemeiner Informationen zur Opferhilfe kann von der Homepage des Bundesministeriums für Justiz im Servicebereich unter „Broschüren“ auf Seite 3 die Informationsbroschüre "Wer den Schaden hat ... bekommt Hilfe" abgerufen werden. Darüber hinaus liegt bei allen Landesgerichten das Arbeits- und Kinderbuch „Milli ist beim Gericht“ auf, das ein didaktisches Hilfsmittel für die Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf die Einvernahme bei Gericht darstellt. Oft scheuen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Gericht auszusagen, insbesondere wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind. Das Wissen darüber, was auf sie bei der Einvernahme zukommt und was von ihnen erwartet wird, gibt ihnen mehr Sicherheit und erhöht die Bereitschaft eine Aussage zu machen. Es ist nicht im freien Handel erhältlich und wurde speziell für jedes einzelne Landesgericht adaptiert. Die Kosten der Neuauflage wurde 2003 gemeinsam vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Justiz und Bundesministerium für Inneres getragen. Des weiteren ist auch auf die bereits erwähnte Hotline "0800 112 112 - Notruf für Opfer" zu verweisen, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung dieser Informationen leistet.
Wie im
Übrigen auch bereits in der schriftlichen Beantwortung der Anfrage der
Abgeordneten Mag. Barbara
Prammer, MMag. Dr.
Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verwendung der
Prozessgelder in Diversionsverfahren für Opferschutzeinrichtungen (3304/AB, XXI. GP) dargelegt wurde, hat das Bundesministerium für Justiz die
Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Oberstaatsanwaltschaften ersucht,
die Richter und Staatsanwälte auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Opferhilfeeinrichtungen hinzuweisen.
Zu 6:
Der
Frage, ob derzeit für alle Opfer von Gewalt die Möglichkeit einer juristischen
und psychosozialen Prozessbegleitung vorhanden ist, kann noch nicht
abschließend beantwortet werden.
Zur Feststellung des in diesem Bereich vorhandenen Angebots fand am 17.
Dezember 2004 im Bundesministerium für Justiz ein Treffen mit zahlreichen
Opferhilfeorganisationen statt, die entweder mit dem Bundesministerium für
Justiz in Kontakt stehen oder eine besondere Aufgabe im Bereich der Opferhilfe
erfüllen. Im Vorfeld dieser Veranstaltung wurden bei den vorgenannten
Opferhilfeorganisationen Erhebungen durchgeführt, in welchem Ausmaß diese über
die notwendigen Ressourcen verfügen, für das ganze Bundesgebiet flächendeckend
Prozessbegleitung für alle Opfer von Gewalt anbieten zu können. Die Auswertung
dieser Erhebungen ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für
Justiz ist jedoch bestrebt, den ab 1. Jänner 2008 bestehenden gesetzlichen
Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung unter den in § 66
Abs. 2 StPO idF Strafprozessreformgesetz, BGBl. I Nr. 19/2004, umschriebenen
Voraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werden zu lassen.
Zu 7:
Derzeit werden vom Bundesministerium für Justiz im Bereich
der (juristischen und psychosozialen) Prozessbegleitung die in der Anlage
./1 ersichtlichen Vereine unterstützt, wobei eine Förderung der bloß
juristischen oder psychosozialen Prozessbegleitung nicht vorgesehen ist.
Zu 8:
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die
Antwort 3a zu der oben erwähnten Anfrage der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, MMag. Dr. Madeleine Petrovic,
Kolleginnen und Kollegen (3304/AB,
XXI. GP). Es gibt allerdings derzeit
Überlegungen, den Opferhilfeorganisationen künftig zur Abdeckung ihres
administrativen Aufwandes einen Zuschuss zukommen zu lassen, wobei die
Erhebungen, wie hoch der tatsächliche Verwaltungsaufwand bei den
Opferhilfeorganisationen ist, noch nicht abgeschlossen sind. Zum anderen werden
auch Gespräche mit den anderen für die Opferhilfe sachlich in Betracht
kommenden Ressorts geführt, damit hier im Sinne einer Kosten sparenden
Verwaltung eine koordinierte Förderungspolitik möglich ist.
Zu 9:
Auf Grund des Stellenplans für das Jahr 2005
stehen für den Bereich des Justizressorts insgesamt 68 Planstellen (+0,6%) mehr
als 2004 zur Verfügung. Für Richter (+20), Richteramtsanwärter (+80) und
Rechtspfleger (+27) sind ebenso wie für die Justizanstalten (+128) zusätzliche
Planstellen vorgesehen. Die budgetbedingten Kürzungen (-187 Planstellen)
betreffen den Kanzlei- und Hilfsdienst der Gerichte, wo aber versucht wird,
durch einen weiter forcierten IT-Einsatz und durch Aufgabenauslagerungen (z.B.
Reinigungsleistungen, Spitzenabdeckung im Schreibdienst) den empfindlichen
Einsparungen entgegenzuwirken.
Im Bundesfinanzgesetz 2005 ist für eine
ausreichende finanzielle Dotierung aller Bereiche des Justizwesens vorgesorgt.
Zu 10:
Zu den im Bereich der Prozessbegleitung bislang
ausbezahlten Förderungen verweise ich auf die nachfolgende Übersicht:
Jahr |
Anzahl der Vereine, über die
Förderungen abgewickelt wurden |
Unterstützte Personen |
Ausbezahlter Gesamtbetrag für im
betreffenden Jahr geleistete Prozessbegleitung (in Euro) |
2000 |
4 |
52 |
32.696,34 |
2001 |
13 |
258 |
165.627,97 |
2002 |
24 |
408 |
384.162,07 |
2003 |
25 |
1493 |
617.097,70 |
2004 |
28 |
1327 |
740.727,39 |
Für das Jahr
2005 sind im Bundesvoranschlag (BVA) zwei Millionen Euro für die Opferhilfe
vorgesehen, wobei beabsichtigt
ist, diese Budgetmittel vollständig auszuschöpfen.
Zu 11:
Nein.
. März 2005
(Maga. Karin Miklautsch)
Vom BMJ geförderte Vereine, die Prozessbegleitung
anbieten
Verein TAMAR
Beratungsstelle für
misshandelte und
sexuell missbrauchte
Frauen und Mädchen
Wexstraße
22/31
1200
Wien
beratungsstelle@tamar.at
Beratungsstelle für
sexuell missbrauchte
Mädchen und Frauen
Theobaldgasse 20/1/9
1060 Wien
maedchenberatung@aon.at
Institut für
Sozialdienste - IfS Vorarlberg,
Gemeinnützige GmbH,
Schedlerstraße 10
6900 Bregenz
ifs.bregenz@ifs.at
Verein „Der
Lichtblick“,
Frauen- und
Familienberatungsstelle
Obere Hauptstraße
27/1/12
7100 Neusiedl am See
der-lichtblick@aon.at
DIE MÖWE – Unabhängiger Verein
für physisch, psychisch oder
sexuell misshandelte Kinder
Börsegasse 9/1
1010 Wien
ksz-wien@die-moewe.at
Verein „Frauen für Frauen"
Hoysgasse 2
2020 Hollabrunn
frauenberatung.hollabrunn@frauenfuerfrauen.at
Kinderschutz-Zentrum Salzburg,
Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern
Rudolf-Biebl-Straße
50
5020 Salzburg
sbg@kinderschutzzentrum.at
Verein WEISSER RING,
Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung von Kriminalitätsopfern
und zur Verhütung von Straftaten
Marokkanergasse 3/2
1030 Wien
office@weisser-ring.at
Verein "Rettet das Kind Steiermark"
Kalchberggasse 1/I
8010 Graz
office@rettet-das-kind-stmk.at
Kinderschutz-Zentrum Kärnten,
Verein Hilfe für Kinder und Eltern,
Beratungs- und Therapieeinrichtung
Kumpfgasse 20
9020 Klagenfurt
kinderschutz-zentrum.kaernten@utanet.at
Verein „Frauen gegen Vergewaltigung“
Wilhelm-Greil-Straße 1
6020 Innsbruck
office@frauen-gegen-vergewaltigung.at
Frauenhaus Amstetten
Postfach 47
3302 Amstetten
frauenhaus.amstetten@aon.at
Verein TARA
Geidorfer Gürtel 34/2
8020 Graz
office@taraweb.at
Autonome Frauenzentrum Linz
Humboldtstraße 43
4020 Linz
hallo@frauenzentrum.at
Frauenhaus der OÖ Volkshilfe
Schillerstraße 30
4020 Linz
help@frauenhaus-linz.at
Kinderschutzzentrum Linz,
Verein für Kinder und Eltern
Langgasse 10
4020 Linz
kisz@kinderschutz-linz.at
Verein
"Kinderschutzzentrum Innsbruck"
Schöpfstrasse 19
6020 Innsbruck
office@kinderschutzzentrum-innsbruck.at
Verein "MANNS-BILDER",
Männerberatung Innsbruck
Anichstraße 11/1
6020 Innsbruck
mannsbilder.ibk@tirol.com
Verein EVITA
Oberer Stadtplatz 6
6330 Kufstein
evita@kufnet.at
Verein "Frauenhäuser
Wien"
Weinheimergasse 4/5
1160 Wien
verein@frauenhaeuser-wien.at
Verein "Pro Mente Jugend"
Hofmanngasse 12
9020 Klagenfurt
office@promente-kaernten.at
Kidsnest Gesellschaft
zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen GmbH
Niederösterreichring 1a
3100 St. Pölten
office@kidsnest.at
Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe
Kärntens, AVS
Fromillerstraße 20
9020 Klagenfurt
kollmann@avs-sozial.at
Kinderschutzzentrum WIGWAM
Promenade 8
4400 Steyr
office@wigwam.at
Verein
“Kolpingfamilie Hallein”,
Frauenhaus
Hallein, Haus Mirjam,
5400 Hallein,
Ferchlstraße 26
Tel.
Nr. 06245/80 261
Fax. Nr. 06245/80 261-2
hausmirjam@aon.at
Verein „Gesellschaft zur Förderung
seelischer Gesundheit“,
Kinderschutzzentrum Leibnitz,
Wagnastraße 1/1
8430 Leibnitz,
Tel. Nr. 03452/85700
Fax.
Nr. 03452/85700-26
Verein „Frauennotruf Salzburg“,
5020 Salzburg, Haydnstraße 2,
Tel. Nr. 0662/881100
Fax. Nr. 0662/87 02 25
frauennotruf.salzburg@aon.at
Verein „Hilfszentrum für
junge Menschen“,
Kinderschutzzentrum TANDEM,
4600 Wels, Pfarrgasse 8,
Tel. Nr. 07242/67 163,
Fax. Nr. 07242/45 937 14,
info@tandem.or.at
www.tandem.or.at