2457/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 3. März 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0008-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2522/J betreffend Familienhospizkarenz, welche die Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen am 26. Jänner 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die bisher zur Familienhospizkarenz vorliegenden Daten auf den Beitragsabrechnungen der Krankenversicherungsträger mit dem Arbeitsmarktservice beruhen und daher nur die Inanspruchnahme der Kranken- und Pensionsversicherung durch unselbständig erwerbstätige, der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegende Beschäftigte sowie durch Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe widerspiegeln. In diesen Daten sind weder Personen enthalten, die im Rahmen der Familienhospizkarenzregelungen von der arbeitsrechtlichen Möglichkeit zur Änderung der Lage ihrer Arbeitszeit Gebrauch gemacht haben, noch solche, die nach der Reduzierung ihrer Arbeitszeit noch einen Entgeltanspruch über dem Ausgleichszulagenrichtsatz haben. In beiden Fällen erfolgt keine Beitragsabrechnung durch die Krankenversicherungsträger. Weiters geben die diesbezüglichen Daten auch keine Auskunft zur Inanspruchnahme durch öffentlich-rechtlich Bedienstete nach gleichartigen bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen.

 

Vom einleitend bezeichneten Personenkreis haben im Jahr 2003 insgesamt 506 Personen Familienhospizkarenz in Anspruch genommen, wovon 345 Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen (DN) eine volle Freistellung und vier DN eine Herabsetzung ihrer Arbeitszeit gewählt haben. Weitere 157 Personen haben die sozialversicherungsrechtliche Absicherung im Rahmen der Familienhospizkarenz aus dem Bezug einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen.

 

Die Daten für das Jahr 2004 liegen noch nicht vor, weil die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung jährlich jeweils bis zum 31. März des Folgejahres abgerechnet werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Familienhospizkarenznehmer und Familienhospizkarenznehmerinnen des Jahres 2003 wurden aus Mitteln der  Arbeitslosenversicherung insgesamt € 282.155,04 aufgewendet.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Im Jahr 2003 nahmen von dem einleitend dargestellten Personenkreis 67 Männer und 439 Frauen Familienhospizkarenz in Anspruch.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die durchschnittliche Dauer der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz lag bei dem einleitend dargestellten Personenkreis im Jahr 2003 bei rund 85 Tagen.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Mit der Evaluierung der Familienhospizkarenz wurde das Soziale Förderungs- und Forschungsinstitut (SOFFI) Innsbruck beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluierungsstudie werden im Frühjahr 2005 vorliegen.