2457/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.03.2005
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BM für Wirtschaft
und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 3. März 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0008-IK/1a/2005
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2522/J betreffend
Familienhospizkarenz, welche die Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und
Kollegen am 26. Jänner 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die bisher
zur Familienhospizkarenz vorliegenden Daten auf den Beitragsabrechnungen der
Krankenversicherungsträger mit dem Arbeitsmarktservice beruhen und daher nur
die Inanspruchnahme der Kranken- und Pensionsversicherung durch unselbständig
erwerbstätige, der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegende Beschäftigte
sowie durch Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
widerspiegeln. In diesen Daten sind weder Personen enthalten, die im Rahmen der
Familienhospizkarenzregelungen von der arbeitsrechtlichen Möglichkeit zur
Änderung der Lage ihrer Arbeitszeit Gebrauch gemacht haben, noch solche, die
nach der Reduzierung ihrer Arbeitszeit noch einen Entgeltanspruch über dem
Ausgleichszulagenrichtsatz haben. In beiden Fällen erfolgt keine
Beitragsabrechnung durch die Krankenversicherungsträger. Weiters geben die
diesbezüglichen Daten auch keine Auskunft zur Inanspruchnahme durch öffentlich-rechtlich
Bedienstete nach gleichartigen bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen.
Vom einleitend bezeichneten Personenkreis haben im Jahr 2003 insgesamt
506 Personen Familienhospizkarenz in Anspruch genommen, wovon 345 Dienstnehmer
und Dienstnehmerinnen (DN) eine volle Freistellung und vier DN eine
Herabsetzung ihrer Arbeitszeit gewählt haben. Weitere 157 Personen haben die
sozialversicherungsrechtliche Absicherung im Rahmen der Familienhospizkarenz
aus dem Bezug einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch
genommen.
Die Daten für das Jahr 2004 liegen noch nicht vor, weil die Beiträge zur
Kranken- und Pensionsversicherung jährlich jeweils bis zum 31. März des
Folgejahres abgerechnet werden.
Antwort zu
den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der
Familienhospizkarenznehmer und Familienhospizkarenznehmerinnen des Jahres 2003
wurden aus Mitteln der
Arbeitslosenversicherung insgesamt € 282.155,04 aufgewendet.
Antwort zu
den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Im Jahr 2003 nahmen von dem einleitend dargestellten Personenkreis 67
Männer und 439 Frauen Familienhospizkarenz in Anspruch.
Antwort zu
Punkt 9 der Anfrage:
Die durchschnittliche Dauer der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz
lag bei dem einleitend dargestellten Personenkreis im Jahr 2003 bei rund 85
Tagen.
Antwort zu
Punkt 10 der Anfrage:
Mit der Evaluierung der Familienhospizkarenz wurde das Soziale
Förderungs- und Forschungsinstitut (SOFFI) Innsbruck beauftragt. Die Ergebnisse
der Evaluierungsstudie werden im Frühjahr 2005 vorliegen.