2458/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 3. März 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0014-IK/1a/2005

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2564/J betreffend Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien - Verwaltungsassistenten und andere Lehrberufe, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 26. Jänner 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden im Jahr 2003 vier, im Jahr 2004 drei Verwaltungsassistentinnen aufgenommen. Diese werden derzeit ihrem Lehrberuf entsprechend ausgebildet.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 6 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit haben 2003 eine Verwaltungsassistentin  und 2004 zwei Verwaltungsassistentinnen und ein Verwaltungsassistent die Berufsausbildung abgeschlossen.

 

Beim Arbeitsinspektorat hat 2003 ein Verwaltungsassistent die Berufsausbildung  abgeschlossen.

 

Alle erfolgreichen Absolventen des Lehrberufs Verwaltungsassistent wurden im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. beim Arbeitsinspektorat weiterbeschäftigt.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Es wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Die vielschichtige und flexible Ausbildung (Rotation) und die doppelte Berufsausbildung (Verwaltungsassistent und Bürokaufmann) sind geeignet, die jungen Menschen auf eine entsprechende Berufslaufbahn vorzubereiten.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 bis 9 der Anfrage:

 

In der Bundesmobilienverwaltung wurden im Jahr 2003 zwei Lehrlinge (ein Tapezierer, ein Tischler) und im Jahr 2004 drei Lehrlinge (zwei Tischler, ein Vergolder) in anderen Lehrberufen aufgenommen.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:

 

In der Bundesmobilienverwaltung hat 2003 ein männlicher Tapeziererlehrling seinen Lehrberuf erfolgreich abgeschlossen und wird seit Oktober 2003 im erlernten Beruf in der Bundesmobilienverwaltung weiterbeschäftigt.

 

Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen haben 2003 ein weiblicher und ein männlicher Lehrling den Lehrberuf Vermessungstechniker/in erfolgreich abgeschlossen; beide werden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (Salzburg/     Oberösterreich) weiterbeschäftigt.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Mit Stand 1. Jänner 2005 werden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit acht Verwaltungsassistenten und in der Bundesmobilienverwaltung zwei Tischler und ein Vergolder ausgebildet.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Im Jahr 2005 wurden und werden 19 Ausbildungsplätze für Lehrlinge geschaffen. Ausgebildet werden soll in den Lehrberufen Verwaltungsassistent, Tischler, Tapezierer, Damenkleidermacher und Vermessungstechniker. Diese 19 Lehrlinge haben zum Teil bereits ihre Ausbildung begonnen, zum Teil sollen sie im Laufe dieses Jahres mit ihrer Ausbildung beginnen.

 

Darüber hinaus wird das Arbeitsmarktservice(AMS) selbst umgehend 20 Ausbildungsplätze mit dem Berufsbild Personaldienstleistungsassistent anbieten und besetzen.

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

In Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Lehrlingsoffensive können über die bei den einzelnen Planstellenbereichen systemisierten Planstellen hinaus Lehrlinge aufgenommen und ausgebildet werden. Eine Kontingentierung ist nicht erfolgt, es ist lediglich die budgetäre Bedeckung sicherzustellen. Durch die legistische Gestaltung der Bestimmung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Stellenplans ist die bestmögliche Ausschöpfung der Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Bund über Planstellenbereiche und Kapitalgrenzen hinweg gewähr-leistet und auch den Ressorts im Rahmen der budgetären Mittel größtmögliche
Flexibillität eingeräumt.

 

 

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist stets bemüht, jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, Ausbildungen im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in den verschiedensten Lehrberufen zu ermöglichen.

 

Darüber hinaus setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen seiner inhaltlichen Zuständigkeiten folgende Maßnahmen im Bereich der Jugendbeschäftigung:

 

Neue Lehrberufe:

Die wirksamste und nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Jugendbeschäftigung sind moderne Lehrberufe, die einerseits den Jugendlichen durch eine optimale Vorbereitung auf das Arbeitsleben und den Arbeitsmarkt die Chance auf einen hochwertigen, sicheren Arbeitsplatz bieten und andererseits die Wirtschaft zur Aufnahme und Ausbildung von Lehrlingen motivieren. Deshalb sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Einrichtung neuer und die Modernisierung bestehender Lehrberufe in Wachstums- und Dienstleistungsbranchen als seine Kernaufgabe im Berufsausbildungsbereich an und verfolgt dieses bereits in den vergangenen Jahren verfolgte Ziel weiter: So wurden seit 1997 52 Lehrberufe völlig neu eingerichtet, weiters wurden seit dieser Zeit ca. 65 Lehrberufe modernisiert und an die neuen Technologien sowie geänderte Arbeitsmethoden angepasst.

 

Praktiker-Berufe:

Für Jugendliche mit einer geringeren Lernleistung, aber guten praktischen Fähigkeiten ist unter Einbindung der Sozialpartner die Einführung von „Praktiker-Berufen“ mit geringerem theoretischen Schulausbildungsteil und stärkerer Praxiskompetenz geplant. Dabei ist für den Beginn der Bereich Metall in Aussicht genommen, folgen soll der Bereich Holz.

 

Lehrstellenakquisiteure:

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und vom Arbeitsmarktservice wesentlich mitfinanzierten Lehrstellenakquisiteure, Personen mit langjähriger Erfahrung im Lehrlingsbereich, sollen die Betriebe zur Aufnahme von Lehrlingen motivieren. Im Rahmen von Telefongesprächen und Betriebsbesuchen informieren und beraten sie potenzielle Ausbildungsbetriebe zu folgenden Themen: Betrieblicher     Nutzen der Lehrlingsausbildung, aktuelle und prognostizierte Ausbildungssituation, rechtliche und ökonomische Aspekte der Lehrlingsausbildung, Lehrstellenförderung, Möglichkeiten des Ausbildungsverbunds und Integrative Berufsausbildung. Weiters erfolgt die Weiterleitung von akquirierten Lehrstellen an das Arbeitsmarkservice sowie Beratung von Betrieben, die erstmals Lehrlinge ausbilden.

 

Mitte Jänner 2005 betrug die Anzahl der im Rahmen dieses Projekts kontaktierten Betriebe 3.861, jene der persönlichen Besuche 2.856. Knapp 40 % der kontaktierten Betriebe gaben die Zusage für einen Lehrplatz ab. Die 14 Berater/innen kontak-tierten somit je nach vorgegebener Strategie im Schnitt zwischen 200 und 500 Betriebe.

 

Integrative Berufsausbildung:

Mit der durch die Berufsausbildungsgesetz - Novelle 2003 geschaffenen integrativen Berufsausbildung wurde für Personen, die in sozialer, begabungsmäßiger oder körperlicher Hinsicht benachteiligt sind, ein wesentlicher Impuls für ihre Integration in das Berufsleben gesetzt. Bei dieser neuen Ausbildungsschiene wird entweder die Lehrzeit um ein Jahr verlängert oder, falls die Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist, eine Teilqualifikation vermittelt, die den Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Durch die maßgeschneiderte Ausbildung mit Unterstützung einer Berufsausbildungsassistenz kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse von benachteiligten Jugendlichen eingegangen werden. Derzeit bestehen bereits ca. 1.100 Ausbildungsverhältnisse, sodass sich diese neue Ausbildungsschiene bereits als Erfolg herausgestellt hat.

 

Antwort zu den Punkten 19 bis 21 der Anfrage:

 

Im Zusammenhang mit der am 21. September 2004 beschlossenen Lehrlingsoffensive der Bundesregierung erfolgten im Bereich der Zentralleitung des Bundesmi-nisteriums für Wirtschaft und Arbeit (Oktober 2004), der Bundesmobilienverwaltung (November 2004) sowie des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (Jänner 2005) entsprechende Bekanntmachungen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes durch Aushang an den Amtstafeln bzw. Mitteilung an das Bundeskanzleramt und Arbeitsmarktservice.