2459/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 3. März 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0016-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2580/J betreffend Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins ZARA, welche die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen am 26. Jänner 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 4 und 7 der Anfrage:
Der Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit (ZARA) hat im Oktober
2004 einen Förderantrag zum Rassismus-Report 2005 an das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit gerichtet, der im Dezember 2004 negativ beschieden worden
ist.
Ebenfalls im Jahr 2004 hat ZARA ein Projekt mit dem Titel
„Richt-Linienbus“ im Rahmen des EU-Aktionsprogramms zur Bekämpfung von
Diskriminierung 2001-2006 eingereicht.
Bei der Bewertung aller eingereichten Projekte und der im Hinblick auf
die begrenzten Budgetmittel erforderlichen Gegenüberstellung von Kosten und
Nutzen wurden andere Projekte besser bewertet, sodass das Projekt von ZARA
abgelehnt worden ist. ZARA wurde davon im Sommer 2004 in Kenntnis gesetzt.
Im Sommer 2001 beteiligte sich ZARA an Einreichungen zur ersten Runde
der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Die Entwicklungspartnerschaft „Gleiche
Chancen im Betrieb“ wurde für die Dauer von 30 Monaten gefördert. Im Rahmen
dieser Entwicklungspartnerschaft, die sich in Module gliedert, war ZARA für die
Module 2, 3 und 5 hauptverantwortlich und darüber hinaus am Modul 1 und der
Aktion 3 (Verbreitung von Ergebnissen, Vernetzung) beteiligt. Nach einem
bewilligten Umschichtungsantrag standen für die Module 2, 3 und 5 insgesamt €
804.071,5 zur Verfügung. Im Modul 1 waren dies € 241.964,02, in der Aktion 3 €
143.411,84. Dabei ist festzuhalten, dass weder die Hauptverantwortung noch die
Beteiligung an einem Modul oder an einer Aktion bedeutet, dass die Mittel
ausschließlich diesem Verein zukamen, da in diesem Modul jeweils auch andere
Vereine und Institutionen arbeitsteilig teilgenommen haben. Auch waren diese
Mittel in keiner Arbeitsphase zur Absicherung irgendeines Vereins vorgesehen,
da es sich dabei um auf konkrete Projekte bezogene Fördergelder eines zeitlich
begrenzten EU-Förderprogramms handelt. Eine genaue Zuteilung der Fördergelder
kann erst nach der Endabrechnung des Projekts vorliegen.
Im Sommer 2004 beteiligte sich ZARA an Einreichungen zur zweiten Runde
der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Wieder war ZARA an diesen Einreichungen
beteiligt und trat nicht als federführender Antragsteller auf. Wieder wurden
diese Antragstellungen nicht zur Absicherung des laufenden Betriebs vorgesehen,
da die Gemeinschaftsinitiative EQUAL nicht für die Absicherung von Vereinen und
Institutionen benützt werden kann. In dieser Antragsrunde konnte jedoch wegen
mehrfacher Überbuchung des Programms und dem damit einhergehenden Budgetmangel
des Programms leider keine der Entwicklungspartnerschaften, an denen ZARA
beteiligt war, gefördert werden.
Antwort zu Punkt 5
der Anfrage:
Einen
entscheidenden Beitrag im Bereich Antirassismusarbeit bildete 2004 die
Umsetzung der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG durch das
Gleichbehandlungsgesetz, BGBl I Nr. 66/2004. Mit dem unter der Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ausgearbeiteten Gesetz werden
rassistische Diskriminierungen im Arbeitsleben und außerhalb der Arbeitswelt in
den von der Richtlinie erfassten Anwendungsfeldern, insbesondere beim Zugang zu
öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen, verboten und tatsächlich
erfolgende Diskriminierungen sanktioniert.
Hinsichtlich der Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie für den
Bereich des Bundes darf ich zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der
Anfrage 2279/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist selbstverständlich
interessiert am Dialog mit Nichtregierungsorganisationen auch im Bereich der
Antirassismusarbeit und greift diesen auch auf. So wurden im Zuge des Begutachtungsverfahrens
für das Gleichbehandlungsgesetz eine Reihe von einschlägigen Organisationen,
darunter auch ZARA, zur Stellungnahme eingeladen und die eingelangten
Stellungnahmen, darunter auch die von ZARA, bei der Überarbeitung des Entwurfs
entsprechend gewürdigt.