2459/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 3. März 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0016-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2580/J betreffend Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins ZARA, welche die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen am 26. Jänner 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 7 der Anfrage:

 

Der Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit (ZARA) hat im Oktober 2004 einen Förderantrag zum Rassismus-Report 2005 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gerichtet, der im Dezember 2004 negativ beschieden worden ist.

 

Ebenfalls im Jahr 2004 hat ZARA ein Projekt mit dem Titel „Richt-Linienbus“ im Rahmen des EU-Aktionsprogramms zur Bekämpfung von Diskriminierung 2001-2006 eingereicht.

Bei der Bewertung aller eingereichten Projekte und der im Hinblick auf die begrenzten Budgetmittel erforderlichen Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen wurden andere Projekte besser bewertet, sodass das Projekt von ZARA abgelehnt worden ist. ZARA wurde davon im Sommer 2004 in Kenntnis gesetzt.

 

Im Sommer 2001 beteiligte sich ZARA an Einreichungen zur ersten Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Die Entwicklungspartnerschaft „Gleiche Chancen im Betrieb“ wurde für die Dauer von 30 Monaten gefördert. Im Rahmen dieser Entwicklungspartnerschaft, die sich in Module gliedert, war ZARA für die Module 2, 3 und 5 hauptverantwortlich und darüber hinaus am Modul 1 und der Aktion 3 (Verbreitung von Ergebnissen, Vernetzung) beteiligt. Nach einem bewilligten Umschichtungsantrag standen für die Module 2, 3 und 5 insgesamt € 804.071,5 zur Verfügung. Im Modul 1 waren dies € 241.964,02, in der Aktion 3 € 143.411,84. Dabei ist festzuhalten, dass weder die Hauptverantwortung noch die Beteiligung an einem Modul oder an einer Aktion bedeutet, dass die Mittel ausschließlich diesem Verein zukamen, da in diesem Modul jeweils auch andere Vereine und Institutionen arbeitsteilig teilgenommen haben. Auch waren diese Mittel in keiner Arbeitsphase zur Absicherung irgendeines Vereins vorgesehen, da es sich dabei um auf konkrete Projekte bezogene Fördergelder eines zeitlich begrenzten EU-Förderprogramms handelt. Eine genaue Zuteilung der Fördergelder kann erst nach der Endabrechnung des Projekts vorliegen.

 

Im Sommer 2004 beteiligte sich ZARA an Einreichungen zur zweiten Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Wieder war ZARA an diesen Einreichungen beteiligt und trat nicht als federführender Antragsteller auf. Wieder wurden diese Antragstellungen nicht zur Absicherung des laufenden Betriebs vorgesehen, da die Gemeinschaftsinitiative EQUAL nicht für die Absicherung von Vereinen und Institutionen benützt werden kann. In dieser Antragsrunde konnte jedoch wegen mehrfacher Überbuchung des Programms und dem damit einhergehenden Budgetmangel des Programms leider keine der Entwicklungspartnerschaften, an denen ZARA beteiligt war, gefördert werden.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Einen entscheidenden Beitrag im Bereich Antirassismusarbeit bildete 2004 die Umsetzung der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG durch das Gleichbehandlungsgesetz, BGBl I Nr. 66/2004. Mit dem unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ausgearbeiteten Gesetz werden rassistische Diskriminierungen im Arbeitsleben und außerhalb der Arbeitswelt in den von der Richtlinie erfassten Anwendungsfeldern, insbesondere beim Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen, verboten und tatsächlich erfolgende Diskriminierungen sanktioniert.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie für den Bereich des Bundes darf ich zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der Anfrage 2279/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist selbstverständlich interessiert am Dialog mit Nichtregierungsorganisationen auch im Bereich der Antirassismusarbeit und greift diesen auch auf. So wurden im Zuge des Begutachtungsverfahrens für das Gleichbehandlungsgesetz eine Reihe von einschlägigen Organisationen, darunter auch ZARA, zur Stellungnahme eingeladen und die eingelangten Stellungnahmen, darunter auch die von ZARA, bei der Überarbeitung des Entwurfs entsprechend gewürdigt.