2460/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas KHOL
Parlament
1010 Wien
Wien, am
. März 2005
DVR:
0000051 GZ
85.000/297-III/7/05
Die Abgeordneten zum
Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am
25. Jänner 2005 unter der
Nr. 2518/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Zivildienerzuweisung Juni und Oktober 2004“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Wie schon in den
seinerzeitigen Anfragebeantwortungen der gleichlautenden Fragestellungen zu den
Dienstantrittsterminen Februar, Juni, Oktober 2001, Februar, Juni, Oktober
2002, Februar, Juni, Oktober 2003 und Februar 2004 schließe ich auch dieser
Beantwortung Beilagen an, die Auskunft über die Zuordnung der Einrichtungen
nach den im § 28 Abs. 2 bis 4 ZDG geregelten finanziellen Folgen („Kategorien“)
geben.
Zu Frage 1:
Zum Juni 2004 waren 1.835
und zum Oktober 2004 waren 4.262 Zivildienstpflichtige zum ordentlichen
Zivildienst zugewiesen.
Die Kategorienzuordnung der
Rechtsträger sowie die Spartenzuordnung der Einrichtungen wurde bei der jeweils
erwünschten Auflistung mit Stichtag „Zuweisungstermin Juni und Oktober 2004“
dargestellt. Die Legende zu den Sparten kann den Beilagen 1 und 2 entnommen
werden.
Zu den Fragen 1.1. bis 2.2.:
Für Juni 2004 war von den
Rechtsträgern ein Bedarf von 1.869 Zivildienstplätzen gemeldet worden, davon
fielen auf:
Einrichtungen gem. § 28 Abs.
2 ZDG (Kategorie 3) 360 Plätze,
Einrichtungen gem. § 28 Abs.
4 Z 1 ZDG (Kategorie 1) 744 Plätze und auf
Einrichtungen gem. § 28 Abs.
4 Z 2 ZDG (Kategorie 2) 765
Plätze.
Die Auslastung der
Einrichtungen der (Stichtag 01. Juni 2004)
Kategorie 3 mit 354
Zuweisungen beträgt 98,3 %, der
Kategorie 1 mit 741
Zuweisungen beträgt 99,6 % und der Einrichtungen der
Kategorie 2 mit 740
Zuweisungen beträgt 96,7 %.
Gegenüber der Gesamtbedarfsanmeldung
beträgt die Auslastung 98,2 %.
Für Oktober 2004 war von den
Rechtsträgern ein Bedarf von 4.298 Zivildienstplätzen gemeldet worden, davon
fielen auf:
Einrichtungen gem. § 28 Abs.
2 ZDG (Kategorie 3) 1070 Plätze,
Einrichtungen gem. § 28 Abs.
4 Z 1 ZDG (Kategorie 1) 1567 Plätze und auf
Einrichtungen gem. § 28 Abs.
4 Z 2 ZDG (Kategorie 2) 1661
Plätze.
Die Auslastung der
Einrichtungen der (Stichtag 01. Oktober 2004)
Kategorie 3 mit 1059
Zuweisungen beträgt 99,0 %, der
Kategorie 1 mit 1566 Zuweisungen
beträgt 99,9 % und der Einrichtungen der
Kategorie 2 mit 1637
Zuweisungen beträgt 98,6 %.
Gegenüber der
Gesamtbedarfsanmeldung beträgt die Auslastung 99,2 %.
Eine 100%ige Auslastung kann
naturgemäß wegen kurzfristiger Ausfälle von bereits zugewiesenen
Zivildienstpflichtigen, z.B. wegen Erkrankung, nicht erreicht werden.
Da zu den meisten
Einrichtungen der erwünschte Bedarf zur Gänze abgedeckt wurde, unterblieb die
Darstellung der Auslastung in Prozentsätzen zur jeweiligen Einrichtung (siehe Beilagen
3 bis 8).
Zu Frage 3:
Mit Stand 31.05.2004 dienten aus den allgemeinen
Zuweisungsterminen Juni 2003, Oktober 2003 und Februar 2004 und, sowie aus
Einzelzuweisungen in den Monaten Juli 2003, August 2003, November 2003,
Dezember 2003, Jänner 2004, März 2004, April 2004 und Mai 2004, insgesamt 9284
Zivildienstleistende.
Mit Stand 30.09.2004 dienten
aus den allgemeinen Zuweisungsterminen Oktober 2003, Februar 2004 und Juni
2004, sowie aus Einzelzuweisungen in den Monaten November 2003, Dezember 2003,
Jänner 2004, März 2004, April 2004, Mai 2004, Juli 2004,
August 2004 und September 2004,
insgesamt 9438 Zivildienstleistende.
Zu Frage 4:
Der Zivildienstverwaltungs
GmbH wurde pro Monat und Zivildienstleistenden eine Vergütung („all
in“–Entgelt, umfasst die volle Abgeltung für sämtliche vom Auftragnehmer gemäß
der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen) in der Höhe von € 8,28
inkl. Ust überwiesen.
In der Zeit vom 01.03.2004
bis 31.12.2004 wurden der Zivildienstverwaltungs GmbH
€ 780.580,44 überwiesen.
Die Auflistung pro Monat und
Anzahl der Zivildienstleistenden ist der Beilage 9 zu entnehmen.
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium
übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.