2465/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0003-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2482/J vom
11. Jänner 2005, der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde, betreffend
Newest Economy, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich klarstellen, dass
es sich bei der gegenständlichen Reise um eine private Urlaubsreise, die ich
selbstverständlich selbst bezahlt habe, handelt und diese daher nicht
Gegenstand der Geschäftsführung der Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder
ist. Damit unterliegt sie auch nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.
Da es sich bei dieser Anfrage wohl um
sehr durchsichtige, parteipolitisch motivierte Polemik handelt, möchte ich das
Augenmerk der Opposition auf die seinerzeitigen Untersuchungen und den Bericht
des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e GOG
(Nr. 342 d.B.; XXI. GP) lenken, der im Zusammenhang mit den
Repräsentationsaufwendungen des seinerzeitigen Bundeskanzlers
Dr. Franz Vranitzky eine wirkliche Affäre betreffend Gratisflüge
untersuchte.
Das damalige Verlangen gemäß § 32e GOG
wurde im Rahmen des Bekannt-
werdens der so genannten "WestLB-Flugaffäre" gestellt. Damals hatten
eine Reihe von deutschen Politikern auf Kosten der Westdeutschen Landesbank
Privatflüge absolviert. Aber die Düsseldorfer Steuerfahnder informierten auch
darüber, dass der seinerzeitige Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky
zusammen mit seiner Frau während seiner Amtszeit 13 Gratisflüge im Wert von ATS
1,2 Mio. in Anspruch genommen hat.
Zur besseren Übersicht möchte ich
auszugsweise aus diesem Bericht zitieren:
Auszugweise Schlussfolgerungen aus dem Bericht
342 d.B; XXI. GP, S. 12ff:
".............Altbundeskanzler Dr. Franz Vranitzky ließ sich „im
Großen und Ganzen elf Flüge“ von der Westdeutschen Landesbank finanzieren
– Erwiesen und von Dr. Franz Vranitzky im
Zuge der Ausschussberatungen auch zugegeben sind „im Großen und Ganzen elf“ von
der WestLB bezahlte Flüge, die vom ehemaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky
(teils in Begleitung) absolviert wurden, dh. die deutsche WestLB hat für den
ehemaligen österreichischen Bundeskanzler während dessen Amtszeit freiwillig
und angeblich ohne Gegenleistung die Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe für
mehrere Flüge des Bundeskanzlers im Dienste der Republik Österreich übernommen.
Mangelnde Sensibilität und leichtfertige Annahme von Gratisflügen in
beträchtlicher Höhe von Dritten
– Hier wurde vom Altkanzler Dr. Franz
Vranitzky eine Vorgangsweise gewählt, die absolut nicht üblich ist und ein
schiefes Licht auf seine Amtsführung wirft. In Ausübung der Funktion des
Bundeskanzlers darf nicht der leiseste Verdacht bzw. auch nur der Anschein
irgendeiner Einflussnahme erweckt werden. Dr. Franz Vranitzky hat leichtfertig
diese Gratisflüge angenommen und die erforderliche Sensibilität, die von jedem
Beamten und leitenden Angestellten gefordert wird, vermissen lassen.
Altbundeskanzler Dr. Franz
Vranitzky hatte jedenfalls keine Bedenken, sich Reisen, die er in seiner
Funktion als Bundeskanzler der Republik Österreich getätigt hat, von Dritten,
sprich von der Westdeutschen Landesbank, finanzieren zu lassen. Wiederholte
Male hat er diese Flüge in Anspruch genommen. Zurückhaltung bei der Annahme
dieser Geschenke – auch wenn der Republik dadurch Kosten erspart wurden – wäre
auf jeden Fall angebracht gewesen.
Welches Interesse hatte die WestLB an der Kostenübernahme für die Flüge
von Dr. Franz Vranitzky?
– Die Frage, ob auch andere in- oder
ausländische Unternehmungen solche oder ähnliche Angebote an das Kanzleramt
gemacht haben, möglicherweise um der Republik Österreich Repräsentationsaufwendungen
zu ersparen, verneinte Dr. Franz Vranitzky. In diesem Zusammenhang stellt sich
natürlich die Frage, welches spezielle Interesse die WestLB hatte, der Republik
Österreich Repräsentationsaufwendungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zu
ersparen. Inwieweit in diesem Umfeld und bei diesen Flügen Kontakte gepflogen
wurden, die zur Beteiligung der WestLB an der Bank Austria führten, konnte
nicht erhoben werden. Tatsache ist, dass Dr. Franz Vranitzky wenige Monate nach
dem Ausscheiden aus seiner Funktion als Bundeskanzler Konsulent der deutschen
WestLB wurde.
Politische Vorwerfbarkeit
– Im Zuge der Ausschussberatungen gab Dr.
Franz Vranitzky an, in den Jahren 1995 und 1996 keine Flüge auf Kosten der
WestLB mehr in Anspruch genommen zu haben. Auch wenn die von Dr. Franz
Vranitzky zugegebenen elf Flüge auf Kosten der WestLB vor l995 möglicherweise
den strafrechtlichen Tatbestand der Geschenkannahme erfüllt hätte, mittlerweile
aber verjährt wäre, so ist diese Vorgangsweise des Altkanzlers politisch mehr
als verwerflich und daher sehr kritisch zu beurteilen............"
Jeder, der die beiden Sachverhalte
kritisch und unvoreingenommen analysiert bzw. vergleicht, kann hier klare
Schlussfolgerungen ziehen.
Weiters darf ich daran erinnern, dass
Dr. Gusenbauer es 2002 vorzog, fern dem menschlichen Leid in Folge der
damaligen Hochwasserkatastrophe in Österreich, auf Korsika zu urlauben. Ich
jedoch sah es angesichts der verheerenden Auswirkungen der Naturkatastrophe in
Süd-Ostasien als meine spontane Pflicht, bereits vor Ort einen ersten Beitrag
zum auf internationalem Niveau erforderlichen Kraftakt zu leisten. Es erschien
mir selbstverständlich, den örtlichen politischen Vertretern auf den Malediven
für Gespräche zu den wirtschaftlichen Einschätzungen und Hilfestellungen in
Konsequenz dieser Naturkatastrophe zur Verfügung zu stehen. Auch habe ich im
Kontakt mit österreichischen Behördenvertretern vor Ort versucht, Informationen
über die direkt betroffenen ÖsterreicherInnen zu erhalten.
Nach meiner Rückkehr in Österreich habe
ich die Bundesregierung über die auf den Malediven zusammengetragenen
Informationen unterrichtet. Damit konnte ich einen Beitrag zur zielgerichteten
Konzeption der Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung leisten. Auch
beim ECOFIN-Rat am 18. Jänner 2005 habe ich die vor Ort gesammelten Eindrücke
in den Gedankenaustausch zu den Ökonomischen Konsequenzen der
Tsunami-Katastrophe in Süd- und Süd-Ostasien einfließen lassen. Dabei habe ich
darauf hingewiesen, dass auch jene Regionen bei der Unterstützung des
Wiederaufbaus nicht vergessen werden dürfen, die nicht in dem Ausmaß wie
Thailand, Indonesien und Sri Lanka im Interesse der Weltöffentlichkeit stehen.
Ausdrücklich habe ich dabei daran erinnert, dass die Flutkatastrophe auch auf
den Malediven massive Schäden verursacht hat.
Zu 1.- 4.:
Der Vorstandsdirektor der AUA hat die
Upgrades für meine Verlobte und mich auf dem Flug auf die Malediven mir als
Privatperson für eine private Urlaubsreise gewährt. Dies wurde seitens der AUA
unter anderem in einer diesbezüglichen APA-Meldung vom 11. Jänner 2005
bestätigt. Auch in einem an mich gerichteten Schreiben der AUA vom 24. Jänner
2005 wurden diese Äußerungen des AUA‑Vorstandes nochmals bestätigt und dazu
ausgeführt:
"Zu Ihrem Ersuchen
im Zusammenhang mit den parlamentarischen Anfragen der Abgeordneten Peter Pilz
beziehungsweise Mag. Posch erlauben wir uns – wie bereits in diversen
Pressemeldungen gesagt – festzuhalten, dass das von Vorstandsdirektor Vagn
Sørensen Ihnen und Ihrer Begleitung gewährte Upgrading von der Economy-Class in
die Business-Class auf dem Flug auf die Malediven an Sie als Privatperson und
VIP für eine private Urlaubsreise gewährt wurde.
Die AUA betrachtet
Upgrades als Marketingmaßnahme, wobei es in der alleinigen Verantwortung der
AUA liegt, solche Marketingmaßnahmen einzusetzen. Die kalkulatorischen Kosten
für das Upgrade sind bei zwei Plätzen in der Business Class, die ansonsten
ungenutzt geblieben wären, sehr gering.
In diesem Zusammenhang
bestätigen wir weiters, dass Sie meines Wissens seit Februar 2000 weder
beruflich noch privat ein Upgrade erhalten haben."
Zu 5.:
Die Definitionen hinsichtlich Economy
Class bzw. Business Class ersuche ich der Homepage der AUA zu entnehmen.
Zu 6.:
Die
ÖIAG bildet schon seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG
Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit den
unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen
keinen Konzern mehr; auch das ÖIAG-Gesetz 2000,
BGB1. I Nr. 24/2000, enthält in § 11 (2) ein Konzernverbot. Sie ist voll-
kommen entpolitisiert und nimmt ausschließlich die im ÖIAG-Gesetz festgelegten
Rechte und Pflichten wahr.
Die
ÖIAG hat gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, wie etwa der
AUA, ebenfalls keine Einwirkungs- und Auskunftsrechte.
Mit
31. Dezember 2004 war die ÖIAG zu 39,7 % am börsenotierten Unter-
nehmen AUA beteiligt. Die übrigen 60,3 % befinden sich im Eigentum privater
Anleger.
Die
AUA sieht als Unternehmen nach ihren eigenen Aussagen Upgrades als
Marketingmaßnahme an, wobei es in der alleinigen Verantwortung der zuständigen
Organe liegt, solche Marketingmaßnahmen einzusetzen.
Ich habe daher weder ein Geschenk
angenommen noch bin ich Eigentümer-
vertreter bei der AUA.
Zu 7.:
Wie die AUA in einem bereits zu den Fragen 1 bis 4 zitierten Brief vom
24. Jänner 2005 bestätigt, habe ich seit Februar 2000 weder
beruflich noch privat ein sonstiges "Upgrade" erhalten.
Zu 8 und 9.:
Die
AUA führt, soweit mir das bekannt ist, über diese Marketingmaßnahmen keine
eigenen Aufzeichnungen. Im Übrigen wäre dazu die AUA selbst zu befragen bzw.
verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen betreffend die Untersuchungen
des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses hinsichtlich der
„Gratisflugaffäre Vranitzky.“
Zu 10. und 11.:
Ich.
Mit freundlichen Grüßen