2466/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0001-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2483/J vom 11. Jänner 2005 der Abgeordneten Petra
Bayr und GenossInnen, betreffend Schuldenstreichungen und "fresh
money" für die von der Tsunami-Katastrophe betroffenen Länder im Budget
für Entwicklungs-zusammenarbeit (EZA) 2006, beehre ich mich, Folgendes
mitzuteilen:
Bereits einleitend möchte ich
festhalten, dass die Bundesregierung auf die Flutwelle bisher nicht gekannten
Ausmaßes, welche binnen weniger Stunden zu teils gewaltigen Zerstörungen an den
Küsten von Indonesien, Malaysia, Myanmar, Bangla Desh, Indien, Sri Lanka,
Malediven, Seychellen, Somalia und Kenia führte und mehr als 280.000 Todesopfer
forderte, sofort mit einem umfassenden Krisenmanagement reagiert hat. Neben
Sofortmaßnahmen und der Nachsorge für betroffene ÖsterreicherInnen konnte man
sich auf einen Aktionsplan zur Internationalen Katastrophenhilfe und
Wiederaufbauhilfe für die Katastrophenregionen einigen. Die internationale
Hilfe im Katastrophengebiet ist binnen kürzester Zeit voll angelaufen. Im Sinne
seiner langjährigen Tradition auf dem Gebiet der humanitären Hilfe hat
Österreich rasch auf die einlangenden Hilfeersuchen reagiert. Neben
finanziellen Maßnahmen zur humanitären Soforthilfe wurde etwa ein Kontingent
des Österreichischen Bundesheeres zur Trinkwasserversorgung nach Sri Lanka
entsendet. Zur Verfolgung konkreter Wiederaufbauprojekte konnte auch von
Ländern, Gemeinden, Städten und Sozialpartnern eine finanzielle
Beteiligungszusage eingeholt werden.
In Erinnerung an die anlässlich der
österreichischen Hochwasser-katastrophe des Jahres 2002 gewonnene Erfahrung,
wie wichtig finanzielle Solidarität ist, erscheint es selbstverständlich, dass
Österreich einen angemessenen Beitrag zum internationalen Kraftakt leistet, den
es für den Wiederaufbau der betroffenen Regionen braucht.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Gegenüber Abnehmern in Indien,
Indonesien, Malaysia, Malediven, Myanmar, Sri Lanka und Thailand bestehen nach
dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981 (AFG) insgesamt garantierte Forderungen in
Höhe von € 1.764,37 Mio.. Das garantierte Obligo beträgt dabei zum 31.12.2004
im Einzelnen (Angaben in Millionen Euro):
Indien |
120,62 |
Indonesien |
1429,58 |
Malaysia |
3,74 |
Malediven |
2,24 |
Myanmar |
34,86 |
Sri Lanka |
63,50 |
Thailand |
109,83 |
Diese Beträge stellen die Gesamtobligi
dar, von denen jeweils nur ein Teil für eine Behandlung im Pariser Club in
Betracht kommt. Forderungen an private Abnehmer in den besagten Ländern sowie
Haftungen für Auslandsbeteiligungen österreichischer Investoren wären von
Maßnahmen des Pariser Clubs nicht betroffen.
Zu
2.:
Die Konditionen variieren naturgemäß
von Vertrag zu Vertrag und von Land zu Land und können nicht einzeln
dargestellt werden. Generell besteht das Portefeuille aus Geschäften zu
Cash–Konditionen, mehrjährigen Krediten sowie Krediten mit langjährigen
Rückzahlungen für Soft Loans und Umschuldungen.
Zu
3.:
Österreich wird, wie in der
Vergangenheit bei international akkordierten Aktionen üblich, die im Konsensweg
erzielten Maßnahmen unterstützen. Daher hat die Bundesregierung bereits
klargestellt, dass eine grundsätzliche Bereitschaft Österreichs besteht, sich
an einer internationalen Hilfe im Rahmen des Clubs von Paris zu beteiligen, um
den Ländern bei der Bewältigung der ihnen aus der Naturkatastrophe erwachsenden
Schuldendienstprobleme zu helfen. Österreich trägt daher sämtliche Beschlüsse
des Pariser Clubs mit und wird diese vollinhaltlich umsetzen.
Zu
4. bis 6.:
Schuldenstreichungen für die
betroffenen Länder sind derzeit weder vorgesehen noch angedacht. Dies war
bisher in den Verhandlungen des Pariser Clubs kein Diskussionsgegenstand.
Ein Schuldenerlass stellt kein probates
Mittel dar, um die angesichts der Katastrophe unmittelbar erforderliche
Soforthilfe zu gewährleisten. Weiters kann nicht sichergestellt werden, dass
derartige Schuldenerleichterungen der tatsächlich von der Flutkatastrophe
betroffenen Bevölkerung zugute kommen würden.
Zu
7.:
Mit
Ministerratsbeschluss vom 11. Jänner 2005 wurde bezüglich der Flutkatastrophe
in Asien von der Bundesregierung ein projektorientiertes Finanzierungsziel für
Soforthilfe und Wiederaufbau in Höhe von € 50 Mio., verteilt über drei Jahre,
festgelegt. Die Aufteilung auf die einzelnen Jahre ist dabei noch offen ist.
Auf den Bund entfallen € 34 Mio., auf die Länder € 10 Mio. und auf
die Städte und Gemeinden € 6 Mio.. Im Bundesministerium für Inneres wurde
eine Koordinationsstelle für die österreichische Wiederaufbauhilfe eingerichtet,
welche den Informationsfluss zwischen den beteiligten Akteuren gewährleisten
soll. Transparenz über Wiederaufbauaktivitäten bietet darüber hinaus eine
eigene, beim Bundeskanzleramt eingerichtete Webpage.
Soweit
die einzelnen Bundesministerien im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches
Sofort- und Wiederaufbauhilfe leisteten bzw. leisten (wie z.B. durch Entsendung
von Einheiten des Österreichischen Bundesheeres), können nähere Auskünfte über
die einzelnen Aktivitäten und Projekte sowie deren konkrete Finanzierung nur von
den betroffenen Bundesministerien erteilt werden.
Im Sinne einer möglichst effizienten
und zugleich verwaltungsökonomischen Lösung hat der Ministerrat am 25. Jänner
2005 weiters beschlossen, dass beim Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ein Verwaltungsfonds eingerichtet werden soll. Diesem sollen
einschließlich der bereits genannten Mittel bis zu € 100 Mio. nach Maßgabe
bundesfinanzgesetzlicher Vorsorge zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen
von Dritten sowie sonstige Einnahmen des Fonds sollen ebenso möglich sein wie
Kofinanzierungen durch Länder und Städte bzw. Gemeinden.
Über Art und Umfang der Hilfsleistungen
entscheidet im jeweils einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung. Dem
Fonds obliegt die Finanzierung. Die erforderlichen
legistischen Maßnahmen werden derzeit vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen
getroffen. Es ist beabsichtigt, das Gesetz im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes
2006 dem Parlament zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Mit dem "Hilfsfonds für
Katastrophenfälle im Ausland" wird ein Pendant zum bereits bestehenden
"nationalen" Katastrophenfonds geschaffen, aus dem bekanntlich
Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen
Katastrophenschäden im Inland finanziert werden können.
Zu
8.:
Die hier angesprochenen internationalen
Finanzinstitutionen Weltbank, Asiatische Entwicklungsbank und Afrikanische
Entwicklungsbank werden ihren Boards Spezialmaßnahmen und Umschichtungen in den
jeweiligen Länderprogrammen sowie Sonderfinanzierungen zum Wiederaufbau in den
von der Flutwelle vom Dezember 2004 im Indischen Ozean betroffenen Ländern
vorschlagen. Österreich wird in den Boards all diese Vorschläge auf der Basis
größter Solidarität mit den betroffenen Ländern behandeln. Dabei wird
Österreich befürworten, dass diese Finanzierungen, wo immer es angebracht und
möglich erscheint, aus den konzessionellen Fonds ("soft windows"),
erfolgen. Es soll also mit Anteilen nichtrückzahlbarer Zuschüsse geholfen
werden.
Die drei konzessionellen Fonds der
genannten internationalen Finanzinstitutionen befinden sich derzeit im Stadium
der Wiederauffüllung gemäß erhöhter Auffüllungsszenarien. Österreich wird in
allen drei Fällen bei der Wiederauffüllung seiner Verpflichtung zur Solidarität
und den moralischen Verpflichtungen vollinhaltlich nachkommen.
Auch der Internationale Währungsfonds
(IWF) ist bereit, alle ihm zur Verfügung stehenden Instrumente zur
Unterstützung der vom Tsunami betroffenen Länder einzusetzen. Dazu zählt neben
der politischen Beratungstätigkeit und der technischen Hilfe bei der
Beurteilung der budgetären Auswirkungen der Katastrophe (von den Malediven
bereits angefordert) auch die Kreditvergabe aus der "emergency assistance
policy line" für Katastrophenfälle. Für die am meisten betroffenen Länder
kann der IWF Kredite in der Höhe von1 Mrd. Dollar ohne IWF-Programm zu
Verfügung stellen. Der IWF ist weiterhin bereit, einen Aufschub für
Schuldenzahlungen zu gewährleisten und bestehende Kreditprogramme für
betroffene Länder auf Anforderung anzupassen. Ein solcher Aufschub wurde von
Sri-Lanka beantragt. Gemeinsam mit einem neuen Kredit hat der IWF Sri-Lanka
bisher 250 Mio. Dollar zur Verfügung gestellt.
Auch in diesem Zusammenhang hat
Österreich in seiner Stimmrechtsgruppe allen gemachten Vorschlägen seine
uneingeschränkte Unterstützung zugesagt.
Mit freundlichen Grüßen