2467/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0002-I/4/2005

 

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2484/J vom 11. Jänner 2005 der Abgeordneten Petra Bayr und Kollegen, betreffend Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass von der Bundesregierung beschlossen wurde, beim Bundesministerium für auswärtige Angelegen­heiten einen Hilfsfonds zu errichten, der für die Abwicklung von Hilfeleistungen bei Katastrophen im Ausland zuständig ist. Im Hinblick auf diese Entscheidung ist das Bundesministerium für Finanzen für die Beant­wortung der vorliegenden Fragen grundsätzlich nicht zuständig.

 

Hinsichtlich der technischen (nicht inhaltlichen) Abwicklung der Hilfe­leistungen ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen grundsätzlich auf folgendes hinzuweisen:

 

Mit Ministerratsbeschluss vom 11. Jänner 2005 wurde bezüglich der Flut­katastrophe in Asien von der Bundesregierung ein projektorientiertes Finanzierungsziel für Soforthilfe und Wiederaufbau in Höhe von 50 Millionen Euro, verteilt über drei Jahre, festgelegt, wobei die Aufteilung auf die einzelnen Jahre noch offen ist. Auf den Bund entfallen 34 Millionen Euro, auf die Länder 10 Millionen Euro und auf die Städte und Gemeinden 6 Millionen Euro. Im Bundesministerium für Inneres wurde eine Koordina­tionsstelle für die österreichische Wiederaufbauhilfe eingerichtet, welche den Informationsfluss zwischen den beteiligten Akteuren gewährleisten soll. Transparenz über Wiederaufbauaktivitäten bietet darüber hinaus eine eigene, beim Bundeskanzleramt eingerichtete Webpage.

 

Soweit die einzelnen Bundesministerien im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches Sofort- und Wiederaufbauhilfe leisteten bzw. leisten (wie z.B. durch Entsendung von Einheiten des Österreichischen Bundesheeres), können nähere Auskünfte über die einzelnen Aktivitäten und Projekte sowie deren konkrete Finanzierung nur von den betroffenen Bundesministerien erteilt werden.

 

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen des Ministerrates am 25. Jänner 2005 im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe, aber auch mit zukünftigen Katastrophen im Ausland unter anderem die Errichtung des bereits angeführten "Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland" beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beschlossen, um rasch, unbürokratisch und zugleich transparent Hilfe bei Katastrophenfällen im Ausland leisten zu können. Über Art und Umfang der Hilfeleistungen im jeweils einzelnen Katastrophenfall soll die Bundesregierung entscheiden.

 

Die erforderlichen legistischen Maßnahmen werden derzeit vom Bundes­ministerium für auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen getroffen. Es ist beabsichtigt, das Gesetz im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2006 dem Parlament zur Beschluss­fassung zuzuleiten.

Zu 1. und 2.:

Vom Bundesministerium für Finanzen ist hinsichtlich der internationalen Finanzinstitutionen auf Folgendes hinzuweisen:

 

Die für Wiederaufbaumaßnahmen relevanten und von Österreich mitfinan­zierten internationalen Finanzinstitutionen in den betroffenen Regionen sind die Asiatische Entwicklungsbank, die Weltbank und die Afrikanische Ent­wicklungsbank. Ihre Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen für die von der Tsunami-Katastrophe heimgesuchten Länder werden ausschließlich aus deren 'weichen' Fenstern für konzessionelle Kredite und nichtrückzahlbare Zuschüsse, also vom Asiatischen Entwicklungsfonds, von der International Development Association ‑ IDA (weiches Weltbankfenster) und vom Afrikanischen Entwicklungsfonds, finanziert.

 

Eine Bekanntgabe der generellen österreichischen Hilfsleistungen an diese internationalen Finanzinstitutionen ist nicht erforderlich, da sie selbst nur Teil der von den Regierungen der betroffenen Länder geführten Koordina­tionsprozesse sind.

 

Entscheidend für die Internationalen Finanzinstitutionen und ihre Kapazität beim Wiederaufbau sind die Wiederauffüllungen ihrer "soft windows" durch die internationale Gebergemeinschaft.

 

Die Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds wurde im Vorjahr noch vor der Tsunami-Katastrophe abgeschlossen, und die österreichischen Zahlungen werden derzeit vorbereitet. Die Abschlüsse, die Wiederauf­füllungen von IDA und des Afrikanischen Entwicklungsfonds stehen un­mittelbar bevor. Es handelt sich bei allen Fonds um erhöhte Wieder­auffüllungsszenarien, die den Internationalen Finanzinstitutionen einen ausreichenden finanziellen Spielraum geben. Österreich wird auch bei den erhöhten Wiederauffüllungen seine Anteile mindestens halten. Die konkreten Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen der Institutionen werden laufend in deren Direktorien beschlossen, in denen die österreichischen Vertreter eine weitestgehende positive Haltung für Maßnahmen zugunsten der vom Tsunami betroffenen Länder einnehmen.

 

Zu 3. bis 13. und 18.:

In meinem Ressort sind keine diesbezüglichen Beträge vorgesehen.

 

Zu 14. bis 17. und 20. bis 23.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheit der EZA-Gelder fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.

 

Zu 19.:

Diesbezüglich ist festzuhalten, dass der Bund prinzipiell keine Kredite vergibt. Die finanzielle Leistung des Bundes wird durch Bereitstellung von Budgetmitteln in jenem Ausmaß erfolgen, das bereits in der Einleitung zur vorliegenden Anfragebeantwortung dargelegt wurde.

 

Grundsätzlich wird die Darstellung im Budget bei dem im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2006 zu errichtenden "Hilfsfonds für Katastrophen­fälle im Ausland" erfolgen, der beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Kapitel 20) bundesfinanzgesetzlich eingerichtet werden wird.

 

Mit freundlichen Grüßen