2467/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0002-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2484/J vom 11. Jänner 2005 der Abgeordneten Petra
Bayr und Kollegen, betreffend Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass von der Bundesregierung beschlossen wurde, beim Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten einen Hilfsfonds zu errichten, der für die
Abwicklung von Hilfeleistungen bei Katastrophen im Ausland zuständig ist. Im
Hinblick auf diese Entscheidung ist das Bundesministerium für Finanzen für die
Beantwortung der vorliegenden Fragen grundsätzlich nicht zuständig.
Hinsichtlich
der technischen (nicht inhaltlichen) Abwicklung der Hilfeleistungen ist aus
Sicht des Bundesministeriums für Finanzen grundsätzlich auf folgendes
hinzuweisen:
Mit
Ministerratsbeschluss vom 11. Jänner 2005 wurde bezüglich der Flutkatastrophe
in Asien von der Bundesregierung ein projektorientiertes Finanzierungsziel für
Soforthilfe und Wiederaufbau in Höhe von 50 Millionen Euro, verteilt über drei
Jahre, festgelegt, wobei die Aufteilung auf die einzelnen Jahre noch offen ist.
Auf den Bund entfallen 34 Millionen Euro, auf die Länder 10 Millionen Euro und
auf die Städte und Gemeinden 6 Millionen Euro. Im Bundesministerium für
Inneres wurde eine Koordinationsstelle für die österreichische
Wiederaufbauhilfe eingerichtet, welche den Informationsfluss zwischen den
beteiligten Akteuren gewährleisten soll. Transparenz über
Wiederaufbauaktivitäten bietet darüber hinaus eine eigene, beim
Bundeskanzleramt eingerichtete Webpage.
Soweit
die einzelnen Bundesministerien im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches
Sofort- und Wiederaufbauhilfe leisteten bzw. leisten (wie z.B. durch Entsendung
von Einheiten des Österreichischen Bundesheeres), können nähere Auskünfte über
die einzelnen Aktivitäten und Projekte sowie deren konkrete Finanzierung nur
von den betroffenen Bundesministerien erteilt werden.
Darüber
hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen des Ministerrates am 25. Jänner 2005
im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe, aber auch mit zukünftigen Katastrophen
im Ausland unter anderem die Errichtung des bereits angeführten
"Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland" beim Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten beschlossen, um rasch, unbürokratisch und
zugleich transparent Hilfe bei Katastrophenfällen im Ausland leisten zu können.
Über Art und Umfang der Hilfeleistungen im jeweils einzelnen Katastrophenfall
soll die Bundesregierung entscheiden.
Die
erforderlichen legistischen Maßnahmen werden derzeit vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Finanzen getroffen. Es ist beabsichtigt, das Gesetz im Rahmen des
Budgetbegleitgesetzes 2006 dem Parlament zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Zu 1. und 2.:
Vom
Bundesministerium für Finanzen ist hinsichtlich der internationalen
Finanzinstitutionen auf Folgendes hinzuweisen:
Die für Wiederaufbaumaßnahmen
relevanten und von Österreich mitfinanzierten internationalen
Finanzinstitutionen in den betroffenen Regionen sind die Asiatische
Entwicklungsbank, die Weltbank und die Afrikanische Entwicklungsbank. Ihre
Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen für die von der Tsunami-Katastrophe
heimgesuchten Länder werden ausschließlich aus deren 'weichen' Fenstern für
konzessionelle Kredite und nichtrückzahlbare Zuschüsse, also vom Asiatischen
Entwicklungsfonds, von der International Development Association ‑ IDA
(weiches Weltbankfenster) und vom Afrikanischen Entwicklungsfonds, finanziert.
Eine Bekanntgabe der generellen
österreichischen Hilfsleistungen an diese internationalen Finanzinstitutionen
ist nicht erforderlich, da sie selbst nur Teil der von den Regierungen der
betroffenen Länder geführten Koordinationsprozesse sind.
Entscheidend für die Internationalen
Finanzinstitutionen und ihre Kapazität beim Wiederaufbau sind die
Wiederauffüllungen ihrer "soft windows" durch die internationale
Gebergemeinschaft.
Die Wiederauffüllung des Asiatischen
Entwicklungsfonds wurde im Vorjahr noch vor der Tsunami-Katastrophe
abgeschlossen, und die österreichischen Zahlungen werden derzeit vorbereitet.
Die Abschlüsse, die Wiederauffüllungen von IDA und des Afrikanischen
Entwicklungsfonds stehen unmittelbar bevor. Es handelt sich bei allen Fonds um
erhöhte Wiederauffüllungsszenarien, die den Internationalen Finanzinstitutionen
einen ausreichenden finanziellen Spielraum geben. Österreich wird auch bei den
erhöhten Wiederauffüllungen seine Anteile mindestens halten. Die konkreten
Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen der Institutionen werden laufend in deren
Direktorien beschlossen, in denen die österreichischen Vertreter eine
weitestgehende positive Haltung für Maßnahmen zugunsten der vom Tsunami
betroffenen Länder einnehmen.
Zu 3. bis 13. und 18.:
In meinem Ressort sind keine
diesbezüglichen Beträge vorgesehen.
Zu 14. bis 17. und 20.
bis 23.:
Die Vollziehung der von diesen Fragen
angesprochenen Angelegenheit der EZA-Gelder fällt in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.
Zu 19.:
Diesbezüglich ist festzuhalten, dass
der Bund prinzipiell keine Kredite vergibt. Die finanzielle Leistung des Bundes
wird durch Bereitstellung von Budgetmitteln in jenem Ausmaß erfolgen, das
bereits in der Einleitung zur vorliegenden Anfragebeantwortung dargelegt wurde.
Grundsätzlich wird die Darstellung im
Budget bei dem im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2006 zu errichtenden
"Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland" erfolgen, der beim
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Kapitel 20)
bundesfinanzgesetzlich eingerichtet werden wird.