2470/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am

11. Jänner 2005 unter der Nummer 2486/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die UNO wurde am 11.1.2005 im Rahmen der Geber-Konferenz in Genf informiert, dass die
Österreichische Bundesregierung, die Bundesländer und Gemeinden/Städte 50 Millionen Euro
an Sofort- und Wiederaufbauhilfe zur Verfügung stellen.

Zu Frage 3:

In die kurzfristigen Hilfeleistungen waren das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das
Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
eingebunden. In mittelfristige Hilfeleistungen sind das Bundesministerium für auswärtige


Angelegenheiten, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten, das Bundesministerium für Soziales und Gesundheit, das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingebunden.

Zu Frage 4:

Bis zu 2,1 Millionen Euro.

Zu Frage 5:

Es werden keine Materialleistungen zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 6:

In Form von Manpower wird kein Betrag zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 7:

Es wird kein Betrag für sofortige Bergungsarbeiten zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 8:

2005 sind für Wiederaufbauprojekte nach der Flutkatastrophe bis zu 2,1 Millionen Euro aus
OEZA-Mitteln vorgesehen.

Zu Frage 9:

Es wird kein Betrag für Nothilfe und medizinische Erstversorgung zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 10:

Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.


Zu den Fragen 11 und 12:

Seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden keine Spenden
gegeben.

Zu den Fragen 13 und 14:

Es werden keine Kredite vergeben.
Zu Frage 15:

Die für Wiederaufbauprojekte vorgesehenen OEZA-Mittel sind noch nicht für andere Projekte
zugesagt. Sie sind für NGO-Kofinanzierungen und Wirtschaftspartnerschaften vorgesehen.

Zu Frage 16:

Die betreffenden Mittel sind Teil des für die operative Tätigkeit der Austrian Development
Agency vorgesehen Budgetpostens 1/20096.

Zu den Fragen 17 und 18:

Die erwähnten OEZA-Mittel sind zwar für 2005 bereits budgetiert, aber noch nicht individuellen
Projekten zugewiesen. Durch die prioritäte Widmung für Wiederaufbauprojekte nach der
Flutkatastrophe werden daher keine anderen Projekte benachteiligt.

Zu Frage 19:

Es wird im Budget 2006 kein Budgetposten für echte Spenden des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten für die Länder der Tsunami-Katastrophe vorgesehen sein.

Zu Frage 20:


Es wird im Budget 2006 kein Budgetposten für Kredite des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten für die Länder der Tsunami-Katastrophe vorgesehen sein.

Zu Frage 21:

Die prioritäte Widmung von OEZA-Mitteln aus dem Budget für 2006 für Wiederaufbauprojekte
nach der Flutkatastrophe wird von der Entwicklung der Lage in den betroffenen Ländern
abhängen.

Zu den Fragen 22 und 23:

Siehe Frage 17.
Zu Frage 24:

Es wird auf die Beantwortung der Frage 22 verwiesen.