2470/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Jänner 2005 unter der Nummer 2486/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die UNO wurde am 11.1.2005 im Rahmen der Geber-Konferenz
in Genf informiert, dass die
Österreichische
Bundesregierung, die Bundesländer und Gemeinden/Städte 50 Millionen Euro
an
Sofort- und Wiederaufbauhilfe zur Verfügung stellen.
Zu Frage 3:
In die kurzfristigen Hilfeleistungen waren das
Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das
Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen
eingebunden. In mittelfristige Hilfeleistungen sind das Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten, das Bundesministerium für
Landesverteidigung, das Bundesministerium für
wirtschaftliche
Angelegenheiten, das Bundesministerium für Soziales und Gesundheit, das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
und das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingebunden.
Zu Frage 4:
Bis zu 2,1 Millionen Euro.
Zu Frage 5:
Es werden keine Materialleistungen zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 6:
In Form von Manpower wird kein Betrag zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 7:
Es wird kein Betrag für sofortige Bergungsarbeiten zur Verfügung gestellt.
Zu
Frage 8:
2005 sind für Wiederaufbauprojekte nach der
Flutkatastrophe bis zu 2,1 Millionen Euro aus
OEZA-Mitteln
vorgesehen.
Zu Frage 9:
Es wird kein Betrag für Nothilfe und medizinische Erstversorgung zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 10:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Seitens des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten werden keine Spenden
gegeben.
Zu den Fragen 13 und 14:
Es werden keine Kredite vergeben.
Zu Frage 15:
Die für Wiederaufbauprojekte vorgesehenen OEZA-Mittel
sind noch nicht für andere Projekte
zugesagt.
Sie sind für NGO-Kofinanzierungen und Wirtschaftspartnerschaften vorgesehen.
Zu Frage 16:
Die betreffenden Mittel sind Teil des für die operative
Tätigkeit der Austrian Development
Agency
vorgesehen Budgetpostens 1/20096.
Zu den Fragen 17 und
18:
Die erwähnten OEZA-Mittel sind zwar für 2005 bereits
budgetiert, aber noch nicht individuellen
Projekten
zugewiesen. Durch die prioritäte Widmung für Wiederaufbauprojekte nach der
Flutkatastrophe werden daher keine anderen Projekte benachteiligt.
Zu Frage 19:
Es wird im Budget 2006 kein Budgetposten für echte
Spenden des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten für die Länder der Tsunami-Katastrophe vorgesehen sein.
Zu Frage 20:
Es wird im Budget 2006 kein Budgetposten für Kredite des
Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten
für die Länder der Tsunami-Katastrophe vorgesehen sein.
Zu Frage 21:
Die prioritäte Widmung von OEZA-Mitteln aus dem Budget
für 2006 für Wiederaufbauprojekte
nach
der Flutkatastrophe wird von der Entwicklung der Lage in den betroffenen
Ländern
abhängen.
Zu den Fragen 22 und 23:
Siehe Frage 17.
Zu Frage 24:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 22 verwiesen.