2471/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen, haben am
26. Jänner 2005 unter der Nummer 2526/J-NR/2005 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Burgenland an mich gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Während das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So wurde am 6. Juni 2001 die Initiative der „Regionalen
Partnerschaft" ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich, sondern auch allen
österreichischen Bundesländern und den an Österreich grenzenden, neuen EU-Mitgliedstaaten
zugute kommt.

Mein Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die Verankerung von Anliegen der
Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene ein.
Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der
Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den Nachbarstaaten ist für die Bundesländer von wesentlicher
Relevanz und wird mit der Zielsetzung der Förderung von gutnachbarschaftlichen
Beziehungen und stabilem Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten der Grenze als politische
Priorität wahrgenommen.


Insofern wurden zwar im Berichtszeitraum keine konkreten Förderungen, Aufwendungen
und Projekte für das Bundesland Burgenland getätigt. Allerdings wird seitens des BMaA stets
darauf geachtet, dass an der Erstellung der österreichischen Positionierung im Rahmen der
Mitwirkung Österreichs an verschiedenen Gemeinschaftspolitiken und der Vertretung
derselbigen in den entsprechenden Ratsgremien auch die Interessen der Bundesländer
ausreichend berücksichtigt werden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Bereiche:

         Mitwirkung an Ausarbeitung und insbesondere Vertretung der österreichischen
Position im Rat in Fragen der europäischen Regional- und Beihilfenpolitik und deren
zukünftige Ausrichtung im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013

         Mitwirkung bei der Formulierung und Vertretung einer nachhaltigen Verkehrspolitik
im Rahmen der Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts, im Rahmen der
Durchführung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention wie auch im Rahmen der
Unterstützung grenzüberschreitender Verkehrsprojekte (insbesondere betreffend Raab-
Ödenburg-Ebenfurter-Bahn, Kooperation der Städte Oberwart, Oberpullendorf,
Köszeg, Szombathely)

         Vertretung der österreichischen Interessen unter Einbindung der Ländervertreter im
Rahmen der bilateralen Nuklearinformationsabkommen betreffend das Burgenland
insbesondere im Rahmen des österreichisch-ungarischen Abkommens in Bezug auf
das KKW Paks

         erfolgreiche Unterstützung der burgenländischen Interessen zur Verhinderung des auf
ungarischer Seite geplanten Lignitabbaus

         Mitwirkung an Finanzierung und Vertretung Österreichs in der Forschungsinitiative
EUREKA

         Mitwirkung an der Beratung der Bundesländer im Rahmen der von Österreich
gemeinsam mit der EK durchgeführten "Paket-Sitzungen" über Fragen der Umsetzung
von EU-Recht in Österreich

         Mitwirkung an Ausarbeitung und insbesondere Vertretung der österreichischen
Interessen im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit den zehn neuen EU-
Mitgliedstaaten, mit Bulgarien und Rumänien, sowie unionsinternen Beratungen über
die geplante Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei. Bei
der ho. Ausarbeitung der dahingehenden österreichischen Positionen findet die
exponierte geografische Lage der österreichischen Bundesländer und das im Vergleich


mit den Nachbarländern vorhandene höhere Wohlstandsniveau und der daraus
resultierende potentielle Anreiz der Arbeitsaufnahme von Staatsbürgern der neuen
Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der
Türkei durch Zuzug oder als Pendler besondere Berücksichtigung.

         Notifizierung der Feuchtgebiete im Rahmen der RAMSAR-Konvention

         Weiters hat sich Österreich im Europäischen Konvent 2002/2003 und in der
Regierungskonferenz 2003/2004 erfolgreich für die Berücksichtigung von Anliegen
der österreichischen Länder im "Vertrag über eine Verfassung für Europa" eingesetzt.
Dies wird - bei Inkrafttreten des Vertrags - auch dem Burgenland zugute kommen: So
wird im EU-Verfassungsvertrag von der EU ausdrücklich verlangt, dass sie die
regionale und kommunale Selbstverwaltung als Bestandteil der nationalen Identität der
Mitgliedstaaten achtet. Außerdem wird in den Bestimmungen zum
Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich auf die regionale und lokale Ebene Bezug
genommen und dem Ausschuss der Regionen ein Klagerecht eingeräumt. Schließlich
sieht der EU-Verfassungsvertrag vor, dass die Struktur- und Kohäsionspolitik der EU
unter anderem den Grenzregionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken hat.

Die Österreichischen Botschaften in Budapest und Laibach sind in die Regionalinitiativen
des Burgenlands eingebunden und wirken dabei koordinierend oder als Vermittler zwischen
den konkret zusammenarbeitenden Stellen im jeweiligen Empfangsstaat mit. So hat die
Österreichische Botschaft Laibach die "Zukunftsregion Südost" gegenüber den slowenischen
Stellen aktiv unterstützt.

Ebenso hat sich die Österreichische Botschaft Budapest im Bereich der EUREGIO
Westpannonien durch Vortragsbeiträge und die Anwesenheit des Botschafters bei
verschiedenen Anlässen eingebracht. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
setzt sich das BMaA dzt. mit ungarischen Regierungsvertretern für die Einrichtung eines
koordinierenden Gremiums zwischen Österreich und Ungarn für regionale
grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein. In diesem Forum, das im Rahmen der
Österreichisch-Ungarischen Raumordungskonferenz angesiedelt ist, ist auch das Burgenland
vertreten.

Das Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften trat am 1.9.2004
in Kraft: davon profitiert insbesondere auch das Burgenland.


Schließlich waren die jeweils zuständigen Österreichischen Botschaften bei der Organisation
und Durchführung von Besuchen von Herrn LH Niessl (Slowakei, Belgien, Deutschland,
USA) in den Jahren 2000-2003 befasst.

Im Berichtszeitraum wurden im Rahmen der im Jahre 2001 eingerichteten und jährlich
tagenden Gemischten Österreichisch-Ungarischen Kommission für den Grenzverkehr und der
sie unterstützenden Arbeitsgruppen auf operativer Ebene und Expertengruppen - zwecks
Erleichterung des Personenverkehrs mit Ungarn, der im besonderen auch im Interesse des
Bundeslandes Burgenland liegt, folgende bilateralen Verträge ausgearbeitet bzw.
abgeschlossen:

         Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Ungarn über die Errichtung einer gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle an
der Grenzübergangsstelle Mörbisch-Fertörákos auf österreichischem Staatsgebiet;
BGBl. II Nr. 97/2002

         Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Ungarn über die Errichtung eines Wassergrenzüberganges in Fertör
ákos am
Neusiedler See und einer gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle auf ungarischem
Staatsgebiet, BGBl. III Nr. 96/2002

         Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Ungarn über den grenzüberschreitenden Tourismusverkehr zwischen dem
Naturpark Geschriebenstein und dem Naturpark Írottkö, BGBl. III Nr. 95/2002

         Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Ungarn über die Errichtung einer Grenzübergangsstelle an der gemeinsamen
Staatsgrenze, einer auf österreichischem Staatsgebiet liegenden
Grenzabfertigungsanlage und über den Bau einer Verbindungsstraße zwischen den
Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und Szentgotth
árd, BGBl. III Nr. 88/2002

         Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Ungarn über die Errichtung einer Grenzübergangsstelle zwischen den
Gemeinden Lutzmannsburg und Zsira sowie über die Schaffung einer gemeinsamen
Grenzabfertigungsstelle auf österreichischem Staatsgebiet, BGBl. III Nr. 245/2001

         Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Ungarn über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die
Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Grenzverkehrs, BGBl. III Nr. 31/2004


Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Auslandskulturpolitik des
Außenministeriums werden Initiativen einzelner Österreicherinnen und Österreicher
gefördert. Für kulturelle Vorhaben wurden in der
XXI. und XXII. GP ab 29. Oktober 1999 für
Förderungen und Aufwendungen (Projekte und Veranstaltungen im Ausland sowie
Förderungen im Inland) zugunsten des Bundeslandes Burgenland aufgewendet:

       X-XII/1999  eine betragsmäßige Aufschlüsselung für den Zeitraum ab 29.Oktober
1999 ist nicht errechenbar, da keine monatlichen Detailangaben zu den einzelnen
Kulturprojekten vorliegen

       im Jahr 2000 wurden für 15 Einzelprojekte und Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro 12.722,03,

       im Jahr 2001 wurden für 14 Einzelprojekte und Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro 26.353,38,

       im Jahr 2002 wurden für 24 Einzelprojekte und Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro 23.578,87,

       im Jahr 2003 wurden für 31 Einzelprojekte und Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro 33.823,49,

       sowie im Jahr 2004 für 15 Einzelprojekte und Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro 13.774,66 aufgewendet.

Die aufgewendeten Mittel für Förderungen und Aufwendungen der Kulturpolitischen Sektion
für das Bundesland Burgenland dürften jedoch betragsmäßig höher liegen. Diesbezügliche
detaillierte Aussagen können aber nicht getroffen werden, da sich im Einzelfall Mittel nicht
immer eindeutig einem Bundesland zuordnen lassen. Beispielsweise werden Leistungen, die
in zwei oder mehreren Bundesländern wirksam werden, mit dem Hinweis „keinem
Bundesland zuordenbar", erfasst.

Schließlich gab es im Rahmen der Verhandlungen mit Russland über die
Kulturgüterrestitution seitens des BMaA intensive Bemühungen um eine Rückführung von
Bücherbeständen aus dem Eigentum der Familie Esterh
ázy, die am Ende des Zweiten
Weltkriegs aus dem Schloss Esterh
ázy in Eisenstadt nach Russland verbracht worden waren.


Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit erfolgte seitens meines Ressorts:

         eine umfassende Presse- und Informationstätigkeit gegenüber der österreichischen
Bevölkerung (und somit auch gegenüber der Bevölkerung im Bundesland Burgenland) im
Hinblick auf außenpolitische Themen und Belange

         Stellvertretend für zahlreiche Aktivitäten seien hier folgende Projekte im Burgenland
genannt:

April 2003: Europa-Forum Burgenland: Treffen zwischen Benita Ferrero-Waldner und
Sloweniens Außenminister Rupel

Juni 2004: Gedenkakt zum 15. Jahrestag des Durchschneidens des Eisernen Vorhangs an
der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze

     Darüber hinaus erfolgte eine intensive Zusammenarbeit mit den österreichischen Medien,
einschließlich der regionalen Print-, TV-, und Rundfunkmedien im Burgenland

Weiters finanziert das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Hälfte die
jährlichen Aufwendungen des Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im
Ausland.
Dieser gewährt gem. BG vom 16. November 1967 einmalige oder periodische
Zuwendungen an AuslandsösterreicherInnen zur Überbrückung vorübergehender oder
Linderung andauernder materieller Not (BGBl. Nr. 381/1967 i.d.F. vom 6.
Mai 1981, BGBl.
Nr. 294/1981).

Da österreichische Sozialleistungen (mit ganz wenigen Ausnahmen) nicht ins Ausland
exportierbar - d.h. von AuslandsösterreicherInnen beziehbar - sind, stellt der Beitrag des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten eine deutliche Entlastung der
Bundesländer dar, die wegen Bedürftigkeit nach Österreich zurücksiedelnden
StaatsbürgerInnen entsprechende Landes-Sozialleistungen zuerkennen müssten.

Die Jahresbeiträge des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an den Fonds zur

Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland beliefen sich seit dem Jahr 1999 wie

folgt:

Jahr                        €-Betrag        öS-Betrag

1999                        303.772,45    4,180.000,-

2000                        305.225,90    4,200.000,-


2001

296.069,13    4,074.000,-

2002

383.000,-*    -

2003

350.000,-*    -

2004

305.000,-

Zu Frage 2:

Die unter der Antwort zu Frage 1 erwähnten Aktivitäten werden in den kommenden
Legislaturperioden weiter fortgesetzt. Eine Erörterung allfälliger neuer Vorhaben im Bereich
des Personenverkehrs mit Ungarn im Interesse des Bundeslandes Burgenland ist beim
nächsten jährlichen Treffen der Gemischten Österreichisch-Ungarischen Kommission für den
Grenzverkehr Mitte Mai 2005 vorgesehen.