2472/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon,
Kolleginnen und Kollegen, haben am
26. Jänner 2005 unter der Nummer 2538/J-NR/2005 eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Steiermark an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Während
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu
vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder
stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So wurde am 6. Juni 2001 die Initiative der
„Regionalen
Partnerschaft“ ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich, sondern auch
allen
österreichischen Bundesländern und den an
Österreich grenzenden, neuen EU-Mitgliedstaaten
zugute kommt.
Mein
Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die Verankerung von Anliegen der
Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene
ein.
Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der
Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den Nachbarstaaten ist für die Bundesländer von wesentlicher
Relevanz und wird mit der Zielsetzung der Förderung von gutnachbarschaftlichen
Beziehungen und stabilem
Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten der Grenze als politische
Priorität wahrgenommen.
Insofern wurden zwar im Berichtszeitraum keine konkreten Förderungen, Aufwendungen
und Projekte für das Bundesland Steiermark getätigt.
Allerdings wird seitens der Sektion III stets darauf geachtet, dass an der Erstellung der
österreichischen Positionierung im Rahmen der Mitwirkung Österreichs an verschiedenen
Gemeinschaftspolitiken und der Vertretung derselbigen in den entsprechenden Ratsgremien
auch die Interessen der Bundesländer ausreichend berücksichtigt werden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Bereiche:
•
Mitwirkung
an Ausarbeitung und insbesondere Vertretung der österreichischen
Position im Rat in Fragen der europäischen
Regional- und Beihilfenpolitik und deren
zukünftige Ausrichtung im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013
•
Mitwirkung bei der Formulierung und Vertretung einer
nachhaltigen Verkehrspolitik
im Rahmen der
Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts, im Rahmen der
Durchführung des Verkehrsprotokolls der
Alpenkonvention wie auch im Rahmen der
Unterstützung grenzüberschreitender Verkehrsprojekte
•
Vertretung
der ö. Interessen unter Einbindung der Ländervertreter im Rahmen der
bilateralen Nuklearinformationsabkommen,
betreffend die Steiermark insbesondere im
Rahmen des österreichisch-slowenischen Abkommens in Bezug auf das KKW
Krcko
•
Mitwirkung an Finanzierung und Vertretung Österreichs in
der Forschungsinitiative
EUREKA
•
Mitwirkung
an der Beratung der Bundesländer im Rahmen der von Österreich
gemeinsam mit der EK durchgeführten
"Paket-Sitzungen" über Fragen der Umsetzung
von EU-Recht in Österreich
•
Mitwirkung
an Ausarbeitung und insbesondere Vertretung der österreichischen
Interessen im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit den zehn neuen EU-
Mitgliedstaaten, mit Bulgarien und
Rumänien, sowie unionsinternen Beratungen über
die geplante Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der
Türkei. Bei
der ho. Ausarbeitung der dahingehenden österreichischen Positionen findet die
exponierte geografische Lage der
österreichischen Bundesländer und das im Vergleich
mit den Nachbarländern vorhandene
höheren Wohlstandsniveau und der daraus
resultierende potentielle Anreiz der Arbeitsaufnahme von Staatsbürgern
der neuen
Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der
Türkei durch Zuzug oder als Pendler besondere Berücksichtigung.
•
Weiters
hat sich Österreich im Europäischen Konvent 2002/2003 und in der
Regierungskonferenz 2003/2004 erfolgreich für die Berücksichtigung von Anliegen
der österreichischen Länder im "Vertrag über eine Verfassung für
Europa" eingesetzt.
Dies wird - bei Inkrafttreten des Vertrags -
auch der Steiermark zugute kommen: So
wird im EU-Verfassungsvertrag von der EU ausdrücklich verlangt, dass sie
die
regionale und kommunale Selbstverwaltung
als Bestandteil der nationalen Identität der
Mitgliedstaaten achtet. Außerdem wird in den Bestimmungen zum
Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich auf die regionale und lokale Ebene Bezug
genommen und dem Ausschuss der Regionen ein Klagerecht eingeräumt. Schließlich
sieht der EU-Verfassungsvertrag vor, dass die Struktur- und Kohäsionspolitik
der EU
unter anderem den Grenzregionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken hat.
Die Österreichischen Botschaften in Budapest und Laibach
sind in die Regionalinitiativen der
Steiermark
eingebunden und wirken dabei koordinierend oder als Vermittler zwischen den
konkret
zusammenarbeitenden Stellen im jeweiligen Empfangsstaat mit. So hat die
Österreichische Botschaft Laibach die EUREGIO Steiermark/Slowenien oder die
"Zukunftsregion Südost" gegenüber den slowenischen Stellen aktiv
unterstützt.
Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit setzt sich das BMaA dzt. mit
ungarischen Regierungsvertretern für die Einrichtung eines koordinierenden
Gremiums
zwischen Österreich und Ungarn für
regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein.
In diesem Forum, das im Rahmen der Österreichisch-Ungarischen
Raumordungskonferenz
angesiedelt ist, ist auch die Steiermark vertreten.
Anlässlich
des österreichischen Nationalfeiertages 2004 stattete die Frau LH Klasnic in
Serbien und Montenegro der Provinz Vojvodina einen Besuch ab, der von der ÖB
Belgrad
mitorganisiert wurde. Als follow-up zu diesem Besuch wurde am 26.1.2005 ein
Treffen
zwischen Landesrat Dr. Schöpfer und
Präsident Pajtic, Präsident des Exekutivrates der
autonomen Provinz Vojvodina, abgehalten. Hierbei wurde von Landesrat
Schöpfer eine
Einladung zur Mitarbeit in der EU-Zukunftsregion ausgesprochen. Weiters wurde
eine
Intensivierung des Meinungsaustausches auf Beamtenebene vereinbart.
Die Österreichische Vertretung in New York leistete Unterstützung bei der
Planung und
Durchführung des Besuches von Frau LH Klasnic in New York vom 9. bis 10.
Dezember
2004 bei Gesprächen mit der
stellvertretenden Generalsekretärin der VN, Louise Fréchette,
dem Präsidenten der 59. Generalversammlung, Jean Ping, und dem Leiter der
Abteilung für
öffentliche Vergabe,
Christian Saunders.
Die
jeweils zuständigen Österreichischen Botschaften waren bei der Organisation und
Durchführung von Besuchen von Frau LH Klasnic (Slowenien, Ungarn, Deutschland,
Polen,
Hl. Stuhl, Italien, Frankreich, Lettland, Schweden, Russische Föderation) in
den Jahren 2000-
2003 befasst.
Im
Rahmen der Gemischten Österreichisch-Slowenischen Kommission für den Kleinen
Grenzverkehr und der sie unterstützenden Arbeitsgruppen auf operativer Ebene
und
Expertengruppen - zwecks Erleichterung des Personenverkehrs mit Slowenien, der
im
besonderen auch im Interesse des
Bundeslandes Steiermark liegt - wurden folgende bilaterale
Verträge ausgearbeitet bzw. abgeschlossen:
•
INTERREG/PHARE-CBC-Grenzpanoramaweg, BGBl. III Nr.
160/2000
•
Vereinbarung zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der
Republik Slowenien über die Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen,
BGBl.
III Nr. 39/2004
• Vorarbeiten für Abkommensänderungen im Gebiet
Dreiländereck Ö - It - Sl, Alpiner
Touristenverkehr und INTERREG-Grenzpanoramaweg
Im Rahmen der Auslandskulturpolitik des Außenministeriums
werden Initiativen einzelner
Österreicherinnen und Österreicher gefördert. Für kulturelle Vorhaben wurden in
der XXI.
und XXII. GP ab 29. Oktober 1999 für
Förderungen und Aufwendungen (Projekte und
Veranstaltungen im Ausland sowie Förderungen im Inland) zugunsten des
Bundeslandes
Steiermark aufgewendet:
■
X-XII/1999 eine betragsmäßige Aufschlüsselung für den
Zeitraum ab 29.Oktober
1999 ist nicht
errechenbar, da keine monatlichen Detailangaben zu den einzelnen
Kulturprojekten vorliegen
■
im Jahr 2000 wurden für 103 Einzelprojekte und
Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro
151.871,29,
■
im Jahr 2001 wurden für 79 Einzelprojekte und
Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro
105.888,22,
■
im
Jahr 2002 wurden für 74 Einzelprojekte und Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro 108.970,90,
■
im Jahr 2003 wurden für 93 Einzelprojekte und
Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro
131.844,67,
■
sowie im Jahr 2004 für 104 Einzelprojekte und
Veranstaltungen Budgetmittel im
Gesamtbetrag von Euro
74.735,22 aufgewendet.
Die aufgewendeten Mittel für Förderungen und
Aufwendungen der Kulturpolitischen Sektion
für das Bundesland
Steiermark dürften jedoch betragsmäßig höher liegen. Diesbezügliche
detaillierte Aussagen können aber nicht getroffen werden, da sich im Einzelfall
Mittel nicht
immer eindeutig einem Bundesland zuordnen lassen. Beispielsweise werden
Leistungen, die
in zwei oder mehreren Bundesländern wirksam werden, mit dem Hinweis „keinem
Bundesland zuordenbar", erfasst.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit erfolgte seitens meines Ressorts:
•
Umfassende
Presse- und Informationstätigkeit gegenüber der österreichischen
Bevölkerung (und somit auch gegenüber der
Bevölkerung im Bundesland Steiermark)
im Hinblick auf außenpolitische Themen und Belange
•
Stellvertretend für eine Reihe von Aktivitäten seien
hier folgende - unter Beteiligung
der Abt. I.3 durchgeführte - Projekte in der Steiermark genannt:
•
Juni 2001: Vortrag von Benita Ferrero-Waldner bei der
Veranstaltung "EU-
Osterweiterung -
Chancen für die Steiermark" in Ressach
•
Mai 2004: Feierlichkeiten anlässlich der
EU-Osterweiterung unter
Beteiligung von
Benita Ferrero-Waldner in Bad Radkersburg
•
Darüber hinaus erfolgte eine intensive Zusammenarbeit
mit den österreichischen
Medien,
einschließlich der regionalen Print-, TV-, und Rundfunkmedien in der
Steiermark
Weiters
finanziert das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Hälfte die
jährlichen Aufwendungen des Fonds zur Unterstützung österreichischer
Staatsbürger im
Ausland. Dieser gewährt gem. BG vom 16. November 1967 einmalige oder
periodische
Zuwendungen an AuslandsösterreicherInnen zur Überbrückung vorübergehender oder
Linderung andauernder materieller Not
(BGBl. Nr. 381/1967 i.d.F. vom 6. Mai 1981, BGBl.
Nr. 294/1981).
Da
österreichische Sozialleistungen (mit ganz wenigen Ausnahmen) nicht ins Ausland
exportierbar - d.h. von
AuslandsösterreicherInnen beziehbar - sind, stellt der Beitrag des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten eine deutliche
Entlastung der
Bundesländer dar, die wegen Bedürftigkeit nach Österreich zurücksiedelnden
StaatsbürgerInnen entsprechende Landes-Sozialleistungen zuerkennen müssten.
Die Jahresbeiträge
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an den Fonds zur
Unterstützung
österreichischer Staatsbürger im Ausland beliefen sich seit dem Jahr 1999 wie
folgt:
Jahr €-Betrag öS-Betrag
1999 303.772,45 4,180.000,-
2000 305.225,90 4,200.000,-
2001 296.069,13 4,074.000,-
2002 383.000,-* -
2003 350.000,-* -
2004 305.000,-
Zu Frage 2:
Die unter der Antwort zu Frage 1 erwähnten Aktivitäten
werden in den kommenden
Legislaturperioden weiter fortgesetzt. Eine Erörterung neuer Vorhaben im
Bereich des
Personenverkehrs mit
Slowenien im Interesse des Bundeslandes Steiermark ist beim nächsten
Treffen der Gemischten Österreichisch-Slowenischen Kommission für den Kleinen
Grenzverkehr Mitte März 2005 vorgesehen.