2478/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.03.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0028-I/A/3/2005

Wien, am      10. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2620/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

Derzeit haben zwei Bundesländer (Kärnten und Salzburg) sogenannte

„Gentechnikvorsorgegesetze“ in Kraft gesetzt, die – auf Grund der

Landwirtschaftskompetenz der Länder – spezifische Vorsorgemaßnahmen zu

Koexistenz bzw. zur Aufrechterhaltung einer GVO freien Landwirtschaft vorsehen.

Im Laufe dieses Jahres werden fast alle Bundesländer ähnliche Vorsorgegesetze

beschließen.

 

Zentrale Bestimmung dieser Landesgesetze ist u.a. ein landeseigenes Register,

aus denen auch die durch einen GVO-Pflanzenanbau betroffenen Grundstücke zu

ersehen sind und das auch öffentlich zugänglich sein soll.

Diese Vorgangsweise entspricht der in einer Arbeitsgruppe zwischen Bund und

Ländern akkordierten Vorgangsweise zur Erarbeitung einer österreichischen

Koexistenzstrategie.

 

In der von Bundesseite geplanten Verordnung zum Gentechnikregister sollen –

im Interesse der Zweckmäßigkeit - nur wesentliche Daten betreffend die Art und

Sorte der gentechnisch veränderten Pflanze und die Standortgemeinde

aufgenommen werden. Nähere Angaben sollen im jeweiligen Landesregister

eingesehen werden können. Der Verordnungsentwurf wird daher nähere

Bestimmungen über die von den Ländern an den Bund zu übermittelnden Daten

enthalten.

 

Fragen 2 und 3:

Es ist vorgesehen, die Modalitäten dieser Datenübermittlung und Meldepflichten

in den nächsten Sitzungen der genannten Arbeitsgruppe, d.h. in Koordination mit

den Ländern abzuklären.

 

Mit dem Vorliegen einer entsprechenden Verordnung ist daher erst nach

entsprechender Koordination mit den Bundesländern, jedenfalls aber im Lauf

dieses Jahres zu rechnen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin