2478/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.03.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0028-I/A/3/2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2620/J der Abgeordneten Pirklhuber,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Derzeit haben zwei
Bundesländer (Kärnten und Salzburg) sogenannte
„Gentechnikvorsorgegesetze“
in Kraft gesetzt, die – auf Grund der
Landwirtschaftskompetenz
der Länder – spezifische Vorsorgemaßnahmen zu
Koexistenz bzw. zur
Aufrechterhaltung einer GVO freien Landwirtschaft vorsehen.
Im Laufe dieses Jahres
werden fast alle Bundesländer ähnliche Vorsorgegesetze
beschließen.
Zentrale Bestimmung dieser
Landesgesetze ist u.a. ein landeseigenes Register,
aus denen auch die durch
einen GVO-Pflanzenanbau betroffenen Grundstücke zu
ersehen sind und das auch
öffentlich zugänglich sein soll.
Diese Vorgangsweise
entspricht der in einer Arbeitsgruppe zwischen Bund und
Ländern akkordierten
Vorgangsweise zur Erarbeitung einer österreichischen
Koexistenzstrategie.
In der von Bundesseite
geplanten Verordnung zum Gentechnikregister sollen –
im Interesse der
Zweckmäßigkeit - nur wesentliche Daten betreffend die Art und
Sorte der gentechnisch
veränderten Pflanze und die Standortgemeinde
aufgenommen werden. Nähere
Angaben sollen im jeweiligen Landesregister
eingesehen werden können.
Der Verordnungsentwurf wird daher nähere
Bestimmungen über die von
den Ländern an den Bund zu übermittelnden Daten
enthalten.
Fragen 2 und 3:
Es ist vorgesehen, die
Modalitäten dieser Datenübermittlung und Meldepflichten
in den nächsten Sitzungen
der genannten Arbeitsgruppe, d.h. in Koordination mit
den Ländern abzuklären.
Mit dem Vorliegen einer
entsprechenden Verordnung ist daher erst nach
entsprechender
Koordination mit den Bundesländern, jedenfalls aber im Lauf
dieses Jahres zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin