2480/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.03.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0001-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 11. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2499/J-NR/2005 betreffend Finanzierung des
"Generalverkehrsplanes", die die Abgeordneten Dr. Kräuter und
GenossInnen am 14. Jänner 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Grundsätzlich möchte ich
zum Generalverkehrsplan, der 2001 erstellt und im Jänner 2002 veröffentlicht
wurde, festhalten, dass dieser ein strategisches Instrument für den Ausbau der
hochrangigen Verkehrsinfrastruktur bildet. Er unterscheidet sich vom Masterplan
1998 dadurch, dass erstmals in geschlossener Weise Dringlichkeitsstufen für den
Ausbau von Schiene und Straße ermittelt und die Finanzierung zumindest für
einen mittelfristigen Zeithorizont gesichert wurde:
Hinsichtlich der Schiene unterscheidet sich der
Generalverkehrsplan vom Masterplan Schiene kaum, denn schon in diesem waren die Schwerpunkte des Schienenausbaus wie die
viergleisige Westbahn Wien - Wels, das viergleisige Unterinntal, der
Semmering-Basistunnel und die Koralmbahn festgeschrieben.
Im Bereich der Straße ist es gelungen, den Stillstand Ende
der Neunzigerjahre zu überwinden und auch für das hochrangige Straßennetz einen
Ausbau entsprechend den raumstrukturellen Bedürfnissen und den Anbindungserfordernissen,
insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung, vorzusehen.
Zu jedem Zeitpunkt gibt es Projekte, die in ihrer
Planung schon weit fortgeschritten sind und für die es daher sehr genaue
Kostenangaben gibt. Andere Projekte befinden sich hingegen in einem früheren
Stadium, deren Kostenschätzungen mit mehr oder weniger großen Unabwägbarkeiten
behaftet sind. Denn erst im Zuge der Planungsarbeiten und der
Genehmigungsverfahren konkretisieren sich die tatsächlichen Aufwendungen,
einschließlich ergänzender Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Dies
führt in der Regel zu Kostensteigerungen, die mitunter sehr hoch sind. Hinzu
kommt die nötige Valorisierung der Baukosten infolge der allgemeinen
Preisentwicklung.
Es ist deshalb notwendig, den Generalverkehrsplan,
an dem als Ziel festgehalten wird, immer wieder zu evaluieren und den aktuellen
Gegebenheiten anzupassen. Die Evaluierung und Anpassung des
Generalverkehrsplans geschieht für die Schiene in den Rahmenplänen der ÖBB,
welche die Umsetzung des Generalverkehrsplans im Schienenbereich bilden.
Zur Bedienung der langfristigen Verbindlichkeiten
im Straßenbereich wurde die bereits 1998 im Bundesstraßen-Gesetz vorgesehene
LKW-Maut mit 1. Jänner 2004 eingeführt. Mit LKW-Maut, PKW-Vignette und
Sondermauten auf Arlberg, Brenner, Tauern und Pyhrn ist die Finanzierung der
Straßeninfrastrukturprojekte darstellbar.
Frage 1:
Bis zu welchem zukünftigen Geschäftsjahr liegen
Liquiditätspläne der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG)
und der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sowie deren Tochtergesellschaften
vor?
Antwort:
Detaillierte Unternehmenspläne, bei denen auch die
Liquidität erfasst ist, legt die ASFINAG für das jeweils nächste Finanzjahr dem
BMVIT und dem BMF zur Abstimmung bzw.
Einvernehmensherstellung nach Art. II, § 10 ASFINAG-Gesetz vor. Darüber
hinaus erstellt die ASFINAG für ihre strategische Planung Szenariosimulationen
für einen 5-, 10- oder auch 50-Jahreszeitraum, wobei die Ergebnisse je nach
zugrundeliegenden Szenarien naturgemäß variieren. Die Hauptparameter sind unter
anderem die Verkehrsentwicklung,
die Entwicklung des Zinssatzes, die Festlegung der Mauthöhen, die Entwicklung
der Bau- und Personalkosten und eine Reihe anderer Faktoren.
Mit dem Rahmenplan 2005 – 2010 für die
Österreichischen Bundesbahnen –
Bau AG, dessen Vorhaben vor Erstellung einer Evaluierung unterzogen
wurden, liegen somit bis zum Jahr 2010 detailliert Liquiditätspläne vor.
Darüber hinaus wird die Liquidität des Unternehmens vor dem Hintergrund dieser
Rahmenpläne auf ein 50 – jähriges Szenario betrachtet. Auch für die
Österreichischen Bundesbahnen – Betriebs AG liegt eine Liquiditätsvorschau
2005-2010 vor, welche die Basis des Zuschussvertrages gemäß § 42
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 ist.
Frage 2:
Inwieweit sind in diese Liquiditätspläne die
Ausgaben aufgrund des Generalverkehrsplans eingearbeitet?
Antwort:
Der Generalverkehrsplan ist Basis für die
Rahmenplanung der ÖBB, somit sind diese Ausgaben in allen Plänen eingearbeitet.
Auch in den Plänen der ASFINAG sind die Ausgaben
aufgrund des Generalverkehrsplans selbstverständlich eingearbeitet, wobei auch
hier wiederum Annahmen über die Kostenentwicklung, die Baudauer und die Bauzeit
der erst in einigen Jahren zur Projektierung oder Realisierung vorgesehenen
Vorhaben getroffen werden müssen.
Fragen 3, 4 und 5:
Ist es Ihnen möglich, diese Liquiditätspläne Ihrer
Anfragebeantwortung als Anlage anzuschließen, wenn nein, warum nicht?
Bis zu welchen Geschäftsjahren sollen sämtliche
Schulden der unter Frage 1. näher bezeichneten Unternehmen getilgt sein und
liegen diesbezüglich entsprechende Tilgungspläne vor?
Ist es Ihnen möglich, diese Tilgungspläne Ihrer
Anfragebeantwortung als Anlage anzuschließen, wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Diese Liquiditätspläne sind von so großer
Komplexität und Diffizilität, dass ein Anschluss dieser Pläne ohne umfangreiche
Erläuterungen nicht sinnvoll ist. Weiters ist festzustellen, dass es bei den
genannten Unternehmungen um ausgegliederte Rechtsträger nach dem Aktiengesetz
handelt und die Liquiditätspläne der Kontrolle der gesetzlichen vorgesehenen
Aufsichtsorgane unterliegen. Darüber hinaus sind die längerfristigen
Liquiditätspläne das Ergebnis von Szenariosimulationen ohne offiziellen
Charakter und stellen lediglich unternehmensinterne Arbeitsunterlagen ohne
verbindliche Festlegungen dar, sodass eine Veröffentlichung nicht zweckmäßig
ist.
Das bmvit steht jedoch bei Bedarf für weitergehende
Informationen gerne zur Verfügung.
Entsprechend meiner Beantwortung der Frage 1 gibt
es zwar verschiedene Varianten eines Tilgungsplanes, die Festlegung auf
bestimmte Geschäftsjahre in denen sämtliche Schulden getilgt sind, ist aber
nicht möglich, da mit Fortschreibung aller Investitions- und Rahmenpläne auch
eine Fortschreibung der Tilgungszeiträume erforderlich ist.
Frage 6:
Welche Schwerpunkte beinhalten die mittel- und
langfristigen Planungsvorhaben der unter Frage 1. näher bezeichneten
Unternehmen?
Antwort:
Die Schwerpunkte der mittel- und langfristigen
Planungsvorhaben der ASFINAG sind neben der Umsetzung des
Generalverkehrsplanes, die Generalsanierung der alten Autobahnen und der Umbau
der ASFINAG in ein kundenorientiertes Serviceunternehmen, wobei insbesondere
die Erhöhung der Verkehrssicherheit und das Angebot an entsprechende
Verkehrsinformationen (Telematik) für alle Verkehrsteilnehmer ein zentrales
Anliegen darstellt.
Im Zusammenhang mit den Vorgaben des
Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 und dem neu zu erstellenden Rahmenplan für die
mehrjährige Investitionstätigkeit in die Eisenbahninfrastruktur ab dem Jahr
2005 waren sämtliche Vorhaben des Generalverkehrsplanes einer Evaluierung und
Neubewertung zu unterziehen sowie zwischenzeitlich neu aufgetretene
Erfordernisse zu berücksichtigen.
Gemäß dem aktuellen Rahmenplan 2005 - 2010 liegen
die Planungs- bzw. Investitionsschwerpunkte der ÖBB-Infrastruktur Bau AG im
Wesentlichen
Mit freundlichen Grüßen