2484/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.03.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des

Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR: 0000051

 

GZ 0117/1973-II/1/05

 
 

 

 

 


Wien, am       . März 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat, Mag. Petra BAYR, Anton GAAL und GenossInnen haben am 26.Jänner 2005 unter der Nr.: 2566/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kriminalität in Wien Favoriten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

21644

 

Zu Frage 2:

6089

 

Zu Frage 3:

In Bezug auf statistisches Zahlenmaterial des Jahres 2000 ist anzumerken, dass dieses für den Monat Jänner 2000 auf Grund der damals durchgeführten Umstellung auf „Kriminalstatistik – Online“ nicht zu Verfügung steht.

 

Anzahl aller gerichtlich strafbaren Handlungen in Wien Favoriten:

Jahr 1999:                              13915

Jahr 2001:                              15864

Jahr 2002:                              17327

Jahr 2003:                              20815

 

Anzahl aller geklärten gerichtlich strafbaren Handlungen in Wien Favoriten:

Jahr 1999:                              5574

Jahr 2001:                              4850

Jahr 2002:                              4880

Jahr 2003:                              5349

 

Zu Frage 4:

17622

 

Zu Frage 5:

Jahr 1999:                              10498

Jahr 2001:                              12605

Jahr 2002:                              14196

Jahr 2003:                              16890

 

Zu Frage 6:

18,2 %

 

Zu Frage 7:

Jahr 1999:                              27,4 %

Jahr 2001:                              18,98 %

Jahr 2002:                              18,7 %

Jahr 2003:                              14,9 %

 

 

Zu Frage 8:

1896

 

 

Zu Frage 9:

1513

 

Zu Frage 10:

Jahr 1999:                              1983

Jahr 2001:                              1760

Jahr 2002:                              1674

Jahr 2003:                              2024

 

Anzahl der geklärten strafbaren Handlungen in Wien Favoriten:

Jahr 1999:                              1652

Jahr 2001:                              1421

Jahr 2002:                              1292

Jahr 2003:                              1640

 

Zu Frage 11:

118

 

Zu Frage 12:

74,6 %

 

Zu Frage 13:

Jahr 1999:                              79

Jahr 2001:                            107

Jahr 2002:                              87

Jahr 2003:                              77

 

Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit:

Jahr 1999:                              57,0 %

Jahr 2001:                              69,2 %

Jahr 2002:                              60,9 %

Jahr 2003:                              72,7 %

 

 

Zu Frage 14:

                                               Verbrechen               Vergehen

                                                     7984                        13660

 

Zu Frage 15:

28,1 %

 

Zu Frage 16:

                                               Verbrechen               Vergehen

Jahr 1999:                                   3495                         10420

Jahr 2001:                                   4458                         11406

Jahr 2002:                                   4427                         12900

Jahr 2003:                                   6720                         14095

 

Bei der statistischen Auswertung der Aufklärungsquoten ist eine Aufteilung nach Verbrechen und Vergehen aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Frage 17:

6168

 

 

Zu Frage 18:

8,5 %

 

Zu Frage 19:

Jahr 1999:                              3782

Jahr 2001:                              4945

Jahr 2002:                              6477

Jahr 2003:                              7078

 

Aufklärungsquote der Diebstähle:

Jahr 1999:                              14,7 %

Jahr 2001:                              11,7 %

Jahr 2002:                              11,5 %

Jahr 2003:                                9,6 %

 

Zu Frage 20:

128 StGB:

214

§ 129 StGB:

6561

 

Zu Frage 21:

§ 128 StGB:

69

§ 129 StGB:

384

 

Zu Frage 22:

§ 128 StGB:

Jahr 1999:                              123

Jahr 2001:                              193

Jahr 2002:                              221

Jahr 2003:                              219

 

§ 129 StGB:

Jahr 1999:                              3034

Jahr 2001:                              3875

Jahr 2002:                              3765

Jahr 2003:                              5726

 

§ 128 StGB:

Jahr 1999:                              31

Jahr 2001:                              25

Jahr 2002:                              21

Jahr 2003:                              29

 

§ 129 StGB:

Jahr 1999:                              443

Jahr 2001:                              296

Jahr 2002:                              339

Jahr 2003:                              301

 

Zu Frage 23 und 24

Mit Stichtag 1. Juli 2004 hatte die Wiener Polizei 5.303 Mitarbeiter der Exekutive in zahlreichen Organisationseinheiten (z. B. Bezirksabteilungen, Wachzimmer, Kriminalsach-bearbeiter, WEGA, Observationsgruppen, etc.) im Außendienst. Den Einsätzen ent-sprechend werden die notwendigen Personalressourcen zur Verfügung gestellt. Es gibt keine „Tagesstatistik“ darüber, wie viele Beamte im Bezirk Favoriten tatsächlich Dienst versahen bzw. zugewiesen waren.

 

Zu Frage 25 und 27 bis 29:

Im Jahr 2005 werden 188 Polizisten in Wien ausgemustert. Die Personalzuweisung wird vom Polizeipräsidenten vorgenommen. Eine konkrete Planung wird aufgrund folgender Ausmusterungstermine vorgenommen:

1. Juni 2005

1. August 2005

1. November 2005

1. Dezember 2005

1. Juli 2006

1. August 2006

1. September 2006

1. Oktober 2006

 

Zu Frage 26:

Mit Stichtag 1. Februar 2005 befinden sich 421 AspirantInnen in Ausbildung. Im Jahre 2005 ist die Aufnahme von weiteren ca. 230 AspirantInnen geplant.

 

Zu Frage 30, 32 und 37:

Vom Bundeskriminalamt Österreich wurde ein Steuerungsprozess in Gang gesetzt, um die Effektivität und Effizienz des kriminalpolizeilichen Wirkens (präventiv und repressiv) zu verbessern und die Führungsfunktionen in den regionalen Organisationseinheiten zur Kriminalitätsbekämpfung in einem Verantwortungskreislauf zu unterstützen und zu stärken.

Zweck dieses Prozesses ist:

·                     Erkennen von kriminalpolizeilich relevanten Problemfeldern

·                     Entwicklung von Gegenstrategien

·                     Abstimmung regionaler und überregionaler Maßnahmen

·                     Bewertung der Maßnahmen und Feststellung der Auswirkungen

·                     Entwicklung der notwendigen Folgemaßnahmen

 

Der Monitoringprozess (Sicherheitsmonitor) gewährleistet eine ständige Beurteilung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen und ermöglicht einen ständigen bundesweiten Informationsaustausch.

Zusätzlich zu diesen gesamtstrategischen Ansätzen werden aufgrund der Rückmeldungen und Bewertungen aus dem Steuerungsprozess, gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Bundesländern lageangepasste,  operative Schwerpunktmaßnahmen forciert.

Gleichzeitig wird auf die Qualitätssicherung bei der Tatortarbeit – Sachbeweissicherung auf hohem Niveau - und eine Verstärkung der Präventionsarbeit – zielgruppenorientierte Prävention - durch Sensibilisierung der Bevölkerung (z. B. bei der Falschgeldkriminalität) gesetzt.

Ein weiterer wichtiger Ansatz liegt in der Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, um gegen international agierende Tätergruppen, die häufig im Bereich der Eigentumskriminalität in Erscheinung treten, rasch und effizient  Initiativen setzen zu können.

Die organisatorische Implementierung von zusätzlichen 150 Planstellen (Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) ermöglicht einen den kriminalpolizeilichen Brennpunkten angepassten konzentrierten Personaleinsatz, wodurch hinkünftig auf kriminalpolizeiliche Bedrohungsszenarien rascher und flexibler reagiert werden kann.

Die seit 1.1.2005 mit der SPG-Novelle gesetzlich zulässige sicherheitspolizeiliche Videoüberwachung und Errichtung von Schutzzonen bieten zusätzliche Instrumentarien zur Kriminalitätsbekämpfung  und –prävention.

Grundsätzlich werden in Favoriten die gleichen Präventionsmaßnahmen gesetzt wie in den anderen Wiener Gemeindebezirken (kriminalpolizeilicher Beratungsdienst, Informationskampagnen, insbesondere Veranstaltungen für Jugendliche in Bezug auf Drogenprävention und sonstigen Informationsveranstaltungen), basierend auf den strategischen Analysen und Grundlagen des Kriminalamtes Wien und des Bundeskriminalamtes sowie der Behördenaufträge der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien. Aufgrund der Entwicklungen und aktuellen Vorfälle werden entsprechende Schwerpunktaktionen (insbesondere zur Bekämpfung der Drogen-, Eigentums- und Gewaltkriminalität), sonstige Einsätze und Präventivstreifen koordiniert mit allen zuständigen Einheiten (ua Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) festgelegt und durchgeführt.

 

Zu Frage 31 und 35:

Alle in Favoriten tätigen Beamten sind im Rahmen ihres Dienstes parallel zu ihrer repressiven Aufgabenstellung im Dienste der Strafjustiz, der Überwachung einer Vielzahl von Verwaltungsnormen wie beispielsweise der Verkehrsvorschriften, der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sicherheitspolizeigesetz zugleich in der Verbrechensprävention tätig.

 

Zu Frage 33 und 35:

Alle bei der Sicherheitswache Bereichsabteilung Favoriten Dienst versehenden Sicherheitswachebeamte sind im Rahmen ihrer Dienstverrichtung grundsätzlich auch zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen sowie zur Prävention und damit auch zur Erhöhung des Sicherheitsgefühles tätig. Immer wieder werden auch SWB seitens der Kriminaldirektion 1 für überregionale Streifen angefordert.

 

Zu Frage 34:

Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung werden in Favoriten unterschiedliche Maßnahmen gesetzt. Die sichtbare Präsenz der Uniform ist der eine Teil, die Berichterstattung über kriminalpolizeiliche Aufklärungen ein anderer. Der permanente Einsatz der örtlichen Polizeiführung vom Stadthauptmann über die leitenden Beamten bis auf Wachkommandantenebene bei Veranstaltungen mit dem Bürger ins Gespräch zu treten und im Gespräch zu bleiben, Vertrauen aufzubauen und zu halten.

 

Zu Frage 36:

Allein die Bevölkerungszahl in Favoriten (Ballungsgebiet, Infrastruktur) entspricht mit etwa 170.000 Menschen der viertgrößten Stadt in Österreich.  Relativ hoch ist die Belastung durch Delikte gegen fremdes Vermögen sowie gegen Leib und Leben.

Der Suchtmittelmissbrauch und die damit verbundene Beschaffungskriminalität in und um die U-Bahnstationen der U1 stellt ebenso wie die Eigentumskriminalität in der Fußgängerzone Favoritenstraße samt Umgebung sowie die mit der Vielzahl an Wettlokalen verbundenen  Kriminalitätserscheinungsformen ein Problem dar.